All-inclusive Verträge Dr. Gerda Höhrhan–Weiguni, Dr. Gerald Musger, Mag. Helga Hons
Gesamtgehalt (All-in Gehalt, Pauschalgehalt, Inklusivgehalt…)  Vereinbarung, dass mit diesem Gehalt alle über die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung abgegolten ist,  Sowie: alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Zulagen und Zuschläge Sowie: sämtliche Spesen, Diäten, Reiseaufwandsentschädigungen….. Sowie: Sachbezug Dienstauto, Dienstwohnung, freie Station ….. Sowie: ………………………………….
Überblick Begriffe und ihre Bedeutung Erfahrungen der GPA-djp Der  All-in-Vertrag  All- In und Vertrauensarbeitszeit/ Gleitzeit…. Rechenbeispiele Handlungsoptionen
Begriffe und ihre Bedeutung Mehrarbeit: Allgemein: alles was über die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus geleistet wird Im Kollektivvertrag: die Differenz zwischen kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit und gesetzlicher Normalarbeitszeit lt. AZG (z.B. KV Handel 38,5 Wochenstunden, NAZ lt. AZG 40 Stunden: 1,5 Stunden Mehrarbeit/Woche kann je nach KV zuschlagspflichtig oder zuschlagsfrei sein Bei Teilzeit: alles was über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht. Achtung: Mehrarbeitszuschlag gem. § 19 d (3a) AZG
Begriffe und ihre Bedeutung  Überstunde: § 6 AZG Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder die  Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit (NAZ) oder  die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird
Begriffe und ihre Bedeutung Überstundenpauschale vertraglich vereinbarte, pauschalierte Abgeltung von Überstunden entweder eine bestimmte Anzahl oder ein Prozentsatz vom Gehalt Über das Pauschale hinausgehende Überstunden müssen bezahlt werden Widerruf eines Pauschales nur bei Widerrufsvorbehalt Achtung: Verfallsfristen von Überstunden im KV beachten
Begriffe und ihre Bedeutung Gleitzeit: § 4 b AZG: liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit  selbst  bestimmen kann Braucht eine Betriebsvereinbarung mit folgendem Inhalt: Dauer der Gleitzeitperiode Gleitzeitrahmen Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit
Begriffe und ihre Bedeutung Vertrauensarbeitszeit: (es gibt keine Definition dafür) Form einer sehr flexiblen Gleitzeit, bei der der Arbeitgeber auf Zeiterfassung verzichtet oder  an die ArbeitnehmerInnen delegierte händische Aufzeichnung fixer oder gleitender Arbeitszeiten, deren Einhaltung vom Arbeitgeber nicht kontrolliert wird oder Verzicht auf sämtliche Zeitvorgaben und das Angebot völliger Zeitsouveränität der ArbeitnehmerInnen bei gleichzeitiger Vereinbarung von Arbeitszielen d.h: der Umgang mit den Arbeitszeiten (Lage, Dauer, Mehrleistungen) wird in die Verantwortung und Eigenkontrolle der ArbeitnehmerInnen gegeben, ArbeitgeberInnen führen in der Regel keine Arbeitszeitaufzeichnungen
Begriffe und ihre Bedeutung Zulagen, Zuschläge: Ergeben sich aus kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen z.B. Schmutz, Erschwernis, Gefahrenzulage Leitungszulagen, Funktionszulagen….. Sachbezug: geldwerte Vorteil aus dem Dienstverhältnis (z.B. Firmenauto, Firmenwohnung…) Reiseaufwandsentschädigung: (Taggeld, Nächtigungsgeld, Kilometergeld, weiterer Aufwand) soll den Mehraufwand bei Dienstreisen abdecken
Begriffe und ihre Bedeutung Leitende Angestellte gem. § 1 Abs. 2 Z  8. AZG: ArbeitnehmerInnen, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind d.h. ArbeitnehmerInnen, die sich aufgrund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft herausheben. Es ist auf den faktischen Einfluss und die Funktion des zu beurteilenden Arbeitnehmers abzustellen.  Nicht ident mit § 36 Abs. 2 Z. 3 ArbVG Achtung: auch leitende Angestellte haben Anspruch auf Bezahlung aller von ihnen geleisteten Überstunden
Erfahrungen der GPA-djp  Umfragen der Interessengemeinschaft work@professional 2004 und 2007: All-in in mehr als 50% der Betriebe, Tendenz steigend Umfrage Metallindustrie 2009: 13-18% haben All-in-Verträge Für FachexpertInnen und Führungskräfte mehr Standard als Ausnahme Hohe Arbeitszeit-Gesamtbelastung: 44,5h Zwei Drittel sind zufrieden oder sehr zufrieden, ein Drittel weniger und wünscht Verbesserungen Positionierung der GPA-djp: Sinnvoll bei hohem Gehalt (über KV), Valorisierung, Transparenz, Rückkehrrecht, Einvernehmen mit BR
Der All In Vertrag, eine Modeerscheinung? ursprünglich im Führungsbereich Leitende Angestellte unterliegen nicht AZG im Außendienstbereich im privaten Bereich/im öffentlichen Dienst als Statussymbol auch bei Beschäftigten mit kleinen Gehältern Kombination mit variablen Gehaltsbestandteilen erschwert Überblick oft in Kombination mit Vertrauensarbeitzeit Spaltung in begeisterte Anhänger und erbitterte Gegner
Was ist all-in Vereinbarung ? überkollektivvertragliches Gesamtgehalt kombiniert mit kurzen Verfallsklauseln Ab 1.1.2008 Hemmung des Verfalls bei fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen damit soll ALLES abgegolten sein: Mehrarbeitsstunden,  Überstunden, Reisezeiten, Bereitschaftszeiten Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen Aufwand: km-Geld, Diäten
Was bei All-in zu beachten ist Das Arbeitszeitrecht bleibt uneingeschränkt gültig: Personenkreis (außer leitende Angestellte), zulässige Überstunden (Anordnung), Abgeltung der Überstunden AZG-Novelle sieht härtere Sanktionen vor Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten bleibt aufrecht: Kontrolle durch BR, Delegierung an AN Der Dienstzettel mit Angabe des Grundgehalts und allfälliger anderer Entgeltbestandteile sowie der Arbeitszeit ist ein Rechtsanspruch
Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber + Verwaltungsvereinfachung  weniger PersonalverrechnerInnen nötig weniger Papierkrieg  + mehr billige und flexible Überstunden + erspart Lohnkosten + für AN schwer durchschaubar Hemmung der AN zur Geltendmachung  - nicht kontrollierbar Beweisprobleme bei Nachforderungen Wenn kein Widerrufsvorbehalt erschwerte Kürzung in der Krise (nur einzelvertraglich)
Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer + regelmäßiges höheres Gehalt unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistunge + bei fehlendem Widerrufsvorbehalt gute Position bei Veränderung (Ausstieg aus dem  Vertrag nur schwer möglich)  + soziales Ansehen besonders wenn mit Vertrauensarbeitszeit verbunden  - Nur auf den ersten Blick attraktives Gehalt - schwer nachvollziehbar, wie viele ÜSt/Mehrleistungen damit abgegolten sind  - Neuberechnung bei jeder KV-Erhöhung Ausstieg aus Vertrag nur schwer möglich - Selbstausbeutung
Vergleich: Überstundenpauschale/All In Gehalt KV Handel: BG 3 im 10. Berufsjahr, Gehaltsgebiet A  Gehalt:  € 1266 10% ÜP € 126,60  20% Gesamt: 1392,60  € 1519 deckt ab 6,5 Mst und 6,43 50% Üst 6,5 Mst und 16,97 50% Üst 6,5 Mehrstunden: (1266/167*6,5) € 49,28 Differenz Überstunden (126,6-49,28=77,32 1 Üst mit 50% Zuschlag: 1266:158*1,5=12,02 77,32:12,02 =6,43 Üst a 50%) KV Handel  BG 3 im 10. Berufsjahr Gehaltsgebiet A  All In Gehalt: 1400 durchschnittliche Mehr und Üst 20 im Monat Lt. Rechner Grundgehalt € 1186,60 KV Gehalt: 1266 Unterkollektivvertragliche Entlohnung: 79,40
Beispiel 1: Forschungsinstitut, WissenschafterIn, neuer Dienstvertrag mit All-in KV-Mindestgrundgehalt E/I  für 38,5h/Woche:  2484,50 € Angebot  Gesamtgehalt: 3250 €   „einschließlich aller Mehr- und Überstunden“ 2284,5/167=14,88 € je h + 50% = 22,32.  Daher deckt die Überzahlung über KV von 765,50 €  34,3  50%ige Mehr- und Überstunden ab Die im AZG vorgesehene Höchstzahl/Monat beträgt 26,5 ÜSt + 6,5 Mehr-h = max.  33 h Der Vertrag bleibt im rechtlichen Rahmen, aber fast auf KV-Mindestniveau…
Beispiel 2: Meister Metallindustrie, Umstellung auf All-in KV-Mindestgrundgehalt H/12 3267 € Ist-Gehalt für 38,5h/Woche:  3600 € Pauschale für Überstunden: 500 € 3600/167=21,56 € je h + 50% = 32,34.  Daher decken 500 € 15,5 ÜSt ab.  Gesamtgehalt mit Üst-Pauschale  4100 € Umstellung auf All-in mit max. 26,5+6,5h/Monat: 3267/167=19,56x1,5=29,34 3267+29,34x(26,5+6,5)=3267+968=> 4235 € (Überzahlungsverzicht rechtlich möglich) Faire Umstellung auf All-in: 3600+32,34x(26,5+6,5)= 3600+1067=  4667 €
Beispiel 3: Geschäftsführerin eines Vereins, kein Kollektivvertrag Gehalt für gesetzliche Arbeitszeit von 40h/Wo.: 2200 € Gesamtgehalt (All-in): 2800 € 2200/173=12,71x1,5=19,07 € pro Üst In 600 € für die Überstunden sind daher ca. 31 Überstunden mit 50% Zuschlag abgegolten. Ohne Evaluierungsklausel im Dienstvertrag gibt es aber keine Wertsicherung.
Was brauche ich für eine gute Beratung? Dienstvertrag/ Dienstzettel (§ 2 AVRAG) Gültiger KV, Derzeitige Einstufung, MSt. Und ÜSt Teiler  Gehaltszettel des letzten Jahres Arbeitszeitaufzeichnungen Aufzeichnungen über Dienstreisen Aufzeichnungen wegen Zulagen/Zuschläge All-in Rechner
Fragen zur Dynamik der All-in-Verträge Wie wird das All-in-Gehalt mit dem KV erhöht? (Ist, Überzahlung aufrecht, nur KV, kein KV) Wird das All-in-Gehalt den tatsächlichen Arbeitsstunden angepasst?  Welche Zuschlagsqualität haben die Überstunden? Werden Vorrückungen richtig berechnet?
Antwort auf diese Fragen:  in manchen KVs Fairnessklauseln  Betriebsrat sollte faire Spielregeln aushandeln (BV über Musterverträge) Ausschluss für bestimmte Bereiche wo wenig Zeitautonomie arbeitsteilige Tätigkeit Nur bis mittlere Qualifikation  Musterdienstzettel Vertrag vor Abschluss von der GPA-djp prüfen lassen
Was noch alles an Problemen auftaucht:  In Kombination mit der Vertrauensarbeitszeit schlechte Kontrollmöglichkeit für den BR Eingeschränkte Freiräume durch Gruppendruck KV wird stärker angehoben als Gesamtgehalt – Summe für Mehrarbeit verringert sich Anzahl der Mehrarbeits- Überstunden steigt geschäftsbedingt ohne Gehaltsanpassung Steuerbegünstigung für ÜSt wird mit max. 20 Stunden berücksichtigt (Probleme, wenn all in auch steuerbegünstigte Aufwandsentschädigungen einschließt)  Mit dem all-in Vertrag wird auch ein KV-Wechsel durchgeführt Die Überstunden werden gleich im Dienstplan berücksichtigt und eingeteilt  ………… ..
All-in: Verbesserungswünsche der Betroffenen Mehr Transparenz: Klare Definition, was /nicht/ abgegolten ist Dienstzettel mit KV-Eckdaten Mehr Flexibilität: Faire Gleitzeitregelungen: Gleittage, Mitnahmemöglichkeit über Monatsende Kalkulierbare Obergrenzen der Belastung Mehr Lebensqualität: Lange Reisezeiten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Zeit abgelten
Der All-in-Folder informiert über die Definition und die Vielfalt von All-in-Verträgen weist auf die heiklen Vertragspunkte hin gibt Hinweise auf weiterführende Information (Broschüre) und Beratung (Betriebsrat, GPA-djp) enthält einen Beratungsscheck ermöglicht die Eintragung in die Interessengemeinschaft work@professional und die Bestellung der Informationsbroschüre
Der Internet-Fragebogen ermöglicht eine einfache Überprüfung des eigenen All-in-Vertrags auf > Transparenz > Fairness > Nachhaltigkeit dient dazu, den aktuellen Beratungs- bzw. Reparaturbedarf des persönlichen All-in-Vertrags festzustellen soll Betroffene motivieren, Beratung durch den Betriebsrat und/oder die Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen
Der All-in-Rechner Kann aus den Angaben KV, Überstundenteiler, Mehrarbeitszuschlag und den persönlichen Vertragsangaben errechnen, wie viele Mehr- und Überstunden durch All-in gedeckt sind Kann aus einem All-in-Gehalt und der Angabe, wie viele Überstunden durchschnittlich anfallen, das kollektivvertraglich zustehende Mindestgehalt zurückrechnen. Ihr GPA-djp-Regionalsekretär kann so einen groben Check Ihres Vertrags vornehmen.
Die aktualisierte Broschüre  „All-in und Vertrauensarbeitszeit“ Zusammenfassung der Umfrageergebnisse Hinweise und Prüflisten für All-in-BezieherInnen  mit Beispielen zur Berechnung mit Gesetzestexten als Hintergrund mit Zusatzhinweisen für BetriebsrätInnen Hinweise zum Umgang mit Vertrauensarbeitszeit Kollektivvertragliche Fairnessklauseln Gewerkschaftspolitische Positionierung 2006 Informationen zu den Interessengemeinschaften
Wie man zu seinem Recht kommt Individuell : Dienstzettel einfordern: muss KV-Mindestgehalt und Ist-Gehalt auflisten Arbeitszeit zur Kontrolle selbst aufzeichnen Nicht abgedeckte Überstunden geltend machen Betriebsrat : Dienstzettel einfordern/ausstellen Arbeitszeitaufzeichnungen analysieren Für Betroffene Überstunden geltend machen GPA-djp : Mitglieder beraten, für sie intervenieren, sie vertreten Interessengemeinschaft work@professional : All-in-Broschüre anfordern
Ein abschließender Gedanke Wenn Sie einen all-inclusive Urlaub buchen, rechnen sie dann am Ende nach, ob sie auch wirklich soviel konsumiert haben, wie im  all-inclusive Preis enthalten ist? Wenn Sie einen All-in-Vertrag haben, rechnen Sie bitte nach, ein Arbeitsverhältnis dauert länger als ein Urlaub!!!!!
