Das Arbeitsverfassungsgesetz regelt die Bedingungen für Betriebsvereinbarungen, die unter anderem allgemeine Ordnungsvorschriften, Arbeitszeitregelungen und Maßnahmen zur Arbeitnehmergesundheit umfassen. Es beschreibt die Zuständigkeiten zwischen Betriebsinhabern und Betriebsrat sowie das Verfahren bei Uneinigkeiten. Zudem sind spezielle Regelungen für kleinere Betriebe vorgesehen.