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Am 30. Mai 2007 verabschiedete der Ministerrat den Entwurf zur Reform des Arbeitszeitrechts, der auf der Sozialpartnereinigung 'Wachstum und Vollbeschätigung' basiert und zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Die Reform beinhaltet unter anderem einen 25%-Zuschlag für Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten und strengere Sanktionen für Arbeitgeber, die Arbeitszeitgesetze missachten. Die Beschlussfassung im Parlament ist vor dem Sommer geplant, wobei die Regelungen in Kollektivverträgen abweichen können und eine klare Ablehnungsmöglichkeit für Arbeitnehmer besteht.







