Die Gleitzeit-Betriebsvereinbarung regelt, dass Arbeitnehmer innerhalb eines festgelegten Rahmens ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen können, wobei bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Die Vereinbarung muss Mindestinhalte wie die Dauer der Gleitzeitperiode und Regelungen zu Überstunden sowie die Form der Zeiterfassung beinhalten. Auch Regelungen für Teilzeitkräfte und die Handhabung von Zeitguthaben bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind wesentliche Bestandteile der Gleitzeitregelung.