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1 
Stand: 2012/08/06; DE 
Affiliate-Vertrag 
zwischen 
Karatbars International GmbH 
Königstraße 52 
D – 70173 Stuttgart 
vertreten durch den Geschäftsführer Pietro Fazio 
Tel.- Nr.: 0049 (0) 711 120 40 830 
www.karatbars.com 
E-Mail: support@karatbars.com 
HRB 739615, Amtsgericht Stuttgart 
USt.-ID : DE280813147 
Zustellungsbevollmächtigt : Karatbars International GmbH 
Im folgenden „ Advertiser / Merchant “ genannt 
und 
Frau / Herrn 
Geb.:.............................................................................................................................., 
wohnhaft:......................................................................................................................., 
Ausweis – Nr.:…………………….………………………………………………………......, 
Steuer – Nr.:.................................................................................................................., 
Affiliate-Vertrags-Nr.: 
Im folgenden „ Affiliate “ genannt 
Dieser Vertrag regelt die Grundlagen einer Kooperation zwischen den genannten 
Vertragsparteien nach ausführlichen persönlichen Verhandlungen. Weiterer 
wesentlicher Vertragsbestandteil ist die Anlage 
Marketingplan 
Der Marketing-Plan enthält die jeweils gültigen Vergütungsrichtlinien. 
Der Affiliate bestätigt, die aufgeführte Anlage ausführlich geprüft, verstanden und 
akzeptiert zu haben. Er erklärt ausdrücklich, diese Anlage vollinhaltlich und lückenlos 
anzuerkennen und zu genehmigen.
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Stand: 2012/08/06; DE 
1. 
Einleitung 
Der Merchant vertreibt weltweit Edelmetalle und Merchandise-Artikel. Der Affiliate 
erhält das Recht, als selbständiger, freier und eigenverantwortlicher 
Empfehlungsgeber für den Merchant Edelmetallverkäufe und Shop-Artikel gemäß 
den jeweiligen Landesgesetzen und den nachfolgenden Bestimmungen zu 
empfehlen. 
2. 
Pflichten und Stellung des Affiliate 
Der Affiliate versichert, dass er sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und 
behördlichen Auflagen erfüllt hat, um in seinem jeweiligen Land Edelmetallverkäufe 
gewerblich empfehlen und die Merchandise-Artikel vermitteln zu dürfen. Er hat 
eigenständig sein Gewerbe bei den zuständigen Behörden und Institutionen – auch 
bei seinem örtlich zuständigen Finanzamt – anzumelden und dem Merchant 
sämtliche Genehmigungen nachzuweisen. Solange der Affiliate die genannten 
Voraussetzungen nicht erfüllt hat, darf er mit seiner Tätigkeit nicht beginnen. Er ist für 
die Erfüllung sämtlicher rechtlicher, u.a. gewerberechtlicher, steuerrechtlicher, 
arbeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und anderer gesetzlicher Verpflichtungen 
ausnahmslos selbst verantwortlich. Empfehlungsvergütungen hat er ordnungsgemäß 
den Finanzbehörden anzuzeigen und zu versteuern. 
Der Affiliate steht nicht in einem arbeitsrechtlichen Angestelltenverhältnis mit dem 
Merchant. Er ist selbständiger Gewerbetreibender und hat in seinem Betrieb die 
Sorgfalt eines ehrbaren Kaufmanns anzuwenden. Er hat sich zudem moralisch und 
ethisch einwandfrei zu verhalten und die Landesgesetze sowie das einschlägige 
Recht der Europäischen Union hinsichtlich des lauteren Wettbewerbs, die 
firmeninternen Statuten und Richtlinien sowie die Direktiven des Merchants für den 
Geschäftsverkehr zu beachten. Er hat stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass er 
durch sein Handeln nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen 
verstößt. 
Sollte der Affiliate ausschließlich für den Merchant tätig und evtl. scheinselbständig 
sein, verpflichtet er sich, entsprechende Anträge auf Befreiung von der 
Sozialversicherungspflicht bei den zuständigen Institutionen zu stellen. 
Der Affiliate hat stets die Interessen des Merchants zu wahren und darauf zu achten, 
dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. 
Er hat fortlaufend die Webinare des Merchants zu besuchen und die dort 
gewonnenen Erkenntnisse an seine nachgeordneten Empfehlungspartner 
weiterzugeben.
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Stand: 2012/08/06; DE 
3. 
Befugnisse des Affiliate 
Der Affiliate darf ausschließlich den Verkauf derjenigen Erzeugnisse des Merchants 
empfehlen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht schriftlich durch diesen oder 
durch evidente Gesetzgebung zum Verkauf freigegeben sind. 
Er ist berechtigt, Werbemaßnahmen durchzuführen, hat jedoch jegliche Darstellung 
mit Außenwirkung, welche den Merchant berührt, zuvor mit diesem abzustimmen. 
Der Affiliate ist nicht befugt, irgendwelche Erklärungen für den Merchant abzugeben. 
Derartige Erklärungen binden letzteren nicht, allenfalls den hierfür allein 
verantwortlichen Affiliate selbst. Der Affiliate hat keine Vertretungsbefugnis für den 
Merchant. Er haftet für seine Erklärungen selbst und hat erforderlichenfalls den 
Merchant von sämtlichen Folgen unbefugter Erklärungen freizustellen. 
Weiterhin ist der Affiliate nicht befugt, Geld für den Merchant entgegenzunehmen. 
Kunden können an den Affiliate nicht befreiend leisten. Er hat keine Inkasso- 
Vollmacht für den Merchant. 
4. 
Informationspflichten des Affiliate 
Der Affiliate ist verpflichtet, sich und seine von ihm betreuten Down-Line-Affiliates 
ständig über die aktuellen Produkte des Merchants im Log-in der Karatbars-Web- 
Site, das Empfehlungssystem und sämtliche für die Kunden wichtigen Daten und 
Fakten informiert zu halten. 
Er hat die Kunden wahrheitsgemäß und fachgerecht über die Karatbars-Produkte 
aufzuklären und ihnen die Karatbars-Web-Site zugänglich zu machen. 
Er darf den Kunden ausschließlich den Inhalt der Web-Site und der offiziellen 
Dokumente weitergeben und darf deren Inhalt nicht verändern. 
5. 
Aufgaben des Affiliates 
Der Affiliate hat die Interessen des Merchants stets nach bestem Wissen und 
Gewissen zu wahren. 
Der Affiliate hat die Aufgabe, die vom Merchant freigegeben Produkte zu empfehlen. 
Bei Abschluss eines von ihm persönlich empfohlenen Kaufvertrages erhält er 
Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan / Marketingplan in Anlage, sofern er nicht 
gegen die oben beschriebenen Verpflichtungen verstößt. 
Weiterhin obliegt dem Affiliate die Empfehlung weiterer Kunden und nachgegliederter 
Empfehlungs-Partner (Down-Line-Affiliates). Empfehlen diese erfolgreich den 
Abschluss von Edelmetall-Kaufverträgen, erhalten der Affiliate und der Down-Line- 
Affiliate ebenfalls Vergütungen nach Maßgabe des Vergütungs- und Marketingplans.
Er genießt keinen Gebietsschutz und hat auch keinen Gebietsschutz anderer Partner 
zu beachten. 
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Stand: 2012/08/06; DE 
6. 
Ausdrückliche Verbote 
Dem Affiliate ist untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung des 
Merchants 
- öffentliche Erklärungen – v.a. Presseerklärungen - über den Merchant, dessen 
Geschäftsmodell, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige internen Kenntnisse 
abzugeben, 
- das Logo, den Namen der Karatbars International GmbH oder deren Briefbögen 
ohne deren - jederzeit widerrufliche - Zustimmung zu verwenden, 
- Angaben oder Zusagen zu machen, welche vom Inhalt der Karatbars-Unterlagen 
abweichen, 
- anderes als Original-Karatbars-Prospektmaterial und zu verwenden, 
- Original-Karatbars-Unterlagen zu verkaufen oder Unberechtigten weiterzugeben, 
- Software der Karatbars International GmbH zu verwenden, 
- Geld von Kunden entgegenzunehmen, 
- Ansprüche gegen den Merchant an Dritte abzutreten. 
7. 
Verschwiegenheit 
Der Affiliate ist zu umfassendem Kunden- und Quellenschutz sowie zur Einhaltung 
aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, sofern die geschützten 
Daten nicht von ihm stammen. Durch eine Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht 
macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern möglicherweise auch 
strafbar. 
Sämtliche genannten Inhalte, v.a. Arbeitsunterlagen wie Vordrucke, Prospekte, 
Schulungs- und Geschäftsunterlagen, Verträge – auch der vorliegende – unterfallen 
dem Urheberrechtsschutz. Der Affiliate darf diese Inhalte weder außerhalb der 
Geschäftsbeziehung verwenden, noch an Dritte – auch nicht teilweise – weiterleiten, 
weiterleiten lassen oder vervielfältigen, es sei denn an Dritte, die gesetzlich zur 
Verschwiegenheit verpflichtet sind. 
Die in Abs. 1 beschriebenen Verpflichtungen des Affiliate bestehen auch nach 
Beendigung dieses Vertrages unbeschränkt weiter, sofern dies in gesondertem 
Vertrag vereinbart wird. Endet dieser Vertrag oder benötigt der Affiliate Unterlagen 
jeglicher Art aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung nicht mehr, darf er diese nicht 
weiter verwenden. Dies gilt v.a. für Prospektmaterial, Vordrucke und
Schulungsunterlagen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Affiliate – gleich, aus welchem 
Grund – ist ausgeschlossen. 
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Stand: 2012/08/06; DE 
8. 
Vergütungsanspruch 
Die Entstehung und die Höhe eines Vergütungsanspruchs des Affiliate gegen den 
Merchant wird in der Anlage, nämlich den Vergütungsrichtlinien im Marketingplan 
geregelt. Der Affiliate hat keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Kunden und darf 
von diesem keine Vergütung verlangen. 
Jede Vergütungszahlung an den Affiliate steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde 
eine im Vergütungsplan festgelegte Edelmetallmenge vorbehaltlos bezahlt und der 
Affiliate nicht gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen hat. 
Vergütungsansprüche des Affiliate gegen den Merchant unterliegen einem 
Abtretungsverbot. Fällige Vergütungsansprüche und der etwaige Goldbestand gehen 
im Falle des Ablebens des Affiliates auf den, in seinem persönlichen Zugangsbereich 
bestätigten Verfügungsberechtigten über; falls der Affiliate keinen 
Verfügungsberechtigten bestimmt hat, kraft gesetzlicher oder testamentarischer 
Erbfolge auf den oder die Erbberechtigten über. 
9. 
Abrechnungen 
Die Vergütung des Affiliate und die Abrechnung erfolgen gem. dem jeweils geltenden 
Marketingplan. Der Affiliate kann die Abrechnungen über seine persönlichen 
Zugangsdaten online einsehen. Einwendungen hiergegen müssen innerhalb von 10 
Werktagen erfolgen. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt. 
Vergütungsauszahlungen erfolgen gem. Marketingplan ausschließlich über eine 
Prepaid Master Card auf das vom Partner angegebene Konto mit befreiender 
Wirkung im Gutschrifts- Verfahren. Sobald der Affiliate einen Provisionsanspruch von 
mindestens € 35,- erworben hat, wird ihm vom Merchant eine kostenpflichtige 
Prepaid Master Card zur Verfügung gestellt. Die Kosten in Höhe von € 20,- werden 
dem Affiliate auf der Prepaid Master Card belastet. 
10. 
Mehrwertsteuer 
10.1. Provisionen für Goldvermittlung : 
Vergütungen für Feingoldempfehlungen sind in Deutschland umsatzsteuerbefreit und 
werden grundsätzlich netto, also ohne ausgewiesene MwSt., ausbezahlt. Sollte der 
Affiliate in seinem Land zur Mehrwertsteuer herangezogen werden, ist diese aus dem 
ausgezahlten Betrag zu zahlen. Wünscht der Affiliate die Auszahlung der 
Mehrwertsteuer, hat er die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen des 
jeweiligen Landes zu erfüllen und dem Merchant nachzuweisen. Der Affiliate ist für 
diesen Fall verpflichtet, eine rechtskonforme Rechnung an den Merchant zu 
erstellen, welche die MwSt. ausweist. Sämtliche Auflagen und Vorgaben der 
zuständigen Finanzbehörden im jeweiligen Land sind vom Affiliate zu klären und dem
Merchant mitzuteilen, ebenso wie dessen eventuelle Mitwirkungspflichten. Unterlässt 
der Affiliate entsprechende Mitteilungen an den Merchant, haftet er selbst für einen 
entstehenden Schaden und hat den Merchant von sämtlichen Ansprüchen 
freizustellen. 
10.2. Provisionen für Packages und Merchandise-Artikel : 
Provisionen für die Vermittlung von umsatzsteuerbehafteten Artikeln in Deutschland 
werden brutto ausbezahlt und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist 
grundsätzlich vom Affiliate an sein zuständiges deutsches Finanzamt abzuführen. 
10.2.2. Übriges Gemeinschaftsgebiet und Drittländer 
Provisionen in der übrigen EU sowie in außereuropäischen Ländern werden netto 
ausbezahlt. 
6 
10.2.1. Deutschland 
Stand: 2012/08/06; DE 
11. 
Pflichten des Merchants 
Der Merchant unterhält eine Homepage, die zur allgemeinen Information dient und 
ständig aktualisiert wird. Über die dort vorhandenen Links erhält der Affiliate ebenfalls 
alle erforderlichen Informationen und Formulare. 
Der Merchant stellt dem Affiliate somit alle erforderlichen Verkaufs- und 
Schulungsunterlagen sowie sämtliche Vertragsvordrucke online in einem Download- 
Bereich zur Verfügung, aus welchem er die erforderlichen Unterlagen herunterladen 
kann. 
Wünscht der Affiliate unterstützendes Material in Papierform, kann er dieses gemäß 
der Preisliste auf der Website käuflich erwerben. 
Für Rückfragen unterhält der Merchant ein Support-Center, welches den Affiliate in 
mehreren Weltsprachen bei Unklarheiten unterstützt. 
Der Merchant bietet regelmäßige Schulungsmöglichkeiten im Internet ( Webinare ), 
um den Affiliate in allen Bereichen seiner Tätigkeiten stets auf dem neuesten 
Informationsstand zu halten. 
Der Merchant unterrichtet den Affiliate unverzüglich über jede Produktänderung, über 
Änderungen im Vertriebs- oder Abrechnungssystem sowie über Neuigkeiten, die für 
den Affiliate von Interesse sein könnten. 
Der Merchant lässt die Vergütungsansprüche des Affiliate durch einen anerkannten, 
professionellen internationalen Vertragspartner tagesaktuell abrechnen. Der 
Merchant hat fällige Vergütungen einmal monatlich / wöchentlich, gemäß den jeweils 
geltenden Vergütungsrichtlinien im aktuellen Marketingplan an den Affiliate 
auszuzahlen.
Hierbei hat er die vom Affiliate aufgebauten Strukturen seiner Down-Line-Affiliates zu 
berücksichtigen und die aufgebauten Hierarchien zu beachten. 
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Stand: 2012/08/06; DE 
12. 
Befugnisse des Merchants 
Der Affiliate gestattet dem Merchant, ihn jederzeit zu kontaktieren. 
Der Merchant kann dem Affiliate Anweisungen erteilen, sofern dies für den 
Geschäftserfolg erforderlich sein sollte. Im Übrigen ist der Affiliate nicht weisungs-gebunden. 
Der Merchant ist weiterhin befugt, die in Anlage beigefügten Vergütungsrichtlinien 
und den Marketing-Plan nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu aktualisieren. 
Diese Anlagen sind insoweit freibleibend. 
Mit der Einführung neuer Regelungen verlieren die ersetzten ihre Gültigkeit, sofern 
der Merchant keine anderslautende Bestimmung trifft. Bereits geschlossene Verträge 
genießen Bestandsschutz nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen 
Bestimmungen. 
Der Merchant ist befugt, einen Rechtsnachfolger zu bestimmen. 
13. 
Dauer des Vertrages 
Kündigung 
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende 
gekündigt werden. 
Er kann darüber hinaus nach den jeweiligen länderrechtlichen Bestimmungen 
jederzeit aus wichtigem Grund von jeder der Vertragsparteien schriftlich gekündigt 
werden. 
Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn sich der Affiliate als unzuverlässig 
herausstellt, v.a., wenn die Karatbars International GmbH seinetwegen in Anspruch 
genommen oder wegen eines Verstoßes des Affiliate abgemahnt wird. Dem 
Merchant steht das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist auch dann zu, 
wenn der Affiliate schwere Vertragsverletzungen begangen hat, welche die 
Reputation oder Rechte der Karatbars International GmbH, eines anderen Partners 
oder eines Kunden beeinträchtigen könnten. Hierzu zählen v.a. Verstöße gegen 
Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen und das Inkasso- oder das 
Verbot, fremde Kunden oder Mitarbeiter abzuwerben. Ferner ist der Merchant zur 
fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Affiliate falsche Vertragsangaben oder sich 
strafbar gemacht hat, wenn der Affiliate trotz Abmahnung durch den Merchant 
Vertragsverletzungen fortsetzt oder gem. Ziff. 12 erforderliche Anweisungen nicht 
befolgt.
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14. 
Datenschutz 
Der Merchant speichert persönliche Daten grundsätzlich nur, soweit es für die 
Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist. 
Dazu kann es erforderlich sein, persönliche Daten des Affiliate an Unternehmen 
weiterzugeben, die zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung 
eingesetzt werden. Dies können z. B. Transportunternehmen oder andere Service- 
Dienste sein. 
Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, es liegt eine gesetzliche 
oder gerichtliche Verpflichtung hierzu vor. Die Mitarbeiter des Merchants sind 
schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. 
Der Affiliate erteilt sein Einverständnis zur 
- Zusendung des Newsletters 
- Gewinnspielteilnahme 
- Bonitäts- oder Altersprüfung zur Ermöglichung unser Leistungen oder 
Zahlungsmethoden 
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten des Partners gesperrt und 
nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. 
Wenn sich der Partner mit seiner E-Mail-Adresse für den Newsletter angemeldet hat, 
darf diese E-Mail-Adresse auch über die Vertragsdurchführung hinaus für weitere 
Werbezwecke verwendet werden. 
