Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERTKANZLEI NICKERT
Anlässlich des 3. Baufrühstücks in der KANZLEI NICKERT referierten Matthias Kühne, Bettina Kriegel und Frank Lienhard über Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen, Relevante Verfahrensarten und viele weitere Aspekte rund um das Thema Insolvenz
Präsentation zum 3. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERTKANZLEI NICKERT
Anlässlich des 3. Baufrühstücks in der KANZLEI NICKERT referierten Matthias Kühne, Bettina Kriegel und Frank Lienhard über Kurzfristige Sicherungsmaßnahmen, Relevante Verfahrensarten und viele weitere Aspekte rund um das Thema Insolvenz
Seminar Creditreform - Management by BauchgefühlKANZLEI NICKERT
Präsentation zum Vortrag vom 13.10.2011 im Europa-Park Rust für die Mitglieder der Creditreform Offenburg und Freiburg. Thema: Unternehmensplanung, Risikomanagement
Präsentation des Handwerkerfrühstücks am 29.04.20114KANZLEI NICKERT
Am 29.04.2011 fand in der KANZLEI NICKERT das 1. Baufrühstück statt. Die Veranstaltung mit den Themen Kalkulation und Rahmenbedingungen für die Forderungsdurchsetzung war ein voller Erfolg und das Interesse an dem nächsten Baufrühstück groß.
Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen onlineKANZLEI NICKERT
KANZLEI NICKERT zeigt die Vorteile des Datev-Tools Unternehmen online auf. Unternehmen Online ist eine Internetanwendung die eine felxible Arbeitsplattform für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater schafft.
How agile methods can lead to success - Agile Telekom Convention 2013Lars Guillium
Scrum is a very powerful agile method to manage complex situations. And being agile is more than sticky notes, Taskboards and Daily Stand Up Meetings! It´s about individuals and interaction, tangible results (or working software), customer collaboration and responding to change.
This presentation is based practical experience and shows six important elements that can lead to successful projects:
Establish a vision
Bring the right people together
Create a homebase
Be smart
Be courageous
and DELIVER!
Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"KANZLEI NICKERT
Präsentation zum Umgang mit Vertragspartnern in Krise und Insolvenz. Kanzlei Nickert zeigt, worin die Risiken liegen und gibt Hinweise auf Präventionsmöglichkeiten.
Anwaltshaftung: Kein Schadenersatz wegen vergessener Vollmacht bei GüteantragMathias Nittel
Zahlreiche Verfahrensordnungen von staatlich anerkannten Gütestellen schreiben vor, dass ein Anwalt seine Bevollmächtigung zur Stellung des Güteantrags nachweisen muss. Üblicher Weise geschieht das durch Beifügung einer Vollmacht zum Güteantrag. In mehreren Fällen, in denen wir Mandanten vertreten, haben die zunächst beauftragten Anwälte den Güteanträgen keine Vollmacht beigefügt; in nicht wenigen Fällen wussten die Anleger von einem solchen Schlichtungsantrag auch gar nichts. Die Anleger haben Ihre Schadenersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung alleine wegen der im Güteverfahren nicht vorgelegten Vollmacht verloren.
Seminar Creditreform - Management by BauchgefühlKANZLEI NICKERT
Präsentation zum Vortrag vom 13.10.2011 im Europa-Park Rust für die Mitglieder der Creditreform Offenburg und Freiburg. Thema: Unternehmensplanung, Risikomanagement
Präsentation des Handwerkerfrühstücks am 29.04.20114KANZLEI NICKERT
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Präsentation zum Themen-Abend Unternehmen onlineKANZLEI NICKERT
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Scrum is a very powerful agile method to manage complex situations. And being agile is more than sticky notes, Taskboards and Daily Stand Up Meetings! It´s about individuals and interaction, tangible results (or working software), customer collaboration and responding to change.
This presentation is based practical experience and shows six important elements that can lead to successful projects:
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Be courageous
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Präsentation zum Themen-Abend "Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz"KANZLEI NICKERT
Präsentation zum Umgang mit Vertragspartnern in Krise und Insolvenz. Kanzlei Nickert zeigt, worin die Risiken liegen und gibt Hinweise auf Präventionsmöglichkeiten.
Anwaltshaftung: Kein Schadenersatz wegen vergessener Vollmacht bei GüteantragMathias Nittel
Zahlreiche Verfahrensordnungen von staatlich anerkannten Gütestellen schreiben vor, dass ein Anwalt seine Bevollmächtigung zur Stellung des Güteantrags nachweisen muss. Üblicher Weise geschieht das durch Beifügung einer Vollmacht zum Güteantrag. In mehreren Fällen, in denen wir Mandanten vertreten, haben die zunächst beauftragten Anwälte den Güteanträgen keine Vollmacht beigefügt; in nicht wenigen Fällen wussten die Anleger von einem solchen Schlichtungsantrag auch gar nichts. Die Anleger haben Ihre Schadenersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung alleine wegen der im Güteverfahren nicht vorgelegten Vollmacht verloren.
Grundlage von Abmahnungen im Onlinehandel sind in der Regel Verstöße in Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Den weitaus größten Anteil dürften dabei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben. Darunter fallen zum Beispiel Verstöße
gegen Marktverhaltensregeln wie die Impressumspflicht, den Pflichten im Fernabsatzkauf oder die Preisauszeichnungspflichten.
Praktisch jeder kleine Fehler in diesem Bereich kann abgemahnt werden. Die damit verbundenen Kosten sind nicht nur ärgerlich, sondern können gerade für kleine Betriebe manchmal sogar existenzbedrohend sein.
In unserem kleinen, informativen Booklet stellen wir kurz und knapp die wichtigsten Punkte dar, auf die Webseitenbetreiber und Onlinehändler beachten müssen, wenn sie eine Abmahnung bekommen.
Themen sind u.a.:
Was ist eine “Abmahnung”
Wer darf abmahnen?
Rechtsmißbrauch
Was ist besser – Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung?
Lombardium-Skandal: unbeteiligte LC2 Anleger werden zur Zahlung aufgefordertolik88
Insolvenzverwalter LC 2 fordert Scheingewinne und Auseinandersetzungsguthaben von den Anlegern zurück. Ein Totalschaden für bisher unbeteiligte Anleger droht, was ist tun? Anleger Fragen sich, ob sie zahlen müssen oder nicht?
Bankenworkshop zum Thema "Was besagt ein Bestätigungsvermerk/ eine Bescheinig...KANZLEI NICKERT
Bankenworkshop zum Thema Bestätitungsvermerke/ Bescheinigungen, deren Mindestinhalte, Abstufungen, Erstellungsaufträge mit Plausibilitätsbeurteilung, umfassender Beurteilung, Bescheinigung und Steuerberaterhaftung.
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust der CourtageansprücheRoland Richert
Tausende Versicherungsmakler haben bisher nichts getan, um das eigene Lebenswerk sicher für die Erben zu machen. Nur eine Minderheit hat das Erbe komplett geschützt. Ohne die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen droht aber der Totalverlust der Courtageansprüche.
Steuerrechtliche Aspekte der Praxisabgabe bei psychotherapeutischen Praxenpraxisdermedizin
Steuerrechtliche Aspekte der Praxisabgabe bei psychotherapeutischen Praxen. Seminar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für Psychotherapeuten am 21.11.2009 in Nürnberg. Vortragsredner: WP, StB, RA, FAStR Peter Naumann
Anwaltshaftung : Clerical Medical-Klage verloren wegen fehlerhaftem GüteantragMathias Nittel
Betroffene Anleger, bei denen mit derart fehlerhaften Güteanträgen die Verjährung nicht wirksam gehemmt wurde und die deshalb ihre Schadenersatzklage verloren haben, können daher unter Umständen von ihren Anwälten Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen. Um hier keine Fehler zu machen, ist es ratsam, unmittelbar nach Zugang eines derartigen Urteils einen sowohl mit den "CMI-Fällen", als auch mit den Besonderheiten der Anwaltshaftung vertrauten Anwalt zu konsultieren.
Soll ich wirklich eine Selbstanzeige einreichen?BLTSRegensburg
Durch den Fall Hoeneß wurde die mediale Debatte über die erst 2011 verschärften Regeln für die steuerliche Selbstanzeige und deren Voraussetzungen erneut angeheizt. Da der Gesetzgeber eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Regeln beabsichtigt, wird die Luft für Steuersünder immer dünner.
4. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT. Schwerpunkt diesmal ist die Bewertung der halbfertigen Arbeiten in der BWA sowie aktuelle Rechtsprechung im Baurecht.
2. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
Einleitung
Der pflichtgemäß arbeitende Rechtsanwalt
im Sinne der Rechtsprechung muss –
überspitzt formuliert – danach ein
juristischer Supermann sein, der über
ein computerhaftes Gedächtnis, ein
hervorragendes Judiz sowie über höchste
Intelligenz und Energie verfügt.
(Fahrendorf in Rinsche, Anwaltshaftung)
Dies gilt uneingeschränkt auch für den
Steuerberater!
4. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
I. Kanzleiorganisation
5. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Aufgabe des Beraters
Bestimmt sich aus Auftrag (Art und
Umfang)
Optimale steuerliche Beratung
Rat zum sichersten Weg (z.B. Auskunft
FA)
5
6. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Nebenpflichten
Warn und Hinweispflichten,
Bsp: BauFordSichG
Vor Schaden bewahren
Auch im außervertraglichen Bereich
Ermittlung und Dokumentation des
Auftrags
6
7. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Beraterpflichten
StB muss den Mandanten umfassend beraten
und ungefragt über alle bedeutsamen
steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen
unterrichten,
den Mandanten generell vor Schaden
bewahren (auch vor Strafverfolgung oder
Ordnungswidrigkeit)
den sichersten Weg aufzeigen und
entsprechende Vorschläge unterbreiten und
es dem Mandanten ermöglichen, selbst die
Entscheidungen zu treffen.
8. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Ermittlung und Dokumentation des
Auftrags
Was ist von wem bis wann zu tun
Art und Umfang des Auftrags
Insbesondere: Wer liefert Sachverhalt
Prüfungsumfang
Angemessene Versicherungssumme
Analyse des Geschäftsmodells
Gesetzliche Regelung: 250 T€, § 52 DVStB
8
9. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Honorarvereinbarung
Nur angemessenes Honorar sichert
Bearbeitungsqualität
Sichert Ausstattung der Kanzlei
Sichert Fortbildung
Sichert Zugang zu qualifiziertem
Personal
9
11. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Spätschäden
Problem:
Pflichtverstoß wird heute begangen
Schaden tritt erst später ein
Bsp: Mitarbeiter-Beteiligungsoption in
GmbH löst Betriebsaufspaltung auf
GmbH wächst rasant
Daher ist “vorausschauender”
Versicherungsschutz erforderlich
11
16. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
AGB
§ 67 a StBerG: mind. 1 Mio. €
Versicherungsschutz
Bei StB auch für grobe Fahrlässigkeit
möglich (anders bei Rechtsanwälten)
Wichtiger Hinweis: AGB bei Vertrags-
schluss einbeziehen, nicht erst bei
Übergabe des Ergebnisses
16
17. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Haftungskonzentration
Vertraglich auch bei der GbR (Sozietät)
möglich
Ansonsten bei der PartG
Achtung: Gilt nicht für unerlaubte Handlung!
17
18. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Fristversäumnis häufigster Haftungsgrund
Wiedereinsetzung (“Haftungsbegrenzung
nach Pflichtverletzung”)
Geht nur bei gesetzlichen Fristen oder
Terminen
Voraussetzungen
ohne Verschulden verhindert, eine
gesetzliche Frist oder Termin einzuhalten
18
19. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Antrag oder Nachholung
Monatsfrist, maximal ein Jahr
Begründung des Antrags
“Beweismittel”: auch glaubhaft machen
(=eidesstattliche Versicherung)
19
20. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
IV. Haftung in der
interprofessionellen Sozietät
21. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung interprofessionelle
Sozietät
Grundsatz: das schärfste Recht gilt (gegen
den Berater)
Beispiel: Haftungsbeschränkung auf grobe
Fahrlässigkeit in der RA&StB-Sozietät geht
nicht wegen § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO
Im Übrigen gilt das jeweilige dem Auftrag
zugrunde liegende Recht
21
22. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Prophylaxe
Dokumentation der Beratungsschritte
Fristenkontrollsystem, dieses sollte
stichprobenweise kontrolliert werden
Festlegung der Zeichnungsbefugnisse
Postausgangsbuch
Festlegen von standardisierten Prozessen
für immer wiederkehrende Arbeiten
Stichprobenweise Überwachung und
Kontrolle des Personals
22
23. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Persönlicher Tipp
Haftungfälle passieren meist in den
Fällen, die keiner mag
Sie werden mit “spitzen Fingern”
angefasst
23
24. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Persönlicher Tipp
Sie passieren ferner in Fällen, in denen
keine/wenig Erfahrung besteht
Machen Sie was Ihnen und Ihren
Mitarbeitern Freude bereitet
Lassen Sie alles andere im Rahmen
des Möglichen weg
Hören Sie auf Ihren Bauch
24
25. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Tipps im Haftungsfall
Dem Mandanten zuhören, ihn ausreden lassen
Den Mandanten nicht abwerten oder belehren
Verantwortung nicht auf andere abwälzen
Durch offene Fragen (wer, wann, wie,
weshalb, wieso) in Erfahrung bringen, was
genau geschehen ist
Durch Zusammenfassungen wiederholen, was
der Mandant gesagt hat
Gesprächsnotiz anfertigen
25
26. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Tipps im Haftungsfall
Zeitpunkt benennen, bis zu dem der
Sachverhalt überprüft wird bzw. bis zu dem
eine Rückmeldung erfolgt
Termin ist unbedingt einzuhalten
Mandant für Problemmeldung danken
Ersatzanspruch unbegründet: versuchen, die
Situation zu klären.
Berufhaftpflichtversicherung informieren
Anspruch nicht befriedigen oder anerkennen
Auch kein Vergleich abschließen
26
27. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
Teil 2: Ausgewählte Praxis-
beispiele aus der Rechtsprechung
28. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
I. Haftungsgefahren in der Krise
des Mandanten
29. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Fettnäpfchen
In der Krise des Mandanten, insbes.:
Insolvenzverschleppung (§ 15 a InsO)
Kreditbetrug (§265 b StGB)
Bankrott, Verletzung Buchführungspflicht,
Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283,
283 b, 283 c, 283 d StGB)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
(§ 266 a StGB)
Betrug in der Form des Eingehungsbetruges (§
263 StGB)
Verbotene Geschäfts (§ 54 KWG)
BauFordSichG
29
30. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Verspätete Erstellung des
Jahresabschlusses - Haftung gegenüber
dem Mandanten
Gesetzliche Frist für die Erstellung des
Jahresabschlusses darf in der Krise
des Mandanten nicht ausgeschöpft
werden
31. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Rechtsprechung geht von einer
Verkürzung auf ca. 10 Wochen aus
(Rechtsprechungsübersicht: Reichel,
BB 81, 708, Empfehlungen BStBK)
Verstoß begründet Strafbarkeit
32. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Folgen
Dem Mandanten kann wegen der
verspäteten Erstellung des Jahres-
abschlusses die Restschuldbefreiung
versagt werden
Anspruch des Mandanten: Summe der
ungedeckten Verbindlichkeiten, von der
der Mandant durch die Restschuld-
befreiung befreit worden wäre
33. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Die Haftung eines Steuerberaters für
schätzweise abgegebene Steuerer-
klärungen kann sich nur unter 3
Voraussetzungen ergeben:
34. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Steuerrechtlicher Sachverhalt wurde von
Mandant lückenlos mitgeteilt
Steuerberater schätzt (z. B. wegen
Überlastung)
Dem Mandanten ist ein Schaden
entstanden
35. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Hierzu OLG Hamm vom 23.09.2008 – 25
U 114/07: „Der Schaden besteht in der
Differenz der Steuern, die aufgrund der
Schätzung festgesetzt wurden und denen,
die festgesetzt worden wären, wenn die
Einnahmen und Ausgaben in der
Buchführung ordnungsgemäß erfasst
worden wären.“
36. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
Verspätete Bilanzierung
Strafbarkeit der verspäteten
Jahresabschlusserstellung in der Krise,
§§ 264 HGB, § 283 Abs. 1 Nr. 7 b); 283 b
StGB
37. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
Verspätete Bilanzierung
Mit der Beauftragung des Steuerberaters
mit der Jahresabschlusserstellung wird
diese Aufgabe an diesen delegiert
Hieraus kann sich bei der verspäteten
Erstellung des Jahresabschlusses eine
strafrechtliche Verantwortung ergeben, §
14 Abs. 2 Nr. 2 StGB
38. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
Unterlassener Anhang
Jahresabschluss ohne Anhang bei GmbH usw.
Ein Jahresabschluss ohne Anhang ist
nichtig (vGA)
Verdacht, dass Vermögensverhältnisse
falsch wiedergegeben wurden
Strafbarkeit gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 a)
StGB
39. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
Hinweis auf Insolvenzgründe
Hinweis auf mögliche
Insolvenzantragsgründe
Aus dem Beratungsvertrag ergibt sich für
den Steuerberater die Pflicht, auch
ungefragt auf möglicherweise eingetretene
Insolvenzgründe hinzuweisen ( BGH v.
02.09.2011, 17 U 14/11)
Keine unentgeltliche Beratung!
40. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung für falsche BWA
OLG Oldenburg v. 08.11.2012 - 14 U 8/12
Zwar gibt eine BWA nur einen vorläufigen
Stand der Buchführung wieder, der durch
verschiedene Abschlussbuchungen erst zu
einem Jahresabschluss entwickelt werden
muss. Gleichwohl bilden die Ergebnisse der
BWA unter der Annahme der vollständigen
Erfassung aller Geschäftsvorfälle aber eine
entscheidende Grundlage für die weitere
finanzielle Planung und Entwicklung einer
Gesellschaft.
40
41. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung für falsche Berichte
Im Bericht immer Hinweis auf AGB (BWA,
JA, sonstige Berichte)
Kenntlich machen, was ungeprüft
übernommen wurde
BGH, Urteil vom 10.11.1994 LX 0133019
(Bausachverständiger, der wegen
Täuschung Dach nicht besichtigt)
Hinweis, dass kein Wille zum Abschluss
eines Auskunftsvertrags mit Dritten
besteht
41
42. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
II. Haftungsgefahren wegen
übersehener Rechtsprechung
43. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
Welche Quellen auswerten
Die Anforderungen des BGH sind extrem
hoch. Der Berater muss kennen:
Alle einschlägigen Steuergesetze,
Verordnungen und Erlasse
Alle höchstrichterliche Rechtsprechung des
BFH
Bei noch nicht höchstrichterlich geklärten
Rechtsfragen die Rechtsprechung der
Finanzgerichte, soweit sie in der DStR
erschienen sind
44. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
Welche Quellen auswerten
Der Steuerberater muss mindestens eine
allgemeine Fachzeitschrift regelmäßig
und zeitnah, das heißt innerhalb eines
Monats, lesen und auswerten
45. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
Welche Quellen auswerten
Beachtet werden muss:
Entschieden werden Haftungsprozesse von
der ordentlichen Gerichtsbarkeit
(1. Instanz: Amtsgericht oder Landgericht)
46. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
Welche Quellen auswerten
Bei seiner Entscheidung muss sich das
Gericht dabei an der jeweiligen
höchstrichterlichen Rechtsprechung der
Fachgerichte, also z. B. der Finanzgerichte,
orientieren (vgl. BGH – Beschluss v.
27.09.2012 – IX ZR 171/10)
47. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
Zeitpunkt der Kenntnisnahme
Nicht berücksichtigen muss der
Steuerberater die Anhängigkeits-
datenbank des BFH. (Außer bei
speziellem Beratungsauftrag)
Allerdings soll der Steuerberater bei einer
Vorlage an den GrS des BFH die offene
Rechtslage zu beachten haben
48. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
Spezialisierte Kanzleien
Vorsicht! – bei spezialisierten Kanzleien
wird die zeitnahe Auswertung der
Spezialliteratur verlangt
Für eine Spezialisierung einer Kanzlei
spricht z. B. der Außenauftritt (Werbung)
49. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
III. Haftung für vereinbare
Tätigkeiten
51. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
vereinbare Tätigkeiten
Achtung – die Grenze zur unerlaubten
Rechtsberatung darf nicht überschritten
werden
Grundsatz: Rechtsberatung ist RAe
vorbehalten
52. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
vereinbare Tätigkeiten
Ausnahmsweise dürfen StB/WP
rechtsberatend tätig sein, wenn dies
untrennbar mit dem Auftrag verbunden
ist
Neue Rechtslage: Ab dem 1.7.2008 ist
das RBerG gelockert. Es gilt das RDG
53. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
vereinbare Tätigkeiten
§ 5 Rechtsdienstleistungen im
Zusammenhang mit einer anderen
Tätigkeit
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im
Zusammenhang mit einer anderen Tätig-
keit, wenn sie als Nebenleistung zum
Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören
54. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
vereinbare Tätigkeiten
Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach
ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zu-
sammenhang mit der Haupttätigkeit unter
Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu
beurteilen, die für die Haupttätigkeit
erforderlich sind
55. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
vereinbare Tätigkeiten
(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten
Rechtsdienstleistungen, die im Zusammen-
hang mit einer der folgenden Tätigkeiten
erbracht werden:
1.Testamentsvollstreckung,
2.Haus- und Wohnungsverwaltung,
3.Fördermittelberatung
56. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
vereinbare Tätigkeiten
§ 5 RDG
Gilt nur für außergerichtliche Beratung
Zulässig ist damit eine rechtliche
Beratung, die Nebentätigkeit zu einer
zulässigen (anderen) Beratung/Tätigkeit
ist
Maßgebend wird der Schwerpunkt der
Hauptleistung sein
57. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
vereinbare Tätigkeiten
Konsequenzen Verstoß gegen RDG
Kein Vergütungsanspruch
Volle Haftung für falschen Rat
Kein Versicherungsschutz, da RA-
Tätigkeit nicht versichert und
widerrechtliche Pflichtverletzung, §103
VVG n.F
Berufsrechtliches Verfahren
Abmahnung RA-Kammer
58. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
vereinbare Tätigkeiten
Haftungsvermeidung / -beschränkung
Es gelten die oben genannten
Grundsätze, insbesondere:
Schriftform und Klarheit des Auftrags
Dokumentation einzelner
Beratungsschritte
59. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Sofern nichts anderes vermerkt wird,
handelt es sich um einfache
Erstellungsaufträge
Plausibilisierungsaufträge oder die
eigene Erhebung der Daten sind
gesondert hervorzuheben
59
60. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Maßgebend ist der vom Mandanten
erteilte Auftrag
Der Auftrag muss detailliert dargestellt
werden
Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten
genau abzugrenzen
60
61. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Die zur Verfügung stehenden
Informationen sind aufzuführen
Die Bescheinigung muss deshalb immer
in Verbindung mit dem erteilten Auftrag
gesehen werden
61
62. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
IV. Haftung für fehlerhafte
Jahresabschlüsse
63. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bei Plausibilitätsbeurteilungen
Abstufungen beim Jahresabschluss
63
Einfache
Erstellung
Plausibilisierung
Umfassende
Beurteilung
64. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag
Steuerberater übernimmt Unterlagen
ungeprüft
Prüfung der Unterlagen ist nicht
Gegenstand des Auftrages
Bei offenkundig unzutreffenden
Erfassungen hat der Steuerberater den
Mandanten zu einer entsprechenden
Korrektur zu veranlassen
Ggf. ist Mandat niederzulegen
64
65. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
Prüfung der Bücher und
Bestandsnachweise auf Plausibilität
Verantwortlichkeit des Steuerberaters
erstreckt sich auf Verlässlichkeit der
Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis
der Plausibilitätsbeurteilung
65
66. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
Exemplarische Maßnahmen zur
Plausibilitätsbeurteilung:
Befragung nach den angewandten
Verfahren zur Erfassung und
Verarbeitung von Geschäftsvorfällen;
Befragung zu allen wesentlichen
Abschlussaussagen;
66
67. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
analytische Prüfungshandlungen zur
Beurteilung der Plausibilität der
einzelnen Abschlussaussagen (z. B.
Vergleiche mit Vorjahreszahlen,
Kennzahlenvergleiche)
67
68. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag
hinreichende Sicherheit über die Ordnungs-
mäßigkeit der Unterlagen und Auskünfte
erlangen
68
69. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Die Handlungen zur Beurteilung der Ord-
nungsmäßigkeit der vorgelegten Belege,
Buchführung und Bestandsnachweise sind
so zu planen und durchzuführen, dass ein
hinreichend sicheres Urteil abgegeben
werden kann
69
70. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Paretoprinzip – Grundsatz der
Wesentlichkeit
Umfassende Beurteilung zur
Plausibilitätsbeurteilung:
70
71. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Wenn Vorräte von wesentlicher
Bedeutung sind: Inventurbeobachtung
Bei entsprechender Wesentlichkeit die
Einholung von Saldenbestätigungen
Einholung von Bankbestätigungen
Einholung von Rechtsanwalts-
bestätigungen
71
72. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Folgen:
Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage
nicht über die vom Berater
übernommene Verantwortlichkeit
hinausgehen.
Ohne entsprechende Beurteilung darf
Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit
nicht bescheinigt werden.
72
73. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgen:
Bei einem Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses mit Plausibilitäts-
beurteilungen ist in der Bescheinigung
auf die Plausibilitätsbeurteilung der
vorgelegten Unterlagen hinzuweisen
73
74. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine
positive Aussage getroffen werden.
Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen,
die gegen die Ordnungsmäßigkeit
sprechen
Sofern die Unterlagen wesentliche
Mängel aufweisen, hat der Steuerberater
in der Bescheinigung darauf hinzuweisen
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75. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Hat der Steuerberater die Bücher geführt
und / oder bei der Erstellung des
Inventars mitgewirkt, ist in der
Bescheinigung darauf hinzuweisen
Ein Hinweis auf
Plausibilitätsbeurteilungen ist nur
insoweit zulässig, als es sich um
Sachverhalte handelt, bei deren
Zustandekommen der Steuerberater
nicht mitgewirkt hat
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76. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
Soweit der Steuerberater die Bücher
führt ist eine Plausibilitätsbeurteilung
nicht zulässig
Plausibilitätsbeurteilungen sind dann
möglich, wenn der Steuerberater
auftragsgemäß nur an Teilen der
Buchführung mitgewirkt hat
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77. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
Da im Rahmen der Führung der Bücher
auch ein Teil des Inventars erstellt wird,
kommt eine Beurteilung des gesamten
Inventars auf dessen Plausibilität nicht in
Betracht
77
78. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Ergänzungen der Bescheinigung sind
erforderlich, wenn wesentliche Risiken
nicht abschließend beurteilt werden
können und die betreffenden Risiken im
Jahresabschluss nach Einschätzung des
Steuerberaters in zulässiger Weise
dargestellt worden sind
78
79. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Solche Ergänzungen sind in einem
gesonderten Absatz am Ende der
Bescheinigung aufzunehmen
Bei wesentlichen Einwendungen gegen
die vom Auftraggeber vertretenen
Wertansätze und / oder gegen die
Buchführung, sind diese Einwendungen
in die Bescheinigung aufzunehmen
79
80. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Bei schwerwiegenden Einwendungen
darf keine Bescheinigung erteilt werden
An offenkundig unzutreffenden
Erfassungen oder Bewertungen darf der
Steuerberater nicht teilnehmen
80
82. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Interesse Mandant
Möglichst wenig Aufwand
Insbesondere möglichst geringe
(Steuer-)Beraterkosten
Interesse Bank
Transparenz
Verlässliche Auswertungen
„Keine bösen Überraschungen“
82
83. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
(Steuer-) Berater im Spannungsfeld:
Bindung an den vom Mandanten erteilten
Auftrag (Beachtung der Verschwiegenheit)
Erwartungshaltung Bank
Haftungsrisiko
83
84. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung gegenüber Dritten
Der Steuerberater haftet nicht nur seinem
Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber
Dritten, sog. Dritthaftung
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter
Leistungsnähe
Vertragspartner hat Interesse am
Schutz des Dritten
Erkennbarkeit
Auskunftsvertrag
84
85. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Haftungsrisiken begegnen dem Steuer-
berater auch dann, wenn er seine dem
Mandanten geschuldete Leistung
(Gutachten, Bilanz, Überschuldungsstatus
etc.) einem Dritten überlässt (z. B. der
Hausbank des Mandanten) …
85
86. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
…und wenn er wusste oder damit rechnen
musste, dass der Dritte daran
Entscheidungen wie eine Kreditvergabe
oder eine Kreditverlängerung knüpft (vgl.
BGH Urteil v. 20.04.2004)
86
87. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Auskunftsvertrag
Grundsätzlich gilt bei der Dritthaftung,
dass derjenige, der mit Sachkunde
schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt,
dem Empfänger nach Vertragsgrund-
sätzen schon dann haftet, …
87
88. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
…wenn die Auskunft erkennbar für ihn von
erheblicher Bedeutung war, und er sie zur
Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder
Maß-nahmen gemacht hat, BGH WM IV
1965, 287
88
89. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Eine eigenständige Haftung des Steuer-
beraters besteht dann, wenn er als
Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaft-
liches Interesse am Zustandekommen
des Geschäfts hat oder er auf Verlangen
des Auskunftsempfängers (z. B. der
Bank) an den Vertragsverhandlungen
teilnimmt, Späth, DStR 1996, 400 (401)
89
90. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Auflösung Spannungsverhältnis
Entbindung von der Verschwiegenheit
Klare Kommunikation in Bezug auf die
wechselseitigen Erwartungen und
Probleme
Wechselseitiges Verständnis für die
jeweilige Position
Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld
auch mit Dritten abgestimmt werden
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91. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Urteil des FG Nürnberg vom
10.12.2002, AZ: II 536/2000 (LEXinform
Dok.-Nr.: 0814950)
Die Haftung lässt sich wie folgt
vermeiden:
91
92. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Der Steuerberater muss den
Mandanten entsprechend aufklären,
beraten und zur Selbstanzeige
auffordern.
Er selbst darf ohne gesonderte
Beauftragung eine Selbstanzeige nicht
erstatten
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93. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Weigert sich aber der Mandant, eine
Selbstanzeige zu erstatten, bzw. den
Berater damit zu beauftragen: Mandat
niederlegen
Eigenprüfung, ob Selbstanzeige
erforderlich
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94. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Fazit
Es bestehen signifikante Unterschiede
über die Belastbarkeit erteilter
Bestätigungsvermerke /
Bescheinigungen
Maßgebend ist der erteilte Auftrag.
Wichtig ist die Schriftform und die
Klarheit des Auftrags – auch gegenüber
Dritten wie der Hausbank
Die einzelnen Beratungsschritte sollten
dokumentiert werden
94
97. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Weiterführende Hinweise
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Musterauftrag (einfach, Bilanzierung)
Musterschreiben Insolvenzgründe etc.
Hinweise zum BauFordSichG,
Hinweise zu den Insolvenzgründen
Checkliste für ein
Unternehmensbewertungsgutachten
Anforderungsliste Due Diligence
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Weiterführende Hinweise
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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de