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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über
Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und
Widerrufsrecht (Update Kaufrecht 2022)
RA Michael Rohrlich 18.03.2022
 zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003
 TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012
 geprüfter Datenschutzauditor (Haufe) seit 02/2022
 Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010
 Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019
 Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005
 Dozent seit 1998
 Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012
17.12.2020
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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Michael Rohrlich
Rechtsanwalt
Agenda
17.12.2020
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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1. Einführung
2. Wann und wie wird online eigentlich ein Vertrag geschlossen?
3. Was sind AGB und brauche ich die unbedingt?
4. Muss ich meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und wie mache ich das?
5. Welche Rechte haben meine Kunden sonst noch?
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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01 Einführung
Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce
 gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich
 B2C: hier gilt zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre
Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)
 entscheidendes Momentum: Vertragsschluss
 sog. „Button-Lösung“ als wichtige Voraussetzung für wirksamen
Vertragsschluss im E-Commerce
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
5
Einführung
Einführung
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 Die wichtigsten Punkte bzgl. des Vertragsschlusses im Bereich E-Commerce:
• vollständige, korrekte Produktbeschreibungen & Preisangaben
• transparente Beschreibung einzelner technischer Schritte, die zum Vertragsschluss führen
• Information, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Händler gespeichert wird + ob & wie er dem Kunden
zugänglich ist
• Korrekturmöglichkeiten im Bestellprozess
• für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
• unverzügliche, elektronische Bestell-Bestätigung
• AGB im Volltext unter eigenem Menüpunkt + Download- & Print-Option bereitstellen
• korrekte Gestaltung der Checkout-Site & des Bestell-Buttons
gilt nicht nur für Webshops, sondern auch für Amazon Marketplace, eBay Powerseller…
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
7
02 Vertragsschluss
Vertragsschluss:
 nach wirksamem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der
beteiligten Vertragsparteien
 Hauptleistungspflichten (Kaufvertrag): Übereignung des
Kaufgegenstandes & Zahlung des Kaufpreises
 Nebenleistungspflichten (Kaufvertrag): ggf. Aufklärungs- oder auch
Treuepflichten
 ggf. schon vorvertragliche Pflichten
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8
Vertragsschluss
Vertragsschluss
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 online & offline grdsl. gleich
 aber: einzelne Unterschiede aufgrund des Mediums Internet
 Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also
• (fern-) mündlich
• via E-Mail
• durch Mausklick
• per Fax
• konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)
 Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Vertragsschluss
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 Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss:
 übereinstimmende Willenserklärungen
 kein Irrtum über essentielle Vertragsbestandteile
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Angebot Annahme Konsens = Vertrag
Vertragsschluss
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 Vertragsschluss bei Bestellungen im Webshop:
 Darstellung der Produkte: i.d.R. noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)
 Bestellung durch Kunden: Angebot
 Annahme durch Händler: Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)
 Konsens (Produkt, Preis…)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Vertragsschluss
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 Vertragsschluss bei Onlineauktionen auf eBay & Co.:
 Einstellen der Auktion: schon bindendes Angebot
 Gebote durch Kunden: Annahmeerklärungen
 Vertragsschluss mit Höchstbietenden zum Ablauf der Auktion
 Annahme durch Händler: nicht erforderlich (ersetzt durch Zeitablauf)
 Konsens (Produkt, Preis…)
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Vertragsschluss
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 seit 1. Januar 2022 wichtig: besonderes Augenmerk auf Produktbeschreibungen
• § 434 Abs. 1 BGB: mangelhafte Sache, wenn sie nicht…
• den subjektiven Anforderungen,
• den objektiven Anforderungen und
• den Montaganforderungen
• entspricht
• § 434 Abs. 5 BGB: Sachmangel liegt zudem vor, wenn andere Sache als die vertraglich geschuldete geliefert wird
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Vertragsschluss
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 subj. Anforderungen?
• liegen vor, wenn die Kaufsache…
• 1. die vereinbarte Beschaffenheit hat (gemessen an Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität,
Interoperabilität & sonstiger Merkmale),
• 2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
• 3. mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und
Installationsanleitungen, übergeben wird (also: Achtung bei Produktbildern!)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Vertragsschluss
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 obj. Anforderungen?*
• liegen vor, wenn die Kaufsache…
• 1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,
• 2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter
Berücksichtigung
• a) der Art der Sache und
• b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in
deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
• 3. der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor
Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und
• 4. mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen
Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann.
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* sofern nicht anders zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart
Vertragsschluss
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 Abweichende Vereinbarung der obj. Beschaffenheit
• „obj. Anforderungen“ können vertraglich ausgeschlossen werden
• B2B: nahezu keine Beschränkungen (Grenze: Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen andere Gesetze)
• B2C:
• Verbraucher muss vor Abgabe seiner Willenserklärung eigens informiert werden (z.B. durch hervorgehobenen
Hinweis auf Produktseite + entsprechende AGB-Klausel)
• ausdrücklich und gesondert per Vertrag zu vereinbaren (z.B. durch Opt-In-Checkbox während Bestellprozess)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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03 AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) = das lästige „Kleingedruckte“
 „vor die Klammer gezogene“ allg. Bedingungen, die bei einzelnen
Vertragsabschlüssen gleichermaßen vereinbart werden
 typische AGB-Klauseln:
 Haftung
 Zahlungsweise
 Lieferbedingungen
 …
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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AGB
AGB
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 Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305b BGB) [1/2]:
• für eine Vielzahl von Verträgen
• vorformulierten Vertragsbedingungen
• die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt
• medien-unabhängig (also z.B. möglich als PDF-Datei, als Flyer, als Aushang…)
• AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt
werden; individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB
AGB vs. Individualabsprache
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
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 Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305a BGB) [2/2]:
• AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des
Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang
am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender
erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt
Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden* ist.
• in besonderen Fällen (z.B. beim Abschluss von Strom-Verträgen o.ä.) kann auch von Nr. 1 & 2 abgewichen werden
* Einverständnis muss nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erfolgen, auch konkludent möglich
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
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 Überraschende & mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):
• AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so
ungewöhnlich sind, dass der andere Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil
• grdsl. keine AGB-Pflicht -> aber: wenn AGB verwendet werden, müssen diese formell & inhaltlich korrekt sein
• Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
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 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung & Unwirksamkeit (§ 306 BGB):
• sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam
• außerdem richtet sich der Inhalt des Vertrags dann nach den gesetzlichen Vorschriften
• Ausnahme: Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
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 Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):
• AGB-Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den anderen Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und
Glauben unangemessen benachteiligen
• „unangemessene Benachteiligung“: kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und
verständlich ist
• Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren
ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Fazit: B2B-AGB
- im B2B-Bereich begegnen sich Vertragsparteien „auf
Augenhöhe“
- keine Geltung von zwingendem Verbraucherrecht
- Beschränkung der eigenen Haftung etc. möglich
- B2B-AGB bieten gute Regelungsmöglichkeiten zu
Gunsten des Verwenders
Fazit: B2C-AGB
- AGB-Regeln werden im Zweifel durch zwingendes
Verbraucherrecht verdrängt
- insbesondere kann Gewährleistung, Haftung des
Händlers etc. nicht zu Lasten von Verbrauchern
eingeschränkt werden
- B2C-AGB dienen i.d.R. als „Info-Zentrale“, um die
gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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AGB
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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04 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht = „Umtauschrecht“
 generell besteht kein Recht auf Umtausch
 Grundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen)
 im „Laden um die Ecke“ höchstens Umtausch aus Kulanz
 Widerrufsrecht: spezielle Ausnahme im Fernabsatzhandel für
Verbraucher (B2C)
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Verträge im Fernabsatz* werden geschlossen z.B.
