Das Dokument erläutert die allgemeinen Befugnisse von Arbeitnehmervertretungen in sozialen Angelegenheiten, einschließlich Überwachungs-, Interventions- und Informationsrechte gemäß verschiedenen Paragraphen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG). Es behandelt auch Mitwirkungsrechte bei ökonomischen Belangen, betrieblicher Frauenförderung, Sicherheit am Arbeitsplatz und der Errichtung von Wohlfahrtseinrichtungen. Zudem wird auf die Mitwirkung in der betrieblichen Ausbildung und die Kriterien für Betriebsvereinbarungen hingewiesen.