Die Altersteilzeit, die es älteren Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne finanzielle Nachteile bei Pension und Abfertigung zu erleiden, wurde seit ihrer Einführung immer wieder reformiert. Ab 2013 gibt es neue Regelungen, darunter eine maximale Laufzeit von 5 Jahren und die Beibehaltung des Mindestalters von 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer, mit der Möglichkeit, Altersteilzeit bis zum regulären Pensionsalter zu vereinbaren. Zudem bleibt die Blockierungsoption bestehen, jedoch müssen Arbeitgeber in dieser Phase eine Ersatzkraft einstellen.