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BÜRGER ENERGIE



 Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Impressum
Herausgeber:   Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt-        Gestaltung:   Frank Schöler, fesa e.V., www.schoeler-werbung.de
schaft Baden-Württemberg, Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart,
www.um.baden-wuerttemberg.de / LUBW Landesanstalt für                Bezug:   Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei der LUBW
Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg,                 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-
Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttem-         Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, sowie als
berg.de / Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung,   Download im PDF-Format unter www.um.baden-wuerttemberg.
Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Str. 15,         de und unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/6638/
70184 Stuttgart
                                                                     Druck:   SchwaGe Druck, 76287 Rheinstetten; gedruckt auf
TExt und REdaktion:   Nico Storz (fesa e.V. ), Gerd Oelsner /        Recyclingpapier
Tanja Müller (LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und
Naturschutz Baden-Württemberg, Abt. 2 – Agenda-Büro Baden-           Rechtliche Beratung:     FlaigRitterhoff, Rechtsanwälte in Partner-
Württemberg), Nadja Milkowski / Dr. Till Jenssen (Ministerium        schaft. www.flaig-ritterhoff.de
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Abt. 6, Referat 61 / Referat 64), Tobias Hentschel / Lars Velser     Der vorliegenden Broschüre liegen mit freundlicher Genehmi-
(BWE), EnergieAgentur.NRW, Dr. Michael Roth (BWGV)                   gung die Inhalte folgender Publikationen zugrunde:
                                                                     -	 Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen (EnergieAgentur.NRW)
Bildrechte   sind bei den Bildern vermerkt. Die Rechte der           -	 Windenergie in Bürgerhand (BWE)
Steckbriefe-Fotos liegen, wenn nicht anders vermerkt, bei            Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des
den dargestellten Betreibern. Titelfoto: Ingersheim. Tom Sidji/      Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung von Beleg-
www.tomsidji.de                                                      exemplaren gestattet. Stand: November 2012, 1. Auflage




2                                                                          Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Vorwort
     Die Energiewende ist ein Generationenprojekt. Der not- sich mit Unterstützung des Landes regional und landesweit ver-
wendige Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren netzen.
Energien stellt uns vor neue Herausforderungen – und bietet Bürgerenergieanlagen sind ein wichtiger Bestandteil für den
große Chancen für Baden-Württemberg und darüber hinaus. Die Erfolg der Energiewende. Über die Nutzung der Photovoltaik
grün-rote Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energie- hinaus entstehen zunehmend Nahwärme-Genossenschaften und
wende aktiv und engagiert voranzutreiben.                            – teilweise mit finanzieller Unterstützung des Landes – ganze
Dafür hat die Landesregierung im Jahr 2012 wichtige gesetzliche Bioenergiedörfer. Erste Beispiele gibt es auch zu Windenergie,
Grundlagen geschaffen. Dies gilt insbesondere für die Windenergie, Wasserkraft oder Energieeffizienz. Diese Entwicklungen wollen
bei der in Baden-Württemberg großer Nachholbedarf besteht. wir weiter ausbauen und unterstützen.
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes und dem neuen Für Bürgerenergieanlagen sind neben den in Baden-Württemberg
Windenergieerlass wurden die Rahmenbedingungen für einen weit verbreiteten Energiegenossenschaften auch andere Rechts-
Ausbau der Windenergie verbessert. Außerdem soll der Klima- formen möglich und sinnvoll. Dies zeigen besonders größere So-
schutz in Baden-Württemberg Gesetzesrang erhalten: Ziel ist, die lar- oder Windparks, die oft in der Rechtsform der GmbH & Co.
Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 Prozent gegenüber den KG betrieben werden.
Emissionen im Jahr 1990 zu verringern. Mittelfristig bis 2020 setzt Welche Lösung vor Ort die beste ist, muss orts- und fallbezogen
sich das Land die Zielmarke von minus 25 Prozent.                    entschieden werden. Die vorliegende Broschüre soll dazu beitra-
Diese ambitionierten Ziele können nur durch eine gemeinsame gen, diese Entscheidungen fachlich fundiert treffen zu können.
Kraftanstrengung der gesamten Gesellschaft als Gemeinschafts- Auch hier gilt: Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Denn
werk aller erreicht werden. Hierfür suchen wir besonders die Zu- es gibt in Baden-Württemberg schon viele gute Beispiele und
sammenarbeit mit den Kommunen und die Unterstützung und Erfahrungen aus der Praxis, von denen wir lernen und profitieren
Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Denn die aktive Beteili- können. Einige davon sind in dieser Broschüre beschrieben. Ich
gung von Bürgerinnen und Bürgern stärkt die Akzeptanz vor Ort, wünsche mir, dass sie viele Nachahmer finden, die gemeinsam
sorgt für wirtschaftliche Teilhabe und stellt den notwendigen Um- mit uns die Energiewende in Baden-Württemberg umsetzen und
bau der Energieversorgung auf eine breite gesellschaftliche Basis.   gestalten wollen.
Die Bürgerbeteiligung als Markenzeichen der Landesregierung
fällt im Energiebereich auf fruchtbaren Boden. Schon jetzt
gestalten über 100 Bürgerenergiegenossenschaften im Land aktiv
die Energiewende mit. Vor Ort sind viele ehrenamtliche Solar- Franz Untersteller MdL
vereine und Energie-Arbeitskreise aktiv, die gemeinsam und mit Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes
den Kommunen beispielsweise Bürgersolaranlagen anstoßen und Baden-Württemberg 	



                                                                                                                                 3
Grußwort
      Die Energiewende bietet eine große Chance für ein Mehr           Ein solches Projekt ist nur im Dreiklang zwischen Staat, Markt
an aktiver Bürgerbeteiligung. Das ist uns als Landesregierung sehr     und Zivilgesellschaft zu bewältigen. Ich bin überzeugt, dass dabei
wichtig. Deshalb ziehe ich als Staatsrätin für Zivilgesellschaft und   der Zivilgesellschaft eine immer größere Bedeutung zukommt.
Bürgerbeteiligung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft bei dem Thema Bürgerenergie an einem Strang.         Für diese Verknüpfung bietet sich mit der von uns angestoßenen
Denn es ist wichtig, dass die Energiewende „von unten“ wächst          Allianz für Beteiligung ein ideales Forum an. Gerade beim Thema
und dadurch demokratisiert wird. Hierzu bieten zum Beispiel            Bürgerenergie ist sie als unabhängiges, nichtstaatliches Netzwerk
Energiegenossenschaften eine hervorragende Form: Den Men-              eine hervorragende Plattform für den Austausch von Know-how
schen wird die Möglichkeit geboten, sich zusammenzuschließen,          und Informationen und damit als Kooperationspartnerin für Ihr
die Energiewende selber in die Hand zu nehmen und mit ihrem            Vorhaben bestens geeignet. Das Landesnetzwerk ehrenamtliche
Geld den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.                      Energie-Initiativen ist uns in der Allianz ein wichtiger Partner.


Denn für das Gelingen der Energiewende sind nicht nur Inge-            Lassen Sie uns die Herausforderung Energiewende gemeinsam
nieurskunst und Projektmanagement gefragt, sondern vor allem           anpacken und mit Hilfe von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteili-
auch die frühzeitige Information, Beteiligung und Motivation der       gung voranbringen und umsetzen.
Menschen für dieses große gesellschaftliche Gemeinschaftswerk.


Doch um die Energiewende zu realisieren, bedarf es mehr:
Es geht dabei mehr denn je darum, das Gemeinwohl und die               Gisela Erler
Belange des Einzelnen in Einklang zu bringen.                          Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung



4                                                                            Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Inhaltsverzeichnis
Impressum ....................................................................................................................................................................... 2
Vorwort Minister Franz Untersteller . ..................................................................................................................... 3
Grußwort Staatsrätin Gisela Erler ........................................................................................................................... 4
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................... 5
Einführung und Überblick . ....................................................................................................................................... 6

Die Urform einer Gesellschaft: die GbR .............................................................................................................. 8
  Beispiel: Solarinitiative Ludwigsburg ............................................................................................................. 10
  Beispiel: RegioWasserkraftanlage Freiburg ................................................................................................... 10
  EXKURS: Prospektpflicht . ................................................................................................................................ 11

Alternative für größere Projekte: GmbH & Co. KG ....................................................................................... 12
   Beispiel: Freiamt Windmühlen GmbH & Co. KG .................................................................................... 14
   Beispiel: Solarparks der Stadtwerke Karlsruhe ........................................................................................... 14
   Beispiel: Einsparkraftwerk der Staudinger Gesamtschule Freiburg ..................................................... 15

Die Energiegenossenschaft – eine basisdemokratische Rechtsform ......................................................... 16
  Sechs Schritte zur eigenen Energiegenossenschaft .................................................................................... 18
  Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft ................................................................... 18
  Beispiel: Bürger Energie St. Peter eG ............................................................................................................. 19
  Beispiel: ÖEG eG .................................................................................................................................................. 19
  Beispiel: BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG ...................................................20
  Beispiel: Solar-Bürger-Genossenschaft eG Freiburg ..................................................................................20
  Beispiel: Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG ..................................................................................... 21
  Beispiel: OstalbBürgerEnergie eG Aalen ...................................................................................................... 21

Gemeinschaftsprojekt: Bürgerwindpark ..............................................................................................................22
  Der Bürgerwindpark: Von der Idee zur Umsetzung .................................................................................24
  Schematisches Ablaufmodell zur Realisierung eines Bürgerwindparks .............................................28
  Interview mit Dieter Hallmann, Vorstand EG Ingersheim und Umgebung eG ..............................30
  Beispiel: Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG . ....................................................... 31
  Beispiel: Bürgerwindkraftwerk Gnannenweiler GmbH & Co. KG ...................................................... 31

Tabellarische Übersicht der häufigsten Rechtsformen ...................................................................................32
Weitere Gesellschafts- und Beteiligungsformen in Stichworten ................................................................32
  Beispiel: Mittelbadische Energiegenossenschaft eG & Badische Kraftwerk GmbH & Co. KG .........35
  Beispiel: solarcomplex AG Singen als Bürgerunternehmen ...................................................................35
Wie Kommunen ihre Bürger unterstützen können .......................................................................................36
Wichtige Adressen zum Thema in Baden-Württemberg ..............................................................................38
Hintergrundinformationen ......................................................................................................................................39




