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Rechtssichere B2C-Online-Shops
Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher
zu beachten haben
2 3
Inhalt
Einleitung .................................................................
Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abge-
mahnt werden! .........................................................
Impressum ...............................................................
Informationspflicht beim Fernabsatzkauf ................
Pflichten in elektronischen Geschäftsverkehr ..........
Das Widerufsrecht ...................................................
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ...............
Preisauszeichnung ...................................................
Produktbeschreibung ...............................................
Datenschutz .............................................................
3
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22
Was wir für Sie tun können ...........................................
Über RESMEDIA ..............................................................
Entdecken Sie unsere Infothek-App! ............................
Besuchen Sie unseren You Tube-Channel! .................
24
25
26
27
4 5
Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines be-
sonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an
Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informations-
pflichten beim Fernabsatzkauf und Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht
werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt
werden.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop
rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu
beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt
vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher
ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines
Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Ver-
braucher verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“
entgehen kann.
Einleitung
Wir freuen uns über Ihr Feedback - oder auch über Themen-
vorschläge für weitere Ratgeber. Schreiben Sie uns an die
Mailadresse mainz@res-media.net.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team von
RESMEDIA
6 7
Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern
kann abgemahnt werden!
Die in diesem Ratgeber geschilderten Anforderungen müssen
streng beachtet werden. Wer allein nicht zurecht kommt, sollte
sich anwaltlich beraten lassen. Denn: Werden die gesetzlichen
Vorgaben nicht eingehalten, liegt meist eine unlautere geschäftli-
che Handlung nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlau-
teren Wettbewerb (UWG) wegen Verstoßes gegen Marktverh-
altensregeln oder wegen Irreführung nach § 5 UWG vor.
Der Händler kann also von Mitbewerbern, Wettbewerbsver-
bänden, den Industrie- und Handelskammern oder eingetra-
genen Verbraucherverbänden nach dem Unterlassungsklagen-
gesetz kostenpflichtig abgemahnt werden.
Zum Thema “Abmahnung” haben
wir ein separates Booklet:
www.res-media.net/booklets
8 9
Inhalt des Impressums
Onlineshops unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 Tele-
mediengesetz (TMG). Es müssen u.a. folgende Informationen im
Shop platziert werden:
- Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die
Rechtsform, den Vertretungsberechtigten;
- E-Mailadresse;
- bei behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde;
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister, jeweils mit entsprechender
Registernummer;
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes;
- Wirtschafts-Identifikationsnummer
nach § 139c der Abgabenordnung.
Impressum
Onlineshops, die auch journalistisch-redaktionelle Informa-
tionen veröffentlichen (z. B. Infoartikel, Kommentare, News-
letterbeiträge, Blogposts, Tweets) müssen darüber hinaus nach
§ 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) einen Verantwortlichen
benennen.
Einbau des Impressums
Nach § 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum „leicht erkenn-
bar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten
werden. Es sollte daher mit höchstens zwei Klicks von jedem
Punkt der Website aus einzusehen und aus Transparenz-
gründen als „Impressum“ bezeichnet sein.
Die wichtigsten Muster für ein
rechtssicheres Impressum finden Sie unter
www.res-media.net/muster
10 11
Vor Vertragsschluss
Verkauft ein Unternehmer Waren und Dienstleistungen über
das Internet an Verbraucher, löst dies diverse Informations-
pflichten für den Onlinehändler aus. Diese muss er erfüllen,
bevor der Kunde in den Bestellvorgang gelangt und seine
Bestellung versendet. Die Informationen wurden zum
13.06.2014 mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
neu geregelt. Zu diesen Informationen gehören
zum Beispiel die Liefer- und
Zahlungsbedingungen, die Zah-
lungsarten, die Liefertermine,
die Belehrung über das Widerrufs-
recht usw. Diese Informationen
sind an den verschiedensten Stellen
des Onlineshops zu platzieren.
Informationspflichten beim
Fernabsatzkauf
Vertragsbestätigung
Zusätzlich ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags
auf einem “dauerhaften Datenträger” mit allen Informationen
zur Verfügung zu stellen. Dazu können zusammen mit der
Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) übersendet werden, die alle Informationen enthalten
müssen. Die Übermittlung eines Links zum Text der AGB reicht
dabei nicht aus. Der Händler muss die Informationen vielmehr
übersenden. Die AGB können daher als pdf-Anhang per
E-Mail oder komplett als Text in eine E-Mail eingefügt werden.
Zu den Pflichten im Fernabsatz finden Sie auf
unserer Webseite eine Checkliste
www.res-media.net/checklisten
12 13
Infopflichten
Onlinehändler haben zusätzlich die Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr zu erfüllen. Damit bestehen einerseits weitere
Informationspflichten für den Händler, andererseits muss der
Bestellvorgang bestimmten Anforderungen im Aufbau bzw.
Ablauf erfüllen.
Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr
Übersicht
Eine Übersicht mit den einzelnen Pflichten im elektronischen
Geschäftsverkehr finden Sie in unserer Checkliste unter
www.res-media.net/checklisten
Die Button-Lösung
Die sog. Button-Lösung ist in § 312 j Abs. 3 BGB geregelt.
Danach wird der Unternehmer verpflichtet, den Bestell-Button
mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden
eindeutigen Formulierung zu beschriften.
Die früher üblichen Button am Ende des Bestellvorgangs wie
„bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ sind damit unzu-
lässig. Sie müssen durch Formulierungen wie „kostenpfli-
chtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder
„kaufen“ ersetzt werden.
14 15
Die Gestaltung der Bestellübersichtsseite
Zusätzlich müssen dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner
Bestellung, also am Ende des Checkouts, folgende Informationen
in einer Bestellübersichtsseite über dem Bestell-Button aufge-
listet werden:
/ Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienst-
leistung;
/ ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser
eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende
Leistung zum Inhalt hat;
/ Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein-
schließlich aller Preisbestandteile und Steuern;
/ Liefer- und Versandkosten.
Verbrauchern steht per Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Darüber
ist er vom Händler genau zu belehren. Nutzen Sie dazu das
gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung. Das Muster muss
entsprechend den Gestaltungshinweisen individuell angepasst
werden. Hier gibt es viele Fehlerquellen, so dass wegen des
Abmahnrisikos Vorsicht geboten ist.
Zudem ist der Verbraucher mit Hilfe eines Musters zur Wider-
rufserklärung darüber zu informieren, wie er seinen Widerruf
erklären kann. Auch dazu gibt es ein gesetzliches Muster.
Das Widerrufsrecht
Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und
die Widerrufserklärung finden Sie auf unserer Webseite
www.res-media.net/muster
16 17
Beim Verkauf an Verbraucher unterliegen Händler strengen Ver-
brauchervorschriften und sind daher in der Gestaltungsfreiheit
ihrer AGB-Klauseln stark beschränkt. Die AGB bestehen daher im
Wesentlichen aus den Informationen, die der Händler aufgrund
fernabsatzrechtlicher Informationspflichten seinen Kunden zur
Verfügung stellen muss.
Einbau der AGB
Die AGB müssen über eine Seite „AGB“ in die Navigation des
Shops aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen sie auch
in den einzelnen Kaufvertrag einbezogen werden. Das erfolgt
über eine separate „Checkbox“ im Online-Bestellformular,
verbunden mit einem Textlink zum Text der AGB, so dass der
Verbraucher aktiv sein Einverständnis.
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) Welche Klauseln beim Verkauf an Verbraucher unzuläs-
sig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier
ein paar Beispiele typischer Klauseln, die von Gerichten
bereits als wettbewerbswidrig eingestuft wurden:
„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“
„Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, gerät er automatisch
in Annahmeverzug.“
„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transports-
chäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu
melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend
machen.“
„Gerichtsstand ist Frankfurt“
„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
18 19
Händler müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
genaue Angaben zum Preis der Ware oder Dienstleistung
machen.
Angabe des Endpreises
Preise in Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, dürfen
nur „brutto“ ausgezeichnet werden. Die Preise sind als
„Endpreise“ einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile anzugeben.
