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Maßnahmen zur Haftungsminimierung
im Rahmen steuerberatender Tätigkeit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
Einleitung
Der pflichtgemäß arbeitende Rechtsanwalt
im Sinne der Rechtsprechung muss –
überspitzt formuliert – danach ein
juristischer Supermann sein, der über
ein computerhaftes Gedächtnis, ein
hervorragendes Judiz sowie über höchste
Intelligenz und Energie verfügt.
(Fahrendorf in Rinsche, Anwaltshaftung)
Dies gilt uneingeschränkt auch für den
Steuerberater!
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
Teil 1: Präventivmaßnahmen
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
I. Kanzleiorganisation
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Aufgabe des Beraters
Bestimmt sich aus Auftrag (Art und
Umfang)
Optimale steuerliche Beratung
Rat zum sichersten Weg (z.B. Auskunft
FA)
5
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Nebenpflichten
Warn und Hinweispflichten,
Bsp: BauFordSichG
Vor Schaden bewahren
Auch im außervertraglichen Bereich
Ermittlung und Dokumentation des
Auftrags
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Beraterpflichten
StB muss den Mandanten umfassend beraten
und ungefragt über alle bedeutsamen
steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen
unterrichten,
den Mandanten generell vor Schaden
bewahren (auch vor Strafverfolgung oder
Ordnungswidrigkeit)
den sichersten Weg aufzeigen und
entsprechende Vorschläge unterbreiten und
es dem Mandanten ermöglichen, selbst die
Entscheidungen zu treffen.
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Ermittlung und Dokumentation des
Auftrags
Was ist von wem bis wann zu tun
Art und Umfang des Auftrags
Insbesondere: Wer liefert Sachverhalt
Prüfungsumfang
Angemessene Versicherungssumme
Analyse des Geschäftsmodells
Gesetzliche Regelung: 250 T€, § 52 DVStB
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Kanzleiorganisation
Honorarvereinbarung
Nur angemessenes Honorar sichert
Bearbeitungsqualität
Sichert Ausstattung der Kanzlei
Sichert Fortbildung
Sichert Zugang zu qualifiziertem
Personal
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
II. Spätschäden
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Spätschäden
Problem:
Pflichtverstoß wird heute begangen
Schaden tritt erst später ein
Bsp: Mitarbeiter-Beteiligungsoption in
GmbH löst Betriebsaufspaltung auf
GmbH wächst rasant
Daher ist “vorausschauender”
Versicherungsschutz erforderlich
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
III. Haftungsbegrenzungs-
möglichkeit
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Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Auftragsumfang
Vertragliche Ausklammerung
Im Zweifel vor Auftragsannahme mit
Versicherung Deckungsschutz abklären
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Betragsmässige Begrenzung
Individualvereinbarung
Hohe Anforderungen
Aushandeln
Schriftlich (Original, kein Fax/Email)
Bereitschaft, Vertrag anzupassen
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
15
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
AGB
§ 67 a StBerG: mind. 1 Mio. €
Versicherungsschutz
Bei StB auch für grobe Fahrlässigkeit
möglich (anders bei Rechtsanwälten)
Wichtiger Hinweis: AGB bei Vertrags-
schluss einbeziehen, nicht erst bei
Übergabe des Ergebnisses
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Haftungskonzentration
Vertraglich auch bei der GbR (Sozietät)
möglich
Ansonsten bei der PartG
Achtung: Gilt nicht für unerlaubte Handlung!
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Fristversäumnis häufigster Haftungsgrund
Wiedereinsetzung (“Haftungsbegrenzung
nach Pflichtverletzung”)
Geht nur bei gesetzlichen Fristen oder
Terminen
Voraussetzungen
ohne Verschulden verhindert, eine
gesetzliche Frist oder Termin einzuhalten
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftungsbeschränkungs-
möglichkeiten
Antrag oder Nachholung
Monatsfrist, maximal ein Jahr
Begründung des Antrags
“Beweismittel”: auch glaubhaft machen
(=eidesstattliche Versicherung)
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
IV. Haftung in der
interprofessionellen Sozietät
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung interprofessionelle
Sozietät
Grundsatz: das schärfste Recht gilt (gegen
den Berater)
Beispiel: Haftungsbeschränkung auf grobe
Fahrlässigkeit in der RA&StB-Sozietät geht
nicht wegen § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO
Im Übrigen gilt das jeweilige dem Auftrag
zugrunde liegende Recht
21
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Prophylaxe
Dokumentation der Beratungsschritte
Fristenkontrollsystem, dieses sollte
stichprobenweise kontrolliert werden
Festlegung der Zeichnungsbefugnisse
Postausgangsbuch
Festlegen von standardisierten Prozessen
für immer wiederkehrende Arbeiten
Stichprobenweise Überwachung und
Kontrolle des Personals
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Persönlicher Tipp
Haftungfälle passieren meist in den
Fällen, die keiner mag
Sie werden mit “spitzen Fingern”
angefasst
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Persönlicher Tipp
Sie passieren ferner in Fällen, in denen
keine/wenig Erfahrung besteht
Machen Sie was Ihnen und Ihren
Mitarbeitern Freude bereitet
Lassen Sie alles andere im Rahmen
des Möglichen weg
Hören Sie auf Ihren Bauch
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Tipps im Haftungsfall
Dem Mandanten zuhören, ihn ausreden lassen
Den Mandanten nicht abwerten oder belehren
Verantwortung nicht auf andere abwälzen
Durch offene Fragen (wer, wann, wie,
weshalb, wieso) in Erfahrung bringen, was
genau geschehen ist
Durch Zusammenfassungen wiederholen, was
der Mandant gesagt hat
Gesprächsnotiz anfertigen
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Tipps im Haftungsfall
Zeitpunkt benennen, bis zu dem der
Sachverhalt überprüft wird bzw. bis zu dem
eine Rückmeldung erfolgt
Termin ist unbedingt einzuhalten
Mandant für Problemmeldung danken
Ersatzanspruch unbegründet: versuchen, die
Situation zu klären.
Berufhaftpflichtversicherung informieren
Anspruch nicht befriedigen oder anerkennen
Auch kein Vergleich abschließen
26
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
Teil 2: Ausgewählte Praxis-
beispiele aus der Rechtsprechung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
I. Haftungsgefahren in der Krise
des Mandanten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Fettnäpfchen
In der Krise des Mandanten, insbes.:
Insolvenzverschleppung (§ 15 a InsO)
Kreditbetrug (§265 b StGB)
Bankrott, Verletzung Buchführungspflicht,
Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283,
283 b, 283 c, 283 d StGB)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
(§ 266 a StGB)
Betrug in der Form des Eingehungsbetruges (§
263 StGB)
Verbotene Geschäfts (§ 54 KWG)
BauFordSichG
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Verspätete Erstellung des
Jahresabschlusses - Haftung gegenüber
dem Mandanten
Gesetzliche Frist für die Erstellung des
Jahresabschlusses darf in der Krise
des Mandanten nicht ausgeschöpft
werden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Rechtsprechung geht von einer
Verkürzung auf ca. 10 Wochen aus
(Rechtsprechungsübersicht: Reichel,
BB 81, 708, Empfehlungen BStBK)
Verstoß begründet Strafbarkeit
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
Haftung für Insolvenz-
verschleppungsschäden?
Folgen
Dem Mandanten kann wegen der
verspäteten Erstellung des Jahres-
abschlusses die Restschuldbefreiung
versagt werden
Anspruch des Mandanten: Summe der
ungedeckten Verbindlichkeiten, von der
der Mandant durch die Restschuld-
befreiung befreit worden wäre
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Die Haftung eines Steuerberaters für
schätzweise abgegebene Steuerer-
klärungen kann sich nur unter 3
Voraussetzungen ergeben:
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Steuerrechtlicher Sachverhalt wurde von
Mandant lückenlos mitgeteilt
Steuerberater schätzt (z. B. wegen
Überlastung)
Dem Mandanten ist ein Schaden
entstanden
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
schätzweise abgegebene
Steuererklärungen
Hierzu OLG Hamm vom 23.09.2008 – 25
U 114/07: „Der Schaden besteht in der
Differenz der Steuern, die aufgrund der
Schätzung festgesetzt wurden und denen,
die festgesetzt worden wären, wenn die
Einnahmen und Ausgaben in der
Buchführung ordnungsgemäß erfasst
worden wären.“
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
Verspätete Bilanzierung
Strafbarkeit der verspäteten
Jahresabschlusserstellung in der Krise,
§§ 264 HGB, § 283 Abs. 1 Nr. 7 b); 283 b
StGB
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
Verspätete Bilanzierung
Mit der Beauftragung des Steuerberaters
mit der Jahresabschlusserstellung wird
diese Aufgabe an diesen delegiert
Hieraus kann sich bei der verspäteten
Erstellung des Jahresabschlusses eine
strafrechtliche Verantwortung ergeben, §
14 Abs. 2 Nr. 2 StGB
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
Unterlassener Anhang
Jahresabschluss ohne Anhang bei GmbH usw.
Ein Jahresabschluss ohne Anhang ist
nichtig (vGA)
Verdacht, dass Vermögensverhältnisse
falsch wiedergegeben wurden
Strafbarkeit gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 a)
StGB
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
Hinweis auf Insolvenzgründe
Hinweis auf mögliche
Insolvenzantragsgründe
Aus dem Beratungsvertrag ergibt sich für
den Steuerberater die Pflicht, auch
ungefragt auf möglicherweise eingetretene
Insolvenzgründe hinzuweisen ( BGH v.
02.09.2011, 17 U 14/11)
Keine unentgeltliche Beratung!
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung für falsche BWA
OLG Oldenburg v. 08.11.2012 - 14 U 8/12
Zwar gibt eine BWA nur einen vorläufigen
Stand der Buchführung wieder, der durch
verschiedene Abschlussbuchungen erst zu
einem Jahresabschluss entwickelt werden
muss. Gleichwohl bilden die Ergebnisse der
BWA unter der Annahme der vollständigen
Erfassung aller Geschäftsvorfälle aber eine
entscheidende Grundlage für die weitere
finanzielle Planung und Entwicklung einer
Gesellschaft.
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung für falsche Berichte
Im Bericht immer Hinweis auf AGB (BWA,
JA, sonstige Berichte)
Kenntlich machen, was ungeprüft
übernommen wurde
BGH, Urteil vom 10.11.1994 LX 0133019
(Bausachverständiger, der wegen
Täuschung Dach nicht besichtigt)
Hinweis, dass kein Wille zum Abschluss
eines Auskunftsvertrags mit Dritten
besteht
41
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
II. Haftungsgefahren wegen
übersehener Rechtsprechung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
Welche Quellen auswerten
Die Anforderungen des BGH sind extrem
hoch. Der Berater muss kennen:
Alle einschlägigen Steuergesetze,
Verordnungen und Erlasse
Alle höchstrichterliche Rechtsprechung des
BFH
Bei noch nicht höchstrichterlich geklärten
Rechtsfragen die Rechtsprechung der
Finanzgerichte, soweit sie in der DStR
erschienen sind
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
Welche Quellen auswerten
Der Steuerberater muss mindestens eine
allgemeine Fachzeitschrift regelmäßig
und zeitnah, das heißt innerhalb eines
Monats, lesen und auswerten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
Welche Quellen auswerten
Beachtet werden muss:
Entschieden werden Haftungsprozesse von
der ordentlichen Gerichtsbarkeit
(1. Instanz: Amtsgericht oder Landgericht)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
Welche Quellen auswerten
Bei seiner Entscheidung muss sich das
Gericht dabei an der jeweiligen
höchstrichterlichen Rechtsprechung der
Fachgerichte, also z. B. der Finanzgerichte,
orientieren (vgl. BGH – Beschluss v.