                                                                                                                                                                               5
Dreisamstadion Freiburg. Foto: triolog-freiburg




                                                  Einführung und Überblick

                                                       Viele Menschen motivieren die Themen Energiewende und         Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts schlossen sich Bür-
                                                  Klimaschutz zum Handeln: Sie nutzen Bus und Bahn statt des         ger zusammen, um in Elektrizitätsgenossenschaften Strom aus
                                                  eigenen Autos, kaufen energiesparende Haushaltsgeräte, bezie-      Wasser- und Windkraft zu produzieren. Durch Änderungen
                                                  hen Ökostrom, installieren eine solarthermische Anlage und vie-    der politischen Rahmenbedingungen und die Zentralisierung
                                                  les mehr. Über den Einflussradius des Einzelnen hinaus eröffnen    der Stromversorgung lösten sich diese Strukturen im Laufe des
                                                  sich durch den Zusammenschluss von mehreren Bürgern weitere        20. Jahrhunderts in vielen Orten auf. In den 90er Jahren erlebten
                                                  Handlungsfelder. Gerade im Bereich der Anlagen zur Nutzung         Gemeinschaftsenergieanlagen eine Renaissance durch Bürger, die
                                                  erneuerbarer Energien sind die Kapazitäten des Einzelnen schnell   mit viel Engagement die Nutzung erneuerbarer Energien voran-
                                                  ausgeschöpft. So etwa, wenn keine eigenen Dachflächen für die      trieben. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
                                                  Installation einer Photovoltaikanlage vorhanden sind oder die      (EEG) im Jahr 2000 wurde die Vergütung dieses Stroms bundesweit
                                                  Errichtung einer Windkraftanlage die eigenen finanziellen Mög-     gesichert und Bürgerenergieanlagen entwickeln sich seitdem zu
                                                  lichkeiten übersteigt. Durch die Zusammenlegung von Kapital,       einem wichtigen Element der Energiewende.
                                                  Wissen und Zeitkapazitäten kann die Installation einer größeren
                                                  Photovoltaikanlage auf gepachteten Dächern oder gar ein ganzer     Bürgerenergieanlagen im Sinne dieser Broschüre sind in der
                                                  Windpark Wirklichkeit werden.                                      Regel in dreifacher Hinsicht regional verwurzelt:
                                                                                                                     •	die beteiligten Bürger stammen aus einer Region
                                                  Eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Bürger          •	die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in dieser Region
                                                  gemeinschaftlich betreiben oder finanzieren, wird hier als Bür-    •	die Energieanlage wird in derselben Region errichtet
                                                  gerenergieanlage bezeichnet. Bürger können so von der gesetz-
                                                  lich gesicherten Einspeisevergütung für Anlagen zur Nutzung        Die Wertschöpfung vor Ort kommt dabei den Kommunen über
                                                  erneuerbarer Energien profitieren. Dies kann bereits durch eine    erhöhte Steuereinnahmen, den Bürgern über erhöhte Kaufkraft
                                                  kleine finanzielle Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage        und häufig auch den ansässigen Unternehmen über zusätzliche
                                                  geschehen.                                                         Aufträge zugute.




                                                  6                                                                       Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Diese Broschüre stellt die Vielfältigkeit von Bürgerenergieanlagen   Die Wahl der Gesellschaftsform für eine Bürgerenergieanlage
dar. Die unterschiedlichen Herangehensweisen werden anhand           beeinflusst jedoch auch den Arbeitsaufwand bei der Gründung
konkreter Projektbeispiele aus Baden-Württemberg vorgestellt.        und während der gesamten Laufzeit der Anlage. Außerdem
Sie stehen stellvertretend für viele andere erfolgreich umgesetzte   bestimmt sie den Umfang der Mitspracherechte der Beteiligten
oder in Planung befindliche Projekte, sollen Vorbild sein und        und deren Haftung. Ein späterer Rechtsformwechsel ist zeit- und
Mut machen.                                                          kostenintensiv, sodass die passende Gesellschaftsform gut über-
                                                                     legt sein sollte.
Es werden allgemein gültige Rahmenbedingungen für Betreiber-
gesellschaften und für die gemeinschaftliche Finanzierung von        Die gängigsten Rechtsformen werden in den entsprechenden Ab-
Bürgerenergieanlagen beschrieben. Auf die ersten Schritte der        schnitten zur GbR, zur GmbH & Co. KG und zur Genossenschaft
Formulierung einer Geschäftsidee – inklusive Festlegung von          beschrieben und anschließend zusammenfassend gegenüber-
Unternehmenszielen, Kooperationspartnern und Rentabilitäts-          gestellt. Im Schlusskapitel werden zur Vervollständigung weitere
analysen – sowie technische Erläuterungen kann in diesem Rah-        Gesellschafts- und Beteiligungsformen angerissen, die derzeit für
men nicht detailliert eingegangen werden.                            Bürgerenergieanlagen weniger verbreitet sind oder nur eine rein
                                                                     finanzielle Beteiligung ohne Mitspracherechte ermöglichen.
Bürgerbeteiligungsanlagen können unterschieden werden in An-
lagen, bei denen Bürger als Miteigentümer auftreten – im Folgen-     Die Darstellungen in dieser Broschüre stellen keine Rechts-
den als Bürgerenergieanlagen im engeren Sinne bezeichnet – und       beratung dar, sondern geben einen kurzen Überblick. Steuerliche
Anlagen, bei denen die Bürger ausschließlich an der Finanzierung     Aspekte werden in der Betrachtung vollständig ausgeklammert.
beteiligt werden.                                                    Vor Gründung einer Betreibergesellschaft oder Schaffung einer
                                                                     finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Bürger sollte stets eine
Diese Broschüre konzentriert sich auf Bürgerenergieanlagen zur       ausführliche individuelle Steuer- und Rechtsberatung eingeholt
Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien im engeren               werden.
Sinne. Hier gründen Bürgerinnen und Bürger eine Betreiber-
gesellschaft für eine Energieanlage und werden Miteigentümer         Die zahlreichen Entscheidungskriterien, die bei der Auswahl der
dieser Gesellschaft. Dadurch kommen den Bürgern Mitbestim-           richtigen Rechtsform eine Rolle spielen, werden in der folgenden
mungs- oder Kontrollrechte zu. In diesen Fällen kann man also        – nicht abschließenden – Auflistung dargestellt:
wirklich sagen: Bürger produzieren mit!


Über diese Form der Beteiligung partizipieren Bürger direkt am         Entscheidungskriterien zur richtigen Rechtsform
Gewinn des Projekts, übernehmen aber auch unternehmerische
Risiken. Das Verlustrisiko ist bei Unternehmen, die nur Anla-
gen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben, durch die
gesetzlich geregelte Einspeisevergütung niedriger als in anderen
Branchen. Trotzdem ist eine sorgfältige Planung und die Risiko-
minimierung über Versicherungen sowie fachkundige Installateure
und Betreiber unerlässlich. Die Wahl der Rechtsform kann das
Haftungsrisiko entscheidend beeinflussen.




Einführung und Überblick
                                                                                                                                   7
Die Urform einer Gesellschaft: die GbR
         Die bekannteste Form einer Bürgerener-         braucht es dazu nicht einmal einen schrift-
    gieanlage ist die als Gesellschaft bürgerlichen     lichen Gesellschaftsvertrag. Durch eine schrift-
    Rechts (GbR) betriebene Bürgersolaranlage.          liche Vereinbarung wird der Gesellschaft aber
    Diese Projekte werden überwiegend rein ehren-       eine solide Basis gegeben, und die Handhabung
    amtlich realisiert, obwohl die anfallenden Auf-     schwieriger Situationen wie das Ausscheiden
    gaben zahlreich sind: die Suche geeigneter          oder der Tod eines Gesellschafters wird im Vor-
    Flächen, das Aushandeln eines Pachtvertrags,        feld geregelt.
    das Einholen von Angeboten für die Photovoltaik-
    anlage selbst, deren Versicherung und Wartung       Grundsätzlich vertreten alle Gesellschafter die
    und schließlich die Gründung und Verwaltung         GbR gemeinsam, und zur Unterzeichnung von
    einer Betreibergesellschaft.                        Verträgen müssen stets Unterschriften aller
                                                        Gesellschafter geleistet werden. Für die prakti-
    Die GbR ist im Vergleich zu anderen Rechts-         sche Handhabung wird aber häufig einzelnen
    formen am schnellsten, einfachsten und kos-         Gesellschaftern die Geschäftsführung über eine
    tengünstigsten zu gründen. Die GbR wird             Vollmacht übertragen. Ebenso kann ein loka-
    auch BGB-Gesellschaft genannt, da sie auf den       ler Solarverein oder eine andere Institution als
    §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)      Treuhänder eingesetzt und mit der Geschäfts-
    basiert. Diese bei Bürgersolaranlagen, nachbar-     führung beauftragt werden. Die GbR (bzw. der
    schaftlichen Wärmenetzen oder auch Kleinwas-        Treuhänder) erhält die Einspeisevergütung für
    serkraftwerken sehr beliebte Rechtsform kann        den erzeugten und eingespeisten Strom. Nach
    prinzipiell von zwei Personen am Küchentisch        Abzug der laufenden Kosten für Versicherung,
    ins Leben gerufen werden. Streng genommen           Wartung, Rücklagen etc. verbleibt bei sorgfäl-




8                                          Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Gemeinschafts-Biogasanlage Winterberg GbR in Oberried. Foto: triolog-freiburg




tig geplanten Projekten ein Überschuss. Dieser     ßeren Anlagen seither dämpfte. Während des
Überschuss wird anteilig an die GbR-Gesell-        Bestehens der GbR können alle Gesellschafter
schafter verteilt, was im Gesellschaftsvertrag     jederzeit Einsicht in die Bücher der Gesellschaft
präzisiert werden kann.                            nehmen und sich so über den Geschäftsverlauf
                                                   informieren.
Der größte Nachteil einer GbR besteht darin,
dass die Gesellschafter in vollem Umfang mit       Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die GbR
ihrem Privatvermögen haften. Aus diesem            vor allem bei kleineren Anlagen ihre Vorteile
Grund sollte bei der Vorbereitung der Ener-        hat, das Haftungsrisiko aber in jedem Falle mit
gieanlage großes Augenmerk auf die Risikobe-       berücksichtigt werden muss. Gerade wenn sich
grenzung – etwa durch geeignete Versicherun-       wenige Beteiligte, wie die Eigentümer einer
gen und einen erfahrenen Installateur – gelegt     Wohnungseigentümergemeinschaft, Nachbarn
werden. Letztendlich bleibt für interessierte      oder kleinere Interessensgemeinschaften, zu-
Bürger nur das sorgfältige Abwägen aller Chan-     sammentun, um eine gemeinsame Anlage zur
cen und Risiken, bevor sie eine Beteiligung an     Produktion von Strom, Wärme oder auch bei-
einer GbR eingehen. Dazu ist die Bereitstellung    dem zu realisieren, kommt die GbR oftmals zum
ausführlicher Informationen zu dem Vorhaben        Zuge. Bei großen Projekten bietet die GmbH
der GbR unerlässlich. Darüber hinaus kann          & Co. KG mit ihrer Haftungsbeschränkung
seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht zur Erstellung   einen besseren Risikoschutz. Für eine längerfris-
eines BaFin-geprüften Verkaufsprospekts beste-     tige Strategie zur Realisierung mehrerer Anlagen
hen (vgl. Exkurs zur Prospektpflicht, Seite 11),   bietet sich die prospektpflichtbefreite Genos-
was die Popularität dieser Rechtsform bei grö-     senschaft an.




