Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informationspfl ichten beim Fernabsatzkauf und Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt werden. Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Verbraucher
verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“ entgehen kann.
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Inhalt
Einleitung .................................................................
Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abge-
mahnt werden! .........................................................
Impressum ...............................................................
Informationspflicht beim Fernabsatzkauf ................
Pflichten in elektronischen Geschäftsverkehr ..........
Das Widerufsrecht ...................................................
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ...............
Preisauszeichnung ...................................................
Produktbeschreibung ...............................................
Datenschutz .............................................................
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Was wir für Sie tun können ...........................................
Über RESMEDIA ..............................................................
Entdecken Sie unsere Infothek-App! ............................
Besuchen Sie unseren You Tube-Channel! .................
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Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines be-
sonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an
Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informations-
pflichten beim Fernabsatzkauf und Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht
werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt
werden.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop
rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu
beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt
vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher
ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines
Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Ver-
braucher verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“
entgehen kann.
Einleitung
Wir freuen uns über Ihr Feedback - oder auch über Themen-
vorschläge für weitere Ratgeber. Schreiben Sie uns an die
Mailadresse mainz@res-media.net.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team von
RESMEDIA
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Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern
kann abgemahnt werden!
Die in diesem Ratgeber geschilderten Anforderungen müssen
streng beachtet werden. Wer allein nicht zurecht kommt, sollte
sich anwaltlich beraten lassen. Denn: Werden die gesetzlichen
Vorgaben nicht eingehalten, liegt meist eine unlautere geschäftli-
che Handlung nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlau-
teren Wettbewerb (UWG) wegen Verstoßes gegen Marktverh-
altensregeln oder wegen Irreführung nach § 5 UWG vor.
Der Händler kann also von Mitbewerbern, Wettbewerbsver-
bänden, den Industrie- und Handelskammern oder eingetra-
genen Verbraucherverbänden nach dem Unterlassungsklagen-
gesetz kostenpflichtig abgemahnt werden.
Zum Thema “Abmahnung” haben
wir ein separates Booklet:
www.res-media.net/booklets
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Inhalt des Impressums
Onlineshops unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 Tele-
mediengesetz (TMG). Es müssen u.a. folgende Informationen im
Shop platziert werden:
- Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die
Rechtsform, den Vertretungsberechtigten;
- E-Mailadresse;
- bei behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde;
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister, jeweils mit entsprechender
Registernummer;
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes;
- Wirtschafts-Identifikationsnummer
nach § 139c der Abgabenordnung.
Impressum
Onlineshops, die auch journalistisch-redaktionelle Informa-
tionen veröffentlichen (z. B. Infoartikel, Kommentare, News-
letterbeiträge, Blogposts, Tweets) müssen darüber hinaus nach
§ 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) einen Verantwortlichen
benennen.
Einbau des Impressums
Nach § 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum „leicht erkenn-
bar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten
werden. Es sollte daher mit höchstens zwei Klicks von jedem
Punkt der Website aus einzusehen und aus Transparenz-
gründen als „Impressum“ bezeichnet sein.
Die wichtigsten Muster für ein
rechtssicheres Impressum finden Sie unter
www.res-media.net/muster
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Vor Vertragsschluss
Verkauft ein Unternehmer Waren und Dienstleistungen über
das Internet an Verbraucher, löst dies diverse Informations-
pflichten für den Onlinehändler aus. Diese muss er erfüllen,
bevor der Kunde in den Bestellvorgang gelangt und seine
Bestellung versendet. Die Informationen wurden zum
13.06.2014 mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
neu geregelt. Zu diesen Informationen gehören
zum Beispiel die Liefer- und
Zahlungsbedingungen, die Zah-
lungsarten, die Liefertermine,
die Belehrung über das Widerrufs-
recht usw. Diese Informationen
sind an den verschiedensten Stellen
des Onlineshops zu platzieren.
Informationspflichten beim
Fernabsatzkauf
Vertragsbestätigung
Zusätzlich ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags
auf einem “dauerhaften Datenträger” mit allen Informationen
zur Verfügung zu stellen. Dazu können zusammen mit der
Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) übersendet werden, die alle Informationen enthalten
müssen. Die Übermittlung eines Links zum Text der AGB reicht
dabei nicht aus. Der Händler muss die Informationen vielmehr
übersenden. Die AGB können daher als pdf-Anhang per
E-Mail oder komplett als Text in eine E-Mail eingefügt werden.
Zu den Pflichten im Fernabsatz finden Sie auf
unserer Webseite eine Checkliste
www.res-media.net/checklisten
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Infopflichten
Onlinehändler haben zusätzlich die Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr zu erfüllen. Damit bestehen einerseits weitere
Informationspflichten für den Händler, andererseits muss der
Bestellvorgang bestimmten Anforderungen im Aufbau bzw.
Ablauf erfüllen.
Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr
Übersicht
Eine Übersicht mit den einzelnen Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr finden Sie in unserer Checkliste unter
www.res-media.net/checklisten
Die Button-Lösung
Die sog. Button-Lösung ist in § 312 j Abs. 3 BGB geregelt.
Danach wird der Unternehmer verpflichtet, den Bestell-Button
mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden
eindeutigen Formulierung zu beschriften.
Die früher üblichen Button am Ende des Bestellvorgangs wie
„bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ sind damit unzu-
lässig. Sie müssen durch Formulierungen wie „kostenpfli-
chtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder
„kaufen“ ersetzt werden.
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Die Gestaltung der Bestellübersichtsseite
Zusätzlich müssen dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner
Bestellung, also am Ende des Checkouts, folgende Informationen
in einer Bestellübersichtsseite über dem Bestell-Button aufge-
listet werden:
/ Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienst-
leistung;
/ ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser
eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat;
/ Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein-
schließlich aller Preisbestandteile und Steuern;
/ Liefer- und Versandkosten.
Verbrauchern steht per Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Darüber
ist er vom Händler genau zu belehren. Nutzen Sie dazu das
gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung. Das Muster muss
entsprechend den Gestaltungshinweisen individuell angepasst
werden. Hier gibt es viele Fehlerquellen, so dass wegen des
Abmahnrisikos Vorsicht geboten ist.
Zudem ist der Verbraucher mit Hilfe eines Musters zur Wider-
rufserklärung darüber zu informieren, wie er seinen Widerruf
erklären kann. Auch dazu gibt es ein gesetzliches Muster.
Das Widerrufsrecht
Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und
die Widerrufserklärung finden Sie auf unserer Webseite
www.res-media.net/muster
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Beim Verkauf an Verbraucher unterliegen Händler strengen Ver-
brauchervorschriften und sind daher in der Gestaltungsfreiheit
ihrer AGB-Klauseln stark beschränkt. Die AGB bestehen daher im
Wesentlichen aus den Informationen, die der Händler aufgrund
fernabsatzrechtlicher Informationspflichten seinen Kunden zur
Verfügung stellen muss.
Einbau der AGB
Die AGB müssen über eine Seite „AGB“ in die Navigation des
Shops aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen sie auch
in den einzelnen Kaufvertrag einbezogen werden. Das erfolgt
über eine separate „Checkbox“ im Online-Bestellformular,
verbunden mit einem Textlink zum Text der AGB, so dass der
Verbraucher aktiv sein Einverständnis.
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) Welche Klauseln beim Verkauf an Verbraucher unzuläs-
sig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier
ein paar Beispiele typischer Klauseln, die von Gerichten
bereits als wettbewerbswidrig eingestuft wurden:
„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
„Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, gerät er automatisch
in Annahmeverzug.“
„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transports-
chäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu
melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend
machen.“
„Gerichtsstand ist Frankfurt“
„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
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Händler müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
genaue Angaben zum Preis der Ware oder Dienstleistung
machen.
Angabe des Endpreises
Preise in Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, dürfen
nur „brutto“ ausgezeichnet werden. Die Preise sind als
„Endpreise“ einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile anzugeben.
Mehrwertsteuerhinweis
Darüber hinaus ist bei jeder Preisangabe ein sog. Mehrwert-
steuerhinweis: „inkl. Mwst.“, „inkl. Mehrwertsteuer“ oder
„inkl. 19 % Mwst.“ erforderlich.
Preisauszeichnung
Versandkosten
Der Händler hat anzugeben, ob zusätzlich zum Endpreis Liefer-
und Versandkosten anfallen. Ist das der Fall, ist deren Höhe oder
die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund
derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen
kann. Diese Pflichten gelten auch
beim Verkauf ins Ausland.
Grundpreis
Bei Artikeln, die in Fertigpackungen,
offenen Packungen oder als
Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
nach Gewicht, Volumen, Länge oder
Fläche angeboten werden, ist ein
Grundpreis anzugeben.
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Aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz sind Händler
verpflichtet, die „wesentlichen Merkmale“ der Ware oder
Dienstleistung anzugeben.
Alle Artikel müssen für den Verbraucher daher so detailliert
wie möglich beschrieben werden und die Artikelbeschreibun-
gen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften
enthalten. Welche Angaben „wesentlich“ sind, bestimmt sich
je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts.
Beispiele für wesentliche Merkmale sind Material, Größe, Aus-
maße, Gewicht, Farbe, Funktion.
Wichtig ist, dass es für unterschiedliche Produktgruppen
zusätzliche, gesetzliche Pflichtangaben gibt, die bei der Ar-
tikelbeschreibung zu berücksichtigen sind: Haushaltsgeräte,
Schuhe, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.v.m.
Produktbeschreibung
Zum Thema “Artikelbeschreibungen”
haben wir ein separates Booklet:
www.res-media.net/booklets
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Bei jedem Kauf im Onlineshop fallen beim Händler Kunden-
daten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer
usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler
im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. TMG ger-
egelt:
Datenschutzinformation
Nach § 13 TMG ist der Nutzer grundsätzlich zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung
und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu unter-
richten. Jeder Onlineshop benötigt daher eine Seite „Daten-
schutz“, in der alle Informationen dazu aufzuführen sind,
welche Daten gesammelt werden und was damit passiert.
Datenschutz
Grund-Muster Datenschutzinformation
www.res-media.net/muster
Einverständnis des Kunden
Nach § 12 TMG dürfen personenbezogene Daten von Nutzern
oder Kunden nur dann ohne deren Einwilligung erhoben und
verwendet werden, sofern das gesetzlich erlaubt ist. Das ist der
Fall bei Daten, die unerlässlich für die Abwicklung der
Bestellung (z.B. Namen, Anschriften, Kontoverbindungen) sind.
Diese Daten dürfen aber nur zum Zweck der einmaligen
Abwicklung des Kaufs genutzt werden. Das bedeutet: Sollen
die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Verwendung
für Werbemails, Einrichtung eines Kundenkontos), ist das vor-
herige Einverständnis des Kunden dazu erforderlich, das mit
einer entsprechenden Einwilligungserklärung und einer
Checkbox zum Anklicken eingeholt werden kann.
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RESMEDIA
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