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Rev.Stand3.0
29. April 2020, 10.00 – 11.30 Uhr
Webinar
Datenschutz im Internet
Inhaltlicher Stand: 23.04.2020 © RA Michael Rohrlich
Rev.Stand3.0
Rechtsanwalt Michael Rohrlich
 zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003
 Kanzleisitz in Würselen (Nähe Aachen)
 TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012
 Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010
 Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019
 Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005
 Dozent seit 1998
 Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012
Dozent
2
Rev.Stand3.0
Dozent
3
Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
4
Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
5
Rev.Stand3.0
 Definition „personenbezogene Daten“ in Art. 4 Nr. 1
DSGVO:
 „Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person (im Folgenden:
‚betroffene Person‘) beziehen.“
 „Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen,
die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu
einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer,
zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem
oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden
kann […].“
Einführung
6
Rev.Stand3.0
 Datenschutzrecht einschlägig, wenn Daten mit
Personenbezug verarbeitet werden (online + offline)
 „Personenbezogene Daten“ sehr weitgehend zu
verstehen, nur reine Unternehmens-, Statistik- oder
Maschinendaten sind ausgenommen
 Online-Kennung?
Einführung
7
Rev.Stand3.0
 ErwGr. 30 DSGVO:
 „Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-
Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen
[…] oder sonstige Kennungen wie
Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann
Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit
eindeutigen Kennungen und anderen beim Server
eingehenden Informationen dazu benutzt werden können,
um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu
identifizieren.“
Einführung
8
Rev.Stand3.0
 Beispiele personenbezogener Daten
 Persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
 Kontaktdaten (Telefonnr., Faxnr., E-Mail etc.)
 Finanzdaten (Bankverbindung, Gehaltsabrechnung etc.)
 allg. äußere Merkmale (Größe, Gewicht, Haar-/ Augenfarbe etc.)
 Biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe etc.)
 Gesundheitsdaten (Krankmeldung, Diagnose, Überweisung etc.)
 Fotos (erkennbare Darstellung einer Person)
 Kfz-Kennzeichen
 IP-Adressen (statisch & dynamisch)
Einführung
9
Rev.Stand3.0
Einführung
10
Verarbeiten
Erheben,
Erfassen
Auslesen,
Abfragen
Verändern,
Anpassen,
Einschrän-
ken
Speichern
Löschen,
Vernichten
Ordnen,
Organi-
sieren
Abgleichen,
Verknüpfen
Offenlegen
durch
Übermittlung,
Verbreitung,
Bereitstellung
Rev.Stand3.0
 Online und / oder offline?
 ErwGr. 15 DSGVO:
 „Um ein ernsthaftes Risiko […] zu vermeiden, sollte der Schutz
natürlicher Personen technologieneutral sein und nicht von den
verwendeten Techniken abhängen.“
 Änderungen durch die zukünftige E-Privacy-VO?
 Fazit: Regelungen der DSGVO gelten grdsl. auch für Online-
Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Einführung
11
Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
12
Rev.Stand3.0
 DSGVO-Pflichtinformationen für alle
Verarbeitungstätigkeiten online + offline
 d.h. jede nicht nur rein private Internetpräsenz muss u.a.
