2.2. Grundrechte1Funktionen:Individuelle Dimension: Rechte des Einzelnen (sowohl Abwehrfunktion als auch Ansprüche auf Leistungen des Staates)Konstitutiv-Institutionelle Dimension: Fundamentale Ordnungsprinzipien
2.2. GrundrechteGeltungsbereich des GrundrechtsRechtliche GrundlageSachlicher Geltungsbereich (Schutzbereich)Persönlicher Geltungsbereich (Träger)Adressat
2.2. GrundrechteVoraussetzungen einer zulässigen Beschränkung (Art. 36 BV)Gesetzliche Grundlage	- Erfordernis des Rechtssatzes	- Erfordernis der GesetzesformOder Polizeiliche Generalklausel:	- Betroffenheit hoch stehender Schutzgüter (Polizeigüter: öffentliche Ordnung 		   und  Sicherheit, öffentliche Gesundheit, öffentliche Sittlichkeit, Treu und 	  	   Glauben im Geschäftsverkehr)	- Schwere und unmittelbare Gefahr für diese Schutzgüter	- Zeitliche Dringlichkeit	- Keine geeigneten, im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vorhanden.Öffentliches Interessez.B. öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit, Gesundheit und SittlichkeitVerhältnismässigkeit	- Geeignetheit	- Erforderlichkeit	- ZumutbarkeitKerngehaltsgarantie
2.2. Grundrechte4
2.2. Grundrechte5
2.2. Grundrechte6
2.2. Grundrechte7
2.2. GRUNDRECHTEInstitutsgarantieEigentumsrecht als Solches darf vom Staat nicht ausgehöhlt werden, z.B. konfiskatorischer LanderwerbBestandesgarantieSchützt den individuellen Eigentümer vor Eingriffen, z.B. die Umzonung Bauzone in NichtbauzoneWertgarantieEin Eingriff in die Eigentumsgarantie hat stattgefunden, jetzt geht es um die Folgen. Dabei wird unterschieden zwischen der formellen und materiellen Enteignung
2.2. GRUNDRECHTEFormelle EnteignungDie volle Entschädigung ist Voraussetzung der formellen EnteignungMaterielle EnteignungDie Entschädigung ist Folge der materiellen Enteignung
2.2. GrundrechteMaterielle Enteignung10
2.2. GrundrechteMaterielle Enteignung11
2.2 GrundrechtePrüfschema (Art. 36 BV):Schutzbereich betroffen (sachlich, persönlich)?Gesetzliche Grundlage?Öffentliches Interesse?Verhältnismässigkeit?Kerngehalt (Institutsgarantie!)
2.2. GrundrechteBeispiel:X ist Eigentümer der erschlossenen Parzelle Nr. 1280 in der Gemeinde Y. Die Parzelle befindet sich in der Zone W2. X möchte ein Einfamilienhaus erstellen und hat bereits die Pläne erstellt und ein Baugesuch eingereicht. Kurz darauf wird die Parzelle in das Landwirtschaftsgebiet umgezont, um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.Liegt eine formelle oder materielle Enteignung vor?13
2.2 GrundrechteMaterielle Enteignung, da dem Eigentümer das Grundstück nicht entzogen bzw. weggenommen wird, sondern er erfährt so lediglich eine Wertminderung (z.B. Baulandpreis 300/m2, Landwirtschaftszone 10/m2).
2.2. Grundrechte15
2.2. GrundrechteGeltungsbereich des GrundrechtsRechtliche GrundlageSachlicher Geltungsbereich (Schutzbereich)Persönlicher Geltungsbereich (Träger)Adressat
2.2. GrundrechteVoraussetzungen einer zulässigen Beschränkung (Art. 36 BV)Gesetzliche Grundlage	- Erfordernis des Rechtssatzes	- Erfordernis der GesetzesformOder Polizeiliche Generalklausel:	- Betroffenheit hoch stehender Schutzgüter (Polizeigüter: öffentliche Ordnung und  	  Sicherheit, öffentliche Gesundheit, öffentliche Sittlichkeit, Treu und Glauben im 	  Geschäftsverkehr)	- Schwere und unmittelbare Gefahr für diese Schutzgüter	- Zeitliche Dringlichkeit	- Keine geeigneten, im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vorhanden.Öffentliches Interessez.B. öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit, Gesundheit und SittlichkeitVerhältnismässigkeit	- Geeignetheit	- Erforderlichkeit	- ZumutbarkeitKerngehaltsgarantie

Bsr10

  • 1.
    2.2. Grundrechte1Funktionen:Individuelle Dimension:Rechte des Einzelnen (sowohl Abwehrfunktion als auch Ansprüche auf Leistungen des Staates)Konstitutiv-Institutionelle Dimension: Fundamentale Ordnungsprinzipien
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    2.2. GrundrechteGeltungsbereich desGrundrechtsRechtliche GrundlageSachlicher Geltungsbereich (Schutzbereich)Persönlicher Geltungsbereich (Träger)Adressat
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    2.2. GrundrechteVoraussetzungen einerzulässigen Beschränkung (Art. 36 BV)Gesetzliche Grundlage - Erfordernis des Rechtssatzes - Erfordernis der GesetzesformOder Polizeiliche Generalklausel: - Betroffenheit hoch stehender Schutzgüter (Polizeigüter: öffentliche Ordnung und Sicherheit, öffentliche Gesundheit, öffentliche Sittlichkeit, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr) - Schwere und unmittelbare Gefahr für diese Schutzgüter - Zeitliche Dringlichkeit - Keine geeigneten, im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vorhanden.Öffentliches Interessez.B. öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit, Gesundheit und SittlichkeitVerhältnismässigkeit - Geeignetheit - Erforderlichkeit - ZumutbarkeitKerngehaltsgarantie
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  • 6.
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    2.2. GRUNDRECHTEInstitutsgarantieEigentumsrecht alsSolches darf vom Staat nicht ausgehöhlt werden, z.B. konfiskatorischer LanderwerbBestandesgarantieSchützt den individuellen Eigentümer vor Eingriffen, z.B. die Umzonung Bauzone in NichtbauzoneWertgarantieEin Eingriff in die Eigentumsgarantie hat stattgefunden, jetzt geht es um die Folgen. Dabei wird unterschieden zwischen der formellen und materiellen Enteignung
  • 9.
    2.2. GRUNDRECHTEFormelle EnteignungDievolle Entschädigung ist Voraussetzung der formellen EnteignungMaterielle EnteignungDie Entschädigung ist Folge der materiellen Enteignung
  • 10.
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    2.2 GrundrechtePrüfschema (Art.36 BV):Schutzbereich betroffen (sachlich, persönlich)?Gesetzliche Grundlage?Öffentliches Interesse?Verhältnismässigkeit?Kerngehalt (Institutsgarantie!)
  • 13.
    2.2. GrundrechteBeispiel:X istEigentümer der erschlossenen Parzelle Nr. 1280 in der Gemeinde Y. Die Parzelle befindet sich in der Zone W2. X möchte ein Einfamilienhaus erstellen und hat bereits die Pläne erstellt und ein Baugesuch eingereicht. Kurz darauf wird die Parzelle in das Landwirtschaftsgebiet umgezont, um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.Liegt eine formelle oder materielle Enteignung vor?13
  • 14.
    2.2 GrundrechteMaterielle Enteignung,da dem Eigentümer das Grundstück nicht entzogen bzw. weggenommen wird, sondern er erfährt so lediglich eine Wertminderung (z.B. Baulandpreis 300/m2, Landwirtschaftszone 10/m2).
  • 15.
  • 16.
    2.2. GrundrechteGeltungsbereich desGrundrechtsRechtliche GrundlageSachlicher Geltungsbereich (Schutzbereich)Persönlicher Geltungsbereich (Träger)Adressat
  • 17.
    2.2. GrundrechteVoraussetzungen einerzulässigen Beschränkung (Art. 36 BV)Gesetzliche Grundlage - Erfordernis des Rechtssatzes - Erfordernis der GesetzesformOder Polizeiliche Generalklausel: - Betroffenheit hoch stehender Schutzgüter (Polizeigüter: öffentliche Ordnung und Sicherheit, öffentliche Gesundheit, öffentliche Sittlichkeit, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr) - Schwere und unmittelbare Gefahr für diese Schutzgüter - Zeitliche Dringlichkeit - Keine geeigneten, im Gesetz vorgesehenen Massnahmen vorhanden.Öffentliches Interessez.B. öffentlichen Ordnung, Ruhe, Sicherheit, Gesundheit und SittlichkeitVerhältnismässigkeit - Geeignetheit - Erforderlichkeit - ZumutbarkeitKerngehaltsgarantie