• per Telefon
• durch Katalog-Bestellung (Postkarte)
• via E-Mail
• per Fax
• mittels Mausklick im Webshop
• mit dem Finger in der Smartphone-App
* ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zum Vertragsabschluss
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 ausnahmsweise haben Privatkunden bei Fernabsatzverträgen das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von
Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen
 inkl. Kosten der Hinsendung
 Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen (kann vom Händler in Widerrufsbelehrung festgelegt werden)
 Widerrufsrecht ist kein Gewährleistungsrecht (setzt also keinen Mangel der Ware voraus)
 Kunden dürfen Waren anfassen / testen, wie sie das auch im Ladenlokal dürften
 Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt oder „über Gebühr“ benutzt zurückgeschickt wird
Widerrufsfrist: 14 Tage
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist:
• Belehrung in Textform
(Achtung: Website keine „Textform“ im Rechtssinne, E-Mail oder z.B. PDF-Datei dagegen schon)
• vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss
(max. 24 Std. nach Vertragsschluss)
• bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware
erfolgt keine korrekte oder rechtzeitige Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen! (Begrenzung auf 1 Jahr)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Best practice Widerrufsbelehrung:
• eigener Menüpunkt („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“ o.ä.)
• von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen gut zu erreichen (Hauptnavigation, Site-Footer oder -Header)
• Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung & des Muster-Widerrufformulars*
• neu ab 28. Mai 2022: in Widerrufsbelehrung muss Telefonnr. angegeben werden, Faxnr. hingegen nicht mehr
• Einbindung als Text (nicht als Grafik)
• zusätzlich Versand als PDF-Anhang zusammen mit der Bestellbestätigungs-Mail an Kunden
• Gestaltung der Website im „responsive design“
* individuell auf den eigenen Shop bzw. die eigenen Waren / Dienstleistungen angepasst
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [1/3]:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel)
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
(z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika)
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal-
Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug)
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl)
• Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30
Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. „vin en
primeur“)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [2/3]:
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung,
wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs)
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen)
• Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen,
deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und
die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien,
mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten
oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile)
• Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen,
Ferienwohnung, Catering)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [3/3]:
• Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern,
die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet,
und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten
Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen
verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung, nicht eBay & Co.)
• Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um
dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der
Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach).
• Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine
Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde (z.B. „Lotto online“)
• Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
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 ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
• Erbringung von Dienstleistungen*
• digitale Inhalte (Datei-Downloads)*
* setzt Information & Einwilligung durch Kunden voraus
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Widerrufsrecht
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 ggf. Pflicht zur Leistung von Wertersatz durch Kunden
• der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der
Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war und*
• der Händler den Kunden über das Widerrufsrecht und dessen Voraussetzungen bzw. Ausnahmen form- und
fristgerecht informiert hat
• Ausnahme: Widerruf bei digitalen Inhalten (hier keine Wertersatzpflicht des Kunden)
* beide Voraussetzungen müssen gegeben sein
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
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05 Kundenrechte
Gewährleistungsrechte im Fall von Mängeln
 zu unterscheiden vom Widerrufsrecht (das ohne Angaben von
Gründen und auch ohne Vorliegen von Mängeln möglich ist)
 Gewährleistung („da hab‘ ich noch Garantie drauf“): gesetzlich
normierte Rechte von Kunden
 Garantie: freiwillige Leistung
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37
Kundenrechte
Kundenrechte
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38
 Gewährleistung [B2C]:
• zwingendes Verbraucherrecht, nicht abdingbar
• 2 Jahre für Neuware (5 Jahre bei Bauleistungen)
• bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzierbar*
• neu seit 1. Januar 2022: in ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand
(Beweislastumkehr)
• ab 13. Monat muss Kunde im Zweifel nachweisen, dass Mangel nicht durch ihn verursacht wurde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
Kundenrechte
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39
 Gewährleistung [B2B]:
• keine zwingenden Vorschriften, abdingbar
• 2 Jahre für Neuware, kann auf 1 Jahr reduziert werden*
• bei Gebrauchtware kompletter Ausschluss möglich*
• keine Beweislastumkehr
• Rügepflicht, d.h. Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel prüfen & ggf. melden, sonst erlischt sein
Gewährleistungsanspruch
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
Kundenrechte
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 Garantie:
• freiwilliges Versprechen des Herstellers / Händlers (z.B. „10 Jahre Garantie auf Durchrostung der Karosserie“)
• besteht parallel zur gesetzl. Gewährleistung
• Händler kann Bedingungen vorgeben (z.B. „nur bei regelmäßigen Checks in Vertragswerkstätten“)
• Werbung mit Garantie muss Bedingungen enthalten
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Kundenrechte
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 Gewährleistungsrechte im B2C-Bereich: 2-stufiges Vorgehen
• 1. Stufe: Nacherfüllung (Wahlmöglichkeit des Kunden*, auf Kosten des Händlers)
• Nachbesserung (Reparatur, max. 2 Versuche)**
• Nachlieferung (wiederholte Warenlieferung)**
• 2. Stufe: Rücktritt / Minderung (Wahlmöglichkeit des Kunden*)
• Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises**
• (nachträgliche) Reduzierung des Kaufpreises**
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* Ausnahme nur bei unzumutbarer Härte für Händler, z.B. wenn Nachbesserung unwirtschaftlich
** neu seit 1. Januar 2022: Kunde muss keine Frist mehr setzen, im Gesetz ist nun automatisch „angemessene Frist“ vorgesehen
Vielen Dank
In Kürze in Ihrer Mediathek
▪ Video-Aufzeichnung der Online-Schulung
▪ Fragen- & Antworten-Dokument
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Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts:
In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und
Antworten.
Zeit für Ihre Fragen
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Online-Shop: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht

  • 1. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht (Update Kaufrecht 2022) RA Michael Rohrlich 18.03.2022
  • 2.  zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003  TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012  geprüfter Datenschutzauditor (Haufe) seit 02/2022  Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010  Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019  Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005  Dozent seit 1998  Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 2 Michael Rohrlich Rechtsanwalt
  • 3. Agenda 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 3 1. Einführung 2. Wann und wie wird online eigentlich ein Vertrag geschlossen? 3. Was sind AGB und brauche ich die unbedingt? 4. Muss ich meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und wie mache ich das? 5. Welche Rechte haben meine Kunden sonst noch?
  • 4. 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 4 01 Einführung
  • 5. Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce  gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich  B2C: hier gilt zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)  entscheidendes Momentum: Vertragsschluss  sog. „Button-Lösung“ als wichtige Voraussetzung für wirksamen Vertragsschluss im E-Commerce 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 5 Einführung
  • 6. Einführung 17.12.2020 6  Die wichtigsten Punkte bzgl. des Vertragsschlusses im Bereich E-Commerce: • vollständige, korrekte Produktbeschreibungen & Preisangaben • transparente Beschreibung einzelner technischer Schritte, die zum Vertragsschluss führen • Information, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Händler gespeichert wird + ob & wie er dem Kunden zugänglich ist • Korrekturmöglichkeiten im Bestellprozess • für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen • unverzügliche, elektronische Bestell-Bestätigung • AGB im Volltext unter eigenem Menüpunkt + Download- & Print-Option bereitstellen • korrekte Gestaltung der Checkout-Site & des Bestell-Buttons gilt nicht nur für Webshops, sondern auch für Amazon Marketplace, eBay Powerseller… E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 7. 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 7 02 Vertragsschluss
