8. MehrwertsteuerWesen Inlandsteuer: Steuer auf Umsatz im Inland (MWSTG 10 ff.) Bezugsteuer: Steuer auf Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (MWSTG 45 ff.) Einfuhrsteuer: Steuer auf Einfuhren (MWSTG 50 ff.) Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 8
9. MehrwertsteuerSteuersubjekt Inlandsteuer (MWSTG 10 I) Betrieb eines Unternehmens Ausübung einer auf nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete berufliche oder gewerbliche Tätigkeit; und Auftreten nach aussen unter eigenem Namen. Rechtsform, Zweck, Gewinnabsicht irrelevant! und nicht befreit. Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 9
10. MehrwertsteuerSteuersubjekt Inlandsteuer Befreiung von Steuerpflicht (MWSTG 10 II) Jahresumsatz < CHF 100‘000 (bzw. CHF < 150‘000 für Institutionen) Gemeinwesen: Jahresumsatz an Nichtgemeinwesen < CHF 25‘000 Erbringung von ausschliesslich der Bezugsteuer unterliegende Leistungen Recht auf Verzicht von Befreiung (MWSTG 11) Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 10
11. MehrwertsteuerSteuersubjekt Bezugsteuer (MWSTG 45 II) inländischer Empfänger von Leistungen aus ausländischen Unternehmen steuerpflichtig nach MWSTG 10; oder Bezug solcher DL für > CHF 10‘000 im Jahr. Einfuhrsteuer (MWSTG 51) Zollschuldner Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 11
14. MehrwertsteuerInlandsteuer: Ort der Leistung Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 14 Lieferung (MWSTG 7) Dienstleistung (MWSTG 8) Abholung Grundsatz Grundsatz Kunde Kunde ✗ ✗ Steuerpflichtiger Ausnahme Beförderung Kunde Kunde ✗ ✗
16. MehrwertsteuerGruppenbesteuerung (MWSTG 13) Voraussetzung: einheitliche Leitung, enge Verbundenheit Gruppenumfang frei wählbar, Teilgruppen möglich Gruppenvertretung (muss kein Gruppenmitglied sein) rechnet über Steuer ab Ein- und Austritt stets möglich (jeweils auf Beginn bzw. Ende einer Steuerperiode) Wirkung: Behandlung als eine einzige steuerpflichtige Person Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 16
18. MehrwertsteuerInlandsteuer: Steuerberechnungsgrundlage (MWSTG 24) Entgelt wenn Leistung an Nahestehende: Drittvergleich Tausch: Marktwert Austauschreparaturen: Werklohn Ausnahmen von der Berechnungsgrundlage: z.B. Billettsteuern, Handänderungssteuern, die auf der Leistung geschuldete MWST selbst Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 18
20. MehrwertsteuerVorsteuerabzug Gemischte Verwendung (MWSTG 30) Verwendung für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeiten (z.B. ausgenommene Leistungen/private Zwecke) Korrektur im Verhältnis der Verwendung keine Kürzung bei Nicht-Entgelten (MWSTG 33) z.B. Dividende, Spenden etc. Ausnahme: z.B. bei Subventionen Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 20
21. MehrwertsteuerEigenverbrauch (MWSTG 31) nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug (Eigenverbrauch) Rückerstattung der früher abgezogenen Vorsteuer Verwendung für unternehmensfremde Zwecke Verwendung für ausgenommene Zwecke Geschenke (Ausnahme Freigrenze; Warenmuster) bei Wegfall Steuerpflicht noch in Unternehmung Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 21
22.
23. MehrwertsteuerSaldosteuersatzmethode (MWSTG 37) Pauschalierung des Vorsteuerabzugs Voraussetzungen ≤ CHF 5 Mio. Umsatz aus steuerbaren Leistungen ≤ CHF 100‘000 Steuern Verzicht auf Vorsteuerabzug; Steuerentrichtung zu tieferem (Saldosteuer-) Satz (differiert je nach Umsatzart) Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 23
24. MehrwertsteuerSteuermass (MWSTG 25) Normalsteuersatz: 7.6 % reduzierter Steuersatz 3.6 % auf Beherbergungsleistungen 2.4 % auf Ess- und Trinkwaren, Medien, Medikamente und andere Leistungen Ab 1.1.2011: Normalsteuersatz: 8 % Sondersatz: 3.8 % reduzierter Satz: 2.5 % Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 24
25. MehrwertsteuerEinfuhrsteuer (MWSTG 50 ff.) „Verzollung“ Steuerobjekt: Einfuhr von Gegenständen Ausnahmen (MWSTG 53): z.B. kleine Mengen; unbedeutender Wert; geringfügiger Steuerbetrag Repetitorium Steuerrecht 05.06.2010 25