Swiss eHealth Forum | 7. März 2013 | Referat Mag. Hubert A. Eisl
Eine moderne Gesundheitsversorgung verlangt, dass alle Gesundheitsdienste, die ein Patient im Zuge der Behandlung bzw. Betreuung in Anspruch nimmt, eng zusammenarbeiten und strukturiert kommunizieren. Mit ELGA wird einerseits berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern der Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten ermöglicht, andererseits durch die Zugriffs- und Steuerungsmöglichkeiten für die Patienten selbst die Patientensouveränität gestärkt. Am 13.11.2012 wurde das ELGA-Gesetz beschlossen und ELGA wird nun stufenweise aufgebaut.
SeHF 2015 | Integrierte Gesundheitsversorgung in der Langzeitpflege
SeHF 2013 | Die elektronische Gesundheitsakte ELGA in Österreich (Hubert A. Eisl)
1. Swiss eHealth Forum
Die elektronische Gesundheitsakte
ELGA in Österreich
Bern, 07.03.2013
Mag. Hubert A. Eisl, MBA
ELGA GmbH
2. Zahlen zum österreichischen Gesundheitswesen
Bevölkerung: 8,36 Mio (ausgestattet mit e-card)
Krankenanstalten: 266 (mit 64.000 Betten)
Spitalsärzte: 21.700
Pflegepersonal: 82.600
Ärzte für Allgemeinmedizin: 12.700
Fachärzte: 19.200
Zahnärzte: 4.600
Ärzte in Ausbildung: 6.900
Hebammen: 1.800
Apotheken: 2.250 (Öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Hausapotheken)
Quelle: Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, März 2011, Zahlen gerundet
07.03.2013 Überblick ELGA 2
3. Warum ELGA ?
„ÖffentlichesInteresse“ an der Umsetzung von ELGA
entsteht durch das fragmentierte Gesundheitssystem
Organisations- und sektorenübergreifende Behandlungs- und
Betreuungsprozesse, Beteiligung mehrerer Gesundheitsdienste
Sicherung des organisationsübergreifenden Informationsflusses
Aktuelles Wissen zum Patienten stärkt die Qualität von
diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen und hebt die
Prozess- und Ergebnisqualität im Behandlungsablauf
Vor-Befunde und Medikation stehen „online“ zur Verfügung
Vermeidung von Patientenbelastung durch Doppeluntersuchungen
und Mehrfachverordnungen
Patienten müssen ihre Gesundheitsinformationen nicht „verwalten“
ELGA-Standards für Dokumente: rasche Lesbarkeit, gezieltes
Auffinden wesentlicher Informationen, direkte Übernahme
07.03.2013 Überblick ELGA 3
4. Was ist ELGA ?
Ein modernes elektronisches Informationssystem,
mit dessen Unterstützung
vorhandene Befunde und Verordnungen patientenbezogen
gebündelt werden,
die Gesundheitseinrichtungen über bestehende Netze (Healix,
GIN/e-card etc.) miteinander verbunden werden,
berechtigte Gesundheitsorganisationen auf Gesundheitsdaten
zugreifen können
und damit über einheitlich strukturierte Informationen verfügen,
Patienten über ein ELGA-Portal auf ihre eigenen
Gesundheitsdaten steuernd zugreifen können und
durch ein Protokoll über die Zugriffe der Gesundheits-
einrichtungen auf ihre Daten informiert sind sowie
die Informationsschnittstellen im österreichischen
Gesundheitssystem überbrückt werden
07.03.2013 Überblick ELGA 4
5. ELGA – Architektur und Anwender
GDA
Bürger
Zentrale Komponenten
ZPI GDAI BER PROT PORTAL
EB EB EB EB ELGA-Bereiche
1 2 3 n (IHE XDS Affinity Domains)
Ordi Apo Lab Rad KH Pflege
1 1 1 1 1 1
Ordi Apo Lab Rad KH Pflege Gesundheitsdienste-
n n n n n n anbieter (GDA)
SW-Hersteller 1 … SW-Hersteller n
Legende:
ZPI=Zentraler Patientenindex, GDAI=GDA-Index, BER=Berechtigungssystem, PROT=Protokollierungssystem, EB=ELGA-Bereich,
Ordi=Ordination, Apo=Apotheke, Lab=Labor, Rad=Radiologieinstitut, KH=Krankenhaus; Pflege=Pflegeinstitution
Darstellung der Anbindungen exemplarisch.
07.03.2013 Überblick ELGA 5
6. Die Rolle der Standards
Prozesse Datenaustausch Daten-/Dokumentenstrukturen
Relevante IHE Profile werden genutzt: Reference Information Model (RIM)
CT – Consistent Time Strukturierte Dokumente (CDA)
ATNA – Audit Trail and Node Authentication
Leitfäden je fachlicher Domäne (4 existieren
PDQ – Patient Demographics Query bereits, weitere folgen)
PIX – Patient Identifier Cross Referencing Semantik-Standards (Codelisten,
BPPC – Basic Patient Privacy Consent Terminologien) werden je Leitfaden festgelegt
XUA – Cross Enterprise User Assertion Freigabe durch HL7 über sog. Ballots
XCA – Cross Community Access Online-Validator zur automatischen
XDS a+b – Cross Enterprise Document
Überprüfung der Leitfaden-Konformität
Sharing
von CDA-Dokumenten
National Contact Point (IHE konform) Referenz-Stylesheet für Anzeige und
wurde als common component in Druck
epSOS mit Industrie Partnern realisiert.
www.elga.gv.at/index.php?id=28
www.ihe-austria.at
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7. ELGA-Gesetz - Eckpunkte
Beschluss November 2012, in Kraft seit 1.1.2013
Patientenautonomie
Differenzierte Opt-out-Möglichkeiten (Freiwilligkeit)
Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten
Einsicht in das Zugriffsprotokoll
über ein ELGA-Bürgerportal
Schaffung von Serviceeinrichtungen
ELGA-Hotline
Widerspruchsstelle
Ombudsstelle
07.03.2013 Überblick ELGA 7
8. ELGA-Gesetz - Eckpunkte
„ELGA-GDA“ sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheken,
Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen
Gesetzlich ausgenommen sind Ärzte mit behördlichen
Aufgaben, Betriebsärzte/Arbeitsmediziner, Ärzte von
Versicherungen
Explizites Verwendungsverbot für bestimmte Personen
und Institutionen wie Arbeitgeber, Personalvermittler u.ä.
Gesonderte Regelung für „Doppelrolle“ Arbeitgeber/GDA
Ohne „Identifikation des Bürgers“ (technischer
Nachweis des Behandlungs-/Betreuungskontextes)
kein Zugriff auf ELGA
z.B. über „Stecken“ der e-card, Bürgerkarte, Aufnahme in
Krankenhaus-IT
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9. ELGA-Gesetz - Eckpunkte
Berechtigte GDA haben Zugriff für einen begrenzten
Zeitraum
28 Tage Zugriff für behandelnden Arzt
2 Stunden für Apotheker
Individuelle Steuerung durch den Patienten
Verlängerung durch Patienten für den „Arzt des
Vertrauens“
Der Zugriff kann dem GDA im Einzelfall verwehrt werden
07.03.2013 Überblick ELGA 9
10. ELGA-Gesetz - Eckpunkte
Zeitlich gestaffelte Speicherpflicht für ausgewählte
Dokumente durch bestimmte Fachrichtungen und
Institutionen
Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus (ärztlich und
pflegerisch), Laborbefund, Radiologiebefund
Medikation
Struktur und Format sind vorgeschrieben,
Datenstrukturqualität im Zeitverlauf steigend
Harmonisierung weiterer Dokumentenklassen in Arbeit,
die in der Folge per Verordnung mit Übergangsfristen
verbindlich gemacht werden
07.03.2013 Überblick ELGA 10
11. ELGA-Gesetz - Eckpunkte
Abruf der Dokumente unter Beachtung der
Berufsgesetze (z.B. Sorgfaltspflicht entsprechend
Ärztegesetz, Apothekenbetriebsordnung) und der
Teilnehmerrechte
Speicherdauer (der Verweise) in ELGA
10 Jahre für e-Befunde
1 Jahr für e-Medikation
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13. Anforderungen an e-Befunde
für alle medizinischen Dokumente
verwendbar
archivierbar
international standardisiert
Grafiken, Tabellen,
Formatierungen und Anhänge
enthalten
alle Metadaten für das
Dokumentenmanagement
enthalten
für beliebige Ausgabemedien
optimierbar (Bildschirm, Drucker,
Smartphone)
maschinen-lesbare medizinische
Einzeldaten enthalten (optional),
die in IT-Systeme importiert
werden können
http://www.elga.gv.at/index.php?id=28
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14. ELGA-Gesetz – Termine für CDA
Codierung der Dokument-Inhalte
nach einheitlichen Vorgaben
(Implementierungsleitfaden)
Einheitlicher CDA-Header
(suchbare Metadaten) Alle
Einheitliche Struktur und
Gliederung des Inhalts
(uncodierter Inhalt)
Fonds-KA Selbständige Ambulatorien PRIKRAF-KA
AUVA-KA Niedergelassene FA
Pflegeeinrichtungen Gruppenpraxen
‘12 2013 2014 2015 2016 2017 Zeit
Gilt für: Entlassungsbriefe Ärztlich, Pflege, Laborbefund, Radiologiebefund.
Entsprechend Verordnung: Pathologiebefunde, Facharztbefunde, Ambulante Pflegeberichte
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