Mehrwertsteuerhinweis
Darüber hinaus ist bei jeder Preisangabe ein sog. Mehrwert-
steuerhinweis: „inkl. Mwst.“, „inkl. Mehrwertsteuer“ oder
„inkl. 19 % Mwst.“ erforderlich.
Preisauszeichnung
Versandkosten
Der Händler hat anzugeben, ob zusätzlich zum Endpreis Liefer-
und Versandkosten anfallen. Ist das der Fall, ist deren Höhe oder
die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund
derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen
kann. Diese Pflichten gelten auch
beim Verkauf ins Ausland.
Grundpreis
Bei Artikeln, die in Fertigpackungen,
offenen Packungen oder als
Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
nach Gewicht, Volumen, Länge oder
Fläche angeboten werden, ist ein
Grundpreis anzugeben.
20 21
Aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz sind Händler
verpflichtet, die „wesentlichen Merkmale“ der Ware oder
Dienstleistung anzugeben.
Alle Artikel müssen für den Verbraucher daher so detailliert
wie möglich beschrieben werden und die Artikelbeschreibun-
gen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften
enthalten. Welche Angaben „wesentlich“ sind, bestimmt sich
je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts.
Beispiele für wesentliche Merkmale sind Material, Größe, Aus-
maße, Gewicht, Farbe, Funktion.
Wichtig ist, dass es für unterschiedliche Produktgruppen
zusätzliche, gesetzliche Pflichtangaben gibt, die bei der Ar-
tikelbeschreibung zu berücksichtigen sind: Haushaltsgeräte,
Schuhe, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.v.m.
Produktbeschreibung
Zum Thema “Artikelbeschreibungen”
haben wir ein separates Booklet:
www.res-media.net/booklets
22 23
Bei jedem Kauf im Onlineshop fallen beim Händler Kunden-
daten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer
usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler
im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. TMG ger-
egelt:
Datenschutzinformation
Nach § 13 TMG ist der Nutzer grundsätzlich zu Beginn des
Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung
und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu unter-
richten. Jeder Onlineshop benötigt daher eine Seite „Daten-
schutz“, in der alle Informationen dazu aufzuführen sind,
welche Daten gesammelt werden und was damit passiert.
Datenschutz
Grund-Muster Datenschutzinformation
www.res-media.net/muster
Einverständnis des Kunden
Nach § 12 TMG dürfen personenbezogene Daten von Nutzern
oder Kunden nur dann ohne deren Einwilligung erhoben und
verwendet werden, sofern das gesetzlich erlaubt ist. Das ist der
Fall bei Daten, die unerlässlich für die Abwicklung der
Bestellung (z.B. Namen, Anschriften, Kontoverbindungen) sind.
Diese Daten dürfen aber nur zum Zweck der einmaligen
Abwicklung des Kaufs genutzt werden. Das bedeutet: Sollen
die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Verwendung
für Werbemails, Einrichtung eines Kundenkontos), ist das vor-
herige Einverständnis des Kunden dazu erforderlich, das mit
einer entsprechenden Einwilligungserklärung und einer
Checkbox zum Anklicken eingeholt werden kann.
24 25
Was wir für Sie tun können
/ Shopprüfungen und laufender Update-Service
/ Erstellung aller Rechtstexte wie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Impressum
- Datenschutzinformationen
- Widerrufsrecht usw.
/ Begleitende Beratung bei der Konzeption Ihrer
E-Commerce-Plattform
- Erstellung der IT-Verträge
- Beratung bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung
/ Unterstützung bei der Internationalisierung Ihres Shops
/ Beratung im Markenrecht
- Markenanmeldungen, Markenrecherchen
- Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten
RESMEDIA
Wir beraten Unternehmen im E-Commerce-Recht.
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Unsere Kanzlei verfügt über acht spezialisierte Rechtsanwälte,
darunter vier Fachanwälte für IT-Recht und zwei Fachanwältinnen
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Mainz und Berlin tätig.
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26 27
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Suchmaschinenmarketing – Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Ag...
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So verhalten Sie sich bei Abmahnungen
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FAQ zum E-Marketing
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Rechtssichere b2c-Onlineshops - Was Onlinehändler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben.

  • 1. Rechtssichere B2C-Online-Shops Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben
  • 2. 2 3 Inhalt Einleitung ................................................................. Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abge- mahnt werden! ......................................................... Impressum ............................................................... Informationspflicht beim Fernabsatzkauf ................ Pflichten in elektronischen Geschäftsverkehr .......... Das Widerufsrecht ................................................... Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ............... Preisauszeichnung ................................................... Produktbeschreibung ............................................... Datenschutz ............................................................. 3 6 8 10 12 15 16 18 20 22 Was wir für Sie tun können ........................................... Über RESMEDIA .............................................................. Entdecken Sie unsere Infothek-App! ............................ Besuchen Sie unseren You Tube-Channel! ................. 24 25 26 27
  • 3. 4 5 Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines be- sonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informations- pflichten beim Fernabsatzkauf und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt werden. Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Ver- braucher verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“ entgehen kann. Einleitung Wir freuen uns über Ihr Feedback - oder auch über Themen- vorschläge für weitere Ratgeber. Schreiben Sie uns an die Mailadresse mainz@res-media.net. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team von RESMEDIA
  • 4. 6 7 Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abgemahnt werden! Die in diesem Ratgeber geschilderten Anforderungen müssen streng beachtet werden. Wer allein nicht zurecht kommt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Denn: Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, liegt meist eine unlautere geschäftli- che Handlung nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlau- teren Wettbewerb (UWG) wegen Verstoßes gegen Marktverh- altensregeln oder wegen Irreführung nach § 5 UWG vor. Der Händler kann also von Mitbewerbern, Wettbewerbsver- bänden, den Industrie- und Handelskammern oder eingetra- genen Verbraucherverbänden nach dem Unterlassungsklagen- gesetz kostenpflichtig abgemahnt werden. Zum Thema “Abmahnung” haben wir ein separates Booklet: www.res-media.net/booklets
  • 5. 8 9 Inhalt des Impressums Onlineshops unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 Tele- mediengesetz (TMG). Es müssen u.a. folgende Informationen im Shop platziert werden: - Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten; - E-Mailadresse; - bei behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde; - Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, jeweils mit entsprechender Registernummer; - Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes; - Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung. Impressum Onlineshops, die auch journalistisch-redaktionelle Informa- tionen veröffentlichen (z. B. Infoartikel, Kommentare, News- letterbeiträge, Blogposts, Tweets) müssen darüber hinaus nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) einen Verantwortlichen benennen. Einbau des Impressums Nach § 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum „leicht erkenn- bar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten werden. Es sollte daher mit höchstens zwei Klicks von jedem Punkt der Website aus einzusehen und aus Transparenz- gründen als „Impressum“ bezeichnet sein. Die wichtigsten Muster für ein rechtssicheres Impressum finden Sie unter www.res-media.net/muster
  • 6. 10 11 Vor Vertragsschluss Verkauft ein Unternehmer Waren und Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher, löst dies diverse Informations- pflichten für den Onlinehändler aus. Diese muss er erfüllen, bevor der Kunde in den Bestellvorgang gelangt und seine Bestellung versendet. Die Informationen wurden zum 13.06.2014 mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie neu geregelt. Zu diesen Informationen gehören zum Beispiel die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Zah- lungsarten, die Liefertermine, die Belehrung über das Widerrufs- recht usw. Diese Informationen sind an den verschiedensten Stellen des Onlineshops zu platzieren. Informationspflichten beim Fernabsatzkauf Vertragsbestätigung Zusätzlich ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem “dauerhaften Datenträger” mit allen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu können zusammen mit der Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übersendet werden, die alle Informationen enthalten müssen. Die Übermittlung eines Links zum Text der AGB reicht dabei nicht aus. Der Händler muss die Informationen vielmehr übersenden. Die AGB können daher als pdf-Anhang per E-Mail oder komplett als Text in eine E-Mail eingefügt werden. Zu den Pflichten im Fernabsatz finden Sie auf unserer Webseite eine Checkliste www.res-media.net/checklisten
  • 7. 12 13 Infopflichten Onlinehändler haben zusätzlich die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen. Damit bestehen einerseits weitere Informationspflichten für den Händler, andererseits muss der Bestellvorgang bestimmten Anforderungen im Aufbau bzw. Ablauf erfüllen. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr Übersicht Eine Übersicht mit den einzelnen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr finden Sie in unserer Checkliste unter www.res-media.net/checklisten Die Button-Lösung Die sog. Button-Lösung ist in § 312 j Abs. 3 BGB geregelt. Danach wird der Unternehmer verpflichtet, den Bestell-Button mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften. Die früher üblichen Button am Ende des Bestellvorgangs wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ sind damit unzu- lässig. Sie müssen durch Formulierungen wie „kostenpfli- chtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ ersetzt werden.
