Das Dokument behandelt die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Es umfasst Aspekte wie personelles Informationsrecht, Mitwirkung bei Einstellungen, Leistungsentgelten, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Vergabe von Werkwohnungen, Beförderungen und Anfechtungen von Kündigungen und Entlassungen. Die beschriebenen Rechte und Pflichten sind detailliert in den entsprechenden Paragrafen des ArbVG geregelt und erfordern die Zustimmung oder Information des Betriebsrates in verschiedenen Situationen.