Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren und ihn in wirtschaftliche Entscheidungen einzubeziehen, insbesondere bei Betriebsänderungen. Zudem hat der Betriebsrat das Recht, Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und zur Vermeidung nachteiliger Folgen für Arbeitnehmer zu erarbeiten. In Kapitalgesellschaften haben Arbeitnehmervertreter Mitspracherechte im Aufsichtsrat, wodurch ihre Interessen gewahrt werden sollen.