  • 8. 14 15 Die Gestaltung der Bestellübersichtsseite Zusätzlich müssen dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung, also am Ende des Checkouts, folgende Informationen in einer Bestellübersichtsseite über dem Bestell-Button aufge- listet werden: / Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienst- leistung; / ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat; / Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein- schließlich aller Preisbestandteile und Steuern; / Liefer- und Versandkosten. Verbrauchern steht per Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Darüber ist er vom Händler genau zu belehren. Nutzen Sie dazu das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung. Das Muster muss entsprechend den Gestaltungshinweisen individuell angepasst werden. Hier gibt es viele Fehlerquellen, so dass wegen des Abmahnrisikos Vorsicht geboten ist. Zudem ist der Verbraucher mit Hilfe eines Musters zur Wider- rufserklärung darüber zu informieren, wie er seinen Widerruf erklären kann. Auch dazu gibt es ein gesetzliches Muster. Das Widerrufsrecht Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und die Widerrufserklärung finden Sie auf unserer Webseite www.res-media.net/muster
  • 9. 16 17 Beim Verkauf an Verbraucher unterliegen Händler strengen Ver- brauchervorschriften und sind daher in der Gestaltungsfreiheit ihrer AGB-Klauseln stark beschränkt. Die AGB bestehen daher im Wesentlichen aus den Informationen, die der Händler aufgrund fernabsatzrechtlicher Informationspflichten seinen Kunden zur Verfügung stellen muss. Einbau der AGB Die AGB müssen über eine Seite „AGB“ in die Navigation des Shops aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen sie auch in den einzelnen Kaufvertrag einbezogen werden. Das erfolgt über eine separate „Checkbox“ im Online-Bestellformular, verbunden mit einem Textlink zum Text der AGB, so dass der Verbraucher aktiv sein Einverständnis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Welche Klauseln beim Verkauf an Verbraucher unzuläs- sig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier ein paar Beispiele typischer Klauseln, die von Gerichten bereits als wettbewerbswidrig eingestuft wurden: „Das Transportrisiko trägt der Käufer.“ „Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, gerät er automatisch in Annahmeverzug.“ „Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transports- chäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend machen.“ „Gerichtsstand ist Frankfurt“ „Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“
  • 10. 18 19 Händler müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) genaue Angaben zum Preis der Ware oder Dienstleistung machen. Angabe des Endpreises Preise in Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur „brutto“ ausgezeichnet werden. Die Preise sind als „Endpreise“ einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Mehrwertsteuerhinweis Darüber hinaus ist bei jeder Preisangabe ein sog. Mehrwert- steuerhinweis: „inkl. Mwst.“, „inkl. Mehrwertsteuer“ oder „inkl. 19 % Mwst.“ erforderlich. Preisauszeichnung Versandkosten Der Händler hat anzugeben, ob zusätzlich zum Endpreis Liefer- und Versandkosten anfallen. Ist das der Fall, ist deren Höhe oder die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. Diese Pflichten gelten auch beim Verkauf ins Ausland. Grundpreis Bei Artikeln, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist ein Grundpreis anzugeben.
  • 11. 20 21 Aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz sind Händler verpflichtet, die „wesentlichen Merkmale“ der Ware oder Dienstleistung anzugeben. Alle Artikel müssen für den Verbraucher daher so detailliert wie möglich beschrieben werden und die Artikelbeschreibun- gen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften enthalten. Welche Angaben „wesentlich“ sind, bestimmt sich je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts. Beispiele für wesentliche Merkmale sind Material, Größe, Aus- maße, Gewicht, Farbe, Funktion. Wichtig ist, dass es für unterschiedliche Produktgruppen zusätzliche, gesetzliche Pflichtangaben gibt, die bei der Ar- tikelbeschreibung zu berücksichtigen sind: Haushaltsgeräte, Schuhe, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.v.m. Produktbeschreibung Zum Thema “Artikelbeschreibungen” haben wir ein separates Booklet: www.res-media.net/booklets
  • 12. 22 23 Bei jedem Kauf im Onlineshop fallen beim Händler Kunden- daten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. TMG ger- egelt: Datenschutzinformation Nach § 13 TMG ist der Nutzer grundsätzlich zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu unter- richten. Jeder Onlineshop benötigt daher eine Seite „Daten- schutz“, in der alle Informationen dazu aufzuführen sind, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert. Datenschutz Grund-Muster Datenschutzinformation www.res-media.net/muster Einverständnis des Kunden Nach § 12 TMG dürfen personenbezogene Daten von Nutzern oder Kunden nur dann ohne deren Einwilligung erhoben und verwendet werden, sofern das gesetzlich erlaubt ist. Das ist der Fall bei Daten, die unerlässlich für die Abwicklung der Bestellung (z.B. Namen, Anschriften, Kontoverbindungen) sind. Diese Daten dürfen aber nur zum Zweck der einmaligen Abwicklung des Kaufs genutzt werden. Das bedeutet: Sollen die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Verwendung für Werbemails, Einrichtung eines Kundenkontos), ist das vor- herige Einverständnis des Kunden dazu erforderlich, das mit einer entsprechenden Einwilligungserklärung und einer Checkbox zum Anklicken eingeholt werden kann.
  • 13. 24 25 Was wir für Sie tun können / Shopprüfungen und laufender Update-Service / Erstellung aller Rechtstexte wie - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Impressum - Datenschutzinformationen - Widerrufsrecht usw. / Begleitende Beratung bei der Konzeption Ihrer E-Commerce-Plattform - Erstellung der IT-Verträge - Beratung bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung / Unterstützung bei der Internationalisierung Ihres Shops / Beratung im Markenrecht - Markenanmeldungen, Markenrecherchen - Durchsetzung Ihrer Markenrechte gegenüber Dritten RESMEDIA Wir beraten Unternehmen im E-Commerce-Recht. Bildnachweis: Titel: © vege - Fotolia.com Seite 8: © rcx - Fotolia.com Seite 10: © aeroking - Fotolia.com Unsere Kanzlei verfügt über acht spezialisierte Rechtsanwälte, darunter vier Fachanwälte für IT-Recht und zwei Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei ist an den Standorten Mainz und Berlin tätig. Wir beraten Sie persönlich zu allen Fragen des E-Commerce Besuchen Sie uns im Internet! http://www.res-media.net http.//www.blog-it-recht.de
  • 14. 26 27 RESMEDIA Entdecken Sie unsere Infothek-App! http://www.res-media.net/app Lesen Sie unsere Booklets bequem auf Ihrem Handy oder Tablet! http://www.youtube.com/resmediamainz Aktuelle Videos zum IT-Recht RESMEDIA Besuchen Sie unseren You Tube - Channel!
  • 15. RESMEDIA MAINZ Am Winterhafen 78 55131 Mainz Telefon: + 49 6131 14456 - 0 Telefax: + 49 6131 14456 - 20 E-Mail: mainz@res-media.net RESMEDIA - Kanzlei für IT-IP-Medien RESMEDIA BERLIN Karl-Marx-Allee 85 10243 Berlin Telefon: +49 30 285058-56 Telefax: +49 30 285058-57 E-Mail: berlin@res-media.net Internet: www.res-media.net