3. DER RECHTLICHE RAHMEN STEHT
SEIT DEN 80ERN
Jeder, der länger als 6 Monate im Unternehmen ist, hat ein Recht auf Teilzeit
(§ 8 TzBfG), sofern das Unternehmen i.d.R. mindestens 15 Mitarbeiter hat.
Jobsharing ist gesetzlich verankert im
Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 13 TzBfG).
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4. WAS BRINGT ES?
DIE PERFEKTE
KRANKHEITSVERTRETUNG
(spart 2.940-5.880€ pro Tandem pro Jahr)*
HÖHERE PRODUKTIVITÄT
(Teilzeitkräfte sind im Schnitt 10-15%
produktiver)
DIE PERFEKTE
URLAUBSVERTRETUNG
(spart 6.000-12.000€ pro Tandem pro
Jahr)**
* bei durchschn. 14,7 Krankheitstagen pro P. pro Jahr, die den
Arbeitgeber im Schnitt je 400€ kosten.
** bei 30 Urlaubstagen pro Tandem pro Jahr, die den
Arbeitgeber im Schnitt je 400€ kosten.
Die Höhe der Ersparnis hängt in beiden Fällen davon ab, ob
eine gegenseitige Vertretung vertraglich vereinbart wurde.
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5. WAS KOSTET ES?
MINIMAL MEHR SOZIALABGABEN
(im Vergleich zu einer Vollzeitkraft)
AB BESTIMMTEN BEITRAGS-
BEMESSUNGSGRENZEN
ALTE UND NEUE BUNDESLÄNDER:
Ab 24.750€ brutto/Jobsharer (Gesamtbrutto
Tandem = 49.500€) steigen die Beiträge für Kranken-
(7,3%) und Pflegeversicherung (1,175%)* minimal an.
*Sachsen: 1,675%
ALTE BUNDESLÄNDER:
Ab 36.300€ brutto/Jobsharer (Gesamtbrutto
Tandem = 72.600€) steigen die Renten- (9,35%) und
Arbeitslosenversicherungs-beiträge (1,5%) minimal
an.
NEUE BUNDESLÄNDER:
Ab 31.200€ brutto/Jobsharer (Gesamtbrutto
Tandem = 62.400€) steigen die Renten- (9,45%) und
Arbeitslosenversicherungs-beiträge (1,5%) minimal
an.
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6. WAS BRINGT ES? WAS KOSTET ES?
DIE PERFEKTE
KRANKHEITSVERTRETUNG
(spart 2.940-5.880€ pro Tandem pro Jahr)*
DIE PERFEKTE
URLAUBSVERTRETUNG
(spart 6.000-12.000€ pro Tandem pro
Jahr)**
8.940-17.880 Euro
pro Jahr
Tandem mit 48.000 Euro Jahresbrutto:
KEINE ERHÖHTEN SOZIALABGABEN
gegenüber 1 Vollzeit-MA
0 Euro pro Jahr
Tandem mit 80.000 Euro Jahresbrutto*:
LEICHT ERHÖHTE SOZIALABGABEN
gegenüber 1 Vollzeit-MA
*alte Bundesländer
5.388 Euro pro Jahr
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7. WAS MUSS HR
BEACHTEN?
ARBEITSVERTRÄGE
Beide Jobsharer erhalten einzelne Verträge mit
Stunden- und Gehaltsanpassungen wie bei Teilzeit.
ARBEITSPLAN UND ARBEITSZEITEN
Beide Jobsharer legen Arbeitszeit und Arbeitsplan
souverän untereinander fest (hier liegt ein
entscheidender Unterschied zur Teilzeit). Der
Arbeitsplan wiederum hat dann für alle
Vertragspartner rechtsverbindliche Wirkung).
FÜHRUNGSVERANTWORTUNG
Bei einer gemeinsamen Führungsverantwort-ung wird
diese explizit vorab definiert und festgehalten, da dies
in der Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren
von Beginn an Klarheit verschafft. Gerade in
schwierigen Führungssituationen kann ein Sparrings-
partner von großem Vorteil sein.
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8. WAS MUSS HR
BEACHTEN?
EVALUATION & BONI
Es sind gemeinsame ebenso wie einzelne
Zielvereinbarungen mit den beiden Job-sharern
möglich. Unterscheiden kann man zwischen der
Kernaufgabe des Tandems, welche durch eine
gemeinsame Verantwort-ung zu einem einheitlichen
Ziel führt, und Einzelaufgaben. So kann auch die
Leistung der Einzelnen und die des Tandems evaluiert
werden. Bei Bonuszahlungen sind proportionale
Anpassungen an das jeweilige Pensum zu
vereinbaren.
URLAUBSANSPRUCH, URLAUBSGELD,
URLAUBSENTGELT
Wie bei Teilzeit!
ENTEGELTFORTZAHLUNG IM
KRANKHEITSFALL ODER URLAUB
Beide Jobsharer haben anteiligen Anspruch entlang
des vereinbarten Arbeitsplans.
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9. WAS MUSS HR
BEACHTEN?
VERTRETUNG
Es gibt keine automatische Vertretungspflicht bei
Jobsharing-Paaren. Sie kann aber vertraglich
vereinbart werden.
KÜNDIGUNG
Wenn ein Tandempartner ausscheidet, muss der
Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, den
ausgeschiedenen Mitarbeiter zu ersetzen. Wenn das
nicht zumutbar ist, ist eine Änderungskündigung
möglich (z.B. die Um-wandlung in ein
Vollzeitarbeitsverhältnis).
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10. WAS MUSS HR
BEACHTEN?
HEADCOUNT
Falls es im Unternehmen eine Headcount-Regelung
gibt, die Teilzeitkräfte pauschal mit einem Headcount
statt anteilig (mit z.B. 0,5 oder 0,6) zählt, wird eine
Policy-Änderung dringend empfohlen. Hierfür gibt es
in der Praxis bereits sehr gute Beispiele.
Im Rahmen einer Policy-Anpassung kann auch der
mögliche Gesamtumfang einer Vollzeit-stelle
flexibilisiert (und z.B. bei geteilten Führungspositionen
auf realistische 50-60 Stunden angehoben) werden.
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11. TANDEMPLOY GmbH
Choriner Str. 3
10119 Berlin
Geschäftsführung im Jobsharing:
Anna Kaiser & Jana Tepe
www.tandemploy.com
ANSPRECHPARTNERIN FÜR ARBEITGEBER:
Anna Kaiser
anna.kaiser@tandemploy.com
Tel.: +49 (0)30 917 099 33
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