auch eine Datenschutzerklärung bereitstellen, unabhängig
vom konkreten Medium
 Webpräsenzen von Behörden nie „rein privat“
 Fazit: Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
für Website, Blog, Social Media, App…
Pflichtinformationen
13
Rev.Stand3.0
 Rechtsgrundlage: Informationspflichten aus Art. 13, 14
DSGVO
 Art. 13 DSGVO, wenn Daten bei betroffener Person
erhoben werden
 Art. 14 DSGVO, wenn Daten über Dritte erhoben
werden
 Bei Online-Erhebung von Daten i.d.R. Art. 13 DSGVO
einschlägig
 kaum Unterschiede zwischen beiden Vorschriften
Pflichtinformationen
14
Rev.Stand3.0
 Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO:
 Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
 Zweck(e) der Datenverarbeitung
 Rechtsgrundlage(n) der Datenverarbeitung
 ggf. berechtigte Interessen, die vom Verantwortlichen oder
einem Dritten verfolgt werden
 ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
 ggf. Absicht der Datenübermittlung an ein Drittland oder
eine internationale Organisation
Pflichtinformationen
15
Rev.Stand3.0
 Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO:
 Dauer der Datenspeicherung (oder, falls dies nicht möglich ist, die
Kriterien für die Festlegung dieser Dauer)
 Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung, Widerspruch, Widerruf, Datenportabilität, Beschwerde)
 Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder
vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich
ist
 Ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten
bereitzustellen und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung
hätte
 Hinweis auf (Nicht-) Bestehen einer automatisierten
Entscheidungsfindung und ggf. aussagekräftige Informationen über die
involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen
einer derartigen Verarbeitung
 ggf. Angaben zur Zweckänderung (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)
Pflichtinformationen
16
Rev.Stand3.0
 Beispiel: Hinweis auf Beschwerderecht
„Sie haben das Recht, sich bei der für uns zuständigen
Aufsichtsbehörde zu beschweren.“
„Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren, z.B. bei der für uns zuständigen
Aufsichtsbehörde: …“
Pflichtinformationen
17


Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
18
Rev.Stand3.0
Ergänzende Pflichtinformationen
19
Allg.
Datenschutzhinweise
Art. 13, 14
DSGVO
Online-
Datenschutzerklärung
Art. 13, 14
DSGVO
Online-
Technologien
Rev.Stand3.0
 Typische Online-Technologien:
 Analyse-Tools (Google, Matomo/ehem. Piwik, Etracker, Facebook Pixel…)
 Kontaktformular
 Newsletter
 Online-Werbung (Google AdWords, Google AdSense…)
 Cookies
 Social Plugins
 WebFonts (Google WebFonts, FontAwesome…)
 Einbindung von Fremdinhalten (Youtube, Vimeo, Google Maps…)
 Verschlüsselung (SSL-/ TLS-Zertifikat)
 Partnerprogramme (Amazon, eBay…)
 Stellenausschreibungen / Online-Bewerberverfahren
 Gewinnspiele
 Meinungsumfragen
 Chat-Tools / Chat-Bots
 Login / Kundenbereich
 usw. usw.
Ergänzende Pflichtinformationen
20
Rev.Stand3.0
 Umsetzung der Informationspflichten in die Praxis
 div. Online-Generatoren verfügbar, z.T. kostenfrei
 auch (i.d.R. kostenpflichtige) Legal-Tech-Angebote z.B. in
Form einer sich selbst aktualisierenden
Datenschutzerklärung
 rechtssichere Gestaltung durch spezialisierten
Rechtsanwalt (konkrete Rechtsberatung)
 Beachte: Online-Generatoren i.d.R. nur
„Orientierungshilfen“ und gerade keine konkrete
Rechtsberatung
Ergänzende Pflichtinformationen
21
Rev.Stand3.0
 Cookie-Layer-Pflicht?
 gem. EuGH + DSK: auf jeden Fall
 Opt-in-Variante für solche Cookies, die für den Betrieb der
Website techn. nicht erforderlich sind
Ergänzende Pflichtinformationen
22
Rev.Stand3.0
Ergänzende Pflichtinformationen
23
 (wohl) tech. notwendige Cookies
für…
 (wohl) nicht techn. notwendige
Cookies für…
virtuellen Warenkorb Tracking
Spracheinstellungen Web-Analyse
Medieninhalte (Flash-Cookies) Retargeting / Remarketing
Einbindung von
Zahlungsdienstleistern
Social Plugins
Opt-out-Option
Live-Chats / Messenger
Speicherung der Zustimmung /
Ablehnung von Cookies
Rev.Stand3.0
 Exkurs: Voraussetzungen für den Einsatz von Google Analytics &
Co.
 Codemodifikation, IP-Adressen dürfen nicht ungekürzt erhoben
werden (z.B. Funktion „anonymizeIP“ bei Google)
 Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit
 Beschreibung auf Funktionsweise der Software in
Datenschutzerklärung
 Vertrag mit Software-Anbieter über Auftragsverarbeitung bzw.
gemeinsame Verantwortlichkeit
 ggf. Altdaten / bestehenden Account löschen
 Hinweis: Einsatz von Google Analytics & Facebook Custom
Audiences z.Zt. nach Ansicht einiger Aufsichtsbehörden nicht
rechtskonform möglich
Ergänzende Pflichtinformationen
24
Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
25
Rev.Stand3.0
 Wie muss der Menüpunkt gestaltet werden?
 allg. Vorgaben in Art. 12 DSGVO
 Form:
 präzise
 transparent
 verständlich
 leicht zugänglich
 Sprache:
 klar
 einfach
Menüpunkt
26
Rev.Stand3.0
 Menüpunkt Datenschutzerklärung – Best Practice:
 Klar benannt (z.B. „Datenschutz“, „Datenschutzerklärung“
oder „Datenschutzhinweise“)
 Leicht auffindbar (Platzierung in der Hauptnavigation oder
im Site-Footer / -Header)
 Von jeder einzelnen Unterseite aus erreichbar
 Beachte: Menüpunkte wie „Impressum“ oder auch
„Datenschutz“ dürfen durch Cookie-Layer o.ä. nicht
verdeckt werden!
Menüpunkt
27
Rev.Stand3.0
 Darstellungsmöglichkeiten online
 Responsive Design (Pflicht!)
 „Stufige Darstellung“, d.h. mehrstufige Darstellung der
Inhalte
 „Aufklapp‐Darstellung“, d.h. interaktive Site mit einzelnen,
aufklappbaren Abschnitten (sog. Ziehharmonika‐Effekt,
HTML5‐Befehle <details> und <summary>)
 Ergänzende Verwendung von erläuternden Bildsymbolen
Menüpunkt
28
Rev.Stand3.0
1. Einführung
2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO
3. Ergänzende Pflichtinformationen online
4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung
5. Besonderheiten der sozialen Medien
Agenda
29
Rev.Stand3.0
 gem. EuGH sind Netzwerkbetreiber (Facebook & Co.) und
Profil-Betreiber „gemeinsam Verantwortliche“ i.S.v.
Art. 26 DSGVO („joint controllership“)
 kein Auftragsverarbeitungs-Verhältnis (Art. 28 DSGVO)
 Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit abschließen
(falls möglich)
 bislang stellt nur Facebook Vereinbarung gem. Art. 26
DSGVO bereit (sog. „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich
des Verantwortlichen“)
Social Media
30
Rev.Stand3.0
 Betrieb eines Social-Media-Accounts – Best Practice:
 Menüpunkt „Datenschutz“ anlegen
 falls möglich: statt kompletter Pflichtinhalte eher „sprechenden
Link“ auf die Datenschutzerklärung der eigenen Website
angeben (z.B. „Datenschutzhinweise: www.xyz.de/datenschutz“)
 Beschreibung der Datenverarbeitung in den sozialen Medien in
der Website-Datenschutzerklärung (soweit bekannt)
 Hinweis, dass Website-Datenschutzerklärung auch für Social-
Media-Profile gilt
 Verlinkung auf die Datenschutzhinweise des / der genutzten
sozialen Netzwerke
 Verlinkung auf die „Joint-Controllership-Vereinbarung“ (z.Zt.
nur bei Facebook möglich, zu finden unter:
www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum)
Social Media
31
Rev.Stand3.0
 Was gilt bei Einbindung von Social Plugins?
 sog. Social Plugins, z.B.
 „Like“-Button (Facebook)
 „Tweet“-Button (Twitter)
 „Share“-Button (LinkedIn)
 „x“-Button (Xing)
Social Media
32
Rev.Stand3.0
 Einbindung in eigene Website wegen Übertragung u.a. der
IP-Adresse datenschutzrechtlich problematisch
 Fazit: Social Plugins niemals „einfach so“ einbinden,
sondern „2-Klick-Lösung“ o.ä. Technik verwenden
Social Media
33
Rev.Stand3.0
 Einbindung von Social Plugins – Best Practice:
 Einsatz einer „2-Klick-Lösung“ o.ä. Technik
 Zunächst Einbindung von Platzhalter-Grafiken (ohne sonstige
Funktionen)
 Informationen bzgl. „Social Plugins“ bzw. „2-Klick-Lösung“ als
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2. Mausklick des Nutzers
 Beschreibung der Social Plugins bzw. der „2-Klick-Lösung“ in
Datenschutzerklärung
 Umsetzung in die Praxis durch „c‘t Shariff“-Lösung des Heise
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Social Media
34
Rev.Stand3.0
noch Fragen?
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Datenschutz im internet

  • 1. Rev.Stand3.0 29. April 2020, 10.00 – 11.30 Uhr Webinar Datenschutz im Internet Inhaltlicher Stand: 23.04.2020 © RA Michael Rohrlich
  • 2. Rev.Stand3.0 Rechtsanwalt Michael Rohrlich  zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003  Kanzleisitz in Würselen (Nähe Aachen)  TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012  Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010  Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019  Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005  Dozent seit 1998  Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012 Dozent 2
  • 4. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 4
  • 5. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 5
  • 6. Rev.Stand3.0  Definition „personenbezogene Daten“ in Art. 4 Nr. 1 DSGVO:  „Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden: ‚betroffene Person‘) beziehen.“  „Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann […].“ Einführung 6
  • 7. Rev.Stand3.0  Datenschutzrecht einschlägig, wenn Daten mit Personenbezug verarbeitet werden (online + offline)  „Personenbezogene Daten“ sehr weitgehend zu verstehen, nur reine Unternehmens-, Statistik- oder Maschinendaten sind ausgenommen  Online-Kennung? Einführung 7
  • 8. Rev.Stand3.0  ErwGr. 30 DSGVO:  „Natürlichen Personen werden unter Umständen Online- Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen […] oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren.“ Einführung 8
  • 9. Rev.Stand3.0  Beispiele personenbezogener Daten  Persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)  Kontaktdaten (Telefonnr., Faxnr., E-Mail etc.)  Finanzdaten (Bankverbindung, Gehaltsabrechnung etc.)  allg. äußere Merkmale (Größe, Gewicht, Haar-/ Augenfarbe etc.)  Biometrische Daten (Fingerabdruck, DNA-Probe etc.)  Gesundheitsdaten (Krankmeldung, Diagnose, Überweisung etc.)  Fotos (erkennbare Darstellung einer Person)  Kfz-Kennzeichen  IP-Adressen (statisch & dynamisch) Einführung 9
  • 11. Rev.Stand3.0  Online und / oder offline?  ErwGr. 15 DSGVO:  „Um ein ernsthaftes Risiko […] zu vermeiden, sollte der Schutz natürlicher Personen technologieneutral sein und nicht von den verwendeten Techniken abhängen.“  Änderungen durch die zukünftige E-Privacy-VO?  Fazit: Regelungen der DSGVO gelten grdsl. auch für Online- Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einführung 11
  • 12. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 12
  • 13. Rev.Stand3.0  DSGVO-Pflichtinformationen für alle Verarbeitungstätigkeiten online + offline  d.h. jede nicht nur rein private Internetpräsenz muss u.a. auch eine Datenschutzerklärung bereitstellen, unabhängig vom konkreten Medium  Webpräsenzen von Behörden nie „rein privat“  Fazit: Pflicht zur Bereitstellung einer Datenschutzerklärung für Website, Blog, Social Media, App… Pflichtinformationen 13
  • 14. Rev.Stand3.0  Rechtsgrundlage: Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO  Art. 13 DSGVO, wenn Daten bei betroffener Person erhoben werden  Art. 14 DSGVO, wenn Daten über Dritte erhoben werden  Bei Online-Erhebung von Daten i.d.R. Art. 13 DSGVO einschlägig  kaum Unterschiede zwischen beiden Vorschriften Pflichtinformationen 14
  • 15. Rev.Stand3.0  Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO:  Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen  Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten  Zweck(e) der Datenverarbeitung  Rechtsgrundlage(n) der Datenverarbeitung  ggf. berechtigte Interessen, die vom Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden  ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern  ggf. Absicht der Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation Pflichtinformationen 15
  • 16. Rev.Stand3.0  Pflichtinformationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO:  Dauer der Datenspeicherung (oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer)  Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Widerruf, Datenportabilität, Beschwerde)  Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist  Ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte  Hinweis auf (Nicht-) Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung  ggf. Angaben zur Zweckänderung (Art. 13 Abs. 3 DSGVO) Pflichtinformationen 16
  • 17. Rev.Stand3.0  Beispiel: Hinweis auf Beschwerderecht „Sie haben das Recht, sich bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.“ „Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, z.B. bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde: …“ Pflichtinformationen 17  
  • 18. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 18
  • 19. Rev.Stand3.0 Ergänzende Pflichtinformationen 19 Allg. Datenschutzhinweise Art. 13, 14 DSGVO Online- Datenschutzerklärung Art. 13, 14 DSGVO Online- Technologien
  • 20. Rev.Stand3.0  Typische Online-Technologien:  Analyse-Tools (Google, Matomo/ehem. Piwik, Etracker, Facebook Pixel…)  Kontaktformular  Newsletter  Online-Werbung (Google AdWords, Google AdSense…)  Cookies  Social Plugins  WebFonts (Google WebFonts, FontAwesome…)  Einbindung von Fremdinhalten (Youtube, Vimeo, Google Maps…)  Verschlüsselung (SSL-/ TLS-Zertifikat)  Partnerprogramme (Amazon, eBay…)  Stellenausschreibungen / Online-Bewerberverfahren  Gewinnspiele  Meinungsumfragen  Chat-Tools / Chat-Bots  Login / Kundenbereich  usw. usw. Ergänzende Pflichtinformationen 20
  • 21. Rev.Stand3.0  Umsetzung der Informationspflichten in die Praxis  div. Online-Generatoren verfügbar, z.T. kostenfrei  auch (i.d.R. kostenpflichtige) Legal-Tech-Angebote z.B. in Form einer sich selbst aktualisierenden Datenschutzerklärung  rechtssichere Gestaltung durch spezialisierten Rechtsanwalt (konkrete Rechtsberatung)  Beachte: Online-Generatoren i.d.R. nur „Orientierungshilfen“ und gerade keine konkrete Rechtsberatung Ergänzende Pflichtinformationen 21
  • 22. Rev.Stand3.0  Cookie-Layer-Pflicht?  gem. EuGH + DSK: auf jeden Fall  Opt-in-Variante für solche Cookies, die für den Betrieb der Website techn. nicht erforderlich sind Ergänzende Pflichtinformationen 22
  • 23. Rev.Stand3.0 Ergänzende Pflichtinformationen 23  (wohl) tech. notwendige Cookies für…  (wohl) nicht techn. notwendige Cookies für… virtuellen Warenkorb Tracking Spracheinstellungen Web-Analyse Medieninhalte (Flash-Cookies) Retargeting / Remarketing Einbindung von Zahlungsdienstleistern Social Plugins Opt-out-Option Live-Chats / Messenger Speicherung der Zustimmung / Ablehnung von Cookies
  • 24. Rev.Stand3.0  Exkurs: Voraussetzungen für den Einsatz von Google Analytics & Co.  Codemodifikation, IP-Adressen dürfen nicht ungekürzt erhoben werden (z.B. Funktion „anonymizeIP“ bei Google)  Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit  Beschreibung auf Funktionsweise der Software in Datenschutzerklärung  Vertrag mit Software-Anbieter über Auftragsverarbeitung bzw. gemeinsame Verantwortlichkeit  ggf. Altdaten / bestehenden Account löschen  Hinweis: Einsatz von Google Analytics & Facebook Custom Audiences z.Zt. nach Ansicht einiger Aufsichtsbehörden nicht rechtskonform möglich Ergänzende Pflichtinformationen 24
  • 25. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 25
  • 26. Rev.Stand3.0  Wie muss der Menüpunkt gestaltet werden?  allg. Vorgaben in Art. 12 DSGVO  Form:  präzise  transparent  verständlich  leicht zugänglich  Sprache:  klar  einfach Menüpunkt 26
  • 27. Rev.Stand3.0  Menüpunkt Datenschutzerklärung – Best Practice:  Klar benannt (z.B. „Datenschutz“, „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzhinweise“)  Leicht auffindbar (Platzierung in der Hauptnavigation oder im Site-Footer / -Header)  Von jeder einzelnen Unterseite aus erreichbar  Beachte: Menüpunkte wie „Impressum“ oder auch „Datenschutz“ dürfen durch Cookie-Layer o.ä. nicht verdeckt werden! Menüpunkt 27
  • 28. Rev.Stand3.0  Darstellungsmöglichkeiten online  Responsive Design (Pflicht!)  „Stufige Darstellung“, d.h. mehrstufige Darstellung der Inhalte  „Aufklapp‐Darstellung“, d.h. interaktive Site mit einzelnen, aufklappbaren Abschnitten (sog. Ziehharmonika‐Effekt, HTML5‐Befehle <details> und <summary>)  Ergänzende Verwendung von erläuternden Bildsymbolen Menüpunkt 28
  • 29. Rev.Stand3.0 1. Einführung 2. Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO 3. Ergänzende Pflichtinformationen online 4. Menüpunkt zur Datenschutzerklärung 5. Besonderheiten der sozialen Medien Agenda 29
  • 30. Rev.Stand3.0  gem. EuGH sind Netzwerkbetreiber (Facebook & Co.) und Profil-Betreiber „gemeinsam Verantwortliche“ i.S.v. Art. 26 DSGVO („joint controllership“)  kein Auftragsverarbeitungs-Verhältnis (Art. 28 DSGVO)  Vertrag über gemeinsame Verantwortlichkeit abschließen (falls möglich)  bislang stellt nur Facebook Vereinbarung gem. Art. 26 DSGVO bereit (sog. „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“) Social Media 30
  • 31. Rev.Stand3.0  Betrieb eines Social-Media-Accounts – Best Practice:  Menüpunkt „Datenschutz“ anlegen  falls möglich: statt kompletter Pflichtinhalte eher „sprechenden Link“ auf die Datenschutzerklärung der eigenen Website angeben (z.B. „Datenschutzhinweise: www.xyz.de/datenschutz“)  Beschreibung der Datenverarbeitung in den sozialen Medien in der Website-Datenschutzerklärung (soweit bekannt)  Hinweis, dass Website-Datenschutzerklärung auch für Social- Media-Profile gilt  Verlinkung auf die Datenschutzhinweise des / der genutzten sozialen Netzwerke  Verlinkung auf die „Joint-Controllership-Vereinbarung“ (z.Zt. nur bei Facebook möglich, zu finden unter: www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum) Social Media 31
  • 32. Rev.Stand3.0  Was gilt bei Einbindung von Social Plugins?  sog. Social Plugins, z.B.  „Like“-Button (Facebook)  „Tweet“-Button (Twitter)  „Share“-Button (LinkedIn)  „x“-Button (Xing) Social Media 32
  • 33. Rev.Stand3.0  Einbindung in eigene Website wegen Übertragung u.a. der IP-Adresse datenschutzrechtlich problematisch  Fazit: Social Plugins niemals „einfach so“ einbinden, sondern „2-Klick-Lösung“ o.ä. Technik verwenden Social Media 33
  • 34. Rev.Stand3.0  Einbindung von Social Plugins – Best Practice:  Einsatz einer „2-Klick-Lösung“ o.ä. Technik  Zunächst Einbindung von Platzhalter-Grafiken (ohne sonstige Funktionen)  Informationen bzgl. „Social Plugins“ bzw. „2-Klick-Lösung“ als Mouse-over-Text  Aktivierung der Social Plugins nach 1. Mausklick des Nutzers  Nutzung der Funktionen der Social Plugins erst nach 2. Mausklick des Nutzers  Beschreibung der Social Plugins bzw. der „2-Klick-Lösung“ in Datenschutzerklärung  Umsetzung in die Praxis durch „c‘t Shariff“-Lösung des Heise Verlages oder spezieller Add-ons für CMS Social Media 34

Hinweis der Redaktion

  1. Die Informationen auf diesen Sprechernotizen werden eingegeben über [Einfügen] [Kopf- und Fußzeilen] Die Formatierung z. B. kursiv bei © dbb akademie wird im Notizenmaster durch Formatierung des Fußzeilen-Platzhalters erreicht