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Das Rechtsstaatsprinzip schützt den Einzelnen, begrenzt staatliche Macht und sorgt für die Herrschaft des Rechts zum Schutz vor Willkür. Es umfasst sowohl materielle Anforderungen an die Gerechtigkeit als auch formelle Aspekte, die garantieren, dass die Staatsgewalt im rechtlichen Rahmen agiert. Mängel im Schweizer Rechtsstaat betreffen unter anderem die Wahl von Richtern und das Fehlen einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene.





