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Die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die EU-Institutionen, die Gemeinsame
Agrararpolitik und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk
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Gliederung
Ausgangspunkt: Osterweiterung 2004
1) Institutionelle Änderungen auf Basis der
Verträge von Nizza (2003) und Lissabon (2007)
2) Gemeinsame Agrarpolitik
3) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
4) Handlungsempfehlungen
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EU-Parlament
Zunahme der Parlamentssitze auf 732 (Vertrag von Nizza) +17%
bzw. 750 (Vertrag von Lissabon) +20%
Reduktion der Parlamentssitze alter Mitgliedsstaaten
zwischen 0 und 9 (durchschnittlich -10%)
Zunahme der Interdependenzkosten augrund der gestiegenen
Mitgliederzahl
4
EU-Kommission
Vergrößerung der Kommission auf 25 Mitglieder (+25%)
Jedes Land stellt nur noch mindestens einen Kommissaren
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Rat der EU
Ausweitung der qualifizierten Mehrheit:
Zustimmung von 72.3% der Mitgliedsstaaten
Repräsentierung von 62% der EU-Bevölkerung
Erhöhung der Gesamtstimmenzahl von 87 auf 321 (+369%)
Reduktion des relativen Stimmenanteils
Bsp: Irland: Stimmanteil –35 % ; Luxemburg –47 %
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Gemeinsame Agrarpolitik
Abnehmende Nettosalden der Nettoempfängerstaaten
Bsp: Irland: 399 € pro Kopf (99-03)  60€ pro Kopf (07-13)
Spanien: 174 € pro Kopf (99-03)  52 € pro Kopf (07-13)
Beitrittsstaaten mit ausgeprägtem Agrarsektor
Agrarausgaben wurden nur minimal erhöht (+6.5% (2003 2004))
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Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
Zunahme der Entscheidungsträger  Erschwerung
der Beschlussfassung
Geringere Spillover-Effekte
Gestiegene Interessenheterogenität
Zunahme der Interdependenzkosten
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Handlungsempfehlungen
Verkleinerung der Kommission (Posten werden nach
Rotationsprinzp vergeben)
Verkleinerung des Parlaments
Verringerung der EU-Subventionen in der Agrarpolitik (Schaffung von mehr
Wettbewerb)
Ausweitung der qualifizierten Mehrheit in der GASP zur
Erleichterung der Entscheidungsfindung (allerdings mit Veto-
Recht für einzelne Staaten)
9
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!

EU-Osterweiterung

  • 1.
    1 Die Auswirkungen derEU-Osterweiterung auf die EU-Institutionen, die Gemeinsame Agrararpolitik und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk
  • 2.
    2 Gliederung Ausgangspunkt: Osterweiterung 2004 1)Institutionelle Änderungen auf Basis der Verträge von Nizza (2003) und Lissabon (2007) 2) Gemeinsame Agrarpolitik 3) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 4) Handlungsempfehlungen
  • 3.
    3 EU-Parlament Zunahme der Parlamentssitzeauf 732 (Vertrag von Nizza) +17% bzw. 750 (Vertrag von Lissabon) +20% Reduktion der Parlamentssitze alter Mitgliedsstaaten zwischen 0 und 9 (durchschnittlich -10%) Zunahme der Interdependenzkosten augrund der gestiegenen Mitgliederzahl
  • 4.
    4 EU-Kommission Vergrößerung der Kommissionauf 25 Mitglieder (+25%) Jedes Land stellt nur noch mindestens einen Kommissaren
  • 5.
    5 Rat der EU Ausweitungder qualifizierten Mehrheit: Zustimmung von 72.3% der Mitgliedsstaaten Repräsentierung von 62% der EU-Bevölkerung Erhöhung der Gesamtstimmenzahl von 87 auf 321 (+369%) Reduktion des relativen Stimmenanteils Bsp: Irland: Stimmanteil –35 % ; Luxemburg –47 %
  • 6.
    6 Gemeinsame Agrarpolitik Abnehmende Nettosaldender Nettoempfängerstaaten Bsp: Irland: 399 € pro Kopf (99-03)  60€ pro Kopf (07-13) Spanien: 174 € pro Kopf (99-03)  52 € pro Kopf (07-13) Beitrittsstaaten mit ausgeprägtem Agrarsektor Agrarausgaben wurden nur minimal erhöht (+6.5% (2003 2004))
  • 7.
    7 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Zunahmeder Entscheidungsträger  Erschwerung der Beschlussfassung Geringere Spillover-Effekte Gestiegene Interessenheterogenität Zunahme der Interdependenzkosten
  • 8.
    8 Handlungsempfehlungen Verkleinerung der Kommission(Posten werden nach Rotationsprinzp vergeben) Verkleinerung des Parlaments Verringerung der EU-Subventionen in der Agrarpolitik (Schaffung von mehr Wettbewerb) Ausweitung der qualifizierten Mehrheit in der GASP zur Erleichterung der Entscheidungsfindung (allerdings mit Veto- Recht für einzelne Staaten)
  • 9.
    9 Vielen Dank fürdie Aufmerksamkeit!