2. Seite 2
Agenda
1. Abgabenbelastung Österreichs im internationalen
Vergleich
2. Eckpunkte der Steuerreform 2015/16
3. Wie ist die Reform insgesamt zu sehen?
9. Seite 9
Conclusio
• Die Gesamtabgabenbelastung liegt in Österreich im internationalen
Vergleich im Spitzenfeld.
• Der Anteil der Lohn-/Ertragsteuern und SV an den Gesamteinnahme
ist sehr hoch.
• Der Anteil der Umsatzsteuer an den Gesamteinnahmen liegt im
Mittelfeld.
• Der Anteil der vermögensbezogenen Steuern ist sowohl gemessen an
den Gesamteinnahmen als auch am Bruttoinlandsprodukt äußerst
gering.
11. Seite 11
Entlastung vs Gegenfinanzierung
Entlastung Gegenfinanzierung
• Tarif 4,5 Mrd EUR
• Familien 0,1 Mrd EUR
• Niedrigverdiener 0,4 Mrd EUR
+ 0,2 Mrd für die
Attraktivierung des Standortes
• Lohnnebenkosten ab
2018 schrittweise senken
• Erhöhung der Forschungs-
prämie
• KMU-Finanzierungspaket
Monitoringstelle
prüft die
Umsetzung
12. Seite 12
Entlastung – Tarif
* 7 Mio Personen sind in Österreich lohn- und einkommensteuerpflichtig, 2,6 Mio Personen davon zahlen keine
Steuern (sind in der Tarifstufe 0 – 11.000 EUR)
1 Mio. €
über 1 Mio. € 55%
(befristet)
Gesamt 7,0 Mio.
17. Seite 17
Entlastung
• Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400 EUR statt bisher 345 EUR)
• Erhöhung des Kinderfreibetrages (KFB) von 220 EUR auf 440 EUR pro Kind,
nehmen beide Elternteile den KFB in Anspruch erhöht er sich auf 264 EUR je
Person
• Negativsteuer wird von bisher 110 EUR auf bis zu 400 EUR erhöht – Begrenzung
mit 50% der Sozialversicherungsbeiträge – bisher 10%
• Negativsteuer für Niedrigpensionen in Höhe von bis zu 110 EUR
• Antragslose Familienbeihilfe
• Automatische Arbeitnehmerveranlagung
• GSVG-Pflichtige und Landwirte, die keine Einkommensteuer zahlen sollen
anstatt der Negativsteuer SV-Beiträge rückerstattet erhalten
• Geringverdienende Pendler sollen einen höheren Pendlerzuschlag erhalten
18. Seite 18
Standortpaket – Wirtschaft
Senkung der Lohnnebenkosten ab 2018 unter Finanzierungsvorbehalt
angekündigt !!
Forschung
• Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12%
• Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler & Forscher
KMU-Finanzierung
• Neuregelung Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MIFIG)
• Erleichterung Crowdfunding
Vereinfachung Steuererklärung für kleine Unternehmen
• Ziel ist eine „1-seitige Steuererklärung“
• Anwendbar insbesondere für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz
von max EUR 30.000,00 (Kleinunternehmergrenze)
STEUER UPDATE ZUR STEUERREFORM 2015|2016
19. Seite 19
Gegenfinanzierung – vermögensbezogene Steuern
Grunderwerbsteuer
Einschränkung der Begünstigung für Übertragungen im Familienverband
• Ende der Einheitswerte – Besteuerung vom Verkehrswert
• Stufentarif
0 bis 250.000 EUR 0,5 %
250.001 bis 400.000 EUR 2,0 %
ab 401.000 EUR 3,5 %
Erleichterungsbestimmungen
• Erhöhung Freibetrag bei Unternehmensweitergaben auf 900.000 EUR
• Einheitswertregelung bleibt für Land- und Forstwirte
• Anrechnung von übernommenen Verbindlichkeiten soll ermöglicht werden
20. Seite 20
Gegenfinanzierung – vermögensbezogene Steuern
Kapitalertragsteuer
Erhöhung von 25% auf 27,5%
• Erhöhung für Dividenden und Gewinnausschüttungen fix
• Erhöhung für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Privatstiftungen sehr
wahrscheinlich
• Ausnahme für Zinsen aus Sparbüchern und Bankkonten
Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung (inkl 25% KöSt) einer
Kapitalgesellschaft von bisher 43,75% auf zukünftig 45,625%
21. Seite 21
Gegenfinanzierung – vermögensbezogene Steuern
Immobilien
Änderungen bei der Immobilienertragsteuer
• Erhöhung der Steuer von 25% auf 30%
• Abschaffung des Inflationsabschlags für Neuvermögen - bislang wäre ab dem
11. Besitzjahr ein Abschlag von 2% p.a. bis max. 50% der Anschaffungskosten
möglich gewesen
Änderung der Gebäudeabschreibung
• Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2,5% - somit Entfall des
Abschreibungssatzes von 3,0% für Betriebsgebäude
• Verlängerung der Verteilung der Instandsetzungsaufwendungen auf 15 Jahre
• Erhöhung des Grundanteils – bislang pauschal 20% - und damit Verringerung
der Abschreibungsbasis
22. Seite 22
Gegenfinanzierung – sonstige Maßnahmen
Streichung von Ausnahmen I
Erhöhung der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage
• Außerordentliche Erhöhung um 100 EUR in 2016, insgesamt somit Erhöhung
um 190 EUR auf 4.840 EUR ab 1.1.2016
Streichung Bildungsprämie und –freibetrag
Erhöhung der Sachbezüge für PKWs
• Abhängigkeit des Sachbezugs vom CO2 Ausstoß
• ab mehr als 120 g/km erhöht sich Sachbezug von 1,5% auf 2%
• Sachbezug in der höchsten Stufe (AK des PKW > 48.000 EUR) somit zukünftig
960 EUR statt bisher 720 EUR
• Für Elektroautos soll Sachbezug entfallen – detaillierte Regelung – zB für
Hybridfahrzeuge ist offen
23. Seite 23
Gegenfinanzierung – sonstige Maßnahmen
Streichung von Ausnahmen II
Sachbezug Beispiel:
Erhöhung von Umsatzsteuersätzen
• Erhöhung für Wein im Ab-Hof-Verkauf von 12% auf 13%
• Erhöhung für lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut, Pflanzen, Holz, kulturelle
Dienstleistungen (Museen, Kino,...), Luftverkehr, Bäder, Tiergärten und
Hotelnächtigungen (ab 1.4.2016) von 10% auf 13%
AK CO2-Ausstoß bisher Neu Differenz
35.000,00 110 525,00 525,00 0,00
35.000,00 130 525,00 700,00 175,00
35.000,00 Elektro 525,00 0,00 -525,00
48.000,00 110 720,00 720,00 0,00
48.000,00 130 720,00 960,00 240,00
48.000,00 Elektro 720,00 0,00 -720,00
100.000,00 110 720,00 720,00 0,00
100.000,00 200 720,00 960,00 240,00
100.000,00 Elektro 720,00 0,00 -720,00
24. Seite 24
Gegenfinanzierung – sonstige Maßnahmen
Streichung von Ausnahmen III
KESt-freie Einlagenrückzahlung
• Gesetzlich festgelegte Reihenfolge, dass immer zuerst KESt-pflichtige
Gewinnausschüttungen und erst im Anschluss KESt-freie
Einlagenrückzahlungen erfolgen können
Begrenzung Verlustverrechnung bei Verlustbeteiligungen
• Beschränkung der Möglichkeit der Verlustverrechnung auf Höhe der Einlage
Abschaffung der Topfsonderausgaben
• Bereits bisher keine Abzugsmöglichkeit über einem Jahreseinkommen von
60.000 EUR (bei geringeren Einkommen Einschleifregelung bis zu dieser
Grenze)
• Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung
• Beiträge für freiwillige Kranken-, Unfall-, Pensions- und
Lebensversicherungen
• Zahlungen für bestehende Verträge sollen im Rahmen einer
Übergangsregelung noch weitere 5 Jahre absetzbar bleiben
25. Seite 25
Gegenfinanzierung – Betrugsbekämpfung
Bekämpfung von Steuerbetrug I
Bankauskünfte für Betriebskonten im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen
• Automatische Konteneinsichtnahme im Zuge von Betriebsprüfungen
• Einführung eines zentralen Kontenregisters
• Bis zur Einrichtung des Kontenregisters Mitteilungspflicht der Banken bei
höheren Kapitalabflüssen (Barabhebung, Transfer ins Ausland)
• Mitteilungspflicht soll bereits ab 15.3.2015 gelten
• Kontoabfrage soll Möglichkeit der Selbstanzeige nicht einschränken
• Hohes Abgabenvolumen – 700 Mio EUR erwartet
Handlungsempfehlung
• Ehest mögliche Trennung von gemischten Konten (d.h. ein gemeinsames
Konto für betriebliche und private Ausgaben), da sonst auch die gesamten
privaten Zahlungen im Zuge von Betriebsprüfungen automatisch der
Finanzverwaltung offengelegt werden
26. Seite 26
Gegenfinanzierung – Betrugsbekämpfung
Bekämpfung von Steuerbetrug II
Registrierkassenpflicht – Steuerverkürzung bei Bargeschäften
• Belegerteilungspflicht – Beleg für jeden Geschäftsfall
• Barumsätze sind ab dem ersten Euro aufzuzeichnen
• Nettobarumsatz > 15.000 EUR Registrierkassenpflicht
• Registrierkasse muss technisch gesichert sein
• Kassenmanipulationen werden finanzstrafrechtlich erfolgt
• Ausnahmen
• Kalte-Hände-Regelung (Markt-, Maronistand,...) bis EUR 30.000 Umsatz
• Mobile Unternehmer (Friseure, Masseure, Schneider, Tierärzte,...)
• Vereine – kleine Vereinsfeste
• Anschaffung der Registrierkasse wird mit Prämie von 200 EUR unterstützt
• Aufwendungen für Anschaffung sind sofort im Jahr der Anschaffung
abzugsfähig
27. Seite 27
Gegenfinanzierung – Betrugsbekämpfung
Bekämpfung von Steuerbetrug III
Eindämmung des Karussellbetrugs
• Einrichtung von speziell geschulten Teams zur Bekämpfung dieses
Betrugsmodells
• Mittelfristig Umstellung des Umsatzsteuersystems auf „reverse charge“
Weitere Maßnahmen
• Sach- und Personalinvestitionen insbesondere im Bereich der IT
• Bekämpfung von illegalen Online-Glücksspielportalen durch Internetsperren
• Intensivierung der Betrugsbekämpfung im Bereich der Mineralölsteuer
• Intensivierung des Monitorings, beispielsweise über Analyse von externen
Daten
• Barzahlungsverbot im Baubereich (Ausnahme Kleinstbeträge) zur
Bekämpfung von Scheinrechnungen
28. Seite 28
Gegenfinanzierung - Betrugsbekämpfung
Bekämpfung von Sozialbetrug I
Ausheben von Scheinfirmen und Zurückdrängen des sogenannten
Anmeldungskaufs
• Verwertung von strukturierten Datenanalysen der Gebietskrankenkassen
• Verstärkung Zusammenarbeit Finanzpolizei & Gebietskrankenkassen
Bestrafung der „Pfuscher“ nach ASVG
• Wie international üblich sollen nicht nur die Auftraggeber sondern auch die
gewerbsmäßigen Schwarzarbeiter sanktioniert werden
Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus
29. Seite 29
Gegenfinanzierung - Betrugsbekämpfung
Bekämpfung von Sozialbetrug II
Ungerechtfertigten Bezug von Transferleistungen verhindern
• Reduktion des Missbrauchs der bedarfsorientierten Mindestsicherung
- Verstärkte Kontrollen im Hinblick auf Scheinanmeldungen
• Verhinderung Krankenstandsmissbrauch
- Engmaschigeres Kontrollnetz durch die Gebietskrankenkassen
- Mystery Shopping bei Ärzten
• Verhindert e-Card Missbrauch
- Kontrolle der Gebietskrankenkassen zur Einhaltung der Ausweispflicht
- Sanktionen für Ärzte bei Nichteinhaltung der Kontrollpflichten
30. WIE IST DIE REFORM
INSGESAMT ZU SEHEN?
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31. Seite 31
Wie ist die Reform insgesamt zu sehen?
• Lohn- und Einkommensteuersenkung positiv (insbesondere im Sinne
Stärkung der Kaufkraft) – allerdings werden Effekte durch
Gegenfinanzierungsmaßnahmen (wie zB Erhöhung
Sachbezugsbesteuerung, Streichung Topfsonderausgaben) zumindest
teilweise kompensiert und Abgabenbelastung niedriger Einkommen
unter Berücksichtigung der Sozialversicherung nach wie vor sehr hoch
• Bekämpfung der Abgabenhinterziehung und des Sozialbetrugs im Sinne
der Fairness und Chancengleichheit zu begrüßen
• Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern im internationalen Trend
verständlich, aber nur einseitig auf die Übertragung von Grund- und
Boden ausgerichtet
• Senkung der Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer bzw
Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum FLAG) und damit der
Arbeitskosten ab 2018 nur unter Finanzierungsvorbehalt
STEUER UPDATE ZUR STEUERREFORM 2015|2016