Gesellschaft bürgerlichen Rechts
                                                                                                                                                           9
Ich bin eine Überschrift.
                           Solarinitiative Ludwigsburg
        Im Herbst 2000 wurde die Solarinitiative Ludwigsburg                          Steckbrief
        als gemeinnütziger Verein gegründet, um auf kommu-
      FließtextFließtextFließtextFließtextFließtextFließtextFließ-                    •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: GbR
        naler Ebene einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen,                        •	 Gründungsjahr: 2000
textFließtextFließtextFließtextFließtextFließtext
        regenerativen Energieerzeugung zu leisten.                                    •	 Anzahl der beteiligten Personen: 163 GbR-Gesell-
        Die erste durch Bürgerinnen und Bürger gemeinsam                                 schafter
        finanzierte Solaranlage Ludwigsburgs ist auf dem Dach
Zwischenüberschrift
                                                                                      •	 Umgesetzte Projekte: 10 Gemeinschaftssolaranlagen
                                       der Gottlieb-Daimler-Re-                          mit einer Gesamtleistung von 370 kWp
                                       alschule im Jahr 2003 in                       •	 Investitionssumme: 1.384.526 €
                                       Betrieb gegangen.                              •	 Eigenkapitalanteil: 1.120.688 €
                                       Mittlerweile sind in Lud-                      •	 Fremdfinanzierung durch: GLS-Bank, Umweltbank,
                                       wigsburg durch Bürger-                            Privatdarlehen
                                       beteiligung neun weitere
                                       Gemeinschaftssolaranla-
                                       gen als GbR entstanden.                        Kontakt
                                       Da das Interesse an Ge-                        Andreas Hopp
                                       meinschaftssolaranlagen                        Kastanienallee 42/2
                                       momentan enorm ist, gibt                       71638 Ludwigsburg
                                       es eine Warteliste für kom-                    Telefon: 07141 921068
                                       mende Projekte.                                a.hopp@solarinitiative-lb.de
                                                                                      www.solarinitiative-lb.de




                           RegioWasserkraftanlage Freiburg
                           Die RegioWasserkraftanlage wurde mit Bürgerbeteili-        Steckbrief
                           gung modernisiert und wiederbelebt. Die Wasserkraft-       •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: GbR
                           anlage an der Rabenkopfstraße im Freiburger Gewerbe-       •	 Gründungsjahr: 1998
                           kanal wurde vor rund 40 Jahren stillgelegt und abgebaut.   •	 Anzahl der beteiligten Personen: 8 GbR-Gesell-
                           Anfang 1998 errichteten die Firma Ökostrom Erzeugung          schafter
                           Freiburg GmbH und der fesa e.V. an dieser Stelle eine      •	 Umgesetzte Projekte: Wasserkraftanlage 75 kW
                                                       neue Wasserkraftanlage mit     •	 Investitionssumme: 610.000 €
                                                       modernster Technik. Die In-    •	 Eigenkapitalanteil:  305.000 €
                                                       vestitionskosten in Höhe       •	 Fremdfinanzierung durch: Land Baden-Württem-
                                                       von 610.000 Euro wurden           berg
                                                       zur Hälfte durch die Antei-
                                                       le der Anleger getragen.
                                                       Die zweite Hälfte konnte       Kontakt:
                                                       damals über ein zinsgüns-      fesa e.V.
                                                       tiges Darlehen des Landes      Gerberau 5
                                                       Baden-Württemberg finan-       79098 Freiburg
                                                       ziert werden. Der fesa e.V.    0761 407361
                                                       ist  Treuhänder der Anlage.    mail@fesa.de
Freiamt. Foto: fesa e.V.




10                                                                                       Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Foto: OstalbBürgerEnergie eG
EXKURS: Prospektpflicht
       Um sicherzustellen, dass Anleger umfassende Informatio-      Die Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufsprospekts ist mit
nen erhalten, bevor sie sich für eine Geldanlage in Wertpapieren    erheblichen Kosten verbunden, die einige Zehntausend Euro
oder Unternehmensanteilen entscheiden, ist in Deutschland ein       betragen können. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die
Verkaufsprospekt zu erstellen. Der Prospekt muss vor dem            Kosten für die Konzeption der Beteiligungsbedingungen und
öffentlichen Angebot eines Anlageproduktes der Bundesanstalt        die Erstellung des Prospekts inklusive der Darstellung der steuer-
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt und freigege-   lichen Aspekte. Für eine kleine Bürgerenergieanlage können
ben werden. Diese prüft den Prospekt auf die Vollständigkeit der    diese Kosten die Rentabilität des gesamten Projekts verhindern.
Angaben.                                                            Häufig wird daher versucht, die Bagatellgrenzen einzuhalten.
                                                                    Auch in diesen Fällen sollten den Zeichnern der Anteile natür-
Als nicht in Wertpapieren verbriefte Unternehmensanteile gel-       lich umfassende Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Investi-
ten Anteile an einer GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG eben-             tion und den damit verbundenen Chancen und Risiken gegeben
so wie unverbriefte Genussrechte oder stille Beteiligungen. Für     werden.
diese Produkte muss oberhalb einer Bagatellgrenze ein Vermö-
gensanlage-Verkaufsprospekt erstellt werden. Ausgenommen sind       Für Wertpapiere wie Aktien, Inhaberschuldverschreibungen und
laut Vermögensanlagegesetz Angebote, die von vorne herein auf       verbriefte Genussrechte gilt das Wertpapierprospektgesetz. Zur
20 Anteile beschränkt sind, bei denen der Preis jedes Anteils       Behandlung der Fragestellungen rund um die Prospektpflicht bei
mindestens 200.000 Euro beträgt oder die Summe aller angebo-        einer Bürgerenergieanlage sollte eine ausführliche Rechtsbera-
tenen Anteile 100.000 Euro nicht übersteigt. Ebenso kann auf        tung stattfinden. Zu beachten ist auch, dass Anlagen vor dem
einen Prospekt verzichtet werden, wenn sich das Angebot nur an      1. Juli 2005 ohne Prospekt auskamen.
einen begrenzten Personenkreis richtet: Die Personen müssen
dem Anbieter im Einzelnen bekannt sein und gezielt angespro-        Weitere Hinweise und den Gesetzestext finden Sie hier:
chen werden. Ausgenommen von der Prospektpflicht sind außer-        www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/
dem Genossenschaftsanteile.                                         www.bafin.de >BaFinJournal 5/2009




Gesellschaft bürgerlichen Rechts
                                                                                                                                 11
Rosskopf. Foto: triolog-freiburg




                                        Alternative für größere Projekte:
                                        GmbH & Co. KG

                                             Auch größere Anlagen für Photovoltaik,       hingegen haften nur in Höhe ihres eingelegten
                                        Windkraft oder Biomasse werden als Bürger-        Kapitals ohne Mitwirkung an der Unterneh-
                                        energieanlagen realisiert. Mit zunehmender        mensleitung. Als Kommanditisten können da-
                                        Investitionssumme – spätestens im Millionen-      her viele Bürger Kapital ohne Haftungssorgen
                                        bereich – werden die Projekte jedoch häufig       zur Verfügung stellen. Bei einer GmbH & Co.
                                        komplexer, eine hauptamtliche Geschäftsfüh-       KG übernimmt nun die Rolle des haftenden
                                        rung wird erforderlich, die unternehmerischen     KG-Komplementärs eine GmbH. Da die Haf-
                                        Risiken steigen. Dies erfordert eine Gesell-      tung der GmbH-Gesellschafter wieder auf ihre
                                        schaftsform, die zum einen die Haftung der Be-    Kapitaleinlage beschränkt ist, ermöglicht diese
                                        teiligten beschränkt und zum anderen die Ein-     Kombination, dass alle Beteiligten nur noch be-
                                        bindung vieler Kapitalgeber erleichtert. Die      schränkt haften. Die GmbH-Gesellschafter sind
                                        GmbH & Co. KG, eine Mischform aus Kom-            üblicherweise die Initiatoren des Projekts, die
                                        manditgesellschaft (KG) und Gesellschaft mit      auch geschäftsführend tätig sein wollen.
                                        beschränkter Haftung (GmbH), erfüllt beide
                                        Anforderungen und wird deshalb gerade bei         Aus Sicht der Kommanditisten kann bei be-
                                        großen Projekten häufig verwendet.                grenztem Kapitaleinsatz über Gewinnausschüt-
                                                                                          tungen eine Rendite erzielt werden – natürlich
                                        In einer KG existieren zwei Arten von Gesell-     unter Risiko eines Kapitalverlusts. Es gilt also
                                        schaftern: Die Komplementäre übernehmen,          wieder, frühzeitig abzuwägen und ausführliche
                                        wie bei einer GbR, die persönliche Haftung        Informationen einzuholen. Ebenso wie bei der
                                        und die Geschäftsführung, die Kommanditisten      GbR müssen diese Informationen evtl. über




                                   12                                        Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
einen     geprüften      Vermögensanlage-Verkaufs-   von Personengruppen mit unterschiedlichen
prospekt bereitgestellt werden (vgl. Exkurs auf      Motiven, nämlich von unternehmerisch agieren-
Seite 11). Als Kommanditisten dürfen Bürger          den Geschäftsführern mit Kapitalanlegern. Es
die Buchführung einsehen und sich so über den        sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die
Fortgang der Geschäfte informieren.                  Erlöse und Risiken zwischen den beiden Grup-
                                                     pen gerecht verteilt werden. Eine Geschäftsfüh-
Dem großen Vorteil der beschränkten Haftung          rung, die sich von vornerein erfolgsunabhängige
steht ein deutlich höherer Gründungs- und            Vergütungssätze sichert oder einen überwiegen-
Verwaltungsaufwand gegenüber. Daher eignet           den Teil der Stimmrechte auf Gesellschafterver-
sich diese Rechtsform erst für größere Anlagen       sammlungen innehat, kann zu Unmut in der
und bietet sich besonders an für die Verbindung      Gesellschaft führen.




                                            Initiatoren und
                                           beteiligte Bürger
             Gesellschafter                                                   Kommanditisten




                                            Komplementär
           GmbH                                                                      KG

Rechtliche Struktur einer GmbH & Co. KG




GmbH & Co. KG
                                                                                                       13
Freiamt Windmühlen GmbH & Co. KG
     Mit Unterstützung der Ökostrom-Gruppe und des fesa            Steckbrief
     e.V. aus Freiburg wurde das erste Projekt der Freiamt         •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG
     Windmühlen GmbH & Co. Beteiligungs KG, die 2000               •	 Gründungsjahr: 2000
     gegründet wurde, realisiert. 2004 entstand als zweites        •	 Anzahl der beteiligten Personen: insgesamt 193
     Projekt die Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG,                Kommanditisten
     an der sich 161 Kommanditisten beteiligen. Freiamt pro-       •	 Umgesetzte Projekte: 4 Windkraftwerke (7,9 MW Ge-
                                  duziert als energieautono-          samtleistung), PV-Anlagen (400 KWp)
                                  me Kommune heute mit             •	 Investitionssumme: insgesamt 12 Mio. €
                                  seinen Windkraftanlagen,         •	 Eigenkapitalanteil: insgesamt 3,7 Mio. €
                                  insgesamt 240 PV-Anla-
                                  gen (3,3 MW), 150 ther-
                                  mischen      Solaranlagen,       Kontakt:
                                  vier Wasserkraftanlagen          Verein zur Förderung der Windenergie in Freiamt
                                  und zwei Biogasanlagen           Ernst Leimer (Vorstand)
                                  deutlich mehr Strom und          Sägplatz 2
                                  nahezu die Wärme, die in         79348 Freiamt
                                  der Gemeinde verbraucht          Telefon: 07645 913099
                                  wird. Die jährliche CO2-         info@freiamt-windmuehlen.de
                                  Einsparung liegt bei rund        www.freiamt-windmuehlen.de
                                  9.800 Tonnen.                    Besichtigung:
                                                                   www.freiamt.de/formulare/anmeldungerneuerbareenergie.pdf




     Solarparks der Stadtwerke Karlsruhe
     Aufgrund der großen Nachfrage der Karlsruher Bür-             Steckbrief
     gerinnen und Bürger an den Beteiligungsanlagen Solar-         •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG
     park I und II errichteten die Stadtwerke Karlsruhe 2010       •	 Gründungsjahr: 2005 / 2007 / 2010
     einen weiteren Anlagenpark zur solaren Stromerzeu-            •	 Anzahl der beteiligten Personen: 178 / 150 / 196 als
     gung – den Solarpark III. Entgegen ursprünglicher Pla-           Kommanditisten zu Anteilen à 2.000 Euro
     nungen von 500 Kilowatt wurde die installierte Leistung       •	 Umgesetzte Projekte: Solarpark I - III
     sogar auf über 1,3 Megawatt erhöht. Seit August 2011          •	 Investitionssumme: 4,1 Mio. € / 2,3 Mio. € / 4,0 Mio. €
                                  sind neun Solaranlagen des       •	 Eigenkapitalanteil: 1.912.000 € / 1.396.000 € / 1.698.000 €
                                  Solarparks III in Betrieb, die   •	 Fremdfinanzierung durch: KfW-Kredite, ERP-Mittel
                                  rund 540 Tonnen CO2 ein-            bzw. normale Bankdarlehen
                                  sparen. Der Solarpark I mit
                                  acht Anlagen hat eine ins-
                                  tallierte Leistung von 845       Kontakt:
                                  kW und der Solarpark II mit      Dipl.-Kffr. Susanne Greschner
                                  sieben Anlagen hat eine Ka-      Stabsstelle Strategische Planung
                                  pazität von 565 kW. Stand-       Stadtwerke Karlsruhe GmbH
                                  orte sind u.a. Schulen, städ-    76127 Karlsruhe
                                  tische und andere Dächer         Tel.: 0721 599 1084
                                  sowie eine Mülldeponie.          susanne.greschner@stadtwerke-karlsruhe.de
                                                                   www.stadtwerke-karlsruhe.de




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Energiesparen mit Bürgerbeteiligung
  Einsparkraftwerk der Staudinger Gesamtschule Freiburg
  Nicht nur der Bau neuer Energieanlagen zur Pro-
  duktion von Strom und Wärme, auch das Einspa-
  ren von Energieverbrauch lässt sich über Bürger-
  beteiligung finanzieren. Im Jahr 1999 startete in
  Freiburg das bundesweit erste „Einsparkraftwerk“ ,
  bei dem an der Staudinger Gesamtschule mit
  dem Eigenkapital der Eltern, Lehrer und weiterer
  Interessierter verschiedene Energiesparmaßnah-
  men finanziert wurden. Die Stadt Freiburg zahlte
  über acht Jahre die ersparten Energiekosten an
  die Betreibergesellschaft Eco-Watt GmbH & Co.
  KG zurück, sodass diese den beteiligten Bürgern
  ihre Einlagen mit einer jährlichen Verzinsung von
  6 Prozent zurückzahlen konnte. Sogar für die Schu-
  le blieben noch 78.000 Euro übrig.

  Die Maßnahmen wurden im Vorfeld des Projekts         Nach Umsetzung der Maßnahmen betrugen Strom- und Wärme-
  von der Eco-Watt GmbH & Co. KG identifiziert und     verbrauch nur noch rund 75 Prozent der Werte vor dem Projekt,
  Anfang 1999 an verschiedene Handwerksbetriebe        beim Wasser sogar weniger als 30 Prozent.
  vergeben. Die Maßnahmen zielen auf Einsparun-
  gen beim Wasserverbrauch, bei der Wärmeversor-       Begleitet wurde das Projekt von zahlreichen pädagogischen
  gung und beim Stromverbrauch ab. Ebenso wur-         Maßnahmen an der Schule, sodass nicht nur die beteiligten
  de zur Stromproduktion eine Photovoltaikanlage       Lehrer und Eltern, sondern auch die Schüler davon profitier-
  installiert.                                         ten.




                                                       Steckbrief
                                                       •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG
                                                       •	 Jahr der Maßnahme: 1999
                                                       •	 Realisiertes Projekt: Energiesparmaßnahmen und Photo-
                                                          voltaikanlage
                                                       •	 Investitionssumme: insg. 300.000 Euro (100 % Eigenkapital)
                                                       •	 Beteiligungsform: stille Beteiligung  ab 2.500 €
                                                          (für Personen aus Umfeld der Schulen ab 500 €),
                                                          Rendite 6 % p.a.




                                                       Kontakt:
                                                       Dieter Seifried
                                                       ECO-Watt GmbH
                                                       Turnseestrasse 44
                                                       79102 Freiburg
                                                       Tel.: 0761 7079901
                                                       www.eco-watt.de
                                                                                                                       Freiamt. Foto: fesa e.V.




GmbH & Co. KG
                                                                                                                       15
Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de  




                                             Die Energiegenossenschaft – eine
                                             basisdemokratische Rechtsform
                                                   Seit 2006 wurden in Baden-Württemberg        Energiegenossenschaften ehrenamtlich geleistet,
                                             über 100 Energiegenossenschaften mit rund          mittelfristig kann eine angemessene Aufwands-
                                             14.000 beteiligten Bürgerinnen und Bürgern neu     entschädigung für die Geschäftsführung einge-
                                             gegründet. Eine eingetragene Genossenschaft        plant werden.
                                             (eG) ist eine eigene Rechtsform und unterliegt
                                             dem Genossenschaftsgesetz (GenG). Sie gilt         Durch die vergleichsweise einfache Mitglieder-
                                             als „demokratische“ Rechtsform, da jedes Mit-      verwaltung ist es möglich, viele Bürger mit gro-
                                             glied in der Generalversammlung nur eine           ßem und kleinem Kapital zu integrieren, um so
                                             Stimme hat, unabhängig von der Höhe der            große Beträge zusammenzubringen. Die Glaub-
                                             Kapitaleinlage. Ebenso wie bei der GmbH &          würdigkeit der Rechtsform ist hoch, da sie vom
                                             Co. KG kann bei einer eG die Haftung aller         Genossenschaftsverband geprüft wird und auch
                                             Mitglieder auf ihre Kapitaleinlage beschränkt      durch die starke Mitgliederkontrolle als sehr
                                             werden. Die Aufnahme weiterer Mitglieder           insolvenzresistent gilt. Die Vorteile einer Genos-
                                             ist nochmals vereinfacht, da keine Eintragung      senschaft kommen insbesondere bei einer lang-
                                             der Mitglieder in ein öffentliches Register er-    fristigen Strategie zum Tragen. Wenn mehrere
                                             folgt. Anders als die GmbH & Co. KG ist die        Projekte in einer Gemeinde oder einer Region
                                             Genossenschaft beim Einwerben neuer Mitglie-       umgesetzt werden, können diese alle unter dem
                                             der grundsätzlich prospektpflichtbefreit (siehe    Dach der Genossenschaft verwaltet werden –
                                             Seite 11).                                         die Gründung eigener Projektgesellschaften ist
                                                                                                nicht notwendig. So können Genossenschaften
                                             Die Geschäftsführung der Genossenschaft nimmt      mit Solar-, Wind- oder Wasserkraft Strom er-
                                             der Vorstand wahr. Der anfängliche Gründungs-      zeugen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen be-
                                             und Verwaltungsaufwand wird in den meisten         treiben und gleichzeitig Einsparmaßnahmen



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finanzieren. Auch der Direktverkauf von Strom     Genossenschaft und die Bereitschaft zu per-
und Wärme an die Mitglieder ist möglich (siehe    sönlichem Engagement. Möglichkeiten, die Ein-
Beispiel MEG Seite 35).                           bindung der Mitglieder noch zu erhöhen, sind
                                                  die Gründung von Arbeitskreisen und Beiräten
Eine langfristige Strategie bedeutet aber auch,   durch die Generalversammlung.
dass eine ausreichende Grundlage zur Finan-
zierung der laufenden Kosten einer Genossen-      Die aktuelle Entwicklung

schaft gesichert sein muss. Kleine Solardächer    Die überwiegende Zahl der Bürger-Energie-
können ein erster Schritt sein, sollten aber      genossenschaften im Land betreibt Photovoltaik-
schnell durch weitere Projekte im Strom- und      anlagen. Die Gründungstätigkeit verschiebt sich
Wärmebereich ergänzt werden, um Ausgaben          momentan allerdings. Das Augenmerk richtet
für Prüfungen, Software, Mitgliederverwaltung,    sich nun verstärkt auf Nahwärmegenossenschaf-
Aufwandsentschädigungen oder Bürokosten so-       ten wie die Bürger Energie St. Peter eG und
lide finanzieren zu können.                       die WeilerWärme eG in Pfalzgrafenweiler, die
                                                  auf der Basis eines Holzkraftwerkes ein Nah-
Hohe Akzeptanz genießt die Genossenschaft         wärmenetz in ihrer Gemeinde betreiben. In
durch die Mitspracherechte der Mitglieder. Die    Baden-Württemberg gibt es derzeit neun solcher
Mitglieder können auf der Generalversammlung      Genossenschaften. Im Bereich der Windenergie-
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates       nutzung ist ein weiterer, zukünftig vermutlich
bestimmen, dieser wiederum setzt den Vorstand     stark wachsender Schwerpunkt zu sehen. Die
ein und überprüft dessen Arbeit. Je mehr Mit-     erste Genossenschaft, die bereits Windenergie
spracherechte den Mitgliedern eingeräumt wer-     erzeugt, ist die Energiegenossenschaft Ingers-
den, desto höher ist die Identifikation mit der   heim und Umgebung eG.



Genossenschaft
                                                                                                    17
Sechs Schritte zur eigenen Energiegenossenschaft
1) Formulieren Sie Ihre Geschäftsidee                              4) Gründungsversammlung
Wie groß soll Ihr Einzugsgebiet sein und welche Projekte könn-     Die Gründungsversammlung sollte gut vorbereitet sein. Möchten
ten Sie darin umsetzen?                                            Sie im kleinen Kreis gründen oder diese gleich öffentlichkeits-
2) Erstellung der Satzung und eines Geschäftsplans                 wirksam gestalten? Die Satzung wird abgestimmt, der Aufsichts-
Mustersatzungen können Orientierung für eigene Satzung liefern.    rat gewählt und von diesem der Vorstand eingesetzt.
Für den Geschäftsplan hilft es, mit einem konkreten und über-      5) Einreichung der Unterlagen
schaubaren Projekt zu beginnen.                                    Jetzt müssen Sie die notwendigen Unterlagen beim Genossen-
3) Geschäftsplan und Satzung vorab prüfen lassen                   schaftsverband einreichen. Dieser erstellt ein Gründungsgutach-
Reichen Sie Ihre Unterlagen zur Vorabprüfung beim Genossen-        ten und eine Zulassung zum Beitritt.
schaftsverband ein, um eine Erfolgseinschätzung einzuholen. Von    6) Anmeldung zum Genossenschaftsregister
der IHK bekommen Sie eine Stellungnahme zur Zulässigkeit           Mit den erforderlichen Unterlagen können Sie sich ins Genos-
Ihrer Firmierung.                                                  senschaftsregister eintragen lassen. Jetzt genießen Sie die vollen
                                                                   Rechte und Pflichten einer Genossenschaft und dürfen das Kür-
                                                                   zel eG (eingetragene Genossenschaft) verwenden. Vorher muss
                                                                   der Zusatz i.G. (in Gründung) angeführt sein.




Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband (BWGV)              Neue Genossenschaften
Der BWGV vertritt rund 100 Energiegenossenschaften im Land.        Die Homepage www.neuegenossenschaften.de bietet als Down-
Dr. Michael Roth ist Ansprechpartner für Genossenschaften in       load die Broschüre „Energiegenossenschaften: Bürger, Kommu-
Gründung: 0721 352 1422, michael.roth@bwgv-info.de                 nen und lokale Wirtschaft in guter Gesellschaft“. Sie enthält
                                                                   ausführliche Beispiele zu Energiegenossenschaften aus verschie-
Innova eG                                                          denen Bereichen. „Genossenschaften gründen“ heißt die kosten-
Dr. Burghard Flieger bietet seit 30 Jahren unabhängige Grün-       los erhältliche CD-Rom zur Gründung einer Genossenschaft.
dungsberatung: 0761 709023, info@innova-eg.de. Er ist aktiv im
Netzwerk www.energiegenossenschaften-gruenden.de, welches          Landesnetzwerk Ehrenamtlicher Energie-Initiativen (LEE)
spezialisierte Weiterbildungen und Informationen anbietet.         Das LEE vernetzt landesweit Energieinitiativen und Energiege-
                                                                   nossenschaften. Hierzu werden mit dem BWGV regelmäßige
Verband der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Würt-           Austauschforen angeboten: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
temberg                                                            servlet/is/53895/. In Südbaden koordiniert das RegioNetz Süd-
Der Verband der BürgerEnergiegenossenschaften ist der Interes-     baden die Vernetzungstreffen und Workshops und unterstützt
senband der „BürgerEnergie-Genossenschaften“, welche anfangs       Energiegenossenschaften im Aufbau, www.regionetz-suedbaden.de
überwiegend mit Unterstützung der EnBW in zahlreichen Ge-
meinden gegründet wurden. Elisabeth Strobel, Tel. 07353 9835893,
info@buergerenergie-verband.de



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Bürger Energie St. Peter eG
        Die aus einer Bürgerinitiative entstandene Bürger Energie       Steckbrief
        St. Peter eG hat sich zur Aufgabe gemacht, eine zentrale        •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
        Wärmeversorgung für die Gemeinde St. Peter sowie die            •	 Gründungsjahr: 2009
        Erzeugung von Strom durch Kraft-Wärme-Kopplung auf              •	 Anzahl der beteiligten Personen: 198 Genossen-
                                        der Basis von Biomasse             schaftsmitglieder
                                        zu errichten. Ziel war es,      •	 Beteiligungsform: Anteile à 500 €, Mindestbeteili-
                                        ein umweltfreundliches             gung gestaffelt nach Anschlussleistung
                                        Gemeinschaftsprojekt zu         •	 Umgesetzte Projekte: Heizzentrale (1,7 MW Holz-
                                        initiieren. Nicht nur ein          hackschnitzel, 2,7 MW Heizöl), Wärmenetz, Januar
                                        Gemeinschaftsgefühl ist            2013: Holzgas-BHKW.
                                        seit den ersten Plänen im       •	 Investitionssumme: 5,6 Mio. €
                                        Jahr 2008 in der Gemein-        •	 Fremdfinanzierung durch: KfW, Sparkasse, Land
                                        de St. Peter entstanden,           (Bioenergiewettbewerb)
                                        sondern auch ein Nahwär-
                                        menetz. Dafür wurden
                                        9,2 Kilometer Leitungen         Kontakt:
                                        verlegt und 166 Hausan-         Markus Bohnert
                                        schlüsse installiert. St. Pe-   Gemeinde St. Peter
                                        ter ist außerdem das 16.        Klosterhof 12
                                        Bioenergiedorf in Baden-        79271 St. Peter
                                        Württemberg.                    Tel. 07660 9102 0
                                                                        gemeinde@st-peter.eu
                                                                        www.st-peter-schwarzwald.de




        ÖEG Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg eG
        Aus Anlass eines „freien“ zu vermietenden Daches im             Steckbrief
        Ensemble der Evangelischen Akademie Bad Boll wur-               •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
        de 2009 von engagierten Akteuren aus dem Umfeld der             •	 Gründungsjahr: 2009
        Akademie die Ökumenische Energiegenossenschaft                  •	 Anzahl der Mitglieder: 249
        Baden-Württemberg gegründet. Ziel der ÖEG ist es,               •	 Beteiligungsform: Anteil à 100 €
        das große Potenzial an bisher ungenutzten (Dach-)Flä-           •	 Umgesetzte Projekte: 7 PV-Anlagen mit einer
                                     chen im Bereich kirchlicher           Gesamtleistung von 197 kWp
                                     Liegenschaften, auf Hei-           •	 Investitionssumme: 485.000 €
                                     men, Tagungsstätten, aber          •	 Eigenkapitalanteil: 90 %
                                     auch Kirchen, Gemeinde-            •	 Fremdfinanzierung durch: Hausbank
                                     und Pfarrhäusern für eine
                                     nachhaltige     energetische
                                     Nutzung landesweit zu er-          Kontakt
                                     schließen.                         Jobst Kraus
                                     Bis zum September 2012             Ökumenische Energiegenossenschaft                           
                                     wurden sieben PV-Anlagen           Baden-Württemberg e.G.
                                     auf kirchlichen Dächern rea-       Akademieweg 11
                                     lisiert. Die ÖEG sucht weite-      73087 Bad Boll
        re Kirchendächer für die Installation von PV-Anlagen und        Tel: 07164 79 216
                                                                                                                                       Freiamt. Foto: fesa e.V.




        nach Projekten im Wind-, Wasser- und Biomassebereich.           info@oekumenische-energiegenossenschaft.de
                                                                        www.oekumenische-energiegenossenschaft.de




Genossenschaft
                                                                                                                                       19
BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG
     Ein Kreis engagierter Bürgerinnen und Bürger aus dem         Steckbrief
     Altkreis Tettnang schloss sich 2009 zur BürgerEnergie-       •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
     genossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG zusammen.            •	 Gründungsjahr: 2008
     Das erste Projekt umfasste die Wiederinbetriebnah-           •	 Anzahl der beteiligten Personen: 280 Genossen-
     me der Wasserkraftanlage Hunger in Wiesertsweiler               schaftsmitglieder
     im Mai 2009. Dadurch konnten z.B. 2011 49.025 kWh in         •	 Beteiligungsform: Anteile à 100 €
                                   das öffentliche Strom-         •	 Umgesetzte Projekte: Wiederinbetriebnahme der
                                   netz eingespeist werden.          Wasserkraftanlage Hunger in Wiesertsweiler, zwei PV-
                                   Darüber hinaus wurden             Anlagen (50 kWp)
                                   zwei PV-Anlagen auf dem        •	 Investitionssumme: 127.100 €
                                   Dach des Bauhofes und          •	 Fremdfinanzierung durch: EnBW, Privatdarlehen
                                   der Feuerwache in Tett-
                                   nang installiert.
                                                                  Kontakt:
                                                                  Klaus Nuber (Vorstand)
                                                                  BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG
                                                                  Geschäftsstelle Tettnang
                                                                  Seestraße 3
                                                                  88069 Tettnang
                                                                  Telefon: 07542 953 722
                                                                  info@buergerenergie-rotach-schussen-argen.de
                                                                  www.buergerenergie-rotach-schussen-argen.de




     Solar-Bürger-Genossenschaft eG Freiburg
     Die Solar-Bürger-Genossenschaft in Freiburg ist eine         Steckbrief
     der ältesten „neuen“ Energiegenossenschaften. Anfang         •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
     2011 verlegte die „solargeno“ ihren Sitz von Landau in       •	 Gründungsjahr: 2006
     der Pfalz nach Freiburg, um mit dem fesa e.V. regionale      •	 Anzahl der beteiligten Personen: 136 Genossen-
     und überregionale Projekte voranzutreiben. Sie finan-           schaftsmitglieder
     ziert Projekte auch in anderen Regionen, wenn dort die       •	 Beteiligungsform: Anteile à 100 €, projektbezogene
                                  Gründung einer eigenen             Nachrangdarlehen
                                  Genossenschaft nicht renta-     •	 Umgesetzte Projekte: 5 PV-Anlagen (637 kWp)
                                  bel ist. Über Nachrangdar-      •	 Investitionssumme: 1,48 Mio. €
                                  lehen beteiligt sie möglichst   •	 Eigenkapitalanteil: 27,8 % inkl. Mitgliederdarlehen
                                  viele Bürgerinnen und Bür-      •	 Fremdfinanzierung durch: Volksbanken, GLS-Bank und
                                  ger im Umfeld der Projekte.        Sparkassen
                                  Mit dem Bau und Betrieb
                                  von Blockheizkraftwerken
                                  möchte sie insbesondere         Kontakt
                                  auch der großstädtischen        Solar-Bürger-Genossenschaft eG
                                  Energiewende den notwen-        Kaj Mertens-Stickel
                                  digen Anschub geben.            Gerberau 5
                                                                  79098 Freiburg
                                                                  Tel. 0761 89629224
                                                                  info@solargeno.de
                                                                  www.solargeno.de




20                                                                   Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG
  Die Energiegenossenschaft wurde im November 2008 von          Steckbrief
  der Kommune Weissach im Tal, der örtlichen Raiffeisenbank     •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
  und mit Unterstützung des Genossenschaftsverbands Ba-         •	 Gründungsjahr: 2008
  den-Württemberg gegründet. Im Juli 2011 waren zehn PV-        •	 Anzahl der beteiligten Personen: 247 Genossen-
  Anlagen mit einer Gesamtleistung von 350 kWp in Betrieb.         schaftsmitglieder
  Die Gemeinde stellt dafür die notwendigen Dächer mietfrei     •	 Beteiligungsform: Anteile à 50 €
  zur Verfügung. Dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen      •	 Umgesetzte Projekte: 10 PV-Anlagen (350 kWp)
  in die Genossenschaft haben zeigt, dass weitere Interessen-   •	 Investitionssumme: rd. 1 Mio. €
                                      ten auf der Warteliste    •	 Eigenkapitalanteil: 750.000 €
                                      stehen. Um die erfolg-    •	 Fremdfinanzierung durch: Raiffeisenbank Weissa-
                                      reiche Arbeit auch in        cher Tal zu KfW-Konditionen
                                      Zukunft gewährleisten
                                      zu können, denken die
                                      Verantwortlichen über     Kontakt
                                      weitere Beteiligungs-     Rudolf Scharer
                                      möglichkeiten, wie z.B.   Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG
                                      ein    interkommuna-      Rathaus Unterweissach
                                      les Windkraftprojekt,     Kirchberg 2-4
                                      nach.                     71554 Weissach im Tal
                                                                Telefon: 07191 353132
                                                                rudolf.scharer@weissach-im-tal.de
                                                                www.energie-wt.de




  OstalbBürgerEnergie eG Aalen
  Die Stadtwerke Aalen und die VR Bank Aalen initiierten 2011   Steckbrief
  die Genossenschaft OstalbBürgerEnergie eG, da vermehrt        •	 Rechtsform Betreibergesellschaft: eG
  Kunden der Stadtwerke Aalen sowie Bürgerinnen und Bür-        •	 Gründungsjahr: 2011
  ger aus der Region Ostwürttemberg Interesse an einer Pro-     •	 Anzahl der beteiligten Personen: 304 Genossen-
  jektbeteiligung zur Stromerzeugung aus regenerativen Ener-       schaftsmitglieder
  gien zeigten. Der Geschäftsbetrieb startete durch die Über-   •	 Beteiligungsform: Anteile à 100 €
                                      nahme von bereits         •	 Umgesetzte Projekte: Photovoltaikanlagen; geplant:
                                      bestehenden und sehr         Investitionen in Windkraftanlagen
                                      wirtschaftlichen Pho-     •	 Investitionssumme: 1.3 Mio. €
                                      tovoltaikanlagen der      •	 Eigenkapitalanteil: 1.3 Mio. €
                                      Stadtwerke Aalen. In
                                      Zukunft soll es auch
                                      Beteiligungen an grö-     Kontakt
                                      ßeren Anlagen, wie        Hans-Peter Weber (Vorstand)
                                      z.B. einem ersten gro-    VR-Bank Aalen
                                      ßen Windpark in der       Wilhelm-Zapf-Straße 2-6
                                      Nordsee, geben. Die       73430 Aalen
                                      Mitglieder der Genos-     Telefon: 07361 507215
                                      senschaft haben die       hans-peter.weber@vrbank-aalen.de
                                                                                                                        Freiamt. Foto: fesa e.V.




  Möglichkeit, sich darüber am alle zwei Monate stattfinden-    www.ostalbbuergerenergie.de
  den Stammtisch oder in den beiden Arbeitskreisen „    Tech-
  nik“ und „Mitglieder“ auszutauschen.




Genossenschaft
                                                                                                                        21
Holzschlägermatte. Foto: triolog-freiburg




                                                 Gemeinschaftsprojekt: Bürgerwindpark
                                                          Die Errichtung eines Windparks von der       geworden. Auch in Baden-Württemberg wur-
                                                 Planung bis zur Netzeinspeisung ist ein Projekt,      den in den 90er Jahren erste Bürgerwindanla-
                                                 das durch hohe Anfangsinvestitionen gekenn-           gen zumeist als GmbH & Co. KG realisiert, in
                                                 zeichnet ist. Für Einzelpersonen ist ein solches      Ingersheim nun erstmals im Land auch als Ge-
                                                 Vorhaben daher nur schwer umsetzbar. Das En-          nossenschaft.
                                                 gagement vieler Akteure vor Ort, der Zusam-
                                                 menschluss finanzieller Mittel sowie von Know-        Was macht einen Windpark zum Bürgerwindpark?

                                                 how und Arbeitskraft ermöglichen jedoch, dass         Die Struktur dieser Windparks kann durchaus
                                                 gemeinsam größere Ideen verwirklicht werden           sehr unterschiedlich sein. Gemein ist ihnen
                                                 können.      Bürgerwindparks     sind   Gemein-       jedoch eine direkte finanzielle, konzeptionelle
                                                 schaftsprojekte von Bürgern für Bürger. Sie hel-      und organisatorische Beteiligung der Bürgerin-
                                                 fen nicht nur, auf lokaler Ebene Klimaschutz-         nen und Bürger vor Ort. Wie hoch die Anzahl
                                                 ziele zu erreichen, sondern sind ein wichtiger        der Beteiligten ist, wieviel Eigenkapital aus der
                                                 kommunaler Beitrag zur Energieversorgung. Die         Region stammt und wie groß die Mitsprache-
                                                 kommunale Wertschöpfung, das heißt die finan-         rechte der Beteiligten sind, hängt von der Un-
                                                 ziellen Gewinne für die Region, ist in einem          ternehmensform und von der Entscheidung der
                                                 Bürgerwindpark um ein Vielfaches höher als bei        Betreibergesellschaft ab.
                                                 reiner Verpachtung der Fläche an externe Inves-
                                                 toren.                                                Mit Bürgerwindparks kann kommunale Energie-

                                                                                                       politik aktiv mitgestaltet werden

                                                 Das Konzept, Windenergieprojekte mit Bürger-          Die kommunale Energiepolitik und das lokale
                                                 beteiligung zu realisieren, wurde in den 90er Jah-    Energiesystem werden durch Bürgerwindparks
                                                 ren zunehmend populär und ist in manchen nörd-        zu unmittelbaren Handlungs- und Gestaltungs-
                                                 lichen Bundesländern schon fast zum Standard          feldern der Bürger. Als Mitbetreiber des Wind-



                                            22                                            Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
parks profitieren sie hierbei vom Energieexport     lokalen Gesellschafter liegt und nicht bei exter-
der Gemeinde. Über die Bürgerbeteiligung par-       nen Betreibergesellschaften.
tizipieren sie direkt am Gewinn des Projekts,
tragen allerdings auch ein unternehmerisches        Durch Bürgerwindprojekte entstehen bei ent-
Risiko.                                             sprechend konsequenter Ausrichtung vielfältige
                                                    positive Effekte für die kommunale Wertschöp-
Effizient und demokratisch: Ein Bürgerwindpark      fung:
vereint lokales Know-how                            •	Planung des Windparks durch lokale Pla-
Zur erhöhten Akzeptanz von Bürgerwindparks            nungsbüros
tragen nicht zuletzt auch die hohen Kontroll-       •	Errichtung durch regionale Unternehmen
möglichkeiten für die Teilnehmer der Projekte         (z. B. Fundamentarbeiten, Wegebau)
bei. Durch die gesicherte Mitbestimmung kann        •	Finanzierung über regionale Banken (z. B.
bereits im frühen Planungsstadium auf lokale          Raiffeisenbanken, Sparkassen)
Besonderheiten der Gemeinde Rücksicht ge-           •	Entrichtung von 100 Prozent der Gewerbe-
nommen werden. Pachtverträge können ent-              steuer an die Gemeinde, wenn der Sitz der
sprechend den Bedürfnissen der Bürgerschaft           Betreibergesellschaft in der Gemeinde ist
angepasst werden, aber auch die Einflussnahme       •	Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Service
auf das Landschaftsbild wird durch die Bürger-        und Wartung der Windenergieanlagen
beteiligung demokratisiert. Jeder Einzelne kann     •	Technische und kaufmännische Betriebsfüh-
über sein Mitspracherecht in der Windparkge-          rung durch Bürger vor Ort
sellschaft den eigenen Anliegen Gehör verschaf-     •	Verbleib der Gewinne in der Region (Bürger-
fen. Ein zusätzlicher Vorteil der direkten Betei-     investition)
ligung der Bürgerschaft besteht darin, dass die     •	Faire Verteilung der Pacht an alle beteiligten
Geschäftsführung zumeist in den Händen der            Grundstückseigentümer



Bürgerwindpark
                                                                                                        23
Aufbau Freiamt. Foto: triolog-freiburg




                                         Der Bürgerwindpark: von der Idee zur Umsetzung
                                         Wie genau entsteht ein Bürgerwindpark?                               Die nachfolgend skizzierten Projektschritte sind nicht als
                                         Für den Erfolg eines Bürgerwindparks ist die frühzeitige, konti-     starres Ablaufschema zu verstehen. Einzelne Phasen können in
                                         nuierliche und intensive Einbindung der Menschen in der Stand-       der Realität projektbezogen durchaus abweichen.
                                         ortgemeinde von großer Bedeutung. Vor allem bei der Finanzie-
                                         rung, aber auch bei der Planung, der Projektumsetzung und der        Vorprüfung der Standorteignung

                                         Betriebsführung sollte eine aktive Teilhabe ermöglicht werden.       Zum Einstieg in die Thematik bietet der Windatlas Baden-
                                         Die transparente Kommunikation der relevanten Informationen          Württemberg Planern und Betreibern eine wichtige Erstinfor-
                                         schafft eine breite Akzeptanzgrundlage vor Ort.                      mation zur Lokalisierung geeigneter Windstandorte, ohne je-
                                                                                                              doch ein akkreditiertes Windgutachten oder eine Windmes-
                                         Wie viel Expertenwissen muss eingekauft werden?                      sung zu ersetzen. Bei Einstieg in die konkreten Planungen
                                         Entscheidend für das Gelingen des Projektes ist eine fachkundige     erfolgt anschließend eine Erstbegutachtung des potenziel-
                                         Planung. Diese wird in der Regel durch externe Planungsbüros         len Windstandortes. Hierbei werden Windhöffigkeit und
                                         gewährleistet. Die Vielzahl und Komplexität der Anforderungen        rechtliche Machbarkeit des Projektes geprüft. Der durch
                                         sollte nicht unterschätzt werden, denn Versäumnisse und fach-        akkreditierte Windgutachten und Windmessungen zu kal-
                                         liche Fehler bei der Planung können sich markant auf die Wirt-       kulierende zukünftige Windertrag sollte einen wirtschaftli-
                                         schaftlichkeit auswirken und auch das Engagement der beteiligten     chen Betrieb der Anlagen erwarten lassen. Die betreffende
                                         Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt in Frage stellen. Im Falle     Fläche sollte idealerweise durch Festlegung im Regionalplan
                                         eines Bürgerwindparks werden die einzelnen Planungsschritte          und/oder Darstellung im Flächennutzungsplan als Standort für
                                         idealerweise in enger Abstimmung zwischen Planungsbüro und           Windenergieanlagen ausgewiesen sein bzw. werden. Der Wind-
                                         kompetenten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde realisiert.         energieerlass Baden-Württemberg bietet eine praxisorientierte
                                         Hierfür gilt es, ein Planungsbüro zu finden, das bereit ist, seine   Handreichung zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Fra-
                                         Arbeit transparent zu gestalten und in offenem Umgang mit den        gestellungen.
                                         Bürgern zu kommunizieren.




                                         24                                                                        Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Gründung einer Projektgesellschaft                                                    deren Vergabe wurde ein abgestuftes Verfahren entwickelt. Bei
Bereits bei den ersten Planungsschritten und Analysen entstehen                       gleichwertigen Angeboten präferiert Forst BW Anbieterinnen
Kosten. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu 100 Prozent ab-                          und Anbieter, die eine Bürgerbeteiligung gewährleisten und
sehbar ist, ob der Windpark tatsächlich rentabel ist, ist die Finan-                  zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Kommunen und Pri-
zierung in dieser Phase oftmals schwierig. Abhilfe schafft hier die                   vatpersonen sollten vor Ort überzeugt werden, mit der Vergabe
Gründung einer Projektgesellschaft zu Beginn der Planung. Bür-                        der Flächen bis zur Gründung der Bürgerprojektgesellschaft zu
gerinnen und Bürger, die sich später mit Anteilen am Windpark                         warten.
beteiligen wollen, müssen am Anfang einen kleinen Teil dieses
sogenannten „Risikokapitals“ übernehmen. Die gewünschte Un-                           Meist hat man es nicht mit einem, sondern mehreren Grund-
ternehmensform der späteren Betreibergesellschaft sollte bereits                      stückseigentümern zu tun. Im Pachtvertrag müssen die direkten
jetzt gefunden werden.                                                                und angrenzenden Eigentümer einbezogen werden. Idealerweise
                                                                                      wird ein Flächenpachtvertrag erstellt, der alle Grundstückseigen-
Flächensicherung                                                                      tümer im Windpark beteiligt und nur jenen mit tatsächlichen
Die Flächensicherung ist ein zentraler Baustein und sollte                            Baulasten (Standort, Kranstellfläche, Zuwege etc.) eine etwas
frühzeitig angegangen werden. Über das Kataster- bzw. Grund-                          höhere Pacht gewährt. Am leichtesten lassen sich solche Verträge
buchamt können die jeweiligen Eigentümer ermittelt werden.                            schließen, bevor der endgültige Standort festgelegt wird. In den
Neben privaten und kommunalen Flächen gibt es in Baden-                               Verträgen sollte stets auf eine hohe Transparenz zur Erlangung
Württemberg zahlreiche Landesflächen in Waldgebieten. Für                             maximaler Glaubwürdigkeit Wert gelegt werden.




                                                                                                Kommunale Steuer- und
                                                                                                Pachteinnahmen werden
                                                                                                in Bildung, Kultur und




                                                                           Schule




                                                                                                           RATH
                                                                                                                AUS




                                                        Versicherungen   Gewerbesteuern,
                              Planer, Installateure,
                                    Wartung                              kommunaler Anteil an
                                                                         Einkommenssteuern

                 Banken
                                                       Einnahmen
                                                                                                                                                   BWE, 2012 / Grafik: Infotext, Berlin




    Hersteller

                                                                                                                      Gewinn     Beteiligte am
                                                                                                                               Bürgerwindprojekt




                      Pacht




Bürgerwindpark
                                                                                                                                                   25
30 Prozent der Gewerbesteuer fließen

        ab, wenn der Sitz der Betreiber-

           gesellschaft nicht vor Ort ist.

     BWE, 2012 / Grafik: Infotext, Berlin




Standortanalyse und -planung                                          Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Die Abstandsflächen müssen nun vertieft betrachtet und Standort-      Die Ergebnisse der vorangegangenen Projektplanung bilden die
planungen für unterschiedliche Anlagentypen vorgenommen wer-          Basis für die nun folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung des
den. Darauf aufbauend wird eine vorläufige Auswahl der besten         Bürgerwindprojektes. Vier vorrangige Parameter fließen in diese
Planungsalternativen erstellt. Die anschließenden Planungsschritte    Berechnung ein: Investitionskosten, Betriebskosten, Finanzie-
umfassen unter anderem die Herstellerwahl, die Prüfung und Be-        rungsparameter (z. B. Eigenkapitalquote, Zins, Laufzeit etc.) und
rücksichtigung von Naturschutzbelangen während der Bauphase           die zukünftigen Einnahmen. Anhand dieser Parameter kann der
und des Betriebs sowie die Ermittlung der erforderlichen Infra-       Eigenkapitalrückfluss der verschiedenen Projektalternativen be-
struktur. Gleichfalls muss das Projekt auf Durchführbarkeit hin-      rechnet werden. Parallel sollte eine steuerliche Beratung einge-
sichtlich Schallemissionen, Schattenwurf und Windturbulenzen          holt werden, um z. B. die Finanzierungslaufzeit des Projekts un-
überprüft werden. Ferner sollten mögliche Konfliktpotenziale          ter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Auf Grundlage
ermittelt und bewertet werden (z. B. Flugsicherung, Bundeswehr,       dieser Wirtschaftlichkeitsanalyse erfolgt sodann die Auswahl der
Denkmalschutz etc.). Wichtig ist, dass notwendige Änderungen          besten Projektalternative. Anschließend wird mit der konkreten
frühzeitig erkannt und kommuniziert werden. Für die Akzeptanz         Ausarbeitung der Planungsunterlagen und der Vorbereitung auf
des Projektes ist nach wie vor eine transparente Informationsstruk-   das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutz-
tur in der Projektgesellschaft von signifikanter Bedeutung.           gesetz (BImSchG) fortgefahren.


Netzanbindung                                                         Finanzierung

Es müssen Verlauf und Länge der parkinternen Verkabelung so-          Zunächst ist die Höhe des Investitionsvolumens festzustellen.
wie der wirtschaftlichste Netzanbindungspunkt an das regionale        Mindestens 20 Prozent dieser Summe sollten als „Eigenkapital-
Verteilernetz ermittelt werden. Dabei ist eine Abstimmung mit         decke“ durch die Bürger der betreffenden Gemeinden gestellt
dem Netzbetreiber und dem lokalen Energieversorger sinnvoll.          werden. Die restliche Summe kann durch Kredite bei Banken
                                                                      finanziert werden. Hiernach ist ein Finanzierungsmodell zu erstel-
Dienstbarkeiten und Baulasten                                         len, welches Einnahmen und Ausgaben – inklusive steuerlicher
Standort-, Wege- und Kabelrechte innerhalb des Planungsgebie-         Besonderheiten – über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren plant.
tes müssen durch die Eintragung von Dienstbarkeiten an rangrich-
tiger Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Außerdem muss           Nun muss der Eigenkapitalanteil eingeworben werden. Die
im Baulastenverzeichnis die Absicherung der Abstands-, Vereini-       Bürger vor Ort können sich jetzt finanziell an ihrem Windpark
gungs- und Rückbaulast erfolgen.                                      beteiligen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Anteilsscheine im



26                                                                         Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
sogenannten Rundenverfahren auszugeben. Bei diesem Verfahren           Spiel: Sowohl die technische (u. a. Wartung) als auch die kauf-
kann pro Runde ein Anteil erworben werden. Alle Einwohner er-          männische Betriebsführung (u. a. Buchhaltung) können von den
halten dadurch die Möglichkeit, gleich viele Anteile an dem Pro-       Menschen in der Region selbst übernommen werden.
jekt zu zeichnen. So wird innerhalb der Gemeinde eine möglichst
breite Streuung erreicht und eine Konzentration auf wenige finanz-     Ertrag

starke Gesellschafter vermieden.                                       Die Vergütung des erzeugten Stroms aus den Bürgerwindenergie-
                                                                       anlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ge-
Projektumsetzung                                                       währleistet. Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber von Anla-
Nach der endgültigen Gewährleistung der Finanzierung wird eine         gen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten
Errichtungsplanung mit dem Hersteller vereinbart sowie ein Bauzeit-    für die Dauer von 20 Jahren einen kalkulierbaren Vergütungssatz
plan erstellt. Gleichfalls erfolgt die Koordination mit den Grund-     pro Kilowattstunde erneuerbaren Stroms. Die Höhe des Vergü-
stückseignern. Beim Bau der Windenergieanlagen haben die Bür-          tungssatzes richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und
gerinnen und Bürger die Wahl zwischen einer schlüsselfertigen Über-    ist zudem technologiespezifisch und standortabhängig.
gabe des Gesamtprojekts und der Einzelvergabe von bestimmten
Aufträgen. Welches Verfahren im Einzelfall günstiger ist, muss sorg-   Neben der Vergütung des erneuerbaren Stroms regelt das EEG
fältig geprüft werden. Nach Abschluss der Bauphase sind noch ver-      auch dessen vorrangige Abnahme im Stromnetz sowie die Über-
schiedene Prüfungen und Abnahmen notwendig. Hierzu gehören             tragung und Verteilung. Mit der Einführung des sogenannten
beispielsweise die Baugrund- und die Gewährleistungsabnahme.           Marktprämienmodells zu Beginn des Jahres 2012 spielt auch die
                                                                       Direktvermarktung von Windstrom inzwischen eine zunehmend
Betriebsführung                                                        wichtige Rolle. Dieses Modell zielt auf eine verstärkte Markt-
Schließlich ist der große Moment gekommen – die Windenergie-           integration der erneuerbaren Energien und kann gegebenenfalls
anlagen in Bürgerhand erzeugen erstmals sauberen und sicheren          zu zusätzlichen Einnahmen für den Windpark führen.
Strom. Von nun an müssen die laufenden Prozesse in der Bürger-
windgesellschaft kontinuierlich und sorgfältig begleitet werden.       Seit seiner Einführung hat sich das EEG als effizientes Instrument
Und hier kommen wiederum die Bürgerinnen und Bürger ins                zur Wegbereitung einer nachhaltigen Energieversorgung erwiesen.




       Weitere Informationen:

       Schleswig-Holstein hat eine lange Erfahrung mit Bürger-         Fragen zu Immissions- und Artenschutz, Mindestab-
       windparks. In Nordfriesland etwa befinden sich über 90          standregelung sowie vielen weiteren Aspekten, die für
       Prozent der Windparks in Bürgerhand. In der Broschüre           Planung und Umsetzung von Windparks relevant sind,
       „Leitfaden Bürgerwindpark – Mehr Wertschöpfung für              finden Sie im Windenergieerlass Baden-Württemberg:
       die Region“ werden die Erfahrungen sehr detailliert             www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/94185/
       dargestellt und viele Hinweise und Erfahrungswerte zu           > Infomaterial
       den einzelnen Planungs- und Finanzierungsschritten
       mit Rechenbeispielen dargestellt:                               Teile dieses Kapitels basieren mit freundlicher Geneh-
       www.windcomm.de > downloads                                     migung auf der Broschüre „Windenergie in Bürger-
                                                                       hand – Energie aus der Region für die Region“
       Der Windatlas Baden-Württemberg gibt eine erste                 des Bundesverbandes WindEnergie e.V. Darin werden
                                                                                                                                      Foto: triolog-freiburg




       Orientierung über die Eignung eines Standorts:                  die Umsetzung und verschiedenen Rechtsformen von
       www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82723/                  Bürgerwindparks und weitere Beispiele beschrieben.
       > Infomaterial                                                  www.wind-energie.de > Publikationen




Bürgerwindpark
                                                                                                                                    27
Schematisches Ablaufmodell zur Realisierung
eines Bürgerwindparks

Phase 1 - Planung des Windparks




Phase 2 - Finanzierung
                                                   Konzeptionelle und
                                                    organisatorische
                                                     Begleitung des
                                                   Projekts durch die
                                                    Bürgerinnen und
                                                    Bürger auf allen
                                                        Ebenen
Phase 3 - Projektumsetzung




Phase 4 - Betriebsführung




28                                Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
Bürgerwindpark
        29
Freiamt, Foto: fesa e.V.
Interview mit Dieter Hallmann,
Vorstand EG Ingersheim und Umgebung eG
                                                                                                Warum entschieden Sie sich für die Form der Genossenschaft?
                                                                                                Das Genossenschaftsmodell ist heute nach 150 Jahren beliebter
                                                                                                denn je und erlebt gerade einen zweiten Frühling, weil es eben
                                                                                                besonders für Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit steht. Unserer
                                                                                                Einstellung zum Bau und Betrieb eines gemeinsam finanzierten
                                                                                                Bürgerwindrades kommt sie am nächsten. Jedes Mitglied hat eine
                                                                                                Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Als erste
                                                                                                Windenergiegenossenschaft in Baden-Württemberg war es aber
                                                                                                nicht ganz einfach, eine geeignete Satzung so zu formulieren, dass
                                                                                                auch die spezifischen Rahmenbedingungen eines Windprojekts
v.li.: D. Hallmann (Vorstand), H.Blasenbrei-Wurtz (Aufsichtsratsvorsitzender), F Untersteller
                                                                                .               abgedeckt wurden.
MdL (Umweltminister), J. Bothner (Vorstand). Foto: EG Ingersheim und Umgebung eG
                                                                                                Wie war die Resonanz in der Bevölkerung?
Wie kamen Sie auf die Idee, ein Windrad zu bauen?                                               Die Idee wurde anfangs eher belächelt und man hielt uns für eine
Die Initiativgruppe hat sich viele Jahre mit dem Thema regenera-                                „Luftnummer“, wie später einige zugegeben haben. Dass wir tat-
tive Energieerzeugung auseinandergesetzt und schon vor 10 Jah-                                  sächlich ein Windrad bauen werden und vor allem all die Steine,
ren überlegt, ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Wind-                                    die uns in den Weg gelegt wurden, überwinden, glaubten die we-
kraftprojekt in Ingersheim umzusetzen. Erfahrung hatten wir aus                                 nigsten. Der Grundstückseigentümer ist einer der Mitinitiatoren
dem Bereich der Photovoltaik.                                                                   seit 2002, die Zusage für die Fläche war mündlich, das reichte.
Welches waren die wichtigsten Schritte zum Windrad?                                             Andere Grundstücke sind nicht tangiert, deshalb wird auch keine
Ein ganz wichtiger Meilenstein auf unserem Weg war die Wind-                                    Pacht verteilt. Sie beträgt allerdings auch nur einen Bruchteil der
messung im Jahr 2002/2003 in unmittelbarer Nähe zum heuti-                                      Beträge, die so umherschwirren. Eine Finca auf Mallorca lässt sich
gen Standort. Mit den Ergebnissen konnten wir die Ausweisung                                    damit nicht finanzieren.
zum Vorranggebiet für Windkraftanlagen erreichen, die von der                                   Welche Unterstützung bekamen Sie von der Gemeindeverwaltung
damaligen Landesregierung unter Erwin Teufel als Hürde erho-                                    und den Behörden?
ben wurde. Durch die EEG-Novelle 2004 verschlechterte sich un-                                  Die Gemeindeverwaltung mit Bürgermeister Godel stand dem
sere Situation wieder. Danach vergingen einige Jahre, bis sich die                              Projekt von Anfang an aufgeschlossen gegenüber. Wir konnten
Technik deutlich verbesserte und wir dann eine passende Anlage                                  alle Infoveranstaltungen in öffentlichen Gebäuden durchführen
fanden.                                                                                         und über das Amtsblatt der Gemeinde informieren. Für uns war
Im Sommer 2009 haben wir ein weiteres Windgutachten beauf-                                      es wichtig, ein solches Projekt mit der Mehrheit des Gemeinde-
tragt, um eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung durchfüh-                                 rates umzusetzen, was ja auch klappte. Die Zusammenarbeit mit
ren zu können. Das Startsignal für das Projekt haben wir darauf-                                den Genehmigungsbehörden war immer sachlich und freundlich.
hin einstimmig in gemeinsamer nächtlicher Sitzung beschlossen.                                  Da es für das Landratsamt die erste Genehmigung einer Wind-
Mehr und mehr wurde uns klar, dass das Projekt wegweisend für                                   kraftanlage war und ein sehr großes öffentliches Interesse auf dem
viele weitere Standorte in Baden Württemberg werden wird. