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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Bindefristen
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung
AngebotsfristAngebotsfrist
Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote
Wertung
AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
Wartefrist
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
MO DI MI DO FR SA SO
Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6
Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13
Tag 15Tag 14
Tag 7
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 2
Thomas Ferber
Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key-
Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre
bei Sun Microsystems.
Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen
IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe-
werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem
Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien
für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber
biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare
zum Vergaberecht an.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 3
Inhalt
● Ausschreibungen und Angebote
● Bindefrist
● Bindefrist abgelaufen
● Zuschlagsfrist
● Lange Bindefristen
● Unzulässige Änderung der Bindefrist
● Können Angebote zurückgezogen werden?
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 4
Zivilrechtliche Verträge
● Obwohl Ausschreibungsverfahren streng formalisiert sind,
handelt es sich nicht um Verwaltungsverfahren.1
● Der Einkauf von Leistungen vollzieht sich nicht nach dem
öffentlichen Recht. Stattdessen werden zivilrechtliche Verträge
geschlossen.1
● Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande.
1) Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. Praxiskommentar Vergaberecht, S. 19, 2. Auflage 2008
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 5
Ausschreibungsverfahren
Veröffentlichung einer Ausschreibung
=
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 6
Ausschreibungsverfahren - Bekanntmachung
Veröffentlichung einer Ausschreibung
=
Einladung an die Bieter Angebote
abzugeben
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 7
Ausschreibungsverfahren – Angebote der Bieter
Die Angebote der Bieter im Ausschreib-
ungsverfahren sind Angebote im Sinne
des Zivilrechts und es gelten §§ 145-149
BGB.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 8
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Der Zuschlag durch den Auftraggeber
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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 9
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●
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Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen
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Vertrages grundsätzlich einer Willensübereinstimmung
der Parteien.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 10
Bindefrist, Zuschlagsfrist
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 11
Wie lange gelten die Angebote?
● Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren
Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.
AngebotsfristAngebotsfrist
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AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
BindefristBindefrist
WertungWertung WartefristWartefrist
AbgabeterminAbgabetermin
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 12
Bindefrist
§ 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/A:
Die Auftraggeber bestimmen eine angemessene
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gebunden sind (Bindefrist).
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 13
Bindefrist
Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und
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AngebotsfristAngebotsfrist
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Bindefrist
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Verlängerung der BindefristVerlängerung der Bindefrist
ZuschlagserteilungZuschlagserteilung
WartefristWartefrist
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 15
§ 10 EG Abs. 9 VOB/A
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 16
§ 10 EG Abs. 10 VOB/A
Die Zuschlagsfrist soll so kurz wie möglich und nicht länger
bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung
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Eine längere Zuschlagsfrist als 30 Kalendertage soll nur in
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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 17
§ 10 EG Abs. 11 VOB/A
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Lange Bindefristen
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VK Baden-Württemberg, Beschluss 1 VK 43/07
Die Bindefrist ist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen,
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Interessen der Beteiligten sind bei der Fristbemessung zu
berücksichtigen. Auf Seiten der Bieter ist zu berücksichtigen, dass sie
während der Wartezeit in ihren geschäftlichen Entschlüssen und
Dispositionen eingeschränkt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich
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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 20
VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12
Das Vergabeverfahren leidet an einem schwerwiegenden Mangel.
Die mit insgesamt 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist
verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A.
In Bezug auf die Bindefrist regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A, dass
Auftraggeber eine „angemessene“ Frist bestimmen, innerhalb der die
Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
Eine nähere Ausgestaltung des Merkmals der Angemessenheit findet
sich in § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A zwar nicht. Diese Vorschrift ist
jedoch im Lichte des § 19 Abs. 2 VOL/A 2006 auszulegen. Diese
Vorschrift sah ausdrücklich vor, dass (jedenfalls) die Zuschlagsfrist so
kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen ist, als der
Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote
benötigt.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 21
VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12 – Forts.
§ 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A ist eine bieterschützende Norm und soll
eine für den Bieter unzumutbar lange Bindung an sein Angebot
verhindern. Bei der Festlegung der Binde-/Zuschlagsfrist ist zu
Gunsten der Bieter zu berücksichtigen, dass diese während der
Bindefrist in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen
erheblich eingeschränkt sind.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 22
Unzulässige Änderung der Bindefrist
● Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber
im Ausschreibungsverfahren festgesetzt.
● Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der
Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre.
● Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufge-
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das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend
ausgeschlossen werden.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 23
Unzulässige Änderung der Bindefrist
Bieter müssen hier mit größter Sorgfalt die Konsistenz und
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prüfen:
● Stimmt die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist in allen Exemplaren
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● Was steht im Angebotsbegleitschreiben? Hier können
Standardformulierungen wie "Angebotsgültigkeit 30 Tage"
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führen.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 24
3. VK Bund, Beschluss VK 3 - 60/10
[..] hat durch die Verwendung einer eigenen, abweichenden
Angebotsfrist die Verdingungsunterlagen geändert.
Nach [..] sind Änderungen und Ergänzungen an den
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[..]
