9. Förderbedingungen
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Gebäude vor 2000 erstellt
nur für (bereits bisher) beheizte Gebäudeteile
Förderbeitrag mindestens Fr. 3‘000
Fördergesuch vor Baubeginn
Fenster nur förderberechtigt, wenn gleichzeitig die
umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird
• Für alle Gebäudearten, auch öffentliche Bauten
10.
11. Förderung ab 2010: Effiziente Haustechnik
Teilzweckbindung CO2-Abgabe
(1/3 der CO2-Abgabe = max. 200 Mio.)
Mind. 2/3
Gebäudehüllensanierung
DasGebäudeprogramm
(133 Mio.)
via EnDK
Gebäudehülle
Max. 1/3
Bund
67 Mio.
Kantone
60 - 80 Mio.
Globalbudget
Energieeffizienz
+ erneuerbare
Energien
Kantonales
Budget
Via Kantone
z.B. Bonus Minergie-Sanierung
z.B. Förderung erneuerbarer Energien
z.B. VHKA
12. Sanieren und profitieren
(Förderprogramm Kanton Zürich 2013)
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Minergie-Sanierung
Minergie-P/A-Ersatzneubauten
grosse Holzfeuerungen (ab 300 kW)
Wärme aus Seewasser/Abwasser
Direkte Nutzung tiefe Geothermie
Abwärmenutzung
Erweiterung Wärmenetze
thermische Solaranlagen
Ersatz Elektroheizung
Wärmezähler/Heizkostenverteiler
www.energie.zh.ch/subvention
13. Energiebedarf senken: MINERGIE-Sanierung
Auszahlungen in 2012:
• MINERGIE-Sanierung
Fr. 3‘003‘830, mehr als 78‘000 m2 von insgesamt 106‘000 m2
zertifizierten Sanierungen
• Minergie-P-Ersatzneubau
Fr. 510‘100, 8‘676 m2
zertifiziezertifiziert
ZH-5173: Sanierung
Postgebäude Effretikon
15. Übersicht über Förderprogramme
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Bund: Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Kantonale Förderprogramme
Kommunale Förderprogramme
Programme von Energieversorgern
www.energiefranken.ch
16. Steuererleichterung
Investitionen die dem Energiesparen dienen, sind abzugsberechtigt
• Massnahmen zur Verminderung der Energieverlust
Wärmedämmung, Fenster mit tieferem U-Wert,
Fugendichtungen, etc.
• Massnahmen zur rationellen Energienutzung
Wärmepumpen, Nutzung erneuerbarer Energien,
Sonnenenergie-Anlagen, Ersatz von Haushaltsgeräten
mit grossem Stromverbrauch, Anschluss an Fernwärmenetze
17. Unterstützung der ZKB
ZKB Umweltdarlehen –
zinsvergünstigtes Darlehen für
energetische Modernisierungen, die
• den MINERGIE®-Standard erreichen,
• den Kriterien des Gebäudeprogramms
entsprechen,
• oder auf klimafreundliche Heizsysteme
setzen.
Ihr Vorteil
• Zinsvergünstigung von maximal 0.8 %
pro Jahr, während 5 Jahren
19. GEAK
Gebäude – Energieausweis der Kantone
Energie-Beratungsangebot/Produkte:
Heizungsersatz
Gebäudecheck | GEAK®
Gebäudestrategie | GEAK®Plus
Gebäudestrategie + Schallschutz | GEAK®Plus
20. Solaranlagen:
Befreiung von der Bewilligungspflicht
Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen Anlagen
zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern
• in Bauzonen,
• soweit sie 35 m2 nicht überschreiten und
• eine zusammenhängende Fläche bilden und
• die übrige Dachfläche um höchstens 20 cm überragen.
Sie sind bewilligungspflichtig in Kernzonen sowie im
Geltungsbereich einer andern Schutzanordnung oder
eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars.