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Dreifacher Mehrwert
Fundierte Weiterbildung. Direkte Umsetzung im Unternehmen. Nachhaltige Prüfsicherheit
„Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige
fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben.
Sie umfasst neben der Analyse, die Ableitung und nachhaltige Umsetzung gezielter Maßnahmen und die
Prüfung ihrer Wirksamkeit sowie die Dokumentation des Prozesses. Wir haben gemeinsam mit weiteren
Experten, der DIHK-Bildungs-GmbH und IHK-Vertretern für Sie diesen Zertifikatslehrgang mit hohem
Praxisbezug geschaffen.“
Karsten Steffgen, Geschäftsführer, youCcom®
„Die Struktur des Lehrgangs ermöglicht es den Teilnehmern
ihr Wissen Schritt für Schritt direkt im Unternehmen
umzusetzen. Den Investitionen steht somit nicht nur die
fachliche Ausbildung des Teilnehmers, sondern auch die
Möglichkeit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im
Projekt gegenüber.“
Florian Pröbsting, Projektreferent, DIHK-Bildungs-GmbH
Aus dem gesetzlichen „Muss“ umfassende betriebswirtschaftliche Merhwerte schaffen
Richtig umgesetzt beinhaltet die GBpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte mit nachhaltigen
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens – nicht nur im Kampf um Talente und
Fachkräfte. Diese umfassen unter anderem die
nachhaltige Reduzierung von Krankheitstagen, Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation,
Reduzierung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit,
Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen.
Nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards
Der Zertifikatslehrgang “Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
(IHK)” entspricht den Qualitätsstandards, den die Industrie- und Handelskammern an bundesweite
Zertifikatslehrgänge stellen. Dieser macht fit für eine rechtskonforme und praxistaugliche Planung und
Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung. Er richtet sich an Personalverantwortliche, Personalreferenten,
Personalleiter, Betriebsräte, Personalräte, Gesundheitsmanager, Arbeitsmediziner, Fachkräfte für
Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkräfte, Arbeits- und Organisationspsychologen und freie Berater.
Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK)
DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung -
Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH
Aus der Praxis – für die Praxis
„Ein tolles Format! Es gibt keinen vergleichbaren
Lehrgang, der das Thema nur annähernd so
praxisbezogen und fundiert behandelt. Ein absolut
sinnvoller Aufbau, mit den richtigen Lerninhalten zur
richtigen Zeit. Für mich hat sich gezeigt, dass gerade
der Umfang ein wirkliches Muss ist, um sprech- und
handlungsfähig zu sein.“
Simone Skrzydlo
„Die professionelle Konzeption des bundeseinheitlichen
IHK-Zertifikatslehrganges ist beeindruckend. Er
liefert fundierte Einblicke in alle relevanten Themen,
Fragestellungen und Instrumente zur professionellen
Umsetzung in die betriebliche Praxis. Gerade die
qualifizierte begleitende Betreuung und das Webinar
im Rahmen der Projektphase sind zentral.“
Michael Steffens
„Durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang habe ich
- kompetent und professionell betreut - das beste
Rüstzeug für meine weitere Arbeit erhalten. Nicht nur
im Rahmen der zu erstellenden Projektarbeit konnte
man sein Wissen direkt umsetzen. Man hatte stets die
Möglichkeit entsprechendes Feedback von den Experten
zu erhalten.“
Eva Lubas
„Ein wirklicher Augenöffner, der nicht nur durch die
exzellente Betreuung sehr praxisorientiert Sicherheit
und Klarheit schafft. Die hochwertigen Erfahrungsberich-
te und zahlreichen Gruppenarbeiten ermöglichen einen
intensiven Austausch mit einem hohen Nutzen für den
Arbeitsalltag. So fällt es leicht, die Schritte im eigenem
Unternehmen anzustoßen und umzusetzen.“
Thomas Zörlein
„Die Teilnehmer werden durch unser
speziell geschultes 22-köpfiges
Trainerteam - natürlich auch mit
IHK-Zertifikat Prozessmanager für
die GBUpsych - fachlich bestens
begleitet. Ein 44-köpfiges Team
unterstützt Sie bei der Umsetzung
der abgeleiteten Maßnahmen.“
Björn Bücks,
Leiter Gesundheitsmanagement
und Arbeitspsychologie, youCcom®
Beste Qualifizierung und Begleitung
Ihr Gewinn/Zielsetzung
Die Teilnehmer/innen
lernen den gesetzlichen Rahmen rund um die Gefähr-•	
dungsbeurteilung psychischer Belastung kennen wie
die Bestimmungen des ArbSchG, u.a.
kennen die Grundlagen für die Entstehung psychischer•	
Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz
verstehen die Grundsätze zur Durchführung einer GBpsych•	
sind sensibilisiert für die Einbindung aller Stakeholder•	
wie z.B. die Interessenvertretung und können diese im
Prozess berücksichtigen
können mögliche Konsequenzen wie z.B. Strafzahlun-•	
gen einordnen
erhalten einen Überblick über Problemlösungsmöglich-•	
keiten anhand exemplarischer Vorgehensweisen (z.B.
Softwarelösungen, Dokumentationsanforderungen)
lernen Maßnahmen zur Umsetzung kennen (TOP-Prinzip•	
im Arbeitsschutz, Teamentwicklung, spezifische Trainings)
wissen um die Bedeutung von Kommunikation/Doku-•	
mentation für die Zielgruppe bzw. den professionellen
Umgang mit dem Thema
kennen die Möglichkeiten der Wirkungskontrolle für•	
erforderliche Maßnahmen
Wer sollte teilnehmen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalverantwortliche,
Personalreferenten, Personalräte, Gesundheitsmanager,
Betriebs- und Werksärzte, Arbeits- und Organisationspsy-
chologen, freie Berater
Teilnehmerzahl
mindestens 6 maximal 18 Teilnehmer pro Gruppe
Angebotspreis
pro Teilnehmer/in 1.690 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
inklusive Arbeitsmaterialien. Tagungsgetränke werden
gestellt.
50%ige Förderung für KMU
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“
bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer
Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, nach den Vorga-
ben der veröffentlichten Richtlinie einen Zuschuss zu den
Weiterbildungskosten in Höhe von 50% zu erhalten.
Registrieren Sie sich einfach frühzeitig bei der Fitt gGmbH als
KMU und reichen Sie den lehrgangsspezifischen Antrag mind-
estens drei Tage vor Beginn des Lehrganges ein. Infos:
Silke Rech, FITT GmbH, 0681 5867652, www.kdw.saarland.de
Ort
IHK Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Organisation
youCcom®
Ansprechpartner
Björn Bücks
zertifikatslehrgang@youccom.com
0201 8945 040
Termin(e)/Präsenz
11./12./13. April 2018
03./04. Mai 2018
Ablauf Seminartage
09.00 - 12.30 Uhr Seminarinhalte
12.30 - 13.15 Uhr Mittagessen
13.15 - 17.00 Uhr Seminarinhalte
ab 17.00 Uhr Abreise
IHK-Zertifikat
Die Übergabe mit Fototermin erfolgt im Anschluss an den
Lehrgang durch Herrn Jürgen Tilk, Teamleiter Weiterbildung,
IHK Saarland.
Vorbereitung
Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie
eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Bitte buchen Sie Ihre
Reisemittel erst, wenn Ihnen die Bestätigung vorliegt. Die
Teilnehmer werden gebeten, auf dem beigefügten Formblatt
Fragen zum Thema an den Referenten zu senden.
Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK)
Themenvorschläge
Bitte senden Sie das Formular einfach eingescannt per E-Mail an: zertifikatslehrgang@youccom.com
Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung (IHK)
11. April – 04. Mai 2018
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken
Datum Name/ Einrichtung / Firma
Wie sehen Ihre Erwartungen an die Veranstaltung aus?•	
Was sollte im Lehrgang thematisiert werden, damit die Teilnahme für Sie zum Erfolg wird?•
Seminarinhalte
11./12./13.04.2018 (24 Unterrichtseinheiten)
Grundlagen, Planung und Durchführung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastung (GBpsych)
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes•	
Psychische Belastungen als Gegenstand der•	
Gefährdungsbeurteilung
Rolle als Prozessmanager für die GBpsych•	
Grundlagen zur Durchführung einer GBpsych•	
Grundsätze für das Projektmanagement•	
Vorbereitung und Prozessplanung•	
Festlegen von Tätigkeiten, Bereichen und•	
Arbeitsplatztypen
Prozessabbildung und -management•	
Psychische Belastung ermitteln und
geeignete Maßnahmen ableiten
Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung•	
Ableitung, Entwicklung und Umsetzung von•	
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Vorgehensweise und Empfehlungen zur Wirksam-•	
keitskontrolle
14.04.- 02.05.2018 (24 Unterrichtseinheiten)
Selbstlernphase und Projektarbeit
Erstellung eines Konzepts für die Durchführung•	
einer GBpsych am selbstgewählten Praxisbeispiel
Recherche zu branchenrelevanten Besonderheiten•	
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visions-Webinar
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arbeit ist der 30. April 2018
03.05.2018 (8 Unterrichtseinheiten)
Reflexion und Kommunikation
Kollegiale Fallberatung zum Projektvorhaben•	
Kommunikation, Projektmanagement und•	
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04.05.2018 (8 Unterrichtseinheiten)
Abschlusstest
schriftlicher Test•	
Präsentation der Projektarbeit•
Wichtiger Hinweis für Interessenvertretungen
Für alle Arbeitgeber ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich
verpflichtend festgeschrieben. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind zur Wahrnehmung des
umfassenden Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrechts der Interessenvertretungen insbesondere
mit Blick auf das Recht mitzuentscheiden, in welchen Abständen die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
wird, welche Erhebungsverfahren eingesetzt werden, wie die Erfassung und Auswertung unter welchen
datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt und welche Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden zwingend
notwendig.
Die Schulung ist erforderlich für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht des
Arbeitgebers ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Entsprechendes gilt für die Personalvertretung aus § 46 Abs. 6
BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze (in NRW bspw. § 42 Abs. 5
LPVG). Die Schulung ist ferner nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
Anmeldung
Bitte senden Sie das Formular einfach eingescannt per E-Mail an: zertifikatslehrgang@youccom.com
Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastung (IHK)
11. April – 04. Mai 2018
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken
Datum
Ja, ich melde mich verbindlich an (und akzeptiere die Allgemeinen Teilnahmebedingungen)
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen
Teilnehmer/in
Einrichtung / Firma
Funktion
Tätigkeitsbereich
E-Mail
Telefon
Stempel/ Unterschrift
Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingun-
gen“ anerkannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldungen zu Veranstaltungen bei youCcom®
sind in jedem Fall in
Textform vorzunehmen. Die Anmeldungen können per Fax, E-Mail oder über
die Internetseite von youCcom®
erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Aus-
wahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die An-
meldungen werden in der Reihenfolge nach Eingang berücksichtigt und per
E-Mail bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt youCcom®
dies
dem Angemeldeten zeitnah mit.
2. Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch
youCcom®
fällig. Kosten für Lernmittel sind im Preis enthalten, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt im
laufenden Monat.
3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter
Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstal-
tung youCcom®
schriftlich mitteilt. Maßgebend ist der Zugang der Rück-
trittserklärung bei youCcom®
. Bereits bezahlte Entgelte werden im Fall des
rechtzeitig erklärten Rücktritts erstattet. Bei länger laufenden Veranstaltungen,
die in verschiedene Module aufgeteilt werden, ist für die Fristberechnung des
Rücktritts der Beginn des ersten Moduls maßgeblich. Erfolgt der Rücktritt
nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zur
Veranstaltung oder zu einzelnen Teilen, so ist der Teilnehmer zur Zahlung
des vollen Entgelts verpflichtet. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gewichtiger
Grund innerhalb von sechs Tagen vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, der für
den Teilnehmer bei Anmeldung zur Veranstaltung nicht vorhersehbar war
und/oder von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gewichtige Gründe sind in folgenden Fällen gegeben: Tod, unerwartet schwere
Erkrankung, schwerer Unfall des Versicherten, seiner im Haushalt lebenden
Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Versi-
cherte vertreten muss, Verlust oder örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des
Versicherten, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, wichtige Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige
Gründe durch schriftliche Bescheinigungen nachzuweisen bzw. gewünschte
zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen, gegebenenfalls auf Verlan-
gen die Ärzte in Bezug auf die schwere Krankheit von der Verschwiegenheitsp-
flicht zu entbinden. Der Nachweis des gewichtigen Grundes muss spätestens
eine Woche nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beziehungs-
weise nach Veranstaltungsbeginn bei youCcom®
eingereicht werden.
4. Wechsel des Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beein-
trächtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im
Ablauf den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung
des Entgeltes.
5. Absage, Ausfall und Verlegung von
Veranstaltungen
youCcom®
hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldun-
gen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem
Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und
Folgekosten (z. B. Reisekosten/ Arbeitsausfall) der Teilnehmer wegen Ausfall
oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
youCcom®
ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsver-
zug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der Teilnahme
weiterer Veranstaltungen auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet
sich der finanzielle Anspruch von youCcom®
nach Ziffer 3 der Allgemeinen
Teilnahmebedingungen.
7. Haftung
Eine Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
besteht nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Haftung
besteht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie
oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Eine Haftung besteht auch für
Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertrag-
spflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Verarbeitung und Nutzung personenbe-
zogener Daten, Widerspruchsrecht
youCcom®
verarbeitet und nutzt die bei der Anmeldung erhobenen person-
enbezogenen Daten des Teilnehmers, soweit dies für die Durchführung der
Veranstaltung oder die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
ist. Darüber hinaus kann youCcom®
diese Daten für die Zusendung von
Informationen über eigene ähnliche Angebote im Zusammenhang mit beru-
flicher Bildung verarbeiten oder nutzen, soweit der Teilnehmer einer solchen
Verwendung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch gegen die Verwendung
der personenbezogenen Daten des Teilnehmers für die oben genannten Infor-
mationszwecke ist jederzeit zum Beispiel per E-Mail möglich, ohne dass dafür
andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
9. Urheberrecht
Die bei Veranstaltungen youCcom®
ausgegebenen Unterlagen, Arbeitsblätter
und Fotoprotokolle unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht – auch
nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung youCcom®
vervielfältigt
und/ oder an Dritte weitergegeben werden.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
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Bewahrung des wissens ausscheidender Mitarbeiter
 

youCcom IHK Saarland Zertifikatslehrgang Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

  • 1. Dreifacher Mehrwert Fundierte Weiterbildung. Direkte Umsetzung im Unternehmen. Nachhaltige Prüfsicherheit „Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Sie umfasst neben der Analyse, die Ableitung und nachhaltige Umsetzung gezielter Maßnahmen und die Prüfung ihrer Wirksamkeit sowie die Dokumentation des Prozesses. Wir haben gemeinsam mit weiteren Experten, der DIHK-Bildungs-GmbH und IHK-Vertretern für Sie diesen Zertifikatslehrgang mit hohem Praxisbezug geschaffen.“ Karsten Steffgen, Geschäftsführer, youCcom® „Die Struktur des Lehrgangs ermöglicht es den Teilnehmern ihr Wissen Schritt für Schritt direkt im Unternehmen umzusetzen. Den Investitionen steht somit nicht nur die fachliche Ausbildung des Teilnehmers, sondern auch die Möglichkeit der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Projekt gegenüber.“ Florian Pröbsting, Projektreferent, DIHK-Bildungs-GmbH Aus dem gesetzlichen „Muss“ umfassende betriebswirtschaftliche Merhwerte schaffen Richtig umgesetzt beinhaltet die GBpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte mit nachhaltigen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens – nicht nur im Kampf um Talente und Fachkräfte. Diese umfassen unter anderem die nachhaltige Reduzierung von Krankheitstagen, Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation, Reduzierung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit, Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen. Nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards Der Zertifikatslehrgang “Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK)” entspricht den Qualitätsstandards, den die Industrie- und Handelskammern an bundesweite Zertifikatslehrgänge stellen. Dieser macht fit für eine rechtskonforme und praxistaugliche Planung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung. Er richtet sich an Personalverantwortliche, Personalreferenten, Personalleiter, Betriebsräte, Personalräte, Gesundheitsmanager, Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsfachkräfte, Arbeits- und Organisationspsychologen und freie Berater. Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK) DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH
  • 2. Aus der Praxis – für die Praxis „Ein tolles Format! Es gibt keinen vergleichbaren Lehrgang, der das Thema nur annähernd so praxisbezogen und fundiert behandelt. Ein absolut sinnvoller Aufbau, mit den richtigen Lerninhalten zur richtigen Zeit. Für mich hat sich gezeigt, dass gerade der Umfang ein wirkliches Muss ist, um sprech- und handlungsfähig zu sein.“ Simone Skrzydlo „Die professionelle Konzeption des bundeseinheitlichen IHK-Zertifikatslehrganges ist beeindruckend. Er liefert fundierte Einblicke in alle relevanten Themen, Fragestellungen und Instrumente zur professionellen Umsetzung in die betriebliche Praxis. Gerade die qualifizierte begleitende Betreuung und das Webinar im Rahmen der Projektphase sind zentral.“ Michael Steffens „Durch die Teilnahme am Zertifikatslehrgang habe ich - kompetent und professionell betreut - das beste Rüstzeug für meine weitere Arbeit erhalten. Nicht nur im Rahmen der zu erstellenden Projektarbeit konnte man sein Wissen direkt umsetzen. Man hatte stets die Möglichkeit entsprechendes Feedback von den Experten zu erhalten.“ Eva Lubas „Ein wirklicher Augenöffner, der nicht nur durch die exzellente Betreuung sehr praxisorientiert Sicherheit und Klarheit schafft. Die hochwertigen Erfahrungsberich- te und zahlreichen Gruppenarbeiten ermöglichen einen intensiven Austausch mit einem hohen Nutzen für den Arbeitsalltag. So fällt es leicht, die Schritte im eigenem Unternehmen anzustoßen und umzusetzen.“ Thomas Zörlein „Die Teilnehmer werden durch unser speziell geschultes 22-köpfiges Trainerteam - natürlich auch mit IHK-Zertifikat Prozessmanager für die GBUpsych - fachlich bestens begleitet. Ein 44-köpfiges Team unterstützt Sie bei der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.“ Björn Bücks, Leiter Gesundheitsmanagement und Arbeitspsychologie, youCcom® Beste Qualifizierung und Begleitung
  • 3. Ihr Gewinn/Zielsetzung Die Teilnehmer/innen lernen den gesetzlichen Rahmen rund um die Gefähr-• dungsbeurteilung psychischer Belastung kennen wie die Bestimmungen des ArbSchG, u.a. kennen die Grundlagen für die Entstehung psychischer• Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz verstehen die Grundsätze zur Durchführung einer GBpsych• sind sensibilisiert für die Einbindung aller Stakeholder• wie z.B. die Interessenvertretung und können diese im Prozess berücksichtigen können mögliche Konsequenzen wie z.B. Strafzahlun-• gen einordnen erhalten einen Überblick über Problemlösungsmöglich-• keiten anhand exemplarischer Vorgehensweisen (z.B. Softwarelösungen, Dokumentationsanforderungen) lernen Maßnahmen zur Umsetzung kennen (TOP-Prinzip• im Arbeitsschutz, Teamentwicklung, spezifische Trainings) wissen um die Bedeutung von Kommunikation/Doku-• mentation für die Zielgruppe bzw. den professionellen Umgang mit dem Thema kennen die Möglichkeiten der Wirkungskontrolle für• erforderliche Maßnahmen Wer sollte teilnehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalverantwortliche, Personalreferenten, Personalräte, Gesundheitsmanager, Betriebs- und Werksärzte, Arbeits- und Organisationspsy- chologen, freie Berater Teilnehmerzahl mindestens 6 maximal 18 Teilnehmer pro Gruppe Angebotspreis pro Teilnehmer/in 1.690 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. inklusive Arbeitsmaterialien. Tagungsgetränke werden gestellt. 50%ige Förderung für KMU Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, nach den Vorga- ben der veröffentlichten Richtlinie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten in Höhe von 50% zu erhalten. Registrieren Sie sich einfach frühzeitig bei der Fitt gGmbH als KMU und reichen Sie den lehrgangsspezifischen Antrag mind- estens drei Tage vor Beginn des Lehrganges ein. Infos: Silke Rech, FITT GmbH, 0681 5867652, www.kdw.saarland.de Ort IHK Saarland Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken Organisation youCcom® Ansprechpartner Björn Bücks zertifikatslehrgang@youccom.com 0201 8945 040 Termin(e)/Präsenz 11./12./13. April 2018 03./04. Mai 2018 Ablauf Seminartage 09.00 - 12.30 Uhr Seminarinhalte 12.30 - 13.15 Uhr Mittagessen 13.15 - 17.00 Uhr Seminarinhalte ab 17.00 Uhr Abreise IHK-Zertifikat Die Übergabe mit Fototermin erfolgt im Anschluss an den Lehrgang durch Herrn Jürgen Tilk, Teamleiter Weiterbildung, IHK Saarland. Vorbereitung Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Bitte buchen Sie Ihre Reisemittel erst, wenn Ihnen die Bestätigung vorliegt. Die Teilnehmer werden gebeten, auf dem beigefügten Formblatt Fragen zum Thema an den Referenten zu senden. Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK)
  • 4. Themenvorschläge Bitte senden Sie das Formular einfach eingescannt per E-Mail an: zertifikatslehrgang@youccom.com Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK) 11. April – 04. Mai 2018 IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Datum Name/ Einrichtung / Firma Wie sehen Ihre Erwartungen an die Veranstaltung aus?• Was sollte im Lehrgang thematisiert werden, damit die Teilnahme für Sie zum Erfolg wird?•
  • 5. Seminarinhalte 11./12./13.04.2018 (24 Unterrichtseinheiten) Grundlagen, Planung und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes• Psychische Belastungen als Gegenstand der• Gefährdungsbeurteilung Rolle als Prozessmanager für die GBpsych• Grundlagen zur Durchführung einer GBpsych• Grundsätze für das Projektmanagement• Vorbereitung und Prozessplanung• Festlegen von Tätigkeiten, Bereichen und• Arbeitsplatztypen Prozessabbildung und -management• Psychische Belastung ermitteln und geeignete Maßnahmen ableiten Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung• Ableitung, Entwicklung und Umsetzung von• Maßnahmen Vorgehensweise und Empfehlungen zur Wirksam-• keitskontrolle 14.04.- 02.05.2018 (24 Unterrichtseinheiten) Selbstlernphase und Projektarbeit Erstellung eines Konzepts für die Durchführung• einer GBpsych am selbstgewählten Praxisbeispiel Recherche zu branchenrelevanten Besonderheiten• bei der Durchführung einer GBpsych Möglichkeit für ein fachliches Feedback per Super-• visions-Webinar Abgabetermin für die Übersendung der Projekt-• arbeit ist der 30. April 2018 03.05.2018 (8 Unterrichtseinheiten) Reflexion und Kommunikation Kollegiale Fallberatung zum Projektvorhaben• Kommunikation, Projektmanagement und• Projektmarketing 04.05.2018 (8 Unterrichtseinheiten) Abschlusstest schriftlicher Test• Präsentation der Projektarbeit•
  • 6. Wichtiger Hinweis für Interessenvertretungen Für alle Arbeitgeber ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind zur Wahrnehmung des umfassenden Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrechts der Interessenvertretungen insbesondere mit Blick auf das Recht mitzuentscheiden, in welchen Abständen die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, welche Erhebungsverfahren eingesetzt werden, wie die Erfassung und Auswertung unter welchen datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt und welche Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden zwingend notwendig. Die Schulung ist erforderlich für die Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Entsprechendes gilt für die Personalvertretung aus § 46 Abs. 6 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze (in NRW bspw. § 42 Abs. 5 LPVG). Die Schulung ist ferner nach § 96 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
  • 7. Anmeldung Bitte senden Sie das Formular einfach eingescannt per E-Mail an: zertifikatslehrgang@youccom.com Zertifikatslehrgang. Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (IHK) 11. April – 04. Mai 2018 IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken Datum Ja, ich melde mich verbindlich an (und akzeptiere die Allgemeinen Teilnahmebedingungen) Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Teilnehmer/in Einrichtung / Firma Funktion Tätigkeitsbereich E-Mail Telefon Stempel/ Unterschrift
  • 8. Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingun- gen“ anerkannt. 1. Anmeldung Die Anmeldungen zu Veranstaltungen bei youCcom® sind in jedem Fall in Textform vorzunehmen. Die Anmeldungen können per Fax, E-Mail oder über die Internetseite von youCcom® erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Aus- wahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die An- meldungen werden in der Reihenfolge nach Eingang berücksichtigt und per E-Mail bestätigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt youCcom® dies dem Angemeldeten zeitnah mit. 2. Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch youCcom® fällig. Kosten für Lernmittel sind im Preis enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt im laufenden Monat. 3. Rücktritt Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstal- tung youCcom® schriftlich mitteilt. Maßgebend ist der Zugang der Rück- trittserklärung bei youCcom® . Bereits bezahlte Entgelte werden im Fall des rechtzeitig erklärten Rücktritts erstattet. Bei länger laufenden Veranstaltungen, die in verschiedene Module aufgeteilt werden, ist für die Fristberechnung des Rücktritts der Beginn des ersten Moduls maßgeblich. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zur Veranstaltung oder zu einzelnen Teilen, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gewichtiger Grund innerhalb von sechs Tagen vor Veranstaltungsbeginn vorliegt, der für den Teilnehmer bei Anmeldung zur Veranstaltung nicht vorhersehbar war und/oder von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gewichtige Gründe sind in folgenden Fällen gegeben: Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Versicherten, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Versi- cherte vertreten muss, Verlust oder örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Versicherten, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wichtige Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigungen nachzuweisen bzw. gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen, gegebenenfalls auf Verlan- gen die Ärzte in Bezug auf die schwere Krankheit von der Verschwiegenheitsp- flicht zu entbinden. Der Nachweis des gewichtigen Grundes muss spätestens eine Woche nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beziehungs- weise nach Veranstaltungsbeginn bei youCcom® eingereicht werden. 4. Wechsel des Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beein- trächtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablauf den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. 5. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen youCcom® hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldun- gen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten (z. B. Reisekosten/ Arbeitsausfall) der Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen. 6. Ausschluss von der Teilnahme youCcom® ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsver- zug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der Teilnahme weiterer Veranstaltungen auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von youCcom® nach Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen. 7. Haftung Eine Haftung auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften besteht nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Haftung besteht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Eine Haftung besteht auch für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertrag- spflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 8. Verarbeitung und Nutzung personenbe- zogener Daten, Widerspruchsrecht youCcom® verarbeitet und nutzt die bei der Anmeldung erhobenen person- enbezogenen Daten des Teilnehmers, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung oder die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Darüber hinaus kann youCcom® diese Daten für die Zusendung von Informationen über eigene ähnliche Angebote im Zusammenhang mit beru- flicher Bildung verarbeiten oder nutzen, soweit der Teilnehmer einer solchen Verwendung nicht widersprochen hat. Ein Widerspruch gegen die Verwendung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers für die oben genannten Infor- mationszwecke ist jederzeit zum Beispiel per E-Mail möglich, ohne dass dafür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. 9. Urheberrecht Die bei Veranstaltungen youCcom® ausgegebenen Unterlagen, Arbeitsblätter und Fotoprotokolle unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung youCcom® vervielfältigt und/ oder an Dritte weitergegeben werden. 10. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Essen.