1.1. EinführungStaatElemente des modernen Staates:StaatsgebietStaatsvolkStaatsgewaltStaatszweckStaat und Recht in wechselseitiger Beziehung:Das Recht organisiert den Staat  Voraussetzung für StaatlichkeitDas Recht benötigt zur Durchsetzung staatliche Macht1
1.1. EinführungAbgrenzung Staatsrecht und VerwaltungsrechtStaatrecht: Aufgaben und Organisation des Staates, Verfahren der Staatsorgane und Rechtsstellung der BürgerVerwaltungsrecht: Regelt Tätigkeit der Verwaltung und deren Organisation.  konkretisiertes Staatsrecht2
1.1. EinführungAbgrenzung Öff. Recht und Privatrecht
Theorien:
Subordinationstheorie (Subjektionstheorie):Ist der Staat dem Privaten übergeordnet? Tritt er ihm als Träger von Hoheitsrechten mit „hoheitlicher Gewalt“ gegenüber? Bsp. Vermummungsverbot, Enteignung eines Grundstücks
Interessentheorie:Nimmt die Rechtsnorm ausschliesslich oder hauptsächlich öffentliche Interessen wahr oder dient sie dem Schutz von privaten Interessen, wie dies bei privatrechtlichen Normen der Fall ist?Bsp. Verbot der Sonntagsarbeit
FunktionstheorieRegelt die Norm die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit? Wenn ja, dann ist sie öffentlich-rechtlicher Natur.Bsp. Universitätsgesetz, Kehrichtbeseitigung
Modale TheorieIst die Sanktion bei Verletzung der Rechtsnorm öffentlich-rechtlich ausgestaltet und wird sie von Amtes wegen verfolgt oder zieht deren Verletzung eine privatrechtliche Sanktion nach sich, so dass eine Klägerin notwendig ist?Bsp. Strafrecht3
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1.1. EinführungAbgrenzung Öff. Recht und Privatrecht
PrüfungsaufgabeAm 5. Juni 2005 hat das Schweizer Volk dem Partnerschaftsgesetz (PartG) mit deutlichem Mehr (58 % Ja-Stimmen) zugestimmt. Mit dem Gesetz wird ein neues Rechtsinstitut geschaffen, welches es zwei Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Ordnen Sie die folgenden zwei Artikel des PartG dem öffentlichen Recht bzw. dem Privatrecht zu und begründen Sie Ihre Antwort.

Bsr1

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    1.1. EinführungStaatElemente desmodernen Staates:StaatsgebietStaatsvolkStaatsgewaltStaatszweckStaat und Recht in wechselseitiger Beziehung:Das Recht organisiert den Staat  Voraussetzung für StaatlichkeitDas Recht benötigt zur Durchsetzung staatliche Macht1
  • 2.
    1.1. EinführungAbgrenzung Staatsrechtund VerwaltungsrechtStaatrecht: Aufgaben und Organisation des Staates, Verfahren der Staatsorgane und Rechtsstellung der BürgerVerwaltungsrecht: Regelt Tätigkeit der Verwaltung und deren Organisation.  konkretisiertes Staatsrecht2
  • 3.
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    Subordinationstheorie (Subjektionstheorie):Ist derStaat dem Privaten übergeordnet? Tritt er ihm als Träger von Hoheitsrechten mit „hoheitlicher Gewalt“ gegenüber? Bsp. Vermummungsverbot, Enteignung eines Grundstücks
  • 6.
    Interessentheorie:Nimmt die Rechtsnormausschliesslich oder hauptsächlich öffentliche Interessen wahr oder dient sie dem Schutz von privaten Interessen, wie dies bei privatrechtlichen Normen der Fall ist?Bsp. Verbot der Sonntagsarbeit
  • 7.
    FunktionstheorieRegelt die Normdie Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe oder die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit? Wenn ja, dann ist sie öffentlich-rechtlicher Natur.Bsp. Universitätsgesetz, Kehrichtbeseitigung
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    Modale TheorieIst dieSanktion bei Verletzung der Rechtsnorm öffentlich-rechtlich ausgestaltet und wird sie von Amtes wegen verfolgt oder zieht deren Verletzung eine privatrechtliche Sanktion nach sich, so dass eine Klägerin notwendig ist?Bsp. Strafrecht3
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    PrüfungsaufgabeAm 5. Juni2005 hat das Schweizer Volk dem Partnerschaftsgesetz (PartG) mit deutlichem Mehr (58 % Ja-Stimmen) zugestimmt. Mit dem Gesetz wird ein neues Rechtsinstitut geschaffen, welches es zwei Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Ordnen Sie die folgenden zwei Artikel des PartG dem öffentlichen Recht bzw. dem Privatrecht zu und begründen Sie Ihre Antwort.