SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 1
Downloaden Sie, um offline zu lesen
RechtsberatungERFOLG
Gemäss Statistik wird in etwa jede zweite
Ehe geschieden. Die durchschnittliche
Ehedauer beträgt ca.14 Jahre.Was bedeu-
tet dies für den Unternehmer? Welche
Vorkehren sind zu treffen bzw. stehen zur
Verfügung, damit die unternehmerische
Tätigkeit nicht zugleich mit der Ehe en-
det?
Die Scheidung ohne Ehevertrag
Im Rahmen der bei Auflösung der Ehe vorzu-
nehmenden güterrechtlichen Auseinander-
setzung ist wesentlich,ob das Unternehmen
dem Eigengut oder der Errungenschaft zu-
zuordnen ist.Hat der Unternehmer-Ehegatte
das Unternehmen während der Dauer der
Ehe mit selber erarbeiteten Mitteln aufge-
baut, so fällt das Unternehmen in seine Er-
rungenschaft.Diese ist ohne anderslautende
Vereinbarung bei Auflösung der Ehe zwi-
schen den Gatten hälftig zu teilen. Der Aus-
kauf des anderen Ehegatten übersteigt oft
die finanziellen Möglichkeiten des Unter-
nehmer-Ehegatten und kann sogar zum er-
zwungenen Verkauf des Unternehmens füh-
ren.
Zuweisung von Vermögenswerten zu
Eigengut
Vermögenswerte der Errungenschaft,die für
die Ausübung eines Berufes oder zum Be-
trieb eines Gewerbes bestimmt sind,können
von den Ehegatten durch Ehevertrag zu Ei-
gengut erklärt werden. Zweck dieser Zuwei-
sung ist der Ausschluss der Beteiligung des
Nichtunternehmer-Ehegatten, wie sie eben
bei der Zugehörigkeit zur Errungenschaft
Der Unternehmer und die Scheidung
gegeben wäre. Nicht nur einzelne Gegen-
stände, welche der Berufsausübung dienen
(z.B.der Backofen des Bäckers) sondern auch
ganze Unternehmen (die Bäckerei als Gan-
zes) können dem Eigengut zugewiesen wer-
den. Vorausgesetzt ist, dass darin enthalte-
nes Kapital im Rahmen der wirtschaftlichen
Tätigkeit des Unternehmer-Ehegatten be-
nötigt wird.Kapital,welches einzig zum Zwe-
cke der Vermögensverwaltung eingesetzt
wird, kann nicht zu Eigengut deklariert wer-
den.
Erträge aus Eigengut fallen nach dispositiver
gesetzlicher Regelung in die Errungenschaft.
Die Ehegatten können ehevertraglich ver-
einbaren,dass die Erträge des Eigenguts wie-
derum in das Eigengut fallen. Diese Zuwei-
sung der Erträge zu Eigengut kann auch nur
einzelne Vermögenswerte betreffen oder
summenmässig beschränkt werden.Wichtig
für den Unternehmer ist, dass zwar der Un-
ternehmensertrag, nicht aber der angemes-
sene Unternehmerlohn von der Errungen-
schaft ausgenommen werden kann.
Änderung des Mehrwertanteils
HateinEhegattezumErwerb,zurVerbesserung
oder zur Erhaltung von Vermögenswerten des
anderen ohne entsprechende Gegenleistung
beigetragenundbestehtimZeitpunktderAuf-
lösung der Ehe ein Mehrwert,so steht ihm der
auf ihn entfallende Anteil an diesem Mehrwert
zu.Klassische Beispiele hierfür sind die Investi-
tion von ererbten Mitteln des einen Ehegatten
ineineLiegenschaftoderdasimAufbaubegrif-
fene Unternehmen des anderen Ehegatten.
Ohne anderslautende Abreden kommt dem
investierenden Ehegatten ein Anteil am Mehr-
wert zu.
Änderung der Vorschlagsbeteiligung
Bei Auflösung des ordentlichen Güterstan-
des der Errungenschaftsbeteiligung partizi-
piert jeder Ehegatte hälftig amVorschlag des
anderen Ehegatten. Mit Ehevertrag kann ei-
ne Änderung der gesetzlichen Beteiligung
am Vorschlag vereinbart werden. So können
die Ehegatten auch einzig für den Schei-
dungsfall eine andere Beteiligung am Vor-
schlag vereinbaren und diese z.B.auf ¼ redu-
zieren.
Gütertrennung
Wollen die Ehegatten das Güterrecht kom-
plett ausschalten bzw.eine Ehe ohne Vermö-
genswirkungen führen, so bleibt nur der Gü-
terstand der Gütertrennung.Auch dieser wird
ehevertraglich begründet. Bei Auflösung ei-
ner Ehe unter Gütertrennung findet über-
haupt keine güterrechtliche Auseinanderset-
zung statt und jeder Ehegatte behält, was
ihm bereits gehört.
Fazit
DieFortsetzungderunternehmerischenTätig-
keit im Scheidungsfall lässt sich mit mehreren,
untereinander kombinierbaren Vereinbarun-
gen hinreichend sicherstellen. Gleichzeitig
empfiehlt sich für den Todesfall vorzusorgen
undbeispielsweisedenüberlebendenEhegat-
ten zu begünstigen. Mit einem entsprechend
formuliertenEhe-undErbvertragkannsowohl
der Scheidungsfall wie auch derTodesfall adä-
quat geregelt werden. Marius Brem
Tipp:
Kostenlose telefonische Erstberatung
Unter der Telefonnummer 0844 66 88 00
(normaler Festnetztarif) bietet der Ver-
band Erbrecht Schweiz zu Bürozeiten in
der gesamten Schweiz kostenlose Erstbe-
ratung in erbrechtlichen Belangen.Beim
Verband Erbrecht Schweiz handelt es sich
um ein Engagement von ausgewiesenen
Erbrechts-Spezialisten mit Geschäftsstel-
len in Affoltern am Albis,Basel,Bern,Brig,
Kriens,Langenthal,Lausanne,Lugano,Lu-
zern und Wil.

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Mitarbeiterförderung ist die effektivste Gesundheitsförderung
Mitarbeiterförderung ist die effektivste GesundheitsförderungMitarbeiterförderung ist die effektivste Gesundheitsförderung
Mitarbeiterförderung ist die effektivste GesundheitsförderungWM-Pool Pressedienst
 
гра назви всі звуки у словах
гра назви всі звуки у словахгра назви всі звуки у словах
гра назви всі звуки у словахmolchanovanata
 
Masonic Holy Royal Arch Apron
Masonic Holy Royal Arch Apron Masonic Holy Royal Arch Apron
Masonic Holy Royal Arch Apron ehsasbutt
 
undress Craft provincial apron badge
undress Craft provincial apron badge undress Craft provincial apron badge
undress Craft provincial apron badge ehsasbutt
 
Unter dem Tisch2
Unter dem Tisch2 Unter dem Tisch2
Unter dem Tisch2 norwegerli
 
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...Atelier Canopé de l'Essonne
 

Andere mochten auch (9)

Herzlich Willkommen in der Oase!
Herzlich Willkommen in der Oase!Herzlich Willkommen in der Oase!
Herzlich Willkommen in der Oase!
 
Mitarbeiterförderung ist die effektivste Gesundheitsförderung
Mitarbeiterförderung ist die effektivste GesundheitsförderungMitarbeiterförderung ist die effektivste Gesundheitsförderung
Mitarbeiterförderung ist die effektivste Gesundheitsförderung
 
oportunidad de vida
oportunidad de vida oportunidad de vida
oportunidad de vida
 
гра назви всі звуки у словах
гра назви всі звуки у словахгра назви всі звуки у словах
гра назви всі звуки у словах
 
Masonic Holy Royal Arch Apron
Masonic Holy Royal Arch Apron Masonic Holy Royal Arch Apron
Masonic Holy Royal Arch Apron
 
undress Craft provincial apron badge
undress Craft provincial apron badge undress Craft provincial apron badge
undress Craft provincial apron badge
 
Unter dem Tisch2
Unter dem Tisch2 Unter dem Tisch2
Unter dem Tisch2
 
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...
Invitation chamarande - Journée professionnelle des professeurs documentalist...
 
Daniela
DanielaDaniela
Daniela
 

Mehr von WM-Pool Pressedienst

Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT Sinn
Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT SinnGutes aus der Region – das macht auch bei der IT Sinn
Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT SinnWM-Pool Pressedienst
 
Internationale Geschäftsabwicklung
Internationale GeschäftsabwicklungInternationale Geschäftsabwicklung
Internationale GeschäftsabwicklungWM-Pool Pressedienst
 
Bis 30 Prozent geringere Outputkosten
Bis 30 Prozent geringere OutputkostenBis 30 Prozent geringere Outputkosten
Bis 30 Prozent geringere OutputkostenWM-Pool Pressedienst
 
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMU
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMUDie Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMU
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMUWM-Pool Pressedienst
 
