1.4. BundesstaatsprinzipEin Bundesstaat zeichnet sich durch seine innere föderalistische Gliederung aus; er ist ein aus Gliedstaaten/Kantonen zusammengesetzter Staat und beruht auf einer Verfassung. Dabei üben die Gliedstaaten eine bestimmte Autonomie neben dem Bund aus.Abgrenzung:Staatenbund  vertragl. Zusammenschluss souveräner StaatenEinheitsstaat  einheitlicher Aufbau, einzige Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung.1
Ehemalige GUS2
ZentralstaatEinheitsstaat3
1.4. BundesstaatsprinzipEin Bundesstaat zeichnet sich durch seine innere föderalistische Gliederung aus; er ist ein aus Gliedstaaten/Kantonen zusammengesetzter Staat und beruht auf einer Verfassung. Dabei üben die Gliedstaaten eine bestimmte Autonomie neben dem Bund aus.Abgrenzung:Staatenbund  vertragl. Zusammenschluss souveräner StaatenEinheitsstaat  einheitlicher Aufbau, einzige Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung.4
1.4. BundesstaatsprinzipVerträge zwischen den Kantonen2 Vertragsarten:Rechtsetzende Verträge:Dienen der interkantonalen Rechtsvereinheitlichung. Die Kantone treffen eine inhaltlich übereinstimmende generell-abstrakte Regelung, die einen bestimmten Sachbereich ordnet. Die Verordnung kann unmittelbar rechtsetzend sein, indem sie direkt anwendbar ist, ohne dass eine Transformation der Vereinbarung in kantonales Recht durch Erlass einer entsprechenden kantonalen Bestimmung notwendig ist.Rechtsgeschäftliche Verträge:Hier werden in vertraglicher Weise gegenseitige Rechte und Pflichten umschrieben. Dabei handelt es sich in der Regel um Verwaltungsgeschäfte.Es gibt auch Mischformen dieser beiden Arten5
4. BUNDESSTAATSPRINZIPBeispielsweise das Konkordat der Kantone über die Zusammenarbeit in Strafsachen (interkantonale Rechtshilfe)Kann der Untersuchungsrichter in Biel den in Gossau SG wohnhaften Y. einvernehmen?Konkordat der Kantone über die Zusammenarbeit in BetreibungssachenDarf der Richter am Betreibungsort in Sargans den Fortgang der Betreibung gegen Z. bewilligen, wenn er aufgrund eines Urteils im Kanton Wallis zur Zahlung verpflichtet worden ist?
1.4. BundesstaatsprinzipFöderalismus = vertikale Machtteilung
Gliederung der Macht nach 2 Grundprinzipien:
Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a BV, Art. 43a Abs. 1 BV)
negative Komponente (Entzugsverbot resp. Begrenzungsverbot)
positive Komponente (Unterstützungspflicht resp. Hilfsgebot (Solidarität))
subsidiäre Reduktion (Rückübertragung der Aufgabe an die untere Ebene, wenn diese wieder imstande ist diese zu erfüllen)
Verhältnismässigkeitsprinzip
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Zumutbarkeit7
1.4. BundesstaatsprinzipPrüfungsaufgabe 2002Das Bundesamt für Gesundheitswesen ist der Auffassung, dass die kantonalen Behörden im Kanton X die Aufgaben der Lebensmittelpolizei nicht genügend wahrnehmen. a) Umschreiben Sie das Subsidiaritätsprinzip negative Komponente (Entzugsverbot resp. Begrenzungsverbot)
 positive Komponente (Unterstützungspflicht resp. Hilfsgebot (Solidarität))
 subsidiäre Reduktion (Rückübertragung der Aufgabe an die untere Ebene, wenn diese wieder imstande ist diese zu erfüllen)b) Ermächtigt das Subsidiaritätsprinzip eine Bundesinstanz zum Eingreifen in kantonale Kompetenzen? […]Nein. Aufgabe wird zuerst der tiefst möglichen Instanz zugewiesen. Kann diese Instanz die Aufgabe nicht bewältigen, soll eine höhere Instanz helfend einschreiten. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Nur wenn Aufgaben längerfristig nicht wahrgenommen werden können, ist eine Verlagerung der Kompetenz nach oben angemessen.  i.c. darf Bund nicht in Kompetenz eingreifenc) Kann sich der Kanton X auf einen bestimmten Teilgehalt des Subsidiaritätsprinzips berufen, wenn er nicht will, dass der Bund in diese Kompetenz eingreift?Ja. Negative Seite des Subsidiaritätsprinzips.8

Bsr4

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    1.4. BundesstaatsprinzipEin Bundesstaatzeichnet sich durch seine innere föderalistische Gliederung aus; er ist ein aus Gliedstaaten/Kantonen zusammengesetzter Staat und beruht auf einer Verfassung. Dabei üben die Gliedstaaten eine bestimmte Autonomie neben dem Bund aus.Abgrenzung:Staatenbund  vertragl. Zusammenschluss souveräner StaatenEinheitsstaat  einheitlicher Aufbau, einzige Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung.1
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    1.4. BundesstaatsprinzipEin Bundesstaatzeichnet sich durch seine innere föderalistische Gliederung aus; er ist ein aus Gliedstaaten/Kantonen zusammengesetzter Staat und beruht auf einer Verfassung. Dabei üben die Gliedstaaten eine bestimmte Autonomie neben dem Bund aus.Abgrenzung:Staatenbund  vertragl. Zusammenschluss souveräner StaatenEinheitsstaat  einheitlicher Aufbau, einzige Regierung, Verwaltung und Gesetzgebung.4
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    1.4. BundesstaatsprinzipVerträge zwischenden Kantonen2 Vertragsarten:Rechtsetzende Verträge:Dienen der interkantonalen Rechtsvereinheitlichung. Die Kantone treffen eine inhaltlich übereinstimmende generell-abstrakte Regelung, die einen bestimmten Sachbereich ordnet. Die Verordnung kann unmittelbar rechtsetzend sein, indem sie direkt anwendbar ist, ohne dass eine Transformation der Vereinbarung in kantonales Recht durch Erlass einer entsprechenden kantonalen Bestimmung notwendig ist.Rechtsgeschäftliche Verträge:Hier werden in vertraglicher Weise gegenseitige Rechte und Pflichten umschrieben. Dabei handelt es sich in der Regel um Verwaltungsgeschäfte.Es gibt auch Mischformen dieser beiden Arten5
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    4. BUNDESSTAATSPRINZIPBeispielsweise dasKonkordat der Kantone über die Zusammenarbeit in Strafsachen (interkantonale Rechtshilfe)Kann der Untersuchungsrichter in Biel den in Gossau SG wohnhaften Y. einvernehmen?Konkordat der Kantone über die Zusammenarbeit in BetreibungssachenDarf der Richter am Betreibungsort in Sargans den Fortgang der Betreibung gegen Z. bewilligen, wenn er aufgrund eines Urteils im Kanton Wallis zur Zahlung verpflichtet worden ist?
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    Gliederung der Machtnach 2 Grundprinzipien:
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    Subsidiaritätsprinzip (Art. 5aBV, Art. 43a Abs. 1 BV)
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    negative Komponente (Entzugsverbotresp. Begrenzungsverbot)
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    positive Komponente (Unterstützungspflichtresp. Hilfsgebot (Solidarität))
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    subsidiäre Reduktion (Rückübertragungder Aufgabe an die untere Ebene, wenn diese wieder imstande ist diese zu erfüllen)
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    1.4. BundesstaatsprinzipPrüfungsaufgabe 2002DasBundesamt für Gesundheitswesen ist der Auffassung, dass die kantonalen Behörden im Kanton X die Aufgaben der Lebensmittelpolizei nicht genügend wahrnehmen. a) Umschreiben Sie das Subsidiaritätsprinzip negative Komponente (Entzugsverbot resp. Begrenzungsverbot)
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    positive Komponente(Unterstützungspflicht resp. Hilfsgebot (Solidarität))
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    subsidiäre Reduktion(Rückübertragung der Aufgabe an die untere Ebene, wenn diese wieder imstande ist diese zu erfüllen)b) Ermächtigt das Subsidiaritätsprinzip eine Bundesinstanz zum Eingreifen in kantonale Kompetenzen? […]Nein. Aufgabe wird zuerst der tiefst möglichen Instanz zugewiesen. Kann diese Instanz die Aufgabe nicht bewältigen, soll eine höhere Instanz helfend einschreiten. Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe. Nur wenn Aufgaben längerfristig nicht wahrgenommen werden können, ist eine Verlagerung der Kompetenz nach oben angemessen.  i.c. darf Bund nicht in Kompetenz eingreifenc) Kann sich der Kanton X auf einen bestimmten Teilgehalt des Subsidiaritätsprinzips berufen, wenn er nicht will, dass der Bund in diese Kompetenz eingreift?Ja. Negative Seite des Subsidiaritätsprinzips.8