Das Leistungsstaatsprinzip verpflichtet den Staat zur Erbringung von Leistungen, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Gemeinwohl fördern, und umfasst Aufgaben wie Fürsorge, Infrastrukturbau und Umweltschutz. Es legt den Fokus auf soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und persönliche Verantwortung und verlangt eine gleichmäßige Verteilung der öffentlichen Lasten zur Schaffung sozialen Ausgleichs. Zudem wird der Staat anhand seiner Leistungen legitimiert, nicht durch seine Willensbildungsprozesse.