27.09.2012 – IX ZR 171/10)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
Zeitpunkt der Kenntnisnahme
Nicht berücksichtigen muss der
Steuerberater die Anhängigkeits-
datenbank des BFH. (Außer bei
speziellem Beratungsauftrag)
Allerdings soll der Steuerberater bei einer
Vorlage an den GrS des BFH die offene
Rechtslage zu beachten haben
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
Spezialisierte Kanzleien
Vorsicht! – bei spezialisierten Kanzleien
wird die zeitnahe Auswertung der
Spezialliteratur verlangt
Für eine Spezialisierung einer Kanzlei
spricht z. B. der Außenauftritt (Werbung)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
III. Haftung für vereinbare
Tätigkeiten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
vereinbare Tätigkeiten
Unterscheidung Vorbehaltsaufgaben/
vereinbare Tätigkeit
Vorbehaltsaufgaben: § 33 StBerG
Vereinbare Tätigkeiten: § 57 StBerG,
insb. § 57 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 StBerG:
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
vereinbare Tätigkeiten
Achtung – die Grenze zur unerlaubten
Rechtsberatung darf nicht überschritten
werden
Grundsatz: Rechtsberatung ist RAe
vorbehalten
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
vereinbare Tätigkeiten
Ausnahmsweise dürfen StB/WP
rechtsberatend tätig sein, wenn dies
untrennbar mit dem Auftrag verbunden
ist
Neue Rechtslage: Ab dem 1.7.2008 ist
das RBerG gelockert. Es gilt das RDG
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
vereinbare Tätigkeiten
§ 5 Rechtsdienstleistungen im
Zusammenhang mit einer anderen
Tätigkeit
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im
Zusammenhang mit einer anderen Tätig-
keit, wenn sie als Nebenleistung zum
Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
vereinbare Tätigkeiten
Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach
ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zu-
sammenhang mit der Haupttätigkeit unter
Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu
beurteilen, die für die Haupttätigkeit
erforderlich sind
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
vereinbare Tätigkeiten
(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten
Rechtsdienstleistungen, die im Zusammen-
hang mit einer der folgenden Tätigkeiten
erbracht werden:
1.Testamentsvollstreckung,
2.Haus- und Wohnungsverwaltung,
3.Fördermittelberatung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
vereinbare Tätigkeiten
§ 5 RDG
Gilt nur für außergerichtliche Beratung
Zulässig ist damit eine rechtliche
Beratung, die Nebentätigkeit zu einer
zulässigen (anderen) Beratung/Tätigkeit
ist
Maßgebend wird der Schwerpunkt der
Hauptleistung sein
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57
vereinbare Tätigkeiten
Konsequenzen Verstoß gegen RDG
Kein Vergütungsanspruch
Volle Haftung für falschen Rat
Kein Versicherungsschutz, da RA-
Tätigkeit nicht versichert und
widerrechtliche Pflichtverletzung, §103
VVG n.F
Berufsrechtliches Verfahren
Abmahnung RA-Kammer
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
vereinbare Tätigkeiten
Haftungsvermeidung / -beschränkung
Es gelten die oben genannten
Grundsätze, insbesondere:
Schriftform und Klarheit des Auftrags
Dokumentation einzelner
Beratungsschritte
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Sofern nichts anderes vermerkt wird,
handelt es sich um einfache
Erstellungsaufträge
Plausibilisierungsaufträge oder die
eigene Erhebung der Daten sind
gesondert hervorzuheben
59
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Maßgebend ist der vom Mandanten
erteilte Auftrag
Der Auftrag muss detailliert dargestellt
werden
Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten
genau abzugrenzen
60
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Planungsrechnung
Die zur Verfügung stehenden
Informationen sind aufzuführen
Die Bescheinigung muss deshalb immer
in Verbindung mit dem erteilten Auftrag
gesehen werden
61
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
IV. Haftung für fehlerhafte
Jahresabschlüsse
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bei Plausibilitätsbeurteilungen
Abstufungen beim Jahresabschluss
63
Einfache
Erstellung
Plausibilisierung
Umfassende
Beurteilung
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag
Steuerberater übernimmt Unterlagen
ungeprüft
Prüfung der Unterlagen ist nicht
Gegenstand des Auftrages
Bei offenkundig unzutreffenden
Erfassungen hat der Steuerberater den
Mandanten zu einer entsprechenden
Korrektur zu veranlassen
Ggf. ist Mandat niederzulegen
64
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
Prüfung der Bücher und
Bestandsnachweise auf Plausibilität
Verantwortlichkeit des Steuerberaters
erstreckt sich auf Verlässlichkeit der
Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis
der Plausibilitätsbeurteilung
65
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
Exemplarische Maßnahmen zur
Plausibilitätsbeurteilung:
Befragung nach den angewandten
Verfahren zur Erfassung und
Verarbeitung von Geschäftsvorfällen;
Befragung zu allen wesentlichen
Abschlussaussagen;
66
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
Plausibilitätsbeurteilung
analytische Prüfungshandlungen zur
Beurteilung der Plausibilität der
einzelnen Abschlussaussagen (z. B.
Vergleiche mit Vorjahreszahlen,
Kennzahlenvergleiche)
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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag
hinreichende Sicherheit über die Ordnungs-
mäßigkeit der Unterlagen und Auskünfte
erlangen
68
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Die Handlungen zur Beurteilung der Ord-
nungsmäßigkeit der vorgelegten Belege,
Buchführung und Bestandsnachweise sind
so zu planen und durchzuführen, dass ein
hinreichend sicheres Urteil abgegeben
werden kann
69
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Paretoprinzip – Grundsatz der
Wesentlichkeit
Umfassende Beurteilung zur
Plausibilitätsbeurteilung:
70
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Erstellungsauftrag mit
umfassender Beurteilung
Wenn Vorräte von wesentlicher
Bedeutung sind: Inventurbeobachtung
Bei entsprechender Wesentlichkeit die
Einholung von Saldenbestätigungen
Einholung von Bankbestätigungen
Einholung von Rechtsanwalts-
bestätigungen
71
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Folgen:
Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage
nicht über die vom Berater
übernommene Verantwortlichkeit
hinausgehen.
Ohne entsprechende Beurteilung darf
Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit
nicht bescheinigt werden.
72
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgen:
Bei einem Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses mit Plausibilitäts-
beurteilungen ist in der Bescheinigung
auf die Plausibilitätsbeurteilung der
vorgelegten Unterlagen hinzuweisen
73
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine
positive Aussage getroffen werden.
Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen,
die gegen die Ordnungsmäßigkeit
sprechen
Sofern die Unterlagen wesentliche
Mängel aufweisen, hat der Steuerberater
in der Bescheinigung darauf hinzuweisen
74
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Hat der Steuerberater die Bücher geführt
und / oder bei der Erstellung des
Inventars mitgewirkt, ist in der
Bescheinigung darauf hinzuweisen
Ein Hinweis auf
Plausibilitätsbeurteilungen ist nur
insoweit zulässig, als es sich um
Sachverhalte handelt, bei deren
Zustandekommen der Steuerberater
nicht mitgewirkt hat
75
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
Soweit der Steuerberater die Bücher
führt ist eine Plausibilitätsbeurteilung
nicht zulässig
Plausibilitätsbeurteilungen sind dann
möglich, wenn der Steuerberater
auftragsgemäß nur an Teilen der
Buchführung mitgewirkt hat
76
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung - Plausibilisierung
Dies bedeutet:
Da im Rahmen der Führung der Bücher
auch ein Teil des Inventars erstellt wird,
kommt eine Beurteilung des gesamten
Inventars auf dessen Plausibilität nicht in
Betracht
77
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Ergänzungen der Bescheinigung sind
erforderlich, wenn wesentliche Risiken
nicht abschließend beurteilt werden
können und die betreffenden Risiken im
Jahresabschluss nach Einschätzung des
Steuerberaters in zulässiger Weise
dargestellt worden sind
78
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Solche Ergänzungen sind in einem
gesonderten Absatz am Ende der
Bescheinigung aufzunehmen
Bei wesentlichen Einwendungen gegen
die vom Auftraggeber vertretenen
Wertansätze und / oder gegen die
Buchführung, sind diese Einwendungen
in die Bescheinigung aufzunehmen
79
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Bei schwerwiegenden Einwendungen
darf keine Bescheinigung erteilt werden
An offenkundig unzutreffenden
Erfassungen oder Bewertungen darf der
Steuerberater nicht teilnehmen
80
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
81
Mandant
SteuerberaterBank
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
Interesse Mandant
Möglichst wenig Aufwand
Insbesondere möglichst geringe
(Steuer-)Beraterkosten
Interesse Bank
Transparenz
Verlässliche Auswertungen
„Keine bösen Überraschungen“
82
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Bescheinigung
(Steuer-) Berater im Spannungsfeld:
Bindung an den vom Mandanten erteilten
Auftrag (Beachtung der Verschwiegenheit)
Erwartungshaltung Bank
Haftungsrisiko
83
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung gegenüber Dritten
Der Steuerberater haftet nicht nur seinem
Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber
Dritten, sog. Dritthaftung
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter
Leistungsnähe
Vertragspartner hat Interesse am
Schutz des Dritten
Erkennbarkeit
Auskunftsvertrag
84
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Haftungsrisiken begegnen dem Steuer-
berater auch dann, wenn er seine dem
Mandanten geschuldete Leistung
(Gutachten, Bilanz, Überschuldungsstatus
etc.) einem Dritten überlässt (z. B. der
Hausbank des Mandanten) …
85
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
…und wenn er wusste oder damit rechnen
musste, dass der Dritte daran
Entscheidungen wie eine Kreditvergabe
oder eine Kreditverlängerung knüpft (vgl.
BGH Urteil v. 20.04.2004)
86
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Auskunftsvertrag
Grundsätzlich gilt bei der Dritthaftung,
dass derjenige, der mit Sachkunde
schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt,
dem Empfänger nach Vertragsgrund-
sätzen schon dann haftet, …
87
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
…wenn die Auskunft erkennbar für ihn von
erheblicher Bedeutung war, und er sie zur
Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder
Maß-nahmen gemacht hat, BGH WM IV
1965, 287
88
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Steuerberaterhaftung
Eine eigenständige Haftung des Steuer-
beraters besteht dann, wenn er als
Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaft-
liches Interesse am Zustandekommen
des Geschäfts hat oder er auf Verlangen
des Auskunftsempfängers (z. B. der
Bank) an den Vertragsverhandlungen
teilnimmt, Späth, DStR 1996, 400 (401)
89
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Auflösung Spannungsverhältnis
Entbindung von der Verschwiegenheit
Klare Kommunikation in Bezug auf die
wechselseitigen Erwartungen und
Probleme
Wechselseitiges Verständnis für die
jeweilige Position
Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld
auch mit Dritten abgestimmt werden
90
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Urteil des FG Nürnberg vom
10.12.2002, AZ: II 536/2000 (LEXinform
Dok.-Nr.: 0814950)
Die Haftung lässt sich wie folgt
vermeiden:
91
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Der Steuerberater muss den
Mandanten entsprechend aufklären,
beraten und zur Selbstanzeige
auffordern.
Er selbst darf ohne gesonderte
Beauftragung eine Selbstanzeige nicht
erstatten
92
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Haftung wegen Beihilfe
Weigert sich aber der Mandant, eine
Selbstanzeige zu erstatten, bzw. den
Berater damit zu beauftragen: Mandat
niederlegen
Eigenprüfung, ob Selbstanzeige
erforderlich
93
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Fazit
Es bestehen signifikante Unterschiede
über die Belastbarkeit erteilter
Bestätigungsvermerke /
Bescheinigungen
Maßgebend ist der erteilte Auftrag.
Wichtig ist die Schriftform und die
Klarheit des Auftrags – auch gegenüber
Dritten wie der Hausbank
Die einzelnen Beratungsschritte sollten
dokumentiert werden
94
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Weiterführende Literatur
95
Gehrlein (aktuell)
Gräfe/Lenzen/Schmeer (2006)
Nickert/Nickert/Pfeiffer (2007)
Waschk (2005)
Späth (1994)
Brete/Thomsen (für Krise)
Zugehör u.a. (2011)
Borgmann u.a. (für RAe)
Rinsche u.a. (für RAe)
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 96
Titel
KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
Weiterführende Hinweise
www.kanzlei-nickert.de
97
Musterauftrag (einfach, Bilanzierung)
Musterschreiben Insolvenzgründe etc.