 

Ppt All In

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    All-inclusive Verträge Dr.Gerda Höhrhan–Weiguni, Dr. Gerald Musger, Mag. Helga Hons
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    Gesamtgehalt (All-in Gehalt,Pauschalgehalt, Inklusivgehalt…) Vereinbarung, dass mit diesem Gehalt alle über die gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung abgegolten ist, Sowie: alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Zulagen und Zuschläge Sowie: sämtliche Spesen, Diäten, Reiseaufwandsentschädigungen….. Sowie: Sachbezug Dienstauto, Dienstwohnung, freie Station ….. Sowie: ………………………………….
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    Überblick Begriffe undihre Bedeutung Erfahrungen der GPA-djp Der All-in-Vertrag All- In und Vertrauensarbeitszeit/ Gleitzeit…. Rechenbeispiele Handlungsoptionen
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    Begriffe und ihreBedeutung Mehrarbeit: Allgemein: alles was über die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit hinaus geleistet wird Im Kollektivvertrag: die Differenz zwischen kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit und gesetzlicher Normalarbeitszeit lt. AZG (z.B. KV Handel 38,5 Wochenstunden, NAZ lt. AZG 40 Stunden: 1,5 Stunden Mehrarbeit/Woche kann je nach KV zuschlagspflichtig oder zuschlagsfrei sein Bei Teilzeit: alles was über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht. Achtung: Mehrarbeitszuschlag gem. § 19 d (3a) AZG
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    Begriffe und ihreBedeutung Überstunde: § 6 AZG Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit (NAZ) oder die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird
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    Begriffe und ihreBedeutung Überstundenpauschale vertraglich vereinbarte, pauschalierte Abgeltung von Überstunden entweder eine bestimmte Anzahl oder ein Prozentsatz vom Gehalt Über das Pauschale hinausgehende Überstunden müssen bezahlt werden Widerruf eines Pauschales nur bei Widerrufsvorbehalt Achtung: Verfallsfristen von Überstunden im KV beachten
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    Begriffe und ihreBedeutung Gleitzeit: § 4 b AZG: liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann Braucht eine Betriebsvereinbarung mit folgendem Inhalt: Dauer der Gleitzeitperiode Gleitzeitrahmen Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit
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    Begriffe und ihreBedeutung Vertrauensarbeitszeit: (es gibt keine Definition dafür) Form einer sehr flexiblen Gleitzeit, bei der der Arbeitgeber auf Zeiterfassung verzichtet oder an die ArbeitnehmerInnen delegierte händische Aufzeichnung fixer oder gleitender Arbeitszeiten, deren Einhaltung vom Arbeitgeber nicht kontrolliert wird oder Verzicht auf sämtliche Zeitvorgaben und das Angebot völliger Zeitsouveränität der ArbeitnehmerInnen bei gleichzeitiger Vereinbarung von Arbeitszielen d.h: der Umgang mit den Arbeitszeiten (Lage, Dauer, Mehrleistungen) wird in die Verantwortung und Eigenkontrolle der ArbeitnehmerInnen gegeben, ArbeitgeberInnen führen in der Regel keine Arbeitszeitaufzeichnungen
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    Begriffe und ihreBedeutung Zulagen, Zuschläge: Ergeben sich aus kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen z.B. Schmutz, Erschwernis, Gefahrenzulage Leitungszulagen, Funktionszulagen….. Sachbezug: geldwerte Vorteil aus dem Dienstverhältnis (z.B. Firmenauto, Firmenwohnung…) Reiseaufwandsentschädigung: (Taggeld, Nächtigungsgeld, Kilometergeld, weiterer Aufwand) soll den Mehraufwand bei Dienstreisen abdecken
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    Begriffe und ihreBedeutung Leitende Angestellte gem. § 1 Abs. 2 Z 8. AZG: ArbeitnehmerInnen, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind d.h. ArbeitnehmerInnen, die sich aufgrund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft herausheben. Es ist auf den faktischen Einfluss und die Funktion des zu beurteilenden Arbeitnehmers abzustellen. Nicht ident mit § 36 Abs. 2 Z. 3 ArbVG Achtung: auch leitende Angestellte haben Anspruch auf Bezahlung aller von ihnen geleisteten Überstunden
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    Erfahrungen der GPA-djp Umfragen der Interessengemeinschaft work@professional 2004 und 2007: All-in in mehr als 50% der Betriebe, Tendenz steigend Umfrage Metallindustrie 2009: 13-18% haben All-in-Verträge Für FachexpertInnen und Führungskräfte mehr Standard als Ausnahme Hohe Arbeitszeit-Gesamtbelastung: 44,5h Zwei Drittel sind zufrieden oder sehr zufrieden, ein Drittel weniger und wünscht Verbesserungen Positionierung der GPA-djp: Sinnvoll bei hohem Gehalt (über KV), Valorisierung, Transparenz, Rückkehrrecht, Einvernehmen mit BR
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    Der All InVertrag, eine Modeerscheinung? ursprünglich im Führungsbereich Leitende Angestellte unterliegen nicht AZG im Außendienstbereich im privaten Bereich/im öffentlichen Dienst als Statussymbol auch bei Beschäftigten mit kleinen Gehältern Kombination mit variablen Gehaltsbestandteilen erschwert Überblick oft in Kombination mit Vertrauensarbeitzeit Spaltung in begeisterte Anhänger und erbitterte Gegner
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    Was ist all-inVereinbarung ? überkollektivvertragliches Gesamtgehalt kombiniert mit kurzen Verfallsklauseln Ab 1.1.2008 Hemmung des Verfalls bei fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen damit soll ALLES abgegolten sein: Mehrarbeitsstunden, Überstunden, Reisezeiten, Bereitschaftszeiten Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen Aufwand: km-Geld, Diäten
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    Was bei All-inzu beachten ist Das Arbeitszeitrecht bleibt uneingeschränkt gültig: Personenkreis (außer leitende Angestellte), zulässige Überstunden (Anordnung), Abgeltung der Überstunden AZG-Novelle sieht härtere Sanktionen vor Die Verpflichtung zur Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten bleibt aufrecht: Kontrolle durch BR, Delegierung an AN Der Dienstzettel mit Angabe des Grundgehalts und allfälliger anderer Entgeltbestandteile sowie der Arbeitszeit ist ein Rechtsanspruch
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    Vor- und Nachteilefür den Arbeitgeber + Verwaltungsvereinfachung weniger PersonalverrechnerInnen nötig weniger Papierkrieg + mehr billige und flexible Überstunden + erspart Lohnkosten + für AN schwer durchschaubar Hemmung der AN zur Geltendmachung - nicht kontrollierbar Beweisprobleme bei Nachforderungen Wenn kein Widerrufsvorbehalt erschwerte Kürzung in der Krise (nur einzelvertraglich)
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    Vor- und Nachteilefür den Arbeitnehmer + regelmäßiges höheres Gehalt unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistunge + bei fehlendem Widerrufsvorbehalt gute Position bei Veränderung (Ausstieg aus dem Vertrag nur schwer möglich) + soziales Ansehen besonders wenn mit Vertrauensarbeitszeit verbunden - Nur auf den ersten Blick attraktives Gehalt - schwer nachvollziehbar, wie viele ÜSt/Mehrleistungen damit abgegolten sind - Neuberechnung bei jeder KV-Erhöhung Ausstieg aus Vertrag nur schwer möglich - Selbstausbeutung
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    Vergleich: Überstundenpauschale/All InGehalt KV Handel: BG 3 im 10. Berufsjahr, Gehaltsgebiet A Gehalt: € 1266 10% ÜP € 126,60 20% Gesamt: 1392,60 € 1519 deckt ab 6,5 Mst und 6,43 50% Üst 6,5 Mst und 16,97 50% Üst 6,5 Mehrstunden: (1266/167*6,5) € 49,28 Differenz Überstunden (126,6-49,28=77,32 1 Üst mit 50% Zuschlag: 1266:158*1,5=12,02 77,32:12,02 =6,43 Üst a 50%) KV Handel BG 3 im 10. Berufsjahr Gehaltsgebiet A All In Gehalt: 1400 durchschnittliche Mehr und Üst 20 im Monat Lt. Rechner Grundgehalt € 1186,60 KV Gehalt: 1266 Unterkollektivvertragliche Entlohnung: 79,40
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    Beispiel 1: Forschungsinstitut,WissenschafterIn, neuer Dienstvertrag mit All-in KV-Mindestgrundgehalt E/I für 38,5h/Woche: 2484,50 € Angebot Gesamtgehalt: 3250 € „einschließlich aller Mehr- und Überstunden“ 2284,5/167=14,88 € je h + 50% = 22,32. Daher deckt die Überzahlung über KV von 765,50 € 34,3 50%ige Mehr- und Überstunden ab Die im AZG vorgesehene Höchstzahl/Monat beträgt 26,5 ÜSt + 6,5 Mehr-h = max. 33 h Der Vertrag bleibt im rechtlichen Rahmen, aber fast auf KV-Mindestniveau…
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    Beispiel 2: MeisterMetallindustrie, Umstellung auf All-in KV-Mindestgrundgehalt H/12 3267 € Ist-Gehalt für 38,5h/Woche: 3600 € Pauschale für Überstunden: 500 € 3600/167=21,56 € je h + 50% = 32,34. Daher decken 500 € 15,5 ÜSt ab. Gesamtgehalt mit Üst-Pauschale 4100 € Umstellung auf All-in mit max. 26,5+6,5h/Monat: 3267/167=19,56x1,5=29,34 3267+29,34x(26,5+6,5)=3267+968=> 4235 € (Überzahlungsverzicht rechtlich möglich) Faire Umstellung auf All-in: 3600+32,34x(26,5+6,5)= 3600+1067= 4667 €
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    Beispiel 3: Geschäftsführerineines Vereins, kein Kollektivvertrag Gehalt für gesetzliche Arbeitszeit von 40h/Wo.: 2200 € Gesamtgehalt (All-in): 2800 € 2200/173=12,71x1,5=19,07 € pro Üst In 600 € für die Überstunden sind daher ca. 31 Überstunden mit 50% Zuschlag abgegolten. Ohne Evaluierungsklausel im Dienstvertrag gibt es aber keine Wertsicherung.
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    Was brauche ichfür eine gute Beratung? Dienstvertrag/ Dienstzettel (§ 2 AVRAG) Gültiger KV, Derzeitige Einstufung, MSt. Und ÜSt Teiler Gehaltszettel des letzten Jahres Arbeitszeitaufzeichnungen Aufzeichnungen über Dienstreisen Aufzeichnungen wegen Zulagen/Zuschläge All-in Rechner
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    Fragen zur Dynamikder All-in-Verträge Wie wird das All-in-Gehalt mit dem KV erhöht? (Ist, Überzahlung aufrecht, nur KV, kein KV) Wird das All-in-Gehalt den tatsächlichen Arbeitsstunden angepasst? Welche Zuschlagsqualität haben die Überstunden? Werden Vorrückungen richtig berechnet?
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    Antwort auf dieseFragen: in manchen KVs Fairnessklauseln Betriebsrat sollte faire Spielregeln aushandeln (BV über Musterverträge) Ausschluss für bestimmte Bereiche wo wenig Zeitautonomie arbeitsteilige Tätigkeit Nur bis mittlere Qualifikation Musterdienstzettel Vertrag vor Abschluss von der GPA-djp prüfen lassen
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    Was noch allesan Problemen auftaucht: In Kombination mit der Vertrauensarbeitszeit schlechte Kontrollmöglichkeit für den BR Eingeschränkte Freiräume durch Gruppendruck KV wird stärker angehoben als Gesamtgehalt – Summe für Mehrarbeit verringert sich Anzahl der Mehrarbeits- Überstunden steigt geschäftsbedingt ohne Gehaltsanpassung Steuerbegünstigung für ÜSt wird mit max. 20 Stunden berücksichtigt (Probleme, wenn all in auch steuerbegünstigte Aufwandsentschädigungen einschließt) Mit dem all-in Vertrag wird auch ein KV-Wechsel durchgeführt Die Überstunden werden gleich im Dienstplan berücksichtigt und eingeteilt ………… ..
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    All-in: Verbesserungswünsche derBetroffenen Mehr Transparenz: Klare Definition, was /nicht/ abgegolten ist Dienstzettel mit KV-Eckdaten Mehr Flexibilität: Faire Gleitzeitregelungen: Gleittage, Mitnahmemöglichkeit über Monatsende Kalkulierbare Obergrenzen der Belastung Mehr Lebensqualität: Lange Reisezeiten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Zeit abgelten
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    Der All-in-Folder informiertüber die Definition und die Vielfalt von All-in-Verträgen weist auf die heiklen Vertragspunkte hin gibt Hinweise auf weiterführende Information (Broschüre) und Beratung (Betriebsrat, GPA-djp) enthält einen Beratungsscheck ermöglicht die Eintragung in die Interessengemeinschaft work@professional und die Bestellung der Informationsbroschüre
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    Der Internet-Fragebogen ermöglichteine einfache Überprüfung des eigenen All-in-Vertrags auf > Transparenz > Fairness > Nachhaltigkeit dient dazu, den aktuellen Beratungs- bzw. Reparaturbedarf des persönlichen All-in-Vertrags festzustellen soll Betroffene motivieren, Beratung durch den Betriebsrat und/oder die Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen
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    Der All-in-Rechner Kannaus den Angaben KV, Überstundenteiler, Mehrarbeitszuschlag und den persönlichen Vertragsangaben errechnen, wie viele Mehr- und Überstunden durch All-in gedeckt sind Kann aus einem All-in-Gehalt und der Angabe, wie viele Überstunden durchschnittlich anfallen, das kollektivvertraglich zustehende Mindestgehalt zurückrechnen. Ihr GPA-djp-Regionalsekretär kann so einen groben Check Ihres Vertrags vornehmen.
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    Die aktualisierte Broschüre „All-in und Vertrauensarbeitszeit“ Zusammenfassung der Umfrageergebnisse Hinweise und Prüflisten für All-in-BezieherInnen mit Beispielen zur Berechnung mit Gesetzestexten als Hintergrund mit Zusatzhinweisen für BetriebsrätInnen Hinweise zum Umgang mit Vertrauensarbeitszeit Kollektivvertragliche Fairnessklauseln Gewerkschaftspolitische Positionierung 2006 Informationen zu den Interessengemeinschaften
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    Wie man zuseinem Recht kommt Individuell : Dienstzettel einfordern: muss KV-Mindestgehalt und Ist-Gehalt auflisten Arbeitszeit zur Kontrolle selbst aufzeichnen Nicht abgedeckte Überstunden geltend machen Betriebsrat : Dienstzettel einfordern/ausstellen Arbeitszeitaufzeichnungen analysieren Für Betroffene Überstunden geltend machen GPA-djp : Mitglieder beraten, für sie intervenieren, sie vertreten Interessengemeinschaft work@professional : All-in-Broschüre anfordern
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    Ein abschließender GedankeWenn Sie einen all-inclusive Urlaub buchen, rechnen sie dann am Ende nach, ob sie auch wirklich soviel konsumiert haben, wie im all-inclusive Preis enthalten ist? Wenn Sie einen All-in-Vertrag haben, rechnen Sie bitte nach, ein Arbeitsverhältnis dauert länger als ein Urlaub!!!!!
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