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Franchise Vertrag - Was man beim Vertragsabschluss beachten sollte!
1. Franchise Vertrag – Was man bei der Vertragsunterzeichnung beachten sollte!
Franchise Verträge findet man in den unterschiedlichsten Ausprägungsformen in nahezu allen
Wirtschaftsbereichen. Der Franchise Vertrag bildet dabei die rechtliche Grundbasis eines
Franchisesystems und regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Franchisenehmer und
Franchisegeber. Schon vor Vertragsabschluss bestehen zum Beispiel im Bereich Umsatz- und
Gewinnerwartung wechselseitige Aufklärungspflichten. Im Franchise Vertrag sind überdies
neben der Überlassung einer Marke in Verbindung mit sonstigen Lizenzen und Know-How,
auch dienst-, werk-, bestands- und gesellschaftsvertragliche Belange genau geregelt.
Franchise Verträge sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse und basieren auf
wechselseitigem Vertrauen sowie kalkulierbaren Spielregeln.
Kein Franchise Vertrag gleicht dem anderen, trotzdem gelten gewisse Richtlinien!
Ein Franchise Vertrag ist in der Regel immer auf das jeweilige Franchisesystem
zugeschnitten, sodass es keinen allgemeingültigen Mustervertrag gibt. Franchisenehmer
wissen teilweise nicht genau darüber Bescheid, was ein Franchise Vertrag im Detail zu
beinhalten hat. Atypische Vertragsklauseln sollten vor diesem Hintergrund deshalb sorgfältig
vom Franchisenehmer geprüft werden. Die zusammengefassten Punkte im Anschluss, geben
Aufschluss darüber, was ein rechtskonformer Franchise Vertrag im Allgemeinen zu regeln
hat.
Zusätzlich empfiehlt es sich jedoch bei möglichen Unklarheiten, den Vertrag von einem
fachlich versierten Juristen prüfen und gegebenenfalls entsprechend anpassen zu lassen. Jeder
Franchise Vertrag muss jedoch gewissen Kriterien entsprechen, um als rechtskonform zu
gelten. Es müssen klare Vereinbarungen vorhanden sein, die die wechselseitigen Rechte und
Pflichten der Partner festlegen und einen allfälligen Vertragsbruch sanktionieren. Im
Allgemeinen sollte ein rechtsgültiger Franchise Vertrag Folgendes regeln:
Vertragsgegenstand & Charakteristika:
- Die Verträge sind in ihrer Gestaltung betriebsindividuell zu formulieren.
- In einer Präambel müssen die Voraussetzungen und Ziele des jeweiligen
Franchisesystems genau festgelegt sein, damit im Streitfall eine klare Grundlage
vorhanden ist.
- Die Leistungen sowie Charakteristika und Bestimmungen des Franchisesystems
dürfen keinen der Franchisenehmer benachteiligen und müssen klar festgehalten
werden.
Rechte & Pflichten:
- Standortexklusivität oder ein bestimmtes Vertriebsgebiet sollten festgehalten sein.
- Zur Vertragssicherung werden vorwiegend Vertragsstrafen und Bankgarantien
herangezogen – wobei meist zu Beginn eine nicht rückzahlbare Investitionen zu
leisten ist.
- Der Franchisenehmer wird häufig verpflichtet, eine Versicherung für diverse
Geschäftsrisiken abzuschließen bzw. müssen Regressansprüche ebenso vertraglich
abgesichert werden.
- Bucheinsicht und sonstige Kontrollrechte durch den Franchisegeber sind üblich.
- Es besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Franchisegeber bei Verletzung von
Gewerbeschutzrechten.
2. Vertragsdauer & Auflösung:
- Franchiseverträge werden meist auf bestimmte Zeit abgeschlossen, wobei befristete
Verträge nur aus besonderen Gründen vorzeitig aufgelöst werden können.
- Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit oder bei fünf Jahre übersteigenden befristeten
Verträgen darf kein Wettbewerbsverbot vereinbart werden.
Lieferung, Zahlung & Preise:
- Bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen ist vor allem auf Fristen, Skonti, Rabatte
etc. Rücksicht zu nehmen.
- Bei Vereinbarungen über die Preisgestaltung ist zu beachten, dass Preisbindungen
grundsätzlich verboten sind.
Werbung, Bewilligungen & Knowhow:
- Die lokale Werbung übernimmt üblicherweise der Franchisenehmer.
- Für Bewilligungen hat ebenso der Franchisenehmer auf seine Kosten zu sorgen.
- Der Franchisegeber sollte verpflichtet sein, sein Knowhow laufend zur Verfügung zu
stellen.