Die neue Geo-Blocking-Verordnung, die am 03.12.2018 in Kraft tritt, verbietet Online-Shop-Betreibern Diskriminierungen basierend auf Staatsangehörigkeit oder Wohnort und verlangt eine uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit zu Online-Plattformen. Betreiber müssen die Zustimmung der Kunden für Weiterleitungen zu länderspezifischen Shops einholen und Bestellungen aus allen EU-Staaten unter den Bedingungen ihres Liefergebiets akzeptieren. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die gleichen Zahlungsmöglichkeiten für alle Kunden verfügbar sind und Anpassungen an Bestellformulare und AGBs treffen, um der Verordnung zu entsprechen.