Die Verkürzung der Frist stellt eine abweichende Bestimmung
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Verdingungsunterlagen dar.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 25
Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04
Die Zuschlagsfrist wird einseitig durch den Auftraggeber gegenüber
dem Bieter festgesetzt (Höfler, BauR 2000, 964).
Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den
Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot
erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden
Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche
Bieter dieselbe Annahmefrist gilt (Franke/Grünhagen in
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Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen
vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern. [..]
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 26
2. VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006, VK 2 - 14/06
Die Zuschlags- / Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunter-
lagen. Das Verbot der Änderung an Verdingungsunterlagen gilt für
jede Ausfertigung des Angebots.
[..]
muss sich darauf verlassen können, identische Exemplare zu
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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 27
OLG München, 21. Februar 2008, Verg 01/08
Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Angebots. Die auf der
Rückseite des Begleitschreibens abgedruckten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Antragstellerin wären inhaltlich in den
Vertrag bei Zuschlag einbezogen worden, Daher liegt eine unzu-
lässige Abweichung gegenüber den Verdingungsunterlagen vor.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 28
Können Angebote zurückgezogen werden?
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 29
Können Angebote zurückgezogen werden?
●
§ 10 Abs. 2 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebots-
frist können Angebote in allen für deren Einreich-
ung vorgesehenen Formen zurückgezogen
werden.
●
§ 12 EG Abs. 10 VOL/A: Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist können Angebote in allen für deren
Einreichung vorgesehenen Formen zurück-
gezogen werden.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 30
Können Angebote zurückgezogen werden?
●
§ 10 Abs. 3 VOB/A: Bis zum Ablauf der
Angebotsfrist können Angebote in Textform
zurückgezogen werden.
●
§ 10 EG Abs. 8 VOB/A: Bis zum Ablauf der
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zurückgezogen werden.
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 31
Weitere Informationen
www.vergaberecht-schulung.de
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 32
Beratung
Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen
Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine
Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von
Vergabeverfahren:
● komplexe IT-Beschaffungen
● High-Performance-Computing-Ausschreibungen
● Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen IT-
Beschaffungen
● Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber
● Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei
Bietern
● Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen
● e-Vergabe, elektronische Signatur
● Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber
● Korruptionsprävention
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Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
Vielen Dank!
Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de

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Bindefristen

  • 1. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Bindefristen Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung AngebotsfristAngebotsfrist Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote Wertung AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung ZuschlagserteilungZuschlagserteilung Wartefrist MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13 Tag 15Tag 14 Tag 7
  • 2. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 2 Thomas Ferber Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key- Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems. Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe- werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht an.
  • 3. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 3 Inhalt ● Ausschreibungen und Angebote ● Bindefrist ● Bindefrist abgelaufen ● Zuschlagsfrist ● Lange Bindefristen ● Unzulässige Änderung der Bindefrist ● Können Angebote zurückgezogen werden?
  • 4. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 4 Zivilrechtliche Verträge ● Obwohl Ausschreibungsverfahren streng formalisiert sind, handelt es sich nicht um Verwaltungsverfahren.1 ● Der Einkauf von Leistungen vollzieht sich nicht nach dem öffentlichen Recht. Stattdessen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen.1 ● Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande. 1) Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. Praxiskommentar Vergaberecht, S. 19, 2. Auflage 2008
  • 5. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 5 Ausschreibungsverfahren Veröffentlichung einer Ausschreibung =
  • 6. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 6 Ausschreibungsverfahren - Bekanntmachung Veröffentlichung einer Ausschreibung = Einladung an die Bieter Angebote abzugeben
  • 7. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 7 Ausschreibungsverfahren – Angebote der Bieter Die Angebote der Bieter im Ausschreib- ungsverfahren sind Angebote im Sinne des Zivilrechts und es gelten §§ 145-149 BGB.
  • 8. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 8 Ausschreibungsverfahren - Zuschlag Der Zuschlag durch den Auftraggeber stellt die Annahme des Angebotes dar (§§ 150 ff. BGB).
  • 9. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 9 Pacta sund servanda ● Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den unverzichtbaren Grundstrukturen des Vertragsrechts. ● Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen Vertrag lösen. ● Zur Aufhebung bedarf es wie beim Abschluss des Vertrages grundsätzlich einer Willensübereinstimmung der Parteien.
  • 10. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 10 Bindefrist, Zuschlagsfrist
  • 11. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 11 Wie lange gelten die Angebote? ● Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. AngebotsfristAngebotsfrist AngebotsöffnungAngebotsöffnung AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung ZuschlagserteilungZuschlagserteilung BindefristBindefrist WertungWertung WartefristWartefrist AbgabeterminAbgabetermin
  • 12. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 12 Bindefrist § 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/A: Die Auftraggeber bestimmen eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist).
  • 13. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 13 Bindefrist Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist? AngebotsfristAngebotsfrist AngebotsöffnungAngebotsöffnung AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung BindefristBindefrist WertungWertung AbgabeterminAbgabetermin
  • 14. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 14 Bindefrist Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist? AngebotsfristAngebotsfrist AngebotsöffnungAngebotsöffnung AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung BindefristBindefrist WertungWertung AbgabeterminAbgabetermin Verlängerung der BindefristVerlängerung der Bindefrist ZuschlagserteilungZuschlagserteilung WartefristWartefrist
  • 15. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 15 § 10 EG Abs. 9 VOB/A Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin.
  • 16. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 16 § 10 EG Abs. 10 VOB/A Die Zuschlagsfrist soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§ 16 EG) benötigt. Eine längere Zuschlagsfrist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden. Das Ende der Zuschlagsfrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.
  • 17. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 17 § 10 EG Abs. 11 VOB/A Es ist vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist.
  • 18. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 18 Lange Bindefristen
  • 19. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 19 VK Baden-Württemberg, Beschluss 1 VK 43/07 Die Bindefrist ist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen, als für eine zügige Prüfung und Wertung notwendig ist. Die Interessen der Beteiligten sind bei der Fristbemessung zu berücksichtigen. Auf Seiten der Bieter ist zu berücksichtigen, dass sie während der Wartezeit in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen eingeschränkt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Bewerbung um andere Aufträge und der Finanzierung weiterer Aufträge.
  • 20. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 20 VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12 Das Vergabeverfahren leidet an einem schwerwiegenden Mangel. Die mit insgesamt 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A. In Bezug auf die Bindefrist regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A, dass Auftraggeber eine „angemessene“ Frist bestimmen, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind. Eine nähere Ausgestaltung des Merkmals der Angemessenheit findet sich in § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A zwar nicht. Diese Vorschrift ist jedoch im Lichte des § 19 Abs. 2 VOL/A 2006 auszulegen. Diese Vorschrift sah ausdrücklich vor, dass (jedenfalls) die Zuschlagsfrist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen ist, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote benötigt.
  • 21. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 21 VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12 – Forts. § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A ist eine bieterschützende Norm und soll eine für den Bieter unzumutbar lange Bindung an sein Angebot verhindern. Bei der Festlegung der Binde-/Zuschlagsfrist ist zu Gunsten der Bieter zu berücksichtigen, dass diese während der Bindefrist in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen erheblich eingeschränkt sind.
  • 22. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 22 Unzulässige Änderung der Bindefrist ● Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. ● Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre. ● Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufge- führte Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist eigenmächtig ab, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.
  • 23. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 23 Unzulässige Änderung der Bindefrist Bieter müssen hier mit größter Sorgfalt die Konsistenz und Korrektheit des abzugebenden Angebotes vor der Abgabe prüfen: ● Stimmt die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist in allen Exemplaren des Angebotes? ● Was steht im Angebotsbegleitschreiben? Hier können Standardformulierungen wie "Angebotsgültigkeit 30 Tage" oder der Verweis auf die AGB etc. zum zwingenden Ausschluss führen.
  • 24. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 24 3. VK Bund, Beschluss VK 3 - 60/10 [..] hat durch die Verwendung einer eigenen, abweichenden Angebotsfrist die Verdingungsunterlagen geändert. Nach [..] sind Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. [..] Die Verkürzung der Frist stellt eine abweichende Bestimmung gegenüber den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen dar.
  • 25. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 25 Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04 Die Zuschlagsfrist wird einseitig durch den Auftraggeber gegenüber dem Bieter festgesetzt (Höfler, BauR 2000, 964). Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche Bieter dieselbe Annahmefrist gilt (Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, Rdnr . 18 zu § 19 VOB/A). Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern. [..]
  • 26. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 26 2. VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006, VK 2 - 14/06 Die Zuschlags- / Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunter- lagen. Das Verbot der Änderung an Verdingungsunterlagen gilt für jede Ausfertigung des Angebots. [..] muss sich darauf verlassen können, identische Exemplare zu erhalten, die jeweils das Veränderungsverbot beachten.
  • 27. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 27 OLG München, 21. Februar 2008, Verg 01/08 Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Angebots. Die auf der Rückseite des Begleitschreibens abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragstellerin wären inhaltlich in den Vertrag bei Zuschlag einbezogen worden, Daher liegt eine unzu- lässige Abweichung gegenüber den Verdingungsunterlagen vor.
  • 28. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 28 Können Angebote zurückgezogen werden?
  • 29. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 29 Können Angebote zurückgezogen werden? ● § 10 Abs. 2 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebots- frist können Angebote in allen für deren Einreich- ung vorgesehenen Formen zurückgezogen werden. ● § 12 EG Abs. 10 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in allen für deren Einreichung vorgesehenen Formen zurück- gezogen werden.
  • 30. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 30 Können Angebote zurückgezogen werden? ● § 10 Abs. 3 VOB/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden. ● § 10 EG Abs. 8 VOB/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.
  • 31. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 31 Weitere Informationen www.vergaberecht-schulung.de
  • 32. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 32 Beratung Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren: ● komplexe IT-Beschaffungen ● High-Performance-Computing-Ausschreibungen ● Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen IT- Beschaffungen ● Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber ● Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei Bietern ● Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen ● e-Vergabe, elektronische Signatur ● Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber ● Korruptionsprävention
  • 33. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 33 Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher