1.6. Rechtsstaatsprinzip1Grundlagen:
Dient dem Schutz des Einzelnen.
Es begrenzt den Staat und richtet ihn auf den Menschen aus.
Es garantiert die Herrschaft des Rechts (nicht des Menschen) zum Schutz vor Willkür und Machtmissbrauch und somit zur Sicherung der Freiheit des Individuums.
Das menschliche Zusammenleben soll von einer staatlichen Ordnung beherrscht werden, die sich am Recht orientiert
Formelles und materielles Rechtsstaatsprinzip

Bsr6