  • 8. Vertragsschluss:  nach wirksamem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der beteiligten Vertragsparteien  Hauptleistungspflichten (Kaufvertrag): Übereignung des Kaufgegenstandes & Zahlung des Kaufpreises  Nebenleistungspflichten (Kaufvertrag): ggf. Aufklärungs- oder auch Treuepflichten  ggf. schon vorvertragliche Pflichten 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 8 Vertragsschluss
  • 9. Vertragsschluss 17.12.2020 9  online & offline grdsl. gleich  aber: einzelne Unterschiede aufgrund des Mediums Internet  Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also • (fern-) mündlich • via E-Mail • durch Mausklick • per Fax • konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)  Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 10. Vertragsschluss 17.12.2020 10  Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss:  übereinstimmende Willenserklärungen  kein Irrtum über essentielle Vertragsbestandteile E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht Angebot Annahme Konsens = Vertrag
  • 11. Vertragsschluss 17.12.2020 11  Vertragsschluss bei Bestellungen im Webshop:  Darstellung der Produkte: i.d.R. noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)  Bestellung durch Kunden: Angebot  Annahme durch Händler: Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)  Konsens (Produkt, Preis…) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 12. Vertragsschluss 17.12.2020 12  Vertragsschluss bei Onlineauktionen auf eBay & Co.:  Einstellen der Auktion: schon bindendes Angebot  Gebote durch Kunden: Annahmeerklärungen  Vertragsschluss mit Höchstbietenden zum Ablauf der Auktion  Annahme durch Händler: nicht erforderlich (ersetzt durch Zeitablauf)  Konsens (Produkt, Preis…) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 13. Vertragsschluss 17.12.2020 13  seit 1. Januar 2022 wichtig: besonderes Augenmerk auf Produktbeschreibungen • § 434 Abs. 1 BGB: mangelhafte Sache, wenn sie nicht… • den subjektiven Anforderungen, • den objektiven Anforderungen und • den Montaganforderungen • entspricht • § 434 Abs. 5 BGB: Sachmangel liegt zudem vor, wenn andere Sache als die vertraglich geschuldete geliefert wird E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 14. Vertragsschluss 17.12.2020 14  subj. Anforderungen? • liegen vor, wenn die Kaufsache… • 1. die vereinbarte Beschaffenheit hat (gemessen an Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität & sonstiger Merkmale), • 2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und • 3. mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird (also: Achtung bei Produktbildern!) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 15. Vertragsschluss 17.12.2020 15  obj. Anforderungen?* • liegen vor, wenn die Kaufsache… • 1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, • 2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung • a) der Art der Sache und • b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, • 3. der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und • 4. mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * sofern nicht anders zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart
  • 16. Vertragsschluss 17.12.2020 16  Abweichende Vereinbarung der obj. Beschaffenheit • „obj. Anforderungen“ können vertraglich ausgeschlossen werden • B2B: nahezu keine Beschränkungen (Grenze: Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen andere Gesetze) • B2C: • Verbraucher muss vor Abgabe seiner Willenserklärung eigens informiert werden (z.B. durch hervorgehobenen Hinweis auf Produktseite + entsprechende AGB-Klausel) • ausdrücklich und gesondert per Vertrag zu vereinbaren (z.B. durch Opt-In-Checkbox während Bestellprozess) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 17. 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 17 03 AGB
  • 18. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) = das lästige „Kleingedruckte“  „vor die Klammer gezogene“ allg. Bedingungen, die bei einzelnen Vertragsabschlüssen gleichermaßen vereinbart werden  typische AGB-Klauseln:  Haftung  Zahlungsweise  Lieferbedingungen  … 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 18 AGB
  • 19. AGB 17.12.2020 19  Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305b BGB) [1/2]: • für eine Vielzahl von Verträgen • vorformulierten Vertragsbedingungen • die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt • medien-unabhängig (also z.B. möglich als PDF-Datei, als Flyer, als Aushang…) • AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden; individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB AGB vs. Individualabsprache E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 20. AGB 17.12.2020 20  Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305a BGB) [2/2]: • AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden* ist. • in besonderen Fällen (z.B. beim Abschluss von Strom-Verträgen o.ä.) kann auch von Nr. 1 & 2 abgewichen werden * Einverständnis muss nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erfolgen, auch konkludent möglich E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 21. AGB 17.12.2020 21  Überraschende & mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB): • AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der andere Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil • grdsl. keine AGB-Pflicht -> aber: wenn AGB verwendet werden, müssen diese formell & inhaltlich korrekt sein • Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 22. AGB 17.12.2020 22  Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung & Unwirksamkeit (§ 306 BGB): • sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam • außerdem richtet sich der Inhalt des Vertrags dann nach den gesetzlichen Vorschriften • Ausnahme: Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 23. AGB 17.12.2020 23  Inhaltskontrolle (§ 307 BGB): • AGB-Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den anderen Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen • „unangemessene Benachteiligung“: kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist • Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 24. Fazit: B2B-AGB - im B2B-Bereich begegnen sich Vertragsparteien „auf Augenhöhe“ - keine Geltung von zwingendem Verbraucherrecht - Beschränkung der eigenen Haftung etc. möglich - B2B-AGB bieten gute Regelungsmöglichkeiten zu Gunsten des Verwenders Fazit: B2C-AGB - AGB-Regeln werden im Zweifel durch zwingendes Verbraucherrecht verdrängt - insbesondere kann Gewährleistung, Haftung des Händlers etc. nicht zu Lasten von Verbrauchern eingeschränkt werden - B2C-AGB dienen i.d.R. als „Info-Zentrale“, um die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 24 AGB
  • 25. 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 25 04 Widerrufsrecht
  • 26. Widerrufsrecht = „Umtauschrecht“  generell besteht kein Recht auf Umtausch  Grundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen)  im „Laden um die Ecke“ höchstens Umtausch aus Kulanz  Widerrufsrecht: spezielle Ausnahme im Fernabsatzhandel für Verbraucher (B2C) 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 26 Widerrufsrecht
  • 27. Widerrufsrecht 17.12.2020 27  Verträge im Fernabsatz* werden geschlossen z.B. • per Telefon • durch Katalog-Bestellung (Postkarte) • via E-Mail • per Fax • mittels Mausklick im Webshop • mit dem Finger in der Smartphone-App * ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zum Vertragsabschluss E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 28. Widerrufsrecht 17.12.2020 28  ausnahmsweise haben Privatkunden bei Fernabsatzverträgen das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen  inkl. Kosten der Hinsendung  Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen (kann vom Händler in Widerrufsbelehrung festgelegt werden)  Widerrufsrecht ist kein Gewährleistungsrecht (setzt also keinen Mangel der Ware voraus)  Kunden dürfen Waren anfassen / testen, wie sie das auch im Ladenlokal dürften  Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt oder „über Gebühr“ benutzt zurückgeschickt wird Widerrufsfrist: 14 Tage E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 29. Widerrufsrecht 17.12.2020 29  Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist: • Belehrung in Textform (Achtung: Website keine „Textform“ im Rechtssinne, E-Mail oder z.B. PDF-Datei dagegen schon) • vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss (max. 24 Std. nach Vertragsschluss) • bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware erfolgt keine korrekte oder rechtzeitige Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen! (Begrenzung auf 1 Jahr) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 30. Widerrufsrecht 17.12.2020 30  Best practice Widerrufsbelehrung: • eigener Menüpunkt („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“ o.ä.) • von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen gut zu erreichen (Hauptnavigation, Site-Footer oder -Header) • Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung & des Muster-Widerrufformulars* • neu ab 28. Mai 2022: in Widerrufsbelehrung muss Telefonnr. angegeben werden, Faxnr. hingegen nicht mehr • Einbindung als Text (nicht als Grafik) • zusätzlich Versand als PDF-Anhang zusammen mit der Bestellbestätigungs-Mail an Kunden • Gestaltung der Website im „responsive design“ * individuell auf den eigenen Shop bzw. die eigenen Waren / Dienstleistungen angepasst E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 31. Widerrufsrecht 17.12.2020 31  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [1/3]: • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel) • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika) • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal- Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug) • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl) • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. „vin en primeur“) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 32. Widerrufsrecht 17.12.2020 32  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [2/3]: • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs) • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen) • Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile) • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen, Ferienwohnung, Catering) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 33. Widerrufsrecht 17.12.2020 33  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [3/3]: • Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung, nicht eBay & Co.) • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach). • Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (z.B. „Lotto online“) • Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 34. Widerrufsrecht 17.12.2020 34  ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: • Erbringung von Dienstleistungen* • digitale Inhalte (Datei-Downloads)* * setzt Information & Einwilligung durch Kunden voraus E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 35. Widerrufsrecht 17.12.2020 35  ggf. Pflicht zur Leistung von Wertersatz durch Kunden • der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war und* • der Händler den Kunden über das Widerrufsrecht und dessen Voraussetzungen bzw. Ausnahmen form- und fristgerecht informiert hat • Ausnahme: Widerruf bei digitalen Inhalten (hier keine Wertersatzpflicht des Kunden) * beide Voraussetzungen müssen gegeben sein E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 36. 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 36 05 Kundenrechte
  • 37. Gewährleistungsrechte im Fall von Mängeln  zu unterscheiden vom Widerrufsrecht (das ohne Angaben von Gründen und auch ohne Vorliegen von Mängeln möglich ist)  Gewährleistung („da hab‘ ich noch Garantie drauf“): gesetzlich normierte Rechte von Kunden  Garantie: freiwillige Leistung 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 37 Kundenrechte
  • 38. Kundenrechte 17.12.2020 38  Gewährleistung [B2C]: • zwingendes Verbraucherrecht, nicht abdingbar • 2 Jahre für Neuware (5 Jahre bei Bauleistungen) • bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzierbar* • neu seit 1. Januar 2022: in ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr) • ab 13. Monat muss Kunde im Zweifel nachweisen, dass Mangel nicht durch ihn verursacht wurde E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * z.B. in AGB
  • 39. Kundenrechte 17.12.2020 39  Gewährleistung [B2B]: • keine zwingenden Vorschriften, abdingbar • 2 Jahre für Neuware, kann auf 1 Jahr reduziert werden* • bei Gebrauchtware kompletter Ausschluss möglich* • keine Beweislastumkehr • Rügepflicht, d.h. Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel prüfen & ggf. melden, sonst erlischt sein Gewährleistungsanspruch E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * z.B. in AGB
  • 40. Kundenrechte 17.12.2020 40  Garantie: • freiwilliges Versprechen des Herstellers / Händlers (z.B. „10 Jahre Garantie auf Durchrostung der Karosserie“) • besteht parallel zur gesetzl. Gewährleistung • Händler kann Bedingungen vorgeben (z.B. „nur bei regelmäßigen Checks in Vertragswerkstätten“) • Werbung mit Garantie muss Bedingungen enthalten E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 41. Kundenrechte 17.12.2020 41  Gewährleistungsrechte im B2C-Bereich: 2-stufiges Vorgehen • 1. Stufe: Nacherfüllung (Wahlmöglichkeit des Kunden*, auf Kosten des Händlers) • Nachbesserung (Reparatur, max. 2 Versuche)** • Nachlieferung (wiederholte Warenlieferung)** • 2. Stufe: Rücktritt / Minderung (Wahlmöglichkeit des Kunden*) • Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises** • (nachträgliche) Reduzierung des Kaufpreises** E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * Ausnahme nur bei unzumutbarer Härte für Händler, z.B. wenn Nachbesserung unwirtschaftlich ** neu seit 1. Januar 2022: Kunde muss keine Frist mehr setzen, im Gesetz ist nun automatisch „angemessene Frist“ vorgesehen
  • 42. Vielen Dank In Kürze in Ihrer Mediathek ▪ Video-Aufzeichnung der Online-Schulung ▪ Fragen- & Antworten-Dokument 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 42
  • 43. Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts: In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten. Zeit für Ihre Fragen 17.12.2020 E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht 43