So fördert der Kanton Bern das bessere Bauen und Erneuern
1. Kanton Bern
Förderpolitik von Bund + Kanton
MINERGIE-Tag 24.10.2013
Serge Herren
Amt für Umweltkoordination und Energie, Kanton Bern
BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
2. Kanton Bern
Ziele der Förderung
Effizienz – Erneuerbare – Information und Weiterbildung
1.
2.
3.
4.
5.
Sanierungsrate bei Gebäuden erhöhen
Förderung von umfassenden Gebäudesanierungen
Strom effizienter nutzen
Wärme aus Erneuerbaren Energien
Neubauten für die 2000-Watt-Gesellschaft
-
Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung verstärken
Energie-Beratung
BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
3. Kanton Bern
Das kantonale Förderprogramm 2013
GesamtenergieEffizienz
Effiziente
Gebäudehülle
Solarkollektoren
Ersatz Elektroheizung
Heizungsverteilsystem
Wärmeerzeugung mit
Erneuerbarer Energie
BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie
4. Kanton Bern
Allgemeine Bedingungen
Gesuchseingabe
Beitragsgesuch mit Beilagen schriftlich vor Baubeginn oder Durchführung
der Massnahme einreichen.
Arbeitsbeginn
Baubeginn
Als Beginn der Arbeiten gilt die Schnurgerüstabnahme oder die Vornahme von
Arbeiten, die den Gegenstand der Förderung direkt betreffen (z.B. bei
Haustechnikanlagen).
Gültigkeitsdauer
Die Beitragszusicherung ist in der Regel drei Jahre ab Ausstellungsdatum
gültig. Für grosse Bauvorhaben kann die Gültigkeit bis auf fünf Jahre
zugesichert werden.
Beiträge aus dem nationalen Gebäudeprogramm können mit den
Kantonsbeiträgen kumuliert werden.
Kumulation von
Beiträgen
Innerhalb von drei Jahren nach Beitragszusicherung können keine weiteren
Beitragszusicherungen für den gleichen Fördertatbestand bewilligt werden.
Bei Beiträgen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, sowie an
Neubauten können keine weiteren Förderbeiträge ausgerichtet werden.
BVE / Amt für Umweltkoordination und Energie