OMT 2017 | Jan Stranghöner: "Vom Nobody zum Platzhirsch. Von 0 auf 600.000 So...
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Carsten Schröder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Rechtsanwälte
Frankfurt am Main
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Rechtliches
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Newsletter
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Newsletter
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Transparenz Voraussetzung Wirksamkeit
• „Ausgewählte Trends, Beiträge und exklusive
Aktionen“
BGH 17.03.17 - verdeckte Generaleinwilligung
„… es bleibt offen, für welche Produkte diese
werben.“
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Preiswerbung
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BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis
bezeichnet eindeutig einen früher von der Werbenden
geforderten Preis.
Aufklärung bei anderer Bedeutung
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Preiswerbung
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Aufklärung über UVP!
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Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen in
Werbung klar + eindeutig
Wann
Wie
Gewinnermittlung
Beschränkungen
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Gewinnspiele
3. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem
Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn
berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
• (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder
Durchführung des Gewinnspiels,
• (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
• (c) bei unlauterem Handeln oder
• (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang
mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Intransparent
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Gewinnspiele
Abbruch oder Verkürzung zeitlich beschränkter Aktionen
grds. wettbewerbswidrig, wenn planbare und
vorhersehbare Umstände auch nachträglich eintreten
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Gewinnspiele
4. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das
Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne
Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere
für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des
Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Irreführend bei Befristung
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Gewinnspiele
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht
berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige
gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen
Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für
den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen
Teilnahmebedingungen.
Intransparent: Gewinnspiel kein Vertrag
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AGB
10. Geltung der Nutzungsbedingungen
Wohnklamotte behält sich vor, diese AGB jederzeit
und ohne Nennung von Gründen zu ändern .
Vorbehalt Inhalt von AGB einseitig zu ändern
wettbewerbswidrig - BGH, Urteil vom 11.10.2007,
Az. III ZR 63/07
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AGB
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BGH: „Marions Kochbuch“: Haftung für Drittinhalte
Kontrolle von Drittinhalten und Kennzeichnung mit
eigenem Logo!
ACHTUNG: Überprüfung Inhalt
= Verlust Haftungsprivileg!
BGH Hyperlinks
Grundsatz: Keine Prüfungspflicht
verlinkten Inhalts
Haftung nur bei „zu eigen machen“
bei Kommentierung
Kenntnis von Rechtswidrigkeit
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AGB
3. Verlinkung mit Websites Dritter und
diesbezüglicher Haftungsausschluss
2. Zum Zeitpunkt der Verlinkung durch
Wohnklamotte hat Wohnklamotte die jeweiligen
verlinkten Seiten auf mögliche Rechtsverstöße hin
überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren in diesem
Moment nicht ersichtlich.
Verlust Haftungsprivileg!
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AGB
7. Nutzungsrechte
Der User räumt Wohnklamotte mit dem Einstellen seiner
Inhalte (Beiträge, Tags, Kommentare, Text-, Bild- sowie
Tonmaterial etc.) ein zeitlich und örtlich unbeschränktes,
unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht daran
ein, das Wohnklamotte zu jeglicher Art der Verwertung,
insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrages in
dem entsprechenden Forum sowohl auf ihren Seiten als
auch auf den Websites ihrer Kooperationspartner sowie zur
sonstigen Vermarktung dieses Forums berechtigt.
Verstoß gegen Zweckübertragungsgedanken aus § 31 V
UrhG - Kammergericht Berlin: Az.: 5 U 42/12:
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Verweisungsfehler
• § 6 Nr. 1 falscher Verweis
Hierunter fallen insbesondere die in Punkt 4 Abs. 4
aufgezählten Vorgehensweisen .
• § 8 Nr. 1: Verweis existiert nicht:
Gemäß Punkt 4c darf der Nutzer Inhalte….
Intransparent § 307 I 2 BGB
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Datenschutzerklärung
Kein Hinweis
• zum Zweck des Kontaktformular
• auf Betroffenenrechte / Widerrufsmöglichkeit
• zu Instagram
• zur Möglichkeit der Deaktivierung der Cookies auf
mobilen Endgeräten bei Google Analytics
LG Frankfurt – Wettbewerbsverstoß / Ab 28.05.18
Bußgelder bis 20 Mio oder 4% Jahresumsatz
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Vielen Dank für Euer Interesse
Carsten Schröder
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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