Der Internettext als Verkaufsinstrument
Der Internettext als VerkaufsinstrumentDer Internettext als Verkaufsinstrument
Der Internettext als VerkaufsinstrumentWM-Pool Pressedienst
 
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-Betriebe
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-BetriebeWirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-Betriebe
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-BetriebeWM-Pool Pressedienst
 
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)WM-Pool Pressedienst
 
Damit die Fracht nicht verloren geht
Damit die Fracht nicht verloren gehtDamit die Fracht nicht verloren geht
Damit die Fracht nicht verloren gehtWM-Pool Pressedienst
 
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...WM-Pool Pressedienst
 
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…WM-Pool Pressedienst
 

Mehr von WM-Pool Pressedienst (20)

In der Ruhe liegt die Kraft
In der Ruhe liegt die KraftIn der Ruhe liegt die Kraft
In der Ruhe liegt die Kraft
 
Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT Sinn
Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT SinnGutes aus der Region – das macht auch bei der IT Sinn
Gutes aus der Region – das macht auch bei der IT Sinn
 
Wein aus Zypern
Wein aus ZypernWein aus Zypern
Wein aus Zypern
 
Internationale Geschäftsabwicklung
Internationale GeschäftsabwicklungInternationale Geschäftsabwicklung
Internationale Geschäftsabwicklung
 
Start für Netzwerk-TV
Start für Netzwerk-TVStart für Netzwerk-TV
Start für Netzwerk-TV
 
Bei der Vorsorge Steuern sparen
Bei der Vorsorge Steuern sparenBei der Vorsorge Steuern sparen
Bei der Vorsorge Steuern sparen
 
Bis 30 Prozent geringere Outputkosten
Bis 30 Prozent geringere OutputkostenBis 30 Prozent geringere Outputkosten
Bis 30 Prozent geringere Outputkosten
 
Ich mache mich selbständig
Ich mache mich selbständigIch mache mich selbständig
Ich mache mich selbständig
 
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMU
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMUDie Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMU
Die Schweiz,ein Land mit vielen international tätigen KMU
 
Internationale Kontakte pflegen
Internationale Kontakte pflegenInternationale Kontakte pflegen
Internationale Kontakte pflegen
 
Mahnen und Betreiben
Mahnen und BetreibenMahnen und Betreiben
Mahnen und Betreiben
 
Der Internettext als Verkaufsinstrument
Der Internettext als VerkaufsinstrumentDer Internettext als Verkaufsinstrument
Der Internettext als Verkaufsinstrument
 
Sind Sie fit für 2011?
Sind Sie fit für 2011?Sind Sie fit für 2011?
Sind Sie fit für 2011?
 
Externs Rating
Externs RatingExterns Rating
Externs Rating
 
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-Betriebe
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-BetriebeWirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-Betriebe
Wirkungsvolle Gesamtkonzeptionen für KMU-Betriebe
 
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)
Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)
 
«Intellectual Property Rights»
«Intellectual Property Rights»«Intellectual Property Rights»
«Intellectual Property Rights»
 
Damit die Fracht nicht verloren geht
Damit die Fracht nicht verloren gehtDamit die Fracht nicht verloren geht
Damit die Fracht nicht verloren geht
 
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...
Abnehmen für Geniesser bedeutet:Mehr roduktivität durch leistungsfähigere Arb...
 
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
 

Der Unternehmer und die Scheidung

  • 1. RechtsberatungERFOLG Gemäss Statistik wird in etwa jede zweite Ehe geschieden. Die durchschnittliche Ehedauer beträgt ca.14 Jahre.Was bedeu- tet dies für den Unternehmer? Welche Vorkehren sind zu treffen bzw. stehen zur Verfügung, damit die unternehmerische Tätigkeit nicht zugleich mit der Ehe en- det? Die Scheidung ohne Ehevertrag Im Rahmen der bei Auflösung der Ehe vorzu- nehmenden güterrechtlichen Auseinander- setzung ist wesentlich,ob das Unternehmen dem Eigengut oder der Errungenschaft zu- zuordnen ist.Hat der Unternehmer-Ehegatte das Unternehmen während der Dauer der Ehe mit selber erarbeiteten Mitteln aufge- baut, so fällt das Unternehmen in seine Er- rungenschaft.Diese ist ohne anderslautende Vereinbarung bei Auflösung der Ehe zwi- schen den Gatten hälftig zu teilen. Der Aus- kauf des anderen Ehegatten übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten des Unter- nehmer-Ehegatten und kann sogar zum er- zwungenen Verkauf des Unternehmens füh- ren. Zuweisung von Vermögenswerten zu Eigengut Vermögenswerte der Errungenschaft,die für die Ausübung eines Berufes oder zum Be- trieb eines Gewerbes bestimmt sind,können von den Ehegatten durch Ehevertrag zu Ei- gengut erklärt werden. Zweck dieser Zuwei- sung ist der Ausschluss der Beteiligung des Nichtunternehmer-Ehegatten, wie sie eben bei der Zugehörigkeit zur Errungenschaft Der Unternehmer und die Scheidung gegeben wäre. Nicht nur einzelne Gegen- stände, welche der Berufsausübung dienen (z.B.der Backofen des Bäckers) sondern auch ganze Unternehmen (die Bäckerei als Gan- zes) können dem Eigengut zugewiesen wer- den. Vorausgesetzt ist, dass darin enthalte- nes Kapital im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmer-Ehegatten be- nötigt wird.Kapital,welches einzig zum Zwe- cke der Vermögensverwaltung eingesetzt wird, kann nicht zu Eigengut deklariert wer- den. Erträge aus Eigengut fallen nach dispositiver gesetzlicher Regelung in die Errungenschaft. Die Ehegatten können ehevertraglich ver- einbaren,dass die Erträge des Eigenguts wie- derum in das Eigengut fallen. Diese Zuwei- sung der Erträge zu Eigengut kann auch nur einzelne Vermögenswerte betreffen oder summenmässig beschränkt werden.Wichtig für den Unternehmer ist, dass zwar der Un- ternehmensertrag, nicht aber der angemes- sene Unternehmerlohn von der Errungen- schaft ausgenommen werden kann. Änderung des Mehrwertanteils HateinEhegattezumErwerb,zurVerbesserung oder zur Erhaltung von Vermögenswerten des anderen ohne entsprechende Gegenleistung beigetragenundbestehtimZeitpunktderAuf- lösung der Ehe ein Mehrwert,so steht ihm der auf ihn entfallende Anteil an diesem Mehrwert zu.Klassische Beispiele hierfür sind die Investi- tion von ererbten Mitteln des einen Ehegatten ineineLiegenschaftoderdasimAufbaubegrif- fene Unternehmen des anderen Ehegatten. Ohne anderslautende Abreden kommt dem investierenden Ehegatten ein Anteil am Mehr- wert zu. Änderung der Vorschlagsbeteiligung Bei Auflösung des ordentlichen Güterstan- des der Errungenschaftsbeteiligung partizi- piert jeder Ehegatte hälftig amVorschlag des anderen Ehegatten. Mit Ehevertrag kann ei- ne Änderung der gesetzlichen Beteiligung am Vorschlag vereinbart werden. So können die Ehegatten auch einzig für den Schei- dungsfall eine andere Beteiligung am Vor- schlag vereinbaren und diese z.B.auf ¼ redu- zieren. Gütertrennung Wollen die Ehegatten das Güterrecht kom- plett ausschalten bzw.eine Ehe ohne Vermö- genswirkungen führen, so bleibt nur der Gü- terstand der Gütertrennung.Auch dieser wird ehevertraglich begründet. Bei Auflösung ei- ner Ehe unter Gütertrennung findet über- haupt keine güterrechtliche Auseinanderset- zung statt und jeder Ehegatte behält, was ihm bereits gehört. Fazit DieFortsetzungderunternehmerischenTätig- keit im Scheidungsfall lässt sich mit mehreren, untereinander kombinierbaren Vereinbarun- gen hinreichend sicherstellen. Gleichzeitig empfiehlt sich für den Todesfall vorzusorgen undbeispielsweisedenüberlebendenEhegat- ten zu begünstigen. Mit einem entsprechend formuliertenEhe-undErbvertragkannsowohl der Scheidungsfall wie auch derTodesfall adä- quat geregelt werden. Marius Brem Tipp: Kostenlose telefonische Erstberatung Unter der Telefonnummer 0844 66 88 00 (normaler Festnetztarif) bietet der Ver- band Erbrecht Schweiz zu Bürozeiten in der gesamten Schweiz kostenlose Erstbe- ratung in erbrechtlichen Belangen.Beim Verband Erbrecht Schweiz handelt es sich um ein Engagement von ausgewiesenen Erbrechts-Spezialisten mit Geschäftsstel- len in Affoltern am Albis,Basel,Bern,Brig, Kriens,Langenthal,Lausanne,Lugano,Lu- zern und Wil.