Die Novelle des Arbeitszeitgesetzes ab 1.1.2008 erlaubt erweiterte Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung, darunter längere Normalarbeitszeiten und neue Vereinbarungen für Gleitarbeit, 4-Tage-Wochen sowie Änderungen bei Teilzeitarbeit. Es treten zudem höhere Strafsätze für Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen in Kraft und Maßnahmen zur Ahndung fehlender Arbeitszeitsaufzeichnungen werden verschärft. Die grundlegenden Rahmenbedingungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben bestehen, während gleichzeitig den Betriebsvereinbarungen mehr Möglichkeiten zur Regelung angeboten werden.