Hinweise zum BauFordSichG,
Hinweise zu den Insolvenzgründen
Checkliste für ein
Unternehmensbewertungsgutachten
Anforderungsliste Due Diligence
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Weiterführende Hinweise
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Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de

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  • 1. Maßnahmen zur Haftungsminimierung im Rahmen steuerberatender Tätigkeit
  • 2. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2 Einleitung Der pflichtgemäß arbeitende Rechtsanwalt im Sinne der Rechtsprechung muss – überspitzt formuliert – danach ein juristischer Supermann sein, der über ein computerhaftes Gedächtnis, ein hervorragendes Judiz sowie über höchste Intelligenz und Energie verfügt. (Fahrendorf in Rinsche, Anwaltshaftung) Dies gilt uneingeschränkt auch für den Steuerberater!
  • 3. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3 Teil 1: Präventivmaßnahmen
  • 4. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4 I. Kanzleiorganisation
  • 5. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Kanzleiorganisation Aufgabe des Beraters Bestimmt sich aus Auftrag (Art und Umfang) Optimale steuerliche Beratung Rat zum sichersten Weg (z.B. Auskunft FA) 5
  • 6. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Kanzleiorganisation Nebenpflichten Warn und Hinweispflichten, Bsp: BauFordSichG Vor Schaden bewahren Auch im außervertraglichen Bereich Ermittlung und Dokumentation des Auftrags 6
  • 7. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Beraterpflichten StB muss den Mandanten umfassend beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen unterrichten, den Mandanten generell vor Schaden bewahren (auch vor Strafverfolgung oder Ordnungswidrigkeit) den sichersten Weg aufzeigen und entsprechende Vorschläge unterbreiten und es dem Mandanten ermöglichen, selbst die Entscheidungen zu treffen.
  • 8. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Kanzleiorganisation Ermittlung und Dokumentation des Auftrags Was ist von wem bis wann zu tun Art und Umfang des Auftrags Insbesondere: Wer liefert Sachverhalt Prüfungsumfang Angemessene Versicherungssumme Analyse des Geschäftsmodells Gesetzliche Regelung: 250 T€, § 52 DVStB 8
  • 9. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Kanzleiorganisation Honorarvereinbarung Nur angemessenes Honorar sichert Bearbeitungsqualität Sichert Ausstattung der Kanzlei Sichert Fortbildung Sichert Zugang zu qualifiziertem Personal 9
  • 10. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10 II. Spätschäden
  • 11. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Spätschäden Problem: Pflichtverstoß wird heute begangen Schaden tritt erst später ein Bsp: Mitarbeiter-Beteiligungsoption in GmbH löst Betriebsaufspaltung auf GmbH wächst rasant Daher ist “vorausschauender” Versicherungsschutz erforderlich 11
  • 12. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12 III. Haftungsbegrenzungs- möglichkeit
  • 13. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten Auftragsumfang Vertragliche Ausklammerung Im Zweifel vor Auftragsannahme mit Versicherung Deckungsschutz abklären 13
  • 14. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten Betragsmässige Begrenzung Individualvereinbarung Hohe Anforderungen Aushandeln Schriftlich (Original, kein Fax/Email) Bereitschaft, Vertrag anzupassen 14
  • 15. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten 15
  • 16. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten AGB § 67 a StBerG: mind. 1 Mio. € Versicherungsschutz Bei StB auch für grobe Fahrlässigkeit möglich (anders bei Rechtsanwälten) Wichtiger Hinweis: AGB bei Vertrags- schluss einbeziehen, nicht erst bei Übergabe des Ergebnisses 16
  • 17. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten Haftungskonzentration Vertraglich auch bei der GbR (Sozietät) möglich Ansonsten bei der PartG Achtung: Gilt nicht für unerlaubte Handlung! 17
  • 18. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten Fristversäumnis häufigster Haftungsgrund Wiedereinsetzung (“Haftungsbegrenzung nach Pflichtverletzung”) Geht nur bei gesetzlichen Fristen oder Terminen Voraussetzungen ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist oder Termin einzuhalten 18
  • 19. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftungsbeschränkungs- möglichkeiten Antrag oder Nachholung Monatsfrist, maximal ein Jahr Begründung des Antrags “Beweismittel”: auch glaubhaft machen (=eidesstattliche Versicherung) 19
  • 20. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20 IV. Haftung in der interprofessionellen Sozietät
  • 21. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung interprofessionelle Sozietät Grundsatz: das schärfste Recht gilt (gegen den Berater) Beispiel: Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit in der RA&StB-Sozietät geht nicht wegen § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO Im Übrigen gilt das jeweilige dem Auftrag zugrunde liegende Recht 21
  • 22. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Prophylaxe Dokumentation der Beratungsschritte Fristenkontrollsystem, dieses sollte stichprobenweise kontrolliert werden Festlegung der Zeichnungsbefugnisse Postausgangsbuch Festlegen von standardisierten Prozessen für immer wiederkehrende Arbeiten Stichprobenweise Überwachung und Kontrolle des Personals 22
  • 23. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Persönlicher Tipp Haftungfälle passieren meist in den Fällen, die keiner mag Sie werden mit “spitzen Fingern” angefasst 23
  • 24. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Persönlicher Tipp Sie passieren ferner in Fällen, in denen keine/wenig Erfahrung besteht Machen Sie was Ihnen und Ihren Mitarbeitern Freude bereitet Lassen Sie alles andere im Rahmen des Möglichen weg Hören Sie auf Ihren Bauch 24
  • 25. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Tipps im Haftungsfall Dem Mandanten zuhören, ihn ausreden lassen Den Mandanten nicht abwerten oder belehren Verantwortung nicht auf andere abwälzen Durch offene Fragen (wer, wann, wie, weshalb, wieso) in Erfahrung bringen, was genau geschehen ist Durch Zusammenfassungen wiederholen, was der Mandant gesagt hat Gesprächsnotiz anfertigen 25
  • 26. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Tipps im Haftungsfall Zeitpunkt benennen, bis zu dem der Sachverhalt überprüft wird bzw. bis zu dem eine Rückmeldung erfolgt Termin ist unbedingt einzuhalten Mandant für Problemmeldung danken Ersatzanspruch unbegründet: versuchen, die Situation zu klären. Berufhaftpflichtversicherung informieren Anspruch nicht befriedigen oder anerkennen Auch kein Vergleich abschließen 26
