Das Dokument beschreibt die allgemeinen Befugnisse der Arbeitnehmerinnenschaft, einschließlich Mitwirkung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Es behandelt Rechte zur Überwachung, Information, Beratung und Intervention durch den Betriebsrat sowie spezielle Regelungen zur Frauenförderung und zu betrieblichen Wohlstandseinrichtungen. Zudem wird die Mitwirkung bei der beruflichen Ausbildung und deren rechtliche Rahmenbedingungen thematisiert.