Die Partner erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über 
ihre gespeicherten Daten. Sie können jederzeit ihre erhobenen Daten sperren, 
berichtigen oder löschen lassen. Auch können sie jederzeit die erteilte Einwilligung 
zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen unter der im 
Impressum angegebenen Adresse widerrufen. 
Der Merchant ist verpflichtet, dem Affiliate jederzeit Auskunft über diejenigen Themen 
zu erteilen, welche für die Tätigkeit des Affiliate von Belang sind. 
15. 
Vertragssprache 
Die Vertragssprache ist Deutsch / Englisch. Anderssprachige Korrespondenz ist auf 
Kosten, Gefahr und Verantwortung des Affiliate auf Deutsch / Englisch zu 
übersetzen. Übersetzungsfehler gehen nicht zu Lasten der Karatbars International 
GmbH. 
16. 
AGB 
Es gelten ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen der Karatbars 
International GmbH. AGB des Affiliate werden durch die Karatbars International 
GmbH nicht anerkannt und gelten nicht.
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Stand: 2012/08/06; DE 
17. 
Mediation 
Gerichtsstand 
Entstehen zwischen den Parteien Streitigkeiten anlässlich des Vertragsverhältnisses, 
sind diese über einen Mediator in Deutschland einer gütlichen Einigung zuzuführen. 
Sollte – gleichgültig, aus welchem Grund – eine Mediation scheitern, sind 
Streitigkeiten vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht zu klären. 
Gerichtsstand ist Stuttgart. 
18. 
Schriftform 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Teilt ein 
Affiliate wesentliche Änderungen, wie z.B. Namens- oder Adressänderungen, nicht 
mit, gelten Erklärungen der Karatbars International GmbH an die in diesem Vertrag 
aufgenommenen Namen und Adressen mit Aufgabe zur Post als zugegangen. 
19. 
Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Anlagen zu diesem ganz oder 
partiell unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle die 
einschlägige gesetzliche Bestimmung. Der Vertrag im Übrigen wird hierdurch nicht 
berührt und behält seine Wirksamkeit, ohne, dass es einer neuen Vereinbarung 
bedarf. 
……………………………………………… ……………………………………………….. 
Ort und Datum Ort und Datum 
……………………………………………… ……………………………………………….. 
Affiliate Karatbars International GmbH
MARKETINGPLAN
Karatbars Affiliate-Partner-Programm 
Sie entscheiden, welche Einkommensarten Sie wünschen. 
Insgesamt können Sie hier 7 verschiedene Möglichkeiten auswählen. 
7 Einkommensmöglichkeiten 
1. Direktprovision 
2. Unilevel Bonus 
3. Generations Bonus 
4. Package Bonus 
5. Dual Team Bonus 
6. Karatbars Pool 
7. Karatbars Gold Fonds
Über die elementaren Einkommen wie 
Direktprovisionen, 
• Unilevel Bonus, 
• Generations Bonus, 
Karatbars Pool und 
Karatbars Gold Fonds 
hinaus ist es möglich, durch Dual Team Bonus und Package 
Bonus sein Einkommen zu erhöhen.
Unilevel Bonus 
Punkteverteilung für alle Käufe 
1 Punkt 
= 
= 50 Punkte 
Gold Manager / 9000 Punkte / pro Monat 
Silver Manager / 6000 Punkte / pro Monat 
Bronze Manager / 4000 Punkte / pro Monat 
Gold Supervisor / 2500 Punkte / pro Monat 
Silver Supervisor / 1250 Punkte / pro Monat 
Bronze Supervisor / 500 Punkte / pro Monat 
Supervisor / 200 Punkte / kumuliert 
Distributor
Unilevel Bonus und Direktprovision 
Im Unilevel Bonus starten Sie als Distributor und erhalten für jeden Verkauf - ob von Ihnen oder Ihrer gesamten 
Organisation - Punkte. Für 2 Euro Umsatz erhalten Sie 1 Punkt, für 100 Euro Umsatz also dementsprechend 50 Punkte. 
Sie qualifizieren sich für eine Position im Unilevel Plan über die erreichten Punkte, grundsätzlich in einem gewissen 
Zeitraum. Hierfür zählen alle Punkte, die Sie und Ihre Organisation produzieren. 
Z.B. erreichen Sie die Position Bronze Supervisor ( 1% Direktprovision), indem Sie 500 Punkte, also 1000 Euro Umsatz, 
produzieren. Hierfür gibt es keine zeitliche Beschränkung. 
Für die Position Silber Supervisor benötigen Sie in einem Monats-Zyklus einmalig 1.250 Punkte. Diese können durch 
Eigenumsatz oder auch durch Organisationsaufbau erreicht werden. Alle Punkte aus Ihrer Gesamtorganisation zählen 
mit. 
Ab der Position Gold Supervisor bis Gold Manager müssen die Positionen 3 Mal innerhalb von 12 Monaten bestätigt 
werden, um diese auf Lebenszeit zu erhalten. Hat der Geschäftspartner erstmalig die jeweilige Position bestätigt, zählt 
die Qualifikationszeit. 
Ab der Position Bronze Director müssen die Positionen monatlich bestätigt werden, um den Provisionsanspruch zu 
erhalten. Der Titel bleibt bestehen! Jedoch ist in diesem Falle die Abrechnungsstufe Gold Manager garantiert, auch wenn 
diese noch nicht 3 Mal bestätigt wurde. 
Zusätzlich zur Direktprovision erhalten Sie auch die Differenzprovision aus dem Umsatz Ihrer Partner, je nachdem, 
welche Position diese erreicht haben.
Unilevel Bonus 
Gold Director Elite / Qualifikation wie Gold Director / 1 Gold Director einer Linie 300 Verkäufe 
Gold Director / 9000 – 4000 – 3000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 200 Verkäufe 
Silver Director / 6000 – 3000 – 2000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 100 Verkäufe 
Bronze Director / 4000 – 2000 Punkte / 2 Linien / pro Monat / 50 Verkäufe
Um sich für Direktoren-Positionen zu qualifizieren, benötigt man 
zusätzlich noch mindestens 2 oder 3 direkte Linien (direkte 
Geschäftspartner) und eine gewisse Anzahl an Verkäufen monatlich. 
Z.B. benötigen Sie für die Position Bronze Director mind. 2 Linien, 
wobei eine Linie 4000 Punkte (8000 Euro Umsatz) und die andere 
Linie bzw. der Rest Ihrer Organisation 2000 Punkte (4000 Euro 
Umsatz) zu generieren hat. 
Zur Qualifikation zum Gold Director Elite benötigen Sie mind. 3 Linien, 
wobei 1 Linie mind. 9000 Punkte , eine andere Linie mind. 4000 Punkte 
und die dritte bzw. der Rest mind. 3000 Punkte in einem Monat 
generieren muss. Weiterhin sind mindestens 200 Verkäufe und 
zusätzlich noch ein qualifizierter Gold Director aus Ihrer Organisation 
nachzuweisen.
Unilevel Generations Bonus 
„Sie erhalten auf alle verkauften Produkte 
zwischen 0,5% und 6% auf Ihre Gesamt- 
Organisation“ 
Gold Director Elite / 3 Gold Director Elite in einer Linie 
Gold Director Elite / 2 Gold Director Elite in einer Linie 
Gold Director Elite / 1 Gold Director Elite in einer Linie
Generations Bonus 
Entstehen in Ihrer Organisation weitere Gold Direktoren 
Elite aus einer Linie, so erhalten Sie bei dem ersten,der 
diese Position erreicht, die Stufe 5,75 %, das bedeutet 
0,25 % Differenzprovision auf den gesamten Umsatz aus 
der Organisation dieses Gold Director Elite. 
Erreicht ein zweiter aus der gleichen Linie diese Position, 
erhalten Sie die Stufe 5, 90 %, also 0,15 % auf dessen 
Gesamtumsatz und bei einem dritten aus der gleichen 
Linie die Stufe 6,0% und somit auch 0,1 % aus dessen 
Gesamtumsatz.
Package Bonus 
Verdienst bis zu 60,- € wöchentliche Auszahlung 
Verdienst bis zu 150,- € wöchentliche Auszahlung 
Verdienst bis zu 300,- € wöchentliche Auszahlung 
Kunde und Partner 
Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 100,- €, 
K-Exchange Center, Branding Card, World Aurum Lizenz und VIP Package. 
Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 3% auf alle 
Goldkäufe. 
Partner 
„ Empfehlen Sie das Karatbars-Gold-Geschäft weiter und ehalten 
Sie für jeden neu gesponserten Affiliate-Partner bis zu 300,- € „
Package Bonus 
Sollten Sie sich entschließen, ein Package zu erwerben, 
erhalten Sie auf jeden weiteren Verkauf der Packages eine 
Abschlussprovision in Höhe von 10 % – 20 %, je nach 
Status Ihres erworbenen Packages. 
Haben Sie z.B. einen VIP Package erworben und vermitteln 
weitere Packages, erhalten Sie 20 % auf den Umsatz dieser 
vermittelten Packages. 
Dementsprechend erhalten Sie beim Silver Package Status 
10 % und beim Gold Package Status 15 %.
