1.8. Wirtschaftsstaatsprinzip1Regelt das Verhältnis von Staat und Wirtschaft. Es dient der Bestimmung und Wahrung des volkswirtschaftlichen Gesamtinteresses. Es ist Ausdruck der Frage, wie der Staat am besten das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse bestimmen und wahren kann.
Steuerungstypen (Skript S. 282)1.8. Wirtschaftsstaatsprinzip2Grundrechte des Wirtschaftens:

Bsr8

  • 1.
    1.8. Wirtschaftsstaatsprinzip1Regelt dasVerhältnis von Staat und Wirtschaft. Es dient der Bestimmung und Wahrung des volkswirtschaftlichen Gesamtinteresses. Es ist Ausdruck der Frage, wie der Staat am besten das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse bestimmen und wahren kann.
  • 2.
    Steuerungstypen (Skript S.282)1.8. Wirtschaftsstaatsprinzip2Grundrechte des Wirtschaftens: