Das Wirtschaftsstaatsprinzip regelt das Verhältnis von Staat und Wirtschaft, um das volkswirtschaftliche Gesamtinteresse zu wahren. Es umfasst Grundrechte wie die Wirtschaftsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit, die Eigentumsgarantie und die Vereinigungsfreiheit, die alle für die wirtschaftliche Entfaltung und die freie Auswahl des Arbeitsortes notwendig sind. Diese Grundrechte bilden die Grundlage für die wirtschaftliche Willensbildung innerhalb des staatlichen Rahmens.