Betrieblicher Lernauftrag Schauseil - Juni 2014 PL/HR
1. Projekt „Azubi - Europa“
Polen - Kroatien
16.06. – 27.06.2014
von Nadine Schauseil
Auszubildende zur
Steuerfachangestellten bei der
Steuerberatungssocietät
Beutler & Wernecke
2. Inhaltsverzeichnis
1. Betrieblicher Lernauftrag
2. Vorgehensweise zur Lösung des Lernauftrages
3. Polen
3.1. Eckdaten zum Land
3.2. Überblick Steuern im Allgemeinen
3.2.1. Einkommensteuer (PIT)
3.2.2. Mehrwertsteuer (VAT)
3.2.3. Körperschaftsteuer (CIT)
3. 4. Kroatien
4.1. Eckdaten zum Land
4.2. Überblick Steuern im Allgemeinen
4.2.1. Einkommensteuer
4.2.2. Mehrwertsteuer
4.2.3. Gewinnsteuer
5. Quellen
5. 2. Vorgehensweise zur Lösung des
Lernauftrages
Auseinandersetzen mit der Thematik zum Verständnis
Aufstellen einer groben Gliederung
Sammeln von Informationen anhand von Internetrecherche und
der Auswertung des erhaltenen Materials insbesondere von der
„Chamber of Commerce of Rijeka“
Filtern der erhaltenen Informationen nach Themenrelevanz
Einordnung der relevanten Themen in die Gliederung
Einfügen von Bildmaterial auf den Folien
Erstellen des Quellenverzeichnisses
6. 3. Polen
3.1. Eckdaten zum Land
Fläche: 312.678 km²
(9. größte Europas)
Einwohner: 38,1 Mio.
Hauptstadt: Warszawa
(Warschau, 1.7 Mio.
Einwohner)
Staatsform: Republik
Unabhängigkeit: 1918
Kfz-Kennzeichen: PL
Sprache: Polnisch
(nordslawische
Sprache)
Währung:
1 EUR ≈ 3,9 Złoty
(1 Złoty = 100 Groszy)
7. 3.2. Überblick Steuern im Allgemeinen
Die in Polen bestehenden Steuern lassen
sich wie folgt untergliedern:
– Einkommensteuer
– Körperschaftsteuer
– Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern
– Steuern auf zivilrechtliche Handlungen
– Stempelgebühr
– Erbschaft- und Schenkungsteuer
8. 3.2.1.Einkommensteuer (PIT)
Besteuerung natürlicher Personen:
– Geregelt im Einkommensteuergesetz Polens
– Anknüpfungspunkt unbeschränkte Steuerpflicht
ist der Wohnsitz der Person
– Ausgangspunkt für beschränkte Steuerpflicht ist
kein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Polen, sondern nur dort erzielte Einkünfte
9. Einkunftsarten:
– Einkünfte aus nichtselbstständige Tätigkeit
– Einkünfte aus selbstständige Tätigkeit
– Einkünfte aus wirtschaftlichen und speziellen
landwirtschaftlichen Tätigkeiten
– Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien,
Eigentumsrechten und beweglichem Vermögen
– Einkünfte aus Kapitalvermögen und Eigentumsrechte
– Sonstige Quellen (Geldbeihilfen aus Sozialversicherung,
Unterhaltsleistungen, Stipendien, Subventionen)
10. Steuertarif natürliche Personen:
– Einkommensteuer grundsätzlich aufgrund
progressiven Tarifs ermittelt
– Steuersätze unterscheiden sich abhängig von
erzielten Erträgen, die als Gesamteinkünfte,
vermindert um Werbungskosten, verstanden
werden, die innerhalb des jeweiligen Steuerjahres
erzielt werden
11. Grundlage der Festsetzung der Steuer in PLN Die Steuer beträgt:
über unter
85.528 PLN
(20.624,05€)
18 % abzüglich des
Betrages, der die
Steuer vermindert
(556,02 PLN)
85.528 PLN 14.839,02 PLN + 32 %
des Überschusses
über 85.528 PLN
12. Steuertarif Geschäftstätigkeit von natürlichen
Personen:
– ebenso Besteuerung nach Steuertarif
– je nach Umfang der betrieblichen Geschäftstätigkeit kann
Antrag auf Anwendung der vereinfachten
Besteuerungsform gestellt werden, d.h. auf Anwendung
der Pauschalsteuer von den eingetragenen Einkünften (Steuer
wird ohne Abzug der Betriebsausgaben errechnet)
der Lohnsteuerkarte (Steuer wird vom Finanzamt bestimmt,
unter anderem je nach der Art der Tätigkeit des
Unternehmens)
13. Steuersätze besonderer Gruppen der Einkünfte:
– Private Mietverhältnisse (auf Antrag des Steuerpflichtigen –
8,5 % Pauschalsteuer von den eingetragenen Einkünften)
– Dividenden (19 %- Pauschalsteuer)
– Zinsen von Ersparnissen (19%-Pauschalsteuer)
– Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren (19%-
Einkommensteuer)
– Verkauf von privaten Immobilien (grds. 19%-
Einkommensteuer)
14. 3.2.3. Mehrwertsteuer (VAT)
geregelt im VAT Gesetz
Steuersatz
VAT-Normalsatz 23 %
Verminderter VAT-Satz (bestimmte
Lebensmittel, Medizinprodukte,
Hotel- und
Gastronomiedienstleistungen)
8 %
sehr verminderter VAT-Satz
(angewendet bei Bücherarten,
Lieferungen von einigen
Lebensmitteln z.Bsp. Brotwaren,
Milcherzeugnisse, Fleisch
5 %
15. Befreiungen von der VAT:
– Finanzdienstleistungen
(Gewährung von Krediten,
Führung von Banknoten,
Geldwechsel) mit
Ausnahme von Leasing,
Factoring oder Beratung
– Versicherungs- und
Rückversicherungsdienst-
leistungen
– Bestimmte medizinische
Dienstleistungen
– Bestimmte
Bildungsdienstleistungen
– Dienstleistungen im Bereich
der Sozialfürsorge
16. VAT- Steuererklärungen:
– monatlich bis zum 25. des Folgemonats oder
einmal im Kalenderquartal bis zum 25. des
Folgemonats nach dem Kalenderquartal, in dem
die Steuerpflicht entstanden ist
– bei Steuerpflichtigen, die die VAT einmal im Jahr
abrechnen, besteht die Pflicht monatliche
Vorauszahlungen zu leisten
17. 3.2.3. Körperschaftsteuer (CIT)
einzige Steuer vom Einkommen der juristischen
Personen
CIT-Satz: 19 %
Steuerpflichtige:
– GmbH, AG und andere juristische Personen
– Kapitalgesellschaften in Gründung
– Organisatorische Einheiten, die keine jur. Personen sind
– Gesellschaften, die keine jur. Personen sind
– Steuerliche Organschaften
18. 4. Kroatien
4.1. Eckdaten zum Land
Fläche: 56.542 km²
Einwohner: 4.3 Millionen
Hauptstadt: Zagreb
(780.000 mit Agglom. ca.
1.1Millionen)
Staatsform:
Parlamentarische Republik
Unabhängigkeit: 25.Juni
1991
Kfz-Kennzeichen: HR
Sprache: Kroatisch
Währung:
1 EUR ≈ 7,6 Kroatische
Kuna (HRK)
( 1 KRK = 100 Lipa)
19. 4.2. Überblick Steuern im Allgemeinen
Die in Kroatien bestehenden Steuern lassen sich wie
folgt untergliedern:
– Staatliche Steuern (Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer,
Sonder- und Verbrauchsteuer)
– Gespanschaftsteuern (Erbschafts- und
Schenkungssteuer, Steuer auf Straßenkraftfahrzeuge und
Wasserfahrzeuge)
– Stadt- und Gemeindesteuern (Zusatzsteuer zur
Einkommensteuer, Verbrauchsteuer, Steuer auf
Ferienhäuser, Firmensteuer)
– Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer,
Immobilienerwerbssteuer)
20. 4.2.1. Einkommensteuer
alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in
Kroatien sind unbeschränkt steuerpflichtig
Personen ohne Wohnsitz in Kroatien sind
unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie sich
mehr als 183 Tage im Land aufhalten
alle anderen beschränkt steuerpflichtig mit
ihren in Kroatien erzielten Einkünften
21. Einkunftsarten:
– Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
– Einkünfte aus selbstständiger und gewerblicher Tätigkeit
– Einkünfte aus Vermietung
und Eigentumsrechten
– Einkünfte aus Kapital-
vermögen
22. Steuersätze nach dem progressiven Tarif (jährliches
Einkommen):
– 0 – 26.400 HRK (3.479,18 €) 12 %
– 26.400 – 105.600 HRK (13.916,71 €) 25 %
– über 105.600 HRK 40 %
– bei mehr als 25.200 HRK (3.321,03 €) monatlich 45 %
– Zusatzsteuer zur Einkommensteuer
(Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer):
Bei Gemeinden bis zu 10 %
Städte bis 30.000 Einwohner bis zu 12 %
Städte über 30.000 Einwohner bis zu 15 %
23. 6.2.2. Mehrwertsteuer
Steuersätze:
Allgemeiner Satz 25 %
Geminderter Steuersatz: Übernachtung
mit Frühstück, auf Papier gedruckte
Tageszeitung, essbare Öle und Fette,
Kindernahrung, Lieferung des Wassers,
Weißer Zucker
10 %
Brot- und Milchsorten, Bücher mit
fachlichen, wissenschaftlichen,
künstlerischen, kulturellen und
bildenden Inhalts, wissenschaftlichen
Zeitschriften, bestimmte Arzneimittel
0 %
24. Steuerbefreiungen:
– Transaktionen im Rahmen
der Versicherung- und
Rückversicherungs-
tätigkeit
– Bewilligung und
Vereinbaren der Kredite
– Transaktionen und
Vermittlung in Bezug auf
Spar- und Laufkonten,
Wertpapiere, Schulden
– Lieferungen der
Postmarken
– Vermietung von
Wohnräumen
25. 4.2.3. Gewinnsteuer
steuerpflichtig sind Handelsgesellschaften
oder sonstige Rechtspersonen, die eine
Wirtschaftstätigkeit selbstständig, dauerhaft
und um Gewinn, Umsatz oder sonstige
wirtschaftliche Nutzen zu erlangen ausüben
Bemessungsgrundlage ist der jährliche
Gewinn
26. Privatpersonen können Antrag stellen statt einkommen- lieber
gewinnsteuerpflichtig zu sein
oder aufgrund ihres Geschäftsumfanges laut Gesetz der
Gewinnsteuer unterliegen
– Kriterien:
In vorangegangen Steuerperiode Gesamteinnahmen von mehr als
2.000.000 HRK (263.574 €)
In vorangegangenen Steuerperiode Gesamteinkommen von mehr
als 400.000 HRK (52.714,80 €)
Wert des langfristigen Vermögens 2.000.000 Mio. HRK übersteigt
In vorangegangenen Steuerperiode mehr als 15 Arbeitnehmer
beschäftigt