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Steuern im Direktvertrieb
Vorab:
Ich bin kein Steuer- oder Rechtsberater und der folgende Beitrag beruht auf persönlichem Wissen und eigenen
Erfahrungen. Es handelt sich hierbei um keine Steuer- oder Rechtsberatung. Weiterhin kann es Abweichungen
und Änderungen geben oder gegeben haben.
Gewerbeanmeldung - ja oder nein
Laut Einkommensteuergesetz Paragraph § 15 EStG muss ein Gewerbe
angemeldet werden, wenn:
● die Absicht besteht Gewinn zu erzielen,
● erkennbar ist, dass wirtschaftlicher Verkehr mit Dritten besteht,
● eine Wiederholungsabsicht vorliegt.
Dies gilt auch, wenn nur einer der drei Punkte zutrifft und eine
Gewinnabsicht nur nebensächlich ist. Das bedeutet, dass die
Gewerbeanmeldung bereits bei Aufnahme der Tätigkeit stattfinden muss.
Der Gewerbeschein
Du kannst ganz einfach beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde die
Gewerbeanmeldung vornehmen. Das kostet nicht die Welt. Der Preis hängt
von der Gemeinde ab und beträgt um die 10-40 €.
Ein paar Tage nach der Anmeldung erhältst Du einen Brief vom Finanzamt,
in dem Du im Voraus angibst, wie hoch Dein Einkommen / Gewinn inkl.
aller Einkommensarten, die für Dich relevant sind, sein wird und ob Du die
Kleinunternehmerregelung (§19 UstG) in Anspruch nehmen möchtest
(weitere Info siehe unten)
Sei realistisch und setze weder zuviel noch zu wenig an. Das Finanzamt
möchte mit diesem Formular lediglich feststellen, welche Steuerhöhe
eventuell anfallen wird und ob Du eine Einkommensteuervorauszahlung
leisten musst oder nicht. Wie sich Dein Geschäft letztendlich entwickelt,
kann niemand vorhersehen.
Steuerarten
Es gibt folgende Steuern, die anfallen können:
● Einkommensteuer
● Umsatzsteuer
● Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit ermittelt sich aus allen
Einnahmen abzüglich aller Ausgaben für das Geschäft. Investitionen und
Werbungskosten werden also von den Einnahmen abgezogen. Das was
übrig bleibt, ist der Gewinn.
Es kann also sein, dass der Gewinn negativ ist, weil mehr Ausgaben als
Einnahmen bestanden. Das kann am Anfang eines Geschäfts in der ersten
Zeit durchaus vorkommen.
Der Gewinn wird zu Deine anderen Einkommen aus anderen Quellen
(festes Gehalt, Einnahmen aus Mieten etc.) hinzugezählt und die
Einkommensteuer wird auf Basis dieser Gesamtsumme berechnet. Auch
negativer Gewinn wird berücksichtigt und kann die Einkommensteuer
"senken".
Einkommenssteuer aus selbständiger Tätigkeit wird für das gesamte Jahr
berechnet und ist nach Ermittlung durch die Einkommenssteuererklärung
zu entrichten (Formular "Einnahmen aus Gewerbebetrieb"). Sie fällt an,
sobald ein bestimmter Jahres Einkommensfreibetrag überschritten wird.
Kläre Deinen persönlichen Freibetrag mit einem Steuerberater ab.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer ist der Betrag, der sich ermittelt aus den eingenommenen
Mehrwertsteuer Beiträgen, die Du von Deinen Kunden erhältst und den
Mehrwertsteuerbeträgen, die Du für Deine Unternehmensausgaben zahlst.
Du bekommst z. B. Provisionen ausgezahlt, die 19% MwSt enthalten. Dann
musst Du diese MwSt an das Finanzamt abführen. Wenn Du zusätzlich
noch Ausgaben hattest z. B. Bürobedarf, Produkteinkauf,
Werbematerialien, Fahrtkosten; dann kannst Du die von Dir gezahlte MwSt
von den eingenommenen MwSt Beträgen abziehen.
Der Rest muss abgeführt werden. Dieser Betrag kann auch negativ sein
und Du erhältst etwas zurück.
In welcher Zeitspanne diese Berechnungen erfolgen, hängt vom Umsatz
des Unternehmens ab und wird vom Finanzamt festgelegt. Auch hier lohnt
sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Kleinunternehmerregelung (§19 UstG)
Es gibt eine Sonderregelung für Kleinunternehmen, die von der
Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung kannst Du freiwillig in Anspruch
nehmen. Der Umsatz darf hierfür 17.500 € im Jahr nicht übersteigen. Legst
Du Dich fest und übersteigt der Umsatz die 17.500 € in den nächsten
Jahren nicht, bist Du auf 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung
gebunden.
Steigt der Umsatz, kann man bei einem Umsatz bis 50.000 € noch einmal
frei Entscheiden, ob man in diesem Jahr bei der Regelung bleibt oder die
Kleinunternehmerregelung aufgibt und Umsatzsteuer abführt. Danach gilt
die normale Umsatzsteuerregelung.
Rein rechnerisch lohnt sich das nur, wenn Gewinn erzielt wird oder sich die
Ersparnis durch den gesparten Arbeitsaufwand rechnet. Außerdem muss
darauf geachtet werden, wann sich der Umsatz ändert, dass man
rechtzeitig eingenommen Mehrwertsteuer zur Seite legt.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf auch keine
Mehrwertsteuer auf Rechnungsbelegen aufführen, sonst muss diese
trotzdem abgeführt werden. Außerdem dürfen gezahlte MwST Beträge
beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden.
Hier gilt einfach "Einnahmen - Ausgaben = Gewinn" ohne Berücksichtigung
irgendwelcher MwSt Beträge.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist ab einem Gewinn von 24.500 € an die Gemeinde zu
entrichten. Hier gibt es individuelle Bemessungszahlen. Hier bespreche
Dich in diesem Fall am besten mit einem Steuerberater.
Umsatz
Umsatz ist das gesamte Geld, was Du von Auftraggebern und Kunden
durch Verkäufe oder Dienstleistungen einnimmst, abzüglich eventueller
Rückzahlungen.
Unternehmenskosten
Dazu zählen die Einkaufspreise von Produkten, die Du verkaufst und alle
Werbungskosten, die Du hast, um Dein Unternehmen zu unterhalten. Dazu
zählen Ausbildungskosten (Webinare, Bücher, Seminare …), Fahrtkosten
zu Zielen, die unternehmensrelevant sind (Kunden, Ausbildung,
Besorgungen …), alles an Arbeitsmaterial (Büro, PC, Stifte, Papier,
Drucker …) und was sonst noch so anfallen kann und für den Erhalt Deines
Gewerbes nötig ist.
Gewinn
Der Gewinn ermittelt sich aus dem Umsatz abzüglich der
Unternehmenskosten.
Sind die Unternehmenskosten höher als Der Umsatz, hast Du Verlust
Sind die Unternehmenskosten niedriger, hast Du Gewinn

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  • 1. Steuern im Direktvertrieb Vorab: Ich bin kein Steuer- oder Rechtsberater und der folgende Beitrag beruht auf persönlichem Wissen und eigenen Erfahrungen. Es handelt sich hierbei um keine Steuer- oder Rechtsberatung. Weiterhin kann es Abweichungen und Änderungen geben oder gegeben haben. Gewerbeanmeldung - ja oder nein Laut Einkommensteuergesetz Paragraph § 15 EStG muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn: ● die Absicht besteht Gewinn zu erzielen, ● erkennbar ist, dass wirtschaftlicher Verkehr mit Dritten besteht, ● eine Wiederholungsabsicht vorliegt. Dies gilt auch, wenn nur einer der drei Punkte zutrifft und eine Gewinnabsicht nur nebensächlich ist. Das bedeutet, dass die Gewerbeanmeldung bereits bei Aufnahme der Tätigkeit stattfinden muss. Der Gewerbeschein Du kannst ganz einfach beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde die Gewerbeanmeldung vornehmen. Das kostet nicht die Welt. Der Preis hängt von der Gemeinde ab und beträgt um die 10-40 €. Ein paar Tage nach der Anmeldung erhältst Du einen Brief vom Finanzamt, in dem Du im Voraus angibst, wie hoch Dein Einkommen / Gewinn inkl. aller Einkommensarten, die für Dich relevant sind, sein wird und ob Du die Kleinunternehmerregelung (§19 UstG) in Anspruch nehmen möchtest (weitere Info siehe unten) Sei realistisch und setze weder zuviel noch zu wenig an. Das Finanzamt möchte mit diesem Formular lediglich feststellen, welche Steuerhöhe eventuell anfallen wird und ob Du eine Einkommensteuervorauszahlung
  • 2. leisten musst oder nicht. Wie sich Dein Geschäft letztendlich entwickelt, kann niemand vorhersehen. Steuerarten Es gibt folgende Steuern, die anfallen können: ● Einkommensteuer ● Umsatzsteuer ● Gewerbesteuer Einkommensteuer Der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit ermittelt sich aus allen Einnahmen abzüglich aller Ausgaben für das Geschäft. Investitionen und Werbungskosten werden also von den Einnahmen abgezogen. Das was übrig bleibt, ist der Gewinn. Es kann also sein, dass der Gewinn negativ ist, weil mehr Ausgaben als Einnahmen bestanden. Das kann am Anfang eines Geschäfts in der ersten Zeit durchaus vorkommen. Der Gewinn wird zu Deine anderen Einkommen aus anderen Quellen (festes Gehalt, Einnahmen aus Mieten etc.) hinzugezählt und die Einkommensteuer wird auf Basis dieser Gesamtsumme berechnet. Auch negativer Gewinn wird berücksichtigt und kann die Einkommensteuer "senken". Einkommenssteuer aus selbständiger Tätigkeit wird für das gesamte Jahr berechnet und ist nach Ermittlung durch die Einkommenssteuererklärung zu entrichten (Formular "Einnahmen aus Gewerbebetrieb"). Sie fällt an, sobald ein bestimmter Jahres Einkommensfreibetrag überschritten wird. Kläre Deinen persönlichen Freibetrag mit einem Steuerberater ab. Umsatzsteuer
  • 3. Umsatzsteuer ist der Betrag, der sich ermittelt aus den eingenommenen Mehrwertsteuer Beiträgen, die Du von Deinen Kunden erhältst und den Mehrwertsteuerbeträgen, die Du für Deine Unternehmensausgaben zahlst. Du bekommst z. B. Provisionen ausgezahlt, die 19% MwSt enthalten. Dann musst Du diese MwSt an das Finanzamt abführen. Wenn Du zusätzlich noch Ausgaben hattest z. B. Bürobedarf, Produkteinkauf, Werbematerialien, Fahrtkosten; dann kannst Du die von Dir gezahlte MwSt von den eingenommenen MwSt Beträgen abziehen. Der Rest muss abgeführt werden. Dieser Betrag kann auch negativ sein und Du erhältst etwas zurück. In welcher Zeitspanne diese Berechnungen erfolgen, hängt vom Umsatz des Unternehmens ab und wird vom Finanzamt festgelegt. Auch hier lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater. Kleinunternehmerregelung (§19 UstG) Es gibt eine Sonderregelung für Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung kannst Du freiwillig in Anspruch nehmen. Der Umsatz darf hierfür 17.500 € im Jahr nicht übersteigen. Legst Du Dich fest und übersteigt der Umsatz die 17.500 € in den nächsten Jahren nicht, bist Du auf 5 Jahre an die Kleinunternehmerregelung gebunden. Steigt der Umsatz, kann man bei einem Umsatz bis 50.000 € noch einmal frei Entscheiden, ob man in diesem Jahr bei der Regelung bleibt oder die Kleinunternehmerregelung aufgibt und Umsatzsteuer abführt. Danach gilt die normale Umsatzsteuerregelung. Rein rechnerisch lohnt sich das nur, wenn Gewinn erzielt wird oder sich die Ersparnis durch den gesparten Arbeitsaufwand rechnet. Außerdem muss darauf geachtet werden, wann sich der Umsatz ändert, dass man rechtzeitig eingenommen Mehrwertsteuer zur Seite legt.
  • 4. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf auch keine Mehrwertsteuer auf Rechnungsbelegen aufführen, sonst muss diese trotzdem abgeführt werden. Außerdem dürfen gezahlte MwST Beträge beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden. Hier gilt einfach "Einnahmen - Ausgaben = Gewinn" ohne Berücksichtigung irgendwelcher MwSt Beträge. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist ab einem Gewinn von 24.500 € an die Gemeinde zu entrichten. Hier gibt es individuelle Bemessungszahlen. Hier bespreche Dich in diesem Fall am besten mit einem Steuerberater. Umsatz Umsatz ist das gesamte Geld, was Du von Auftraggebern und Kunden durch Verkäufe oder Dienstleistungen einnimmst, abzüglich eventueller Rückzahlungen. Unternehmenskosten Dazu zählen die Einkaufspreise von Produkten, die Du verkaufst und alle Werbungskosten, die Du hast, um Dein Unternehmen zu unterhalten. Dazu zählen Ausbildungskosten (Webinare, Bücher, Seminare …), Fahrtkosten zu Zielen, die unternehmensrelevant sind (Kunden, Ausbildung, Besorgungen …), alles an Arbeitsmaterial (Büro, PC, Stifte, Papier, Drucker …) und was sonst noch so anfallen kann und für den Erhalt Deines Gewerbes nötig ist. Gewinn Der Gewinn ermittelt sich aus dem Umsatz abzüglich der Unternehmenskosten. Sind die Unternehmenskosten höher als Der Umsatz, hast Du Verlust Sind die Unternehmenskosten niedriger, hast Du Gewinn