  • 27. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27 Teil 2: Ausgewählte Praxis- beispiele aus der Rechtsprechung
  • 28. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28 I. Haftungsgefahren in der Krise des Mandanten
  • 29. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Fettnäpfchen In der Krise des Mandanten, insbes.: Insolvenzverschleppung (§ 15 a InsO) Kreditbetrug (§265 b StGB) Bankrott, Verletzung Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283, 283 b, 283 c, 283 d StGB) Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB) Betrug in der Form des Eingehungsbetruges (§ 263 StGB) Verbotene Geschäfts (§ 54 KWG) BauFordSichG 29
  • 30. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30 Haftung für Insolvenz- verschleppungsschäden? Verspätete Erstellung des Jahresabschlusses - Haftung gegenüber dem Mandanten Gesetzliche Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses darf in der Krise des Mandanten nicht ausgeschöpft werden
  • 31. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31 Haftung für Insolvenz- verschleppungsschäden? Rechtsprechung geht von einer Verkürzung auf ca. 10 Wochen aus (Rechtsprechungsübersicht: Reichel, BB 81, 708, Empfehlungen BStBK) Verstoß begründet Strafbarkeit
  • 32. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32 Haftung für Insolvenz- verschleppungsschäden? Folgen Dem Mandanten kann wegen der verspäteten Erstellung des Jahres- abschlusses die Restschuldbefreiung versagt werden Anspruch des Mandanten: Summe der ungedeckten Verbindlichkeiten, von der der Mandant durch die Restschuld- befreiung befreit worden wäre
  • 33. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33 schätzweise abgegebene Steuererklärungen Die Haftung eines Steuerberaters für schätzweise abgegebene Steuerer- klärungen kann sich nur unter 3 Voraussetzungen ergeben:
  • 34. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34 schätzweise abgegebene Steuererklärungen Steuerrechtlicher Sachverhalt wurde von Mandant lückenlos mitgeteilt Steuerberater schätzt (z. B. wegen Überlastung) Dem Mandanten ist ein Schaden entstanden
  • 35. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35 schätzweise abgegebene Steuererklärungen Hierzu OLG Hamm vom 23.09.2008 – 25 U 114/07: „Der Schaden besteht in der Differenz der Steuern, die aufgrund der Schätzung festgesetzt wurden und denen, die festgesetzt worden wären, wenn die Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung ordnungsgemäß erfasst worden wären.“
  • 36. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36 Verspätete Bilanzierung Strafbarkeit der verspäteten Jahresabschlusserstellung in der Krise, §§ 264 HGB, § 283 Abs. 1 Nr. 7 b); 283 b StGB
  • 37. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37 Verspätete Bilanzierung Mit der Beauftragung des Steuerberaters mit der Jahresabschlusserstellung wird diese Aufgabe an diesen delegiert Hieraus kann sich bei der verspäteten Erstellung des Jahresabschlusses eine strafrechtliche Verantwortung ergeben, § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB
  • 38. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38 Unterlassener Anhang Jahresabschluss ohne Anhang bei GmbH usw. Ein Jahresabschluss ohne Anhang ist nichtig (vGA) Verdacht, dass Vermögensverhältnisse falsch wiedergegeben wurden Strafbarkeit gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 a) StGB
  • 39. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39 Hinweis auf Insolvenzgründe Hinweis auf mögliche Insolvenzantragsgründe Aus dem Beratungsvertrag ergibt sich für den Steuerberater die Pflicht, auch ungefragt auf möglicherweise eingetretene Insolvenzgründe hinzuweisen ( BGH v. 02.09.2011, 17 U 14/11) Keine unentgeltliche Beratung!
  • 40. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung für falsche BWA OLG Oldenburg v. 08.11.2012 - 14 U 8/12 Zwar gibt eine BWA nur einen vorläufigen Stand der Buchführung wieder, der durch verschiedene Abschlussbuchungen erst zu einem Jahresabschluss entwickelt werden muss. Gleichwohl bilden die Ergebnisse der BWA unter der Annahme der vollständigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle aber eine entscheidende Grundlage für die weitere finanzielle Planung und Entwicklung einer Gesellschaft. 40
  • 41. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung für falsche Berichte Im Bericht immer Hinweis auf AGB (BWA, JA, sonstige Berichte) Kenntlich machen, was ungeprüft übernommen wurde BGH, Urteil vom 10.11.1994 LX 0133019 (Bausachverständiger, der wegen Täuschung Dach nicht besichtigt) Hinweis, dass kein Wille zum Abschluss eines Auskunftsvertrags mit Dritten besteht 41
  • 42. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42 II. Haftungsgefahren wegen übersehener Rechtsprechung
  • 43. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43 Welche Quellen auswerten Die Anforderungen des BGH sind extrem hoch. Der Berater muss kennen: Alle einschlägigen Steuergesetze, Verordnungen und Erlasse Alle höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH Bei noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfragen die Rechtsprechung der Finanzgerichte, soweit sie in der DStR erschienen sind
  • 44. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44 Welche Quellen auswerten Der Steuerberater muss mindestens eine allgemeine Fachzeitschrift regelmäßig und zeitnah, das heißt innerhalb eines Monats, lesen und auswerten
  • 45. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45 Welche Quellen auswerten Beachtet werden muss: Entschieden werden Haftungsprozesse von der ordentlichen Gerichtsbarkeit (1. Instanz: Amtsgericht oder Landgericht)
  • 46. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46 Welche Quellen auswerten Bei seiner Entscheidung muss sich das Gericht dabei an der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung der Fachgerichte, also z. B. der Finanzgerichte, orientieren (vgl. BGH – Beschluss v. 27.09.2012 – IX ZR 171/10)
  • 47. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47 Zeitpunkt der Kenntnisnahme Nicht berücksichtigen muss der Steuerberater die Anhängigkeits- datenbank des BFH. (Außer bei speziellem Beratungsauftrag) Allerdings soll der Steuerberater bei einer Vorlage an den GrS des BFH die offene Rechtslage zu beachten haben
  • 48. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48 Spezialisierte Kanzleien Vorsicht! – bei spezialisierten Kanzleien wird die zeitnahe Auswertung der Spezialliteratur verlangt Für eine Spezialisierung einer Kanzlei spricht z. B. der Außenauftritt (Werbung)
  • 49. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49 III. Haftung für vereinbare Tätigkeiten
  • 50. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50 vereinbare Tätigkeiten Unterscheidung Vorbehaltsaufgaben/ vereinbare Tätigkeit Vorbehaltsaufgaben: § 33 StBerG Vereinbare Tätigkeiten: § 57 StBerG, insb. § 57 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 StBerG:
  • 51. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51 vereinbare Tätigkeiten Achtung – die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung darf nicht überschritten werden Grundsatz: Rechtsberatung ist RAe vorbehalten
  • 52. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52 vereinbare Tätigkeiten Ausnahmsweise dürfen StB/WP rechtsberatend tätig sein, wenn dies untrennbar mit dem Auftrag verbunden ist Neue Rechtslage: Ab dem 1.7.2008 ist das RBerG gelockert. Es gilt das RDG
  • 53. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53 vereinbare Tätigkeiten § 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätig- keit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören
  • 54. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54 vereinbare Tätigkeiten Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zu- sammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind
  • 55. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55 vereinbare Tätigkeiten (2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammen- hang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden: 1.Testamentsvollstreckung, 2.Haus- und Wohnungsverwaltung, 3.Fördermittelberatung
  • 56. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56 vereinbare Tätigkeiten § 5 RDG Gilt nur für außergerichtliche Beratung Zulässig ist damit eine rechtliche Beratung, die Nebentätigkeit zu einer zulässigen (anderen) Beratung/Tätigkeit ist Maßgebend wird der Schwerpunkt der Hauptleistung sein
  • 57. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 57 vereinbare Tätigkeiten Konsequenzen Verstoß gegen RDG Kein Vergütungsanspruch Volle Haftung für falschen Rat Kein Versicherungsschutz, da RA- Tätigkeit nicht versichert und widerrechtliche Pflichtverletzung, §103 VVG n.F Berufsrechtliches Verfahren Abmahnung RA-Kammer
  • 58. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58 vereinbare Tätigkeiten Haftungsvermeidung / -beschränkung Es gelten die oben genannten Grundsätze, insbesondere: Schriftform und Klarheit des Auftrags Dokumentation einzelner Beratungsschritte
  • 59. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsrechnung Sofern nichts anderes vermerkt wird, handelt es sich um einfache Erstellungsaufträge Plausibilisierungsaufträge oder die eigene Erhebung der Daten sind gesondert hervorzuheben 59
  • 60. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsrechnung Maßgebend ist der vom Mandanten erteilte Auftrag Der Auftrag muss detailliert dargestellt werden Im Auftrag sind die Verantwortlichkeiten genau abzugrenzen 60
  • 61. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Planungsrechnung Die zur Verfügung stehenden Informationen sind aufzuführen Die Bescheinigung muss deshalb immer in Verbindung mit dem erteilten Auftrag gesehen werden 61
  • 62. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62 IV. Haftung für fehlerhafte Jahresabschlüsse
  • 63. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bei Plausibilitätsbeurteilungen Abstufungen beim Jahresabschluss 63 Einfache Erstellung Plausibilisierung Umfassende Beurteilung
  • 64. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag Steuerberater übernimmt Unterlagen ungeprüft Prüfung der Unterlagen ist nicht Gegenstand des Auftrages Bei offenkundig unzutreffenden Erfassungen hat der Steuerberater den Mandanten zu einer entsprechenden Korrektur zu veranlassen Ggf. ist Mandat niederzulegen 64
  • 65. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit Plausibilitätsbeurteilung Prüfung der Bücher und Bestandsnachweise auf Plausibilität Verantwortlichkeit des Steuerberaters erstreckt sich auf Verlässlichkeit der Unterlagen und Auskünfte, als Ergebnis der Plausibilitätsbeurteilung 65
  • 66. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit Plausibilitätsbeurteilung Exemplarische Maßnahmen zur Plausibilitätsbeurteilung: Befragung nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen; Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen; 66
  • 67. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit Plausibilitätsbeurteilung analytische Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Plausibilität der einzelnen Abschlussaussagen (z. B. Vergleiche mit Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche) 67
  • 68. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung Der Steuerberater muss bei diesem Auftrag hinreichende Sicherheit über die Ordnungs- mäßigkeit der Unterlagen und Auskünfte erlangen 68
  • 69. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung Die Handlungen zur Beurteilung der Ord- nungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Buchführung und Bestandsnachweise sind so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil abgegeben werden kann 69
  • 70. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung Paretoprinzip – Grundsatz der Wesentlichkeit Umfassende Beurteilung zur Plausibilitätsbeurteilung: 70
  • 71. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Erstellungsauftrag mit umfassender Beurteilung Wenn Vorräte von wesentlicher Bedeutung sind: Inventurbeobachtung Bei entsprechender Wesentlichkeit die Einholung von Saldenbestätigungen Einholung von Bankbestätigungen Einholung von Rechtsanwalts- bestätigungen 71
  • 72. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung Folgen: Die Bescheinigung darf in ihrer Aussage nicht über die vom Berater übernommene Verantwortlichkeit hinausgehen. Ohne entsprechende Beurteilung darf Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit nicht bescheinigt werden. 72
  • 73. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung - Plausibilisierung Folgen: Bei einem Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitäts- beurteilungen ist in der Bescheinigung auf die Plausibilitätsbeurteilung der vorgelegten Unterlagen hinzuweisen 73
  • 74. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung - Plausibilisierung Folgende Grundsätze sind zu beachten: Zur Ordnungsmäßigkeit darf keine positive Aussage getroffen werden. Vielmehr ist auf Umstände hinzuweisen, die gegen die Ordnungsmäßigkeit sprechen Sofern die Unterlagen wesentliche Mängel aufweisen, hat der Steuerberater in der Bescheinigung darauf hinzuweisen 74
  • 75. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung - Plausibilisierung Hat der Steuerberater die Bücher geführt und / oder bei der Erstellung des Inventars mitgewirkt, ist in der Bescheinigung darauf hinzuweisen Ein Hinweis auf Plausibilitätsbeurteilungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um Sachverhalte handelt, bei deren Zustandekommen der Steuerberater nicht mitgewirkt hat 75
  • 76. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung - Plausibilisierung Dies bedeutet: Soweit der Steuerberater die Bücher führt ist eine Plausibilitätsbeurteilung nicht zulässig Plausibilitätsbeurteilungen sind dann möglich, wenn der Steuerberater auftragsgemäß nur an Teilen der Buchführung mitgewirkt hat 76
  • 77. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung - Plausibilisierung Dies bedeutet: Da im Rahmen der Führung der Bücher auch ein Teil des Inventars erstellt wird, kommt eine Beurteilung des gesamten Inventars auf dessen Plausibilität nicht in Betracht 77
  • 78. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung Ergänzungen der Bescheinigung sind erforderlich, wenn wesentliche Risiken nicht abschließend beurteilt werden können und die betreffenden Risiken im Jahresabschluss nach Einschätzung des Steuerberaters in zulässiger Weise dargestellt worden sind 78
  • 79. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung Solche Ergänzungen sind in einem gesonderten Absatz am Ende der Bescheinigung aufzunehmen Bei wesentlichen Einwendungen gegen die vom Auftraggeber vertretenen Wertansätze und / oder gegen die Buchführung, sind diese Einwendungen in die Bescheinigung aufzunehmen 79
  • 80. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung Bei schwerwiegenden Einwendungen darf keine Bescheinigung erteilt werden An offenkundig unzutreffenden Erfassungen oder Bewertungen darf der Steuerberater nicht teilnehmen 80
  • 81. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung 81 Mandant SteuerberaterBank
  • 82. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung Interesse Mandant Möglichst wenig Aufwand Insbesondere möglichst geringe (Steuer-)Beraterkosten Interesse Bank Transparenz Verlässliche Auswertungen „Keine bösen Überraschungen“ 82
  • 83. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Bescheinigung (Steuer-) Berater im Spannungsfeld: Bindung an den vom Mandanten erteilten Auftrag (Beachtung der Verschwiegenheit) Erwartungshaltung Bank Haftungsrisiko 83
  • 84. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung gegenüber Dritten Der Steuerberater haftet nicht nur seinem Mandanten, sondern u. u. auch gegenüber Dritten, sog. Dritthaftung Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Leistungsnähe Vertragspartner hat Interesse am Schutz des Dritten Erkennbarkeit Auskunftsvertrag 84
  • 85. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Steuerberaterhaftung Haftungsrisiken begegnen dem Steuer- berater auch dann, wenn er seine dem Mandanten geschuldete Leistung (Gutachten, Bilanz, Überschuldungsstatus etc.) einem Dritten überlässt (z. B. der Hausbank des Mandanten) … 85
  • 86. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Steuerberaterhaftung …und wenn er wusste oder damit rechnen musste, dass der Dritte daran Entscheidungen wie eine Kreditvergabe oder eine Kreditverlängerung knüpft (vgl. BGH Urteil v. 20.04.2004) 86
  • 87. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Steuerberaterhaftung Auskunftsvertrag Grundsätzlich gilt bei der Dritthaftung, dass derjenige, der mit Sachkunde schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt, dem Empfänger nach Vertragsgrund- sätzen schon dann haftet, … 87
  • 88. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Steuerberaterhaftung …wenn die Auskunft erkennbar für ihn von erheblicher Bedeutung war, und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse oder Maß-nahmen gemacht hat, BGH WM IV 1965, 287 88
  • 89. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Steuerberaterhaftung Eine eigenständige Haftung des Steuer- beraters besteht dann, wenn er als Auskunftsgeber ein eigenes wirtschaft- liches Interesse am Zustandekommen des Geschäfts hat oder er auf Verlangen des Auskunftsempfängers (z. B. der Bank) an den Vertragsverhandlungen teilnimmt, Späth, DStR 1996, 400 (401) 89
  • 90. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Auflösung Spannungsverhältnis Entbindung von der Verschwiegenheit Klare Kommunikation in Bezug auf die wechselseitigen Erwartungen und Probleme Wechselseitiges Verständnis für die jeweilige Position Die Beauftragung sollte daher im Vorfeld auch mit Dritten abgestimmt werden 90
  • 91. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung wegen Beihilfe Urteil des FG Nürnberg vom 10.12.2002, AZ: II 536/2000 (LEXinform Dok.-Nr.: 0814950) Die Haftung lässt sich wie folgt vermeiden: 91
  • 92. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung wegen Beihilfe Der Steuerberater muss den Mandanten entsprechend aufklären, beraten und zur Selbstanzeige auffordern. Er selbst darf ohne gesonderte Beauftragung eine Selbstanzeige nicht erstatten 92
  • 93. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Haftung wegen Beihilfe Weigert sich aber der Mandant, eine Selbstanzeige zu erstatten, bzw. den Berater damit zu beauftragen: Mandat niederlegen Eigenprüfung, ob Selbstanzeige erforderlich 93
  • 94. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Fazit Es bestehen signifikante Unterschiede über die Belastbarkeit erteilter Bestätigungsvermerke / Bescheinigungen Maßgebend ist der erteilte Auftrag. Wichtig ist die Schriftform und die Klarheit des Auftrags – auch gegenüber Dritten wie der Hausbank Die einzelnen Beratungsschritte sollten dokumentiert werden 94
  • 95. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Weiterführende Literatur 95 Gehrlein (aktuell) Gräfe/Lenzen/Schmeer (2006) Nickert/Nickert/Pfeiffer (2007) Waschk (2005) Späth (1994) Brete/Thomsen (für Krise) Zugehör u.a. (2011) Borgmann u.a. (für RAe) Rinsche u.a. (für RAe)
  • 96. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 96 Titel
  • 97. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Weiterführende Hinweise www.kanzlei-nickert.de 97 Musterauftrag (einfach, Bilanzierung) Musterschreiben Insolvenzgründe etc. Hinweise zum BauFordSichG, Hinweise zu den Insolvenzgründen Checkliste für ein Unternehmensbewertungsgutachten Anforderungsliste Due Diligence
  • 98. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER Weiterführende Hinweise www.kanzlei-nickert.de 98 Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Berater-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Cornelius Kerstin Nickert Wieland Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com PS1
  • 99. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 100. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 100 Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de