Dual-Team-Bonus 
Silver 
Package 
Zyklus 
Gold 
VIP 
40,- € 
60,- € 
80,- € 
Karatbars 
Silver Gold VIP 
20 
50 
100 
Units 
Verdienen Sie an den Business-Paketen in unserem 
Dualsystem aus Ihrer gesamten Downline 
Karatbars 
1 
50 
Verdienen Sie an allen Produkten und Nachkäufen aus Ihrer 
gesamten Organisation. 
20 
1 Gramm Gold 
Units 
Linkes Team Rechtes Team 
25 Units 
Branding-Card K-Exchange Lizenz Exklusiv Box Standard Box Champagner Koffer 
100 
4 
1 
4 
1 
...starten Sie sofort durch! 
50 Units 
Provisionen für Packages 
Provision für alle Produkte 
Sie
Dual-Team-Bonus 
Ihre gesamte Organisation ist in 2 Linien aufgeteilt. Zusätzlich zum Package Bonus 
erhalten Sie durch einen Package Status einen Dual Team Bonus. 
Berechnungsgrundlage hierfür sind Units. 
Jeder Verkauf, den Ihre Organisation tätigt, erzeugt Units, die je nach Produkt 
differieren. 
1g Gold z.B. erzeugt 1 Unit, eine Exclusiv Box 4 Units, die 
Branding Cards 50 Units, ein VIP Package 100 Units. 
Erreichen Sie mit einer Linie 50 Units und mit der anderen Linie 25 Units, so haben 
Sie sich für einen Auszahlungs-Cycle qualifiziert, das bedeutet: Sie erhalten hierfür, 
je nach Ihrem Package Status 40 Euro, 60 Euro oder 80 Euro. 
Berechnung der Units pro Ebene 1-8 : 100% 9-15: 50% 16-20: 25% 21-29: 10% 30- 
35: 1% 36-45: 0.5% 46-59: 0.25% 60+: 0.1% Bei einem Kauf wird das Dualsystem 
komprimiert, d.h. zur Berechnung der Ebenen zählen nur Affiliates, die ein eigenes 
Paket besitzen. Alle anderen Affiliates werden aus den Ebenen herausgerechnet.
Auto Save 
Ihre Provisionen werden zum Teil in Gold ausbezahlt. Bei einer zu erwarteten Provision von: 
- Pending Payout mehr als 200 Euro wird automatischen Tausch generiert in 1 Gramm Gold 
- Pending Payout mehr als 1000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 2 Gramm Gold 
- Pending Payout mehr als 2500 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 3 Gramm Gold 
-Pending Payout mehr als 4000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 4 Gramm Gold 
Bitte beachten Sie, dass Ihr persönlicher Goldkauf hierbei berücksichtigt wird. Das bedeutet, wenn Sie 
bereits 1,2,3,4 Gramm Gold diesen Monat erworben haben, kein automatischer Goldtausch stattfindet, 
abhängig von den entsprechenden Provisionen, die Sie in diesem Monat verdienen. Jeder Auto Save 
bezieht sich auf einen ganzen Monat. 
Der Auto Save prüft, ob Sie einen aktiven monatlichen automatischen Goldkauf bereits haben, oder ob 
Sie bereits Goldkäufe getätigt haben, danach wird geprüft wie hoch der Betrag in der „pending payout“ 
Provision ist. Ein Beispiel, wenn Sie einen automatischen Goldkauf von 1 Gramm bereits veranlasst 
haben und Ihre „pending payout“ Provision 1500 Euro beträgt, so wird durch den Auto Save nur noch 
1 Gramm in Gold getauscht.
Beispiel 
170 Units 
Linkes Team Rechtes Team 
150 Units 
Guthaben 20 Units 
300 Units 
300 Units 
6 Zyklen 
10% = 219,00 € Direktprovision 
15% = 328,50 € Direktprovision 
20% = 438,00 € Direktprovision 
+ 
+ 
+ 
688,50 € 
Sie 
6 Zyklen 
459,00 € 
918,00 € 
240,- € 
360,- € 
480,- € 
Sie 
Sie 
60,- € 
Sie
Beispiel 
Nehmen wir an, Sie haben 2 direkte Umsätze getätigt, einmal ein Gold Package und einmal ein VIP Package und somit auch 2 neue 
Geschäftspartner gewonnen, einen auf der linken Seite und einen auf der rechten Seite. 
Ihr Partner auf der linken Seite vermittelt ein Silver und ein VIP Package, hat also auch 2 neue Geschäftspartner. Ihr Partner auf der 
rechten Seite vermittelt 2 Gold- und 1 VIP Package (3 Partner). Damit ergibt sich folgende Berechnung: 
Linke Seite: 
Eigenumsatz= 50 Units (Gold Package) 
+ Teamumsatz 120 Units(1Silver- und 1 VIP Package) 
= Gesamt: linke Seite 170 Units 
Rechte Seite: 
Eigenumsatz= 100 Units (1 VIP Package) 
+ Teamumsatz= 200 Units (2 Gold- und 1 VIP Package) 
= Gesamt: rechte Seite 300 Units 
Da 50 Units auf der starken Seite und 25 Units auf der schwächeren Seite 1 Auszahlungszyklus ergeben, ist die Berechnung in diesem 
Fall folgende: 
Rechte Seite = starke Seite = 300 Units : 50 = 6 Auszahlungszyklen 
Linke Seite = schwächere Seite = 170 Units : 25 = 6 Auszahlungszyklen + Rest 20 Units, die in den nächsten Abrechnungszyklus 
übernommen werden. 
Somit wurden 6 Zyklen erreicht und das bedeutet, je nach Package Status: 40 Euro, 60 Euro bzw. 80 Euro pro Zyklus, also 240 Euro, 360 
Euro, bzw. 480 Euro Dual Team Bonus, darüberhinaus zusätzlich einen Package Bonus für die direkt vermittelten Packages, in diesem 
Fall 1 Gold- und 1 VIP Package, was wiederum je nach Package Staus eine Abschlussprovision von 10% (hier 219 Euro), 15% (hier 
328,50 Euro)bzw. 20% (hier 438 Euro) generiert.
Karatbars Pool 
Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz 
95 Cent pro Gramm des Weltumsatzes 
ab 5000 Punkte und 1000 Punkte 
20 cent 
15 cent 
15 cent 
15 cent 
10 cent 
10 cent 
5 cent 
5 cent
Karatbars Pool 
Von jedem Gramm Gold, das Karatbars weltweit verkauft, fließen 0,95 Euro in den Karatbars Pool. 
Dieser Pool ist in 8 Ebenen aufgeteilt. 
Qualifikation: 
Pool Punkte 
1.Linie 
Punkte 
Restumsatz 
Verträge 
20 Cent 5000 1000 (je 1 Anteil, max. 5) 50 Ebene 1 
15 Cent 10000 2000 (je 1 Anteil, max. 5) 80 Ebene 2 
15 Cent 20000 4000 (je 1 Anteil, max. 5) 130 Ebene 3 
15 Cent 40000 8000 (je 1 Anteil, max. 5) 200 Ebene 4 
10 Cent 100000 50000 350 Ebene 5 
10 Cent 150000 100000 500 Ebene 6 
5 Cent 500000 250000 100000 Ebene 7 
5 Cent 1000000 500000 250000 Ebene 8 
Beispiel: 
Ebene 1: 0,20 € pro Gramm werden in der ersten Ebene ausgeschüttet. 
Karatbars verkauft 250 kg in einem Abrechnungszyklus, das sind 250.000 g. 
Somit werden 250.000 x 0,20 €, also 50.000,- € in der ersten Ebene verteilt. 
Es haben sich z. B. 50 Personen für diese Ebene wie folgt qualifiziert: 
25 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 1000 P 
10 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 2000 P 
7 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 3000 P 
5 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 4000 P 
2 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 5000 P 
Der Restumsatz oder die schwächere Seite pro 1000 Punkte zählt als Anteil. 
25 Personen haben 1 Anteil = 25 Anteile 
10 Personen haben 2 Anteil = 20 Anteile 
7 Personen haben 3 Anteil = 21 Anteile 
5 Personen haben 4 Anteil = 20 Anteile 
2 Personen haben 5 Anteil = 10 Anteile 
Gesamt = 96 Anteile 
Die 50.000,- € werden jetzt durch die Anteile geteilt: 
50.000 : 96 = 520,83 € pro Anteil 
Jeder Verkauf eines Produktes 
wird als Vertrag gewertet.
Karatbars Gold Fonds 
Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz 
1. Direkte Linie 9000 Punkte 
2. Direkte Linie 9000 Punkte 
3. Direkte Linie 9000 Punkte 
„Direkt auf Ihren Goldaccount“ 
1% der Einmalanlagen ab 500,- €
Karatbars Gold Fonds 
1 % des verkauften Goldes aus Einmalkäufen geht in den Karatbars Gold Fonds. 
Es zählen alle Einmalkäufe vom Weltumsatz ab 500 € für den jeweiligen Monatszyklus. 
Bezugsberechtigt sind alle, die 3 direkte Linien mit mindestens je 9.000 Punkten haben. 
Jeder Berechtige hat innerhalb dieses Fonds Anteile. 
Beispiel: 
3 Partner sind bezugsberechtigt. 
Partner 1: 
Linie 1: 10.000 Punkte 
Linie 2: 10.000 Punkte 
Linie 3: 9.000 Punkte 
Gesamt: 29.000 Punkte = 29 Anteile 
Partner 2: 
Linie 1: 12.000 Punkte 
Linie 2: 12.000 Punkte 
Linie 3: 9.000 Punkte 
Gesamt: 33.000 Punkte = 33Anteile 
500 g liegen im Fonds, 100 Anteile sind vorhanden. Jeder Anteil = 5g. 
Partner 3: 
Linie 1: 16.000 Punkte 
Linie 2: 12.000 Punkte 
Linie 3: 10.000 Punkte 
Gesamt: 38.000 Punkte = 38 Anteile 
Also erhält: Partner 1: 145g; Partner 2: 165g; Partner 3: 190g 
Dieses wird direkt als Goldbonus im Backoffice des berechtigten Geschäftspartners gutgeschrieben.
Der richtige Start 
Registrierung 
Eigener Online-Shop 
Unilevel Plan 0,5-6% 
Karatbars Pool 
Karatbars Gold Fonds 
Großhandelspreise auf 
Produkte verdienen 
Gold bis zu 6% 
Weitere Produkte bis zu 20% 
Wöchentliche Auszahlungen 
Preis 
Dual Bonus 
Zyklus 
239,- € 
10% 
40,- € 
595,- € 
15% 
60,- € 
1.595,- € 
20% 
80,- €
Karatbars wünscht Ihnen viel Erfolg!

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Karatbars = MARKETINGPLAN = Alemanha

  • 1. 1 Stand: 2012/08/06; DE Affiliate-Vertrag zwischen Karatbars International GmbH Königstraße 52 D – 70173 Stuttgart vertreten durch den Geschäftsführer Pietro Fazio Tel.- Nr.: 0049 (0) 711 120 40 830 www.karatbars.com E-Mail: support@karatbars.com HRB 739615, Amtsgericht Stuttgart USt.-ID : DE280813147 Zustellungsbevollmächtigt : Karatbars International GmbH Im folgenden „ Advertiser / Merchant “ genannt und Frau / Herrn Geb.:.............................................................................................................................., wohnhaft:......................................................................................................................., Ausweis – Nr.:…………………….………………………………………………………......, Steuer – Nr.:.................................................................................................................., Affiliate-Vertrags-Nr.: Im folgenden „ Affiliate “ genannt Dieser Vertrag regelt die Grundlagen einer Kooperation zwischen den genannten Vertragsparteien nach ausführlichen persönlichen Verhandlungen. Weiterer wesentlicher Vertragsbestandteil ist die Anlage Marketingplan Der Marketing-Plan enthält die jeweils gültigen Vergütungsrichtlinien. Der Affiliate bestätigt, die aufgeführte Anlage ausführlich geprüft, verstanden und akzeptiert zu haben. Er erklärt ausdrücklich, diese Anlage vollinhaltlich und lückenlos anzuerkennen und zu genehmigen.
  • 2. 2 Stand: 2012/08/06; DE 1. Einleitung Der Merchant vertreibt weltweit Edelmetalle und Merchandise-Artikel. Der Affiliate erhält das Recht, als selbständiger, freier und eigenverantwortlicher Empfehlungsgeber für den Merchant Edelmetallverkäufe und Shop-Artikel gemäß den jeweiligen Landesgesetzen und den nachfolgenden Bestimmungen zu empfehlen. 2. Pflichten und Stellung des Affiliate Der Affiliate versichert, dass er sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und behördlichen Auflagen erfüllt hat, um in seinem jeweiligen Land Edelmetallverkäufe gewerblich empfehlen und die Merchandise-Artikel vermitteln zu dürfen. Er hat eigenständig sein Gewerbe bei den zuständigen Behörden und Institutionen – auch bei seinem örtlich zuständigen Finanzamt – anzumelden und dem Merchant sämtliche Genehmigungen nachzuweisen. Solange der Affiliate die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt hat, darf er mit seiner Tätigkeit nicht beginnen. Er ist für die Erfüllung sämtlicher rechtlicher, u.a. gewerberechtlicher, steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und anderer gesetzlicher Verpflichtungen ausnahmslos selbst verantwortlich. Empfehlungsvergütungen hat er ordnungsgemäß den Finanzbehörden anzuzeigen und zu versteuern. Der Affiliate steht nicht in einem arbeitsrechtlichen Angestelltenverhältnis mit dem Merchant. Er ist selbständiger Gewerbetreibender und hat in seinem Betrieb die Sorgfalt eines ehrbaren Kaufmanns anzuwenden. Er hat sich zudem moralisch und ethisch einwandfrei zu verhalten und die Landesgesetze sowie das einschlägige Recht der Europäischen Union hinsichtlich des lauteren Wettbewerbs, die firmeninternen Statuten und Richtlinien sowie die Direktiven des Merchants für den Geschäftsverkehr zu beachten. Er hat stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass er durch sein Handeln nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen verstößt. Sollte der Affiliate ausschließlich für den Merchant tätig und evtl. scheinselbständig sein, verpflichtet er sich, entsprechende Anträge auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei den zuständigen Institutionen zu stellen. Der Affiliate hat stets die Interessen des Merchants zu wahren und darauf zu achten, dass dessen Reputation nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Er hat fortlaufend die Webinare des Merchants zu besuchen und die dort gewonnenen Erkenntnisse an seine nachgeordneten Empfehlungspartner weiterzugeben.
  • 3. 3 Stand: 2012/08/06; DE 3. Befugnisse des Affiliate Der Affiliate darf ausschließlich den Verkauf derjenigen Erzeugnisse des Merchants empfehlen, welche nach dem jeweiligen Landesrecht schriftlich durch diesen oder durch evidente Gesetzgebung zum Verkauf freigegeben sind. Er ist berechtigt, Werbemaßnahmen durchzuführen, hat jedoch jegliche Darstellung mit Außenwirkung, welche den Merchant berührt, zuvor mit diesem abzustimmen. Der Affiliate ist nicht befugt, irgendwelche Erklärungen für den Merchant abzugeben. Derartige Erklärungen binden letzteren nicht, allenfalls den hierfür allein verantwortlichen Affiliate selbst. Der Affiliate hat keine Vertretungsbefugnis für den Merchant. Er haftet für seine Erklärungen selbst und hat erforderlichenfalls den Merchant von sämtlichen Folgen unbefugter Erklärungen freizustellen. Weiterhin ist der Affiliate nicht befugt, Geld für den Merchant entgegenzunehmen. Kunden können an den Affiliate nicht befreiend leisten. Er hat keine Inkasso- Vollmacht für den Merchant. 4. Informationspflichten des Affiliate Der Affiliate ist verpflichtet, sich und seine von ihm betreuten Down-Line-Affiliates ständig über die aktuellen Produkte des Merchants im Log-in der Karatbars-Web- Site, das Empfehlungssystem und sämtliche für die Kunden wichtigen Daten und Fakten informiert zu halten. Er hat die Kunden wahrheitsgemäß und fachgerecht über die Karatbars-Produkte aufzuklären und ihnen die Karatbars-Web-Site zugänglich zu machen. Er darf den Kunden ausschließlich den Inhalt der Web-Site und der offiziellen Dokumente weitergeben und darf deren Inhalt nicht verändern. 5. Aufgaben des Affiliates Der Affiliate hat die Interessen des Merchants stets nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren. Der Affiliate hat die Aufgabe, die vom Merchant freigegeben Produkte zu empfehlen. Bei Abschluss eines von ihm persönlich empfohlenen Kaufvertrages erhält er Vergütungen gemäß dem Vergütungsplan / Marketingplan in Anlage, sofern er nicht gegen die oben beschriebenen Verpflichtungen verstößt. Weiterhin obliegt dem Affiliate die Empfehlung weiterer Kunden und nachgegliederter Empfehlungs-Partner (Down-Line-Affiliates). Empfehlen diese erfolgreich den Abschluss von Edelmetall-Kaufverträgen, erhalten der Affiliate und der Down-Line- Affiliate ebenfalls Vergütungen nach Maßgabe des Vergütungs- und Marketingplans.
  • 4. Er genießt keinen Gebietsschutz und hat auch keinen Gebietsschutz anderer Partner zu beachten. 4 Stand: 2012/08/06; DE 6. Ausdrückliche Verbote Dem Affiliate ist untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung oder Genehmigung des Merchants - öffentliche Erklärungen – v.a. Presseerklärungen - über den Merchant, dessen Geschäftsmodell, Firmenpolitik, Betriebsabläufe oder sonstige internen Kenntnisse abzugeben, - das Logo, den Namen der Karatbars International GmbH oder deren Briefbögen ohne deren - jederzeit widerrufliche - Zustimmung zu verwenden, - Angaben oder Zusagen zu machen, welche vom Inhalt der Karatbars-Unterlagen abweichen, - anderes als Original-Karatbars-Prospektmaterial und zu verwenden, - Original-Karatbars-Unterlagen zu verkaufen oder Unberechtigten weiterzugeben, - Software der Karatbars International GmbH zu verwenden, - Geld von Kunden entgegenzunehmen, - Ansprüche gegen den Merchant an Dritte abzutreten. 7. Verschwiegenheit Der Affiliate ist zu umfassendem Kunden- und Quellenschutz sowie zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, sofern die geschützten Daten nicht von ihm stammen. Durch eine Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht macht er sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern möglicherweise auch strafbar. Sämtliche genannten Inhalte, v.a. Arbeitsunterlagen wie Vordrucke, Prospekte, Schulungs- und Geschäftsunterlagen, Verträge – auch der vorliegende – unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Der Affiliate darf diese Inhalte weder außerhalb der Geschäftsbeziehung verwenden, noch an Dritte – auch nicht teilweise – weiterleiten, weiterleiten lassen oder vervielfältigen, es sei denn an Dritte, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die in Abs. 1 beschriebenen Verpflichtungen des Affiliate bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages unbeschränkt weiter, sofern dies in gesondertem Vertrag vereinbart wird. Endet dieser Vertrag oder benötigt der Affiliate Unterlagen jeglicher Art aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung nicht mehr, darf er diese nicht weiter verwenden. Dies gilt v.a. für Prospektmaterial, Vordrucke und
  • 5. Schulungsunterlagen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Affiliate – gleich, aus welchem Grund – ist ausgeschlossen. 5 Stand: 2012/08/06; DE 8. Vergütungsanspruch Die Entstehung und die Höhe eines Vergütungsanspruchs des Affiliate gegen den Merchant wird in der Anlage, nämlich den Vergütungsrichtlinien im Marketingplan geregelt. Der Affiliate hat keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Kunden und darf von diesem keine Vergütung verlangen. Jede Vergütungszahlung an den Affiliate steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde eine im Vergütungsplan festgelegte Edelmetallmenge vorbehaltlos bezahlt und der Affiliate nicht gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen hat. Vergütungsansprüche des Affiliate gegen den Merchant unterliegen einem Abtretungsverbot. Fällige Vergütungsansprüche und der etwaige Goldbestand gehen im Falle des Ablebens des Affiliates auf den, in seinem persönlichen Zugangsbereich bestätigten Verfügungsberechtigten über; falls der Affiliate keinen Verfügungsberechtigten bestimmt hat, kraft gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge auf den oder die Erbberechtigten über. 9. Abrechnungen Die Vergütung des Affiliate und die Abrechnung erfolgen gem. dem jeweils geltenden Marketingplan. Der Affiliate kann die Abrechnungen über seine persönlichen Zugangsdaten online einsehen. Einwendungen hiergegen müssen innerhalb von 10 Werktagen erfolgen. Danach gilt die Abrechnung als anerkannt. Vergütungsauszahlungen erfolgen gem. Marketingplan ausschließlich über eine Prepaid Master Card auf das vom Partner angegebene Konto mit befreiender Wirkung im Gutschrifts- Verfahren. Sobald der Affiliate einen Provisionsanspruch von mindestens € 35,- erworben hat, wird ihm vom Merchant eine kostenpflichtige Prepaid Master Card zur Verfügung gestellt. Die Kosten in Höhe von € 20,- werden dem Affiliate auf der Prepaid Master Card belastet. 10. Mehrwertsteuer 10.1. Provisionen für Goldvermittlung : Vergütungen für Feingoldempfehlungen sind in Deutschland umsatzsteuerbefreit und werden grundsätzlich netto, also ohne ausgewiesene MwSt., ausbezahlt. Sollte der Affiliate in seinem Land zur Mehrwertsteuer herangezogen werden, ist diese aus dem ausgezahlten Betrag zu zahlen. Wünscht der Affiliate die Auszahlung der Mehrwertsteuer, hat er die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Landes zu erfüllen und dem Merchant nachzuweisen. Der Affiliate ist für diesen Fall verpflichtet, eine rechtskonforme Rechnung an den Merchant zu erstellen, welche die MwSt. ausweist. Sämtliche Auflagen und Vorgaben der zuständigen Finanzbehörden im jeweiligen Land sind vom Affiliate zu klären und dem
  • 6. Merchant mitzuteilen, ebenso wie dessen eventuelle Mitwirkungspflichten. Unterlässt der Affiliate entsprechende Mitteilungen an den Merchant, haftet er selbst für einen entstehenden Schaden und hat den Merchant von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. 10.2. Provisionen für Packages und Merchandise-Artikel : Provisionen für die Vermittlung von umsatzsteuerbehafteten Artikeln in Deutschland werden brutto ausbezahlt und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist grundsätzlich vom Affiliate an sein zuständiges deutsches Finanzamt abzuführen. 10.2.2. Übriges Gemeinschaftsgebiet und Drittländer Provisionen in der übrigen EU sowie in außereuropäischen Ländern werden netto ausbezahlt. 6 10.2.1. Deutschland Stand: 2012/08/06; DE 11. Pflichten des Merchants Der Merchant unterhält eine Homepage, die zur allgemeinen Information dient und ständig aktualisiert wird. Über die dort vorhandenen Links erhält der Affiliate ebenfalls alle erforderlichen Informationen und Formulare. Der Merchant stellt dem Affiliate somit alle erforderlichen Verkaufs- und Schulungsunterlagen sowie sämtliche Vertragsvordrucke online in einem Download- Bereich zur Verfügung, aus welchem er die erforderlichen Unterlagen herunterladen kann. Wünscht der Affiliate unterstützendes Material in Papierform, kann er dieses gemäß der Preisliste auf der Website käuflich erwerben. Für Rückfragen unterhält der Merchant ein Support-Center, welches den Affiliate in mehreren Weltsprachen bei Unklarheiten unterstützt. Der Merchant bietet regelmäßige Schulungsmöglichkeiten im Internet ( Webinare ), um den Affiliate in allen Bereichen seiner Tätigkeiten stets auf dem neuesten Informationsstand zu halten. Der Merchant unterrichtet den Affiliate unverzüglich über jede Produktänderung, über Änderungen im Vertriebs- oder Abrechnungssystem sowie über Neuigkeiten, die für den Affiliate von Interesse sein könnten. Der Merchant lässt die Vergütungsansprüche des Affiliate durch einen anerkannten, professionellen internationalen Vertragspartner tagesaktuell abrechnen. Der Merchant hat fällige Vergütungen einmal monatlich / wöchentlich, gemäß den jeweils geltenden Vergütungsrichtlinien im aktuellen Marketingplan an den Affiliate auszuzahlen.
  • 7. Hierbei hat er die vom Affiliate aufgebauten Strukturen seiner Down-Line-Affiliates zu berücksichtigen und die aufgebauten Hierarchien zu beachten. 7 Stand: 2012/08/06; DE 12. Befugnisse des Merchants Der Affiliate gestattet dem Merchant, ihn jederzeit zu kontaktieren. Der Merchant kann dem Affiliate Anweisungen erteilen, sofern dies für den Geschäftserfolg erforderlich sein sollte. Im Übrigen ist der Affiliate nicht weisungs-gebunden. Der Merchant ist weiterhin befugt, die in Anlage beigefügten Vergütungsrichtlinien und den Marketing-Plan nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu aktualisieren. Diese Anlagen sind insoweit freibleibend. Mit der Einführung neuer Regelungen verlieren die ersetzten ihre Gültigkeit, sofern der Merchant keine anderslautende Bestimmung trifft. Bereits geschlossene Verträge genießen Bestandsschutz nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bestimmungen. Der Merchant ist befugt, einen Rechtsnachfolger zu bestimmen. 13. Dauer des Vertrages Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Er kann darüber hinaus nach den jeweiligen länderrechtlichen Bestimmungen jederzeit aus wichtigem Grund von jeder der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn sich der Affiliate als unzuverlässig herausstellt, v.a., wenn die Karatbars International GmbH seinetwegen in Anspruch genommen oder wegen eines Verstoßes des Affiliate abgemahnt wird. Dem Merchant steht das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist auch dann zu, wenn der Affiliate schwere Vertragsverletzungen begangen hat, welche die Reputation oder Rechte der Karatbars International GmbH, eines anderen Partners oder eines Kunden beeinträchtigen könnten. Hierzu zählen v.a. Verstöße gegen Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtungen und das Inkasso- oder das Verbot, fremde Kunden oder Mitarbeiter abzuwerben. Ferner ist der Merchant zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Affiliate falsche Vertragsangaben oder sich strafbar gemacht hat, wenn der Affiliate trotz Abmahnung durch den Merchant Vertragsverletzungen fortsetzt oder gem. Ziff. 12 erforderliche Anweisungen nicht befolgt.
  • 8. 8 Stand: 2012/08/06; DE 14. Datenschutz Der Merchant speichert persönliche Daten grundsätzlich nur, soweit es für die Erbringung der Dienstleistung oder die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, persönliche Daten des Affiliate an Unternehmen weiterzugeben, die zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung eingesetzt werden. Dies können z. B. Transportunternehmen oder andere Service- Dienste sein. Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, es liegt eine gesetzliche oder gerichtliche Verpflichtung hierzu vor. Die Mitarbeiter des Merchants sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Der Affiliate erteilt sein Einverständnis zur - Zusendung des Newsletters - Gewinnspielteilnahme - Bonitäts- oder Altersprüfung zur Ermöglichung unser Leistungen oder Zahlungsmethoden Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten des Partners gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Wenn sich der Partner mit seiner E-Mail-Adresse für den Newsletter angemeldet hat, darf diese E-Mail-Adresse auch über die Vertragsdurchführung hinaus für weitere Werbezwecke verwendet werden. Die Partner erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über ihre gespeicherten Daten. Sie können jederzeit ihre erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Auch können sie jederzeit die erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen unter der im Impressum angegebenen Adresse widerrufen. Der Merchant ist verpflichtet, dem Affiliate jederzeit Auskunft über diejenigen Themen zu erteilen, welche für die Tätigkeit des Affiliate von Belang sind. 15. Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch / Englisch. Anderssprachige Korrespondenz ist auf Kosten, Gefahr und Verantwortung des Affiliate auf Deutsch / Englisch zu übersetzen. Übersetzungsfehler gehen nicht zu Lasten der Karatbars International GmbH. 16. AGB Es gelten ausschließlich die vorliegenden Vertragsbedingungen der Karatbars International GmbH. AGB des Affiliate werden durch die Karatbars International GmbH nicht anerkannt und gelten nicht.
  • 9. 9 Stand: 2012/08/06; DE 17. Mediation Gerichtsstand Entstehen zwischen den Parteien Streitigkeiten anlässlich des Vertragsverhältnisses, sind diese über einen Mediator in Deutschland einer gütlichen Einigung zuzuführen. Sollte – gleichgültig, aus welchem Grund – eine Mediation scheitern, sind Streitigkeiten vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht zu klären. Gerichtsstand ist Stuttgart. 18. Schriftform Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Teilt ein Affiliate wesentliche Änderungen, wie z.B. Namens- oder Adressänderungen, nicht mit, gelten Erklärungen der Karatbars International GmbH an die in diesem Vertrag aufgenommenen Namen und Adressen mit Aufgabe zur Post als zugegangen. 19. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Anlagen zu diesem ganz oder partiell unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an deren Stelle die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Der Vertrag im Übrigen wird hierdurch nicht berührt und behält seine Wirksamkeit, ohne, dass es einer neuen Vereinbarung bedarf. ……………………………………………… ……………………………………………….. Ort und Datum Ort und Datum ……………………………………………… ……………………………………………….. Affiliate Karatbars International GmbH
  • 11. Karatbars Affiliate-Partner-Programm Sie entscheiden, welche Einkommensarten Sie wünschen. Insgesamt können Sie hier 7 verschiedene Möglichkeiten auswählen. 7 Einkommensmöglichkeiten 1. Direktprovision 2. Unilevel Bonus 3. Generations Bonus 4. Package Bonus 5. Dual Team Bonus 6. Karatbars Pool 7. Karatbars Gold Fonds
  • 12. Über die elementaren Einkommen wie Direktprovisionen, • Unilevel Bonus, • Generations Bonus, Karatbars Pool und Karatbars Gold Fonds hinaus ist es möglich, durch Dual Team Bonus und Package Bonus sein Einkommen zu erhöhen.
  • 13. Unilevel Bonus Punkteverteilung für alle Käufe 1 Punkt = = 50 Punkte Gold Manager / 9000 Punkte / pro Monat Silver Manager / 6000 Punkte / pro Monat Bronze Manager / 4000 Punkte / pro Monat Gold Supervisor / 2500 Punkte / pro Monat Silver Supervisor / 1250 Punkte / pro Monat Bronze Supervisor / 500 Punkte / pro Monat Supervisor / 200 Punkte / kumuliert Distributor
  • 14. Unilevel Bonus und Direktprovision Im Unilevel Bonus starten Sie als Distributor und erhalten für jeden Verkauf - ob von Ihnen oder Ihrer gesamten Organisation - Punkte. Für 2 Euro Umsatz erhalten Sie 1 Punkt, für 100 Euro Umsatz also dementsprechend 50 Punkte. Sie qualifizieren sich für eine Position im Unilevel Plan über die erreichten Punkte, grundsätzlich in einem gewissen Zeitraum. Hierfür zählen alle Punkte, die Sie und Ihre Organisation produzieren. Z.B. erreichen Sie die Position Bronze Supervisor ( 1% Direktprovision), indem Sie 500 Punkte, also 1000 Euro Umsatz, produzieren. Hierfür gibt es keine zeitliche Beschränkung. Für die Position Silber Supervisor benötigen Sie in einem Monats-Zyklus einmalig 1.250 Punkte. Diese können durch Eigenumsatz oder auch durch Organisationsaufbau erreicht werden. Alle Punkte aus Ihrer Gesamtorganisation zählen mit. Ab der Position Gold Supervisor bis Gold Manager müssen die Positionen 3 Mal innerhalb von 12 Monaten bestätigt werden, um diese auf Lebenszeit zu erhalten. Hat der Geschäftspartner erstmalig die jeweilige Position bestätigt, zählt die Qualifikationszeit. Ab der Position Bronze Director müssen die Positionen monatlich bestätigt werden, um den Provisionsanspruch zu erhalten. Der Titel bleibt bestehen! Jedoch ist in diesem Falle die Abrechnungsstufe Gold Manager garantiert, auch wenn diese noch nicht 3 Mal bestätigt wurde. Zusätzlich zur Direktprovision erhalten Sie auch die Differenzprovision aus dem Umsatz Ihrer Partner, je nachdem, welche Position diese erreicht haben.
  • 15. Unilevel Bonus Gold Director Elite / Qualifikation wie Gold Director / 1 Gold Director einer Linie 300 Verkäufe Gold Director / 9000 – 4000 – 3000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 200 Verkäufe Silver Director / 6000 – 3000 – 2000 Punkte / 3 Linien / pro Monat / 100 Verkäufe Bronze Director / 4000 – 2000 Punkte / 2 Linien / pro Monat / 50 Verkäufe
  • 16. Um sich für Direktoren-Positionen zu qualifizieren, benötigt man zusätzlich noch mindestens 2 oder 3 direkte Linien (direkte Geschäftspartner) und eine gewisse Anzahl an Verkäufen monatlich. Z.B. benötigen Sie für die Position Bronze Director mind. 2 Linien, wobei eine Linie 4000 Punkte (8000 Euro Umsatz) und die andere Linie bzw. der Rest Ihrer Organisation 2000 Punkte (4000 Euro Umsatz) zu generieren hat. Zur Qualifikation zum Gold Director Elite benötigen Sie mind. 3 Linien, wobei 1 Linie mind. 9000 Punkte , eine andere Linie mind. 4000 Punkte und die dritte bzw. der Rest mind. 3000 Punkte in einem Monat generieren muss. Weiterhin sind mindestens 200 Verkäufe und zusätzlich noch ein qualifizierter Gold Director aus Ihrer Organisation nachzuweisen.
  • 17. Unilevel Generations Bonus „Sie erhalten auf alle verkauften Produkte zwischen 0,5% und 6% auf Ihre Gesamt- Organisation“ Gold Director Elite / 3 Gold Director Elite in einer Linie Gold Director Elite / 2 Gold Director Elite in einer Linie Gold Director Elite / 1 Gold Director Elite in einer Linie
  • 18. Generations Bonus Entstehen in Ihrer Organisation weitere Gold Direktoren Elite aus einer Linie, so erhalten Sie bei dem ersten,der diese Position erreicht, die Stufe 5,75 %, das bedeutet 0,25 % Differenzprovision auf den gesamten Umsatz aus der Organisation dieses Gold Director Elite. Erreicht ein zweiter aus der gleichen Linie diese Position, erhalten Sie die Stufe 5, 90 %, also 0,15 % auf dessen Gesamtumsatz und bei einem dritten aus der gleichen Linie die Stufe 6,0% und somit auch 0,1 % aus dessen Gesamtumsatz.
  • 19. Package Bonus Verdienst bis zu 60,- € wöchentliche Auszahlung Verdienst bis zu 150,- € wöchentliche Auszahlung Verdienst bis zu 300,- € wöchentliche Auszahlung Kunde und Partner Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 100,- €, K-Exchange Center, Branding Card, World Aurum Lizenz und VIP Package. Mit dieser Bonuskarte erhält der Kunde einen Rabatt von 3% auf alle Goldkäufe. Partner „ Empfehlen Sie das Karatbars-Gold-Geschäft weiter und ehalten Sie für jeden neu gesponserten Affiliate-Partner bis zu 300,- € „
  • 20. Package Bonus Sollten Sie sich entschließen, ein Package zu erwerben, erhalten Sie auf jeden weiteren Verkauf der Packages eine Abschlussprovision in Höhe von 10 % – 20 %, je nach Status Ihres erworbenen Packages. Haben Sie z.B. einen VIP Package erworben und vermitteln weitere Packages, erhalten Sie 20 % auf den Umsatz dieser vermittelten Packages. Dementsprechend erhalten Sie beim Silver Package Status 10 % und beim Gold Package Status 15 %.
  • 21. Dual-Team-Bonus Silver Package Zyklus Gold VIP 40,- € 60,- € 80,- € Karatbars Silver Gold VIP 20 50 100 Units Verdienen Sie an den Business-Paketen in unserem Dualsystem aus Ihrer gesamten Downline Karatbars 1 50 Verdienen Sie an allen Produkten und Nachkäufen aus Ihrer gesamten Organisation. 20 1 Gramm Gold Units Linkes Team Rechtes Team 25 Units Branding-Card K-Exchange Lizenz Exklusiv Box Standard Box Champagner Koffer 100 4 1 4 1 ...starten Sie sofort durch! 50 Units Provisionen für Packages Provision für alle Produkte Sie
  • 22. Dual-Team-Bonus Ihre gesamte Organisation ist in 2 Linien aufgeteilt. Zusätzlich zum Package Bonus erhalten Sie durch einen Package Status einen Dual Team Bonus. Berechnungsgrundlage hierfür sind Units. Jeder Verkauf, den Ihre Organisation tätigt, erzeugt Units, die je nach Produkt differieren. 1g Gold z.B. erzeugt 1 Unit, eine Exclusiv Box 4 Units, die Branding Cards 50 Units, ein VIP Package 100 Units. Erreichen Sie mit einer Linie 50 Units und mit der anderen Linie 25 Units, so haben Sie sich für einen Auszahlungs-Cycle qualifiziert, das bedeutet: Sie erhalten hierfür, je nach Ihrem Package Status 40 Euro, 60 Euro oder 80 Euro. Berechnung der Units pro Ebene 1-8 : 100% 9-15: 50% 16-20: 25% 21-29: 10% 30- 35: 1% 36-45: 0.5% 46-59: 0.25% 60+: 0.1% Bei einem Kauf wird das Dualsystem komprimiert, d.h. zur Berechnung der Ebenen zählen nur Affiliates, die ein eigenes Paket besitzen. Alle anderen Affiliates werden aus den Ebenen herausgerechnet.
  • 23. Auto Save Ihre Provisionen werden zum Teil in Gold ausbezahlt. Bei einer zu erwarteten Provision von: - Pending Payout mehr als 200 Euro wird automatischen Tausch generiert in 1 Gramm Gold - Pending Payout mehr als 1000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 2 Gramm Gold - Pending Payout mehr als 2500 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 3 Gramm Gold -Pending Payout mehr als 4000 Euro wird generiert automatischen Tausch generiert in 4 Gramm Gold Bitte beachten Sie, dass Ihr persönlicher Goldkauf hierbei berücksichtigt wird. Das bedeutet, wenn Sie bereits 1,2,3,4 Gramm Gold diesen Monat erworben haben, kein automatischer Goldtausch stattfindet, abhängig von den entsprechenden Provisionen, die Sie in diesem Monat verdienen. Jeder Auto Save bezieht sich auf einen ganzen Monat. Der Auto Save prüft, ob Sie einen aktiven monatlichen automatischen Goldkauf bereits haben, oder ob Sie bereits Goldkäufe getätigt haben, danach wird geprüft wie hoch der Betrag in der „pending payout“ Provision ist. Ein Beispiel, wenn Sie einen automatischen Goldkauf von 1 Gramm bereits veranlasst haben und Ihre „pending payout“ Provision 1500 Euro beträgt, so wird durch den Auto Save nur noch 1 Gramm in Gold getauscht.
  • 24. Beispiel 170 Units Linkes Team Rechtes Team 150 Units Guthaben 20 Units 300 Units 300 Units 6 Zyklen 10% = 219,00 € Direktprovision 15% = 328,50 € Direktprovision 20% = 438,00 € Direktprovision + + + 688,50 € Sie 6 Zyklen 459,00 € 918,00 € 240,- € 360,- € 480,- € Sie Sie 60,- € Sie
  • 25. Beispiel Nehmen wir an, Sie haben 2 direkte Umsätze getätigt, einmal ein Gold Package und einmal ein VIP Package und somit auch 2 neue Geschäftspartner gewonnen, einen auf der linken Seite und einen auf der rechten Seite. Ihr Partner auf der linken Seite vermittelt ein Silver und ein VIP Package, hat also auch 2 neue Geschäftspartner. Ihr Partner auf der rechten Seite vermittelt 2 Gold- und 1 VIP Package (3 Partner). Damit ergibt sich folgende Berechnung: Linke Seite: Eigenumsatz= 50 Units (Gold Package) + Teamumsatz 120 Units(1Silver- und 1 VIP Package) = Gesamt: linke Seite 170 Units Rechte Seite: Eigenumsatz= 100 Units (1 VIP Package) + Teamumsatz= 200 Units (2 Gold- und 1 VIP Package) = Gesamt: rechte Seite 300 Units Da 50 Units auf der starken Seite und 25 Units auf der schwächeren Seite 1 Auszahlungszyklus ergeben, ist die Berechnung in diesem Fall folgende: Rechte Seite = starke Seite = 300 Units : 50 = 6 Auszahlungszyklen Linke Seite = schwächere Seite = 170 Units : 25 = 6 Auszahlungszyklen + Rest 20 Units, die in den nächsten Abrechnungszyklus übernommen werden. Somit wurden 6 Zyklen erreicht und das bedeutet, je nach Package Status: 40 Euro, 60 Euro bzw. 80 Euro pro Zyklus, also 240 Euro, 360 Euro, bzw. 480 Euro Dual Team Bonus, darüberhinaus zusätzlich einen Package Bonus für die direkt vermittelten Packages, in diesem Fall 1 Gold- und 1 VIP Package, was wiederum je nach Package Staus eine Abschlussprovision von 10% (hier 219 Euro), 15% (hier 328,50 Euro)bzw. 20% (hier 438 Euro) generiert.
  • 26. Karatbars Pool Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz 95 Cent pro Gramm des Weltumsatzes ab 5000 Punkte und 1000 Punkte 20 cent 15 cent 15 cent 15 cent 10 cent 10 cent 5 cent 5 cent
  • 27. Karatbars Pool Von jedem Gramm Gold, das Karatbars weltweit verkauft, fließen 0,95 Euro in den Karatbars Pool. Dieser Pool ist in 8 Ebenen aufgeteilt. Qualifikation: Pool Punkte 1.Linie Punkte Restumsatz Verträge 20 Cent 5000 1000 (je 1 Anteil, max. 5) 50 Ebene 1 15 Cent 10000 2000 (je 1 Anteil, max. 5) 80 Ebene 2 15 Cent 20000 4000 (je 1 Anteil, max. 5) 130 Ebene 3 15 Cent 40000 8000 (je 1 Anteil, max. 5) 200 Ebene 4 10 Cent 100000 50000 350 Ebene 5 10 Cent 150000 100000 500 Ebene 6 5 Cent 500000 250000 100000 Ebene 7 5 Cent 1000000 500000 250000 Ebene 8 Beispiel: Ebene 1: 0,20 € pro Gramm werden in der ersten Ebene ausgeschüttet. Karatbars verkauft 250 kg in einem Abrechnungszyklus, das sind 250.000 g. Somit werden 250.000 x 0,20 €, also 50.000,- € in der ersten Ebene verteilt. Es haben sich z. B. 50 Personen für diese Ebene wie folgt qualifiziert: 25 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 1000 P 10 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 2000 P 7 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 3000 P 5 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 4000 P 2 Personen haben 1 Linie mit 5000 P und einen Restumsatz mit 5000 P Der Restumsatz oder die schwächere Seite pro 1000 Punkte zählt als Anteil. 25 Personen haben 1 Anteil = 25 Anteile 10 Personen haben 2 Anteil = 20 Anteile 7 Personen haben 3 Anteil = 21 Anteile 5 Personen haben 4 Anteil = 20 Anteile 2 Personen haben 5 Anteil = 10 Anteile Gesamt = 96 Anteile Die 50.000,- € werden jetzt durch die Anteile geteilt: 50.000 : 96 = 520,83 € pro Anteil Jeder Verkauf eines Produktes wird als Vertrag gewertet.
  • 28. Karatbars Gold Fonds Verdienen Sie am gesamten Weltumsatz 1. Direkte Linie 9000 Punkte 2. Direkte Linie 9000 Punkte 3. Direkte Linie 9000 Punkte „Direkt auf Ihren Goldaccount“ 1% der Einmalanlagen ab 500,- €
  • 29. Karatbars Gold Fonds 1 % des verkauften Goldes aus Einmalkäufen geht in den Karatbars Gold Fonds. Es zählen alle Einmalkäufe vom Weltumsatz ab 500 € für den jeweiligen Monatszyklus. Bezugsberechtigt sind alle, die 3 direkte Linien mit mindestens je 9.000 Punkten haben. Jeder Berechtige hat innerhalb dieses Fonds Anteile. Beispiel: 3 Partner sind bezugsberechtigt. Partner 1: Linie 1: 10.000 Punkte Linie 2: 10.000 Punkte Linie 3: 9.000 Punkte Gesamt: 29.000 Punkte = 29 Anteile Partner 2: Linie 1: 12.000 Punkte Linie 2: 12.000 Punkte Linie 3: 9.000 Punkte Gesamt: 33.000 Punkte = 33Anteile 500 g liegen im Fonds, 100 Anteile sind vorhanden. Jeder Anteil = 5g. Partner 3: Linie 1: 16.000 Punkte Linie 2: 12.000 Punkte Linie 3: 10.000 Punkte Gesamt: 38.000 Punkte = 38 Anteile Also erhält: Partner 1: 145g; Partner 2: 165g; Partner 3: 190g Dieses wird direkt als Goldbonus im Backoffice des berechtigten Geschäftspartners gutgeschrieben.
  • 30. Der richtige Start Registrierung Eigener Online-Shop Unilevel Plan 0,5-6% Karatbars Pool Karatbars Gold Fonds Großhandelspreise auf Produkte verdienen Gold bis zu 6% Weitere Produkte bis zu 20% Wöchentliche Auszahlungen Preis Dual Bonus Zyklus 239,- € 10% 40,- € 595,- € 15% 60,- € 1.595,- € 20% 80,- €
  • 31. Karatbars wünscht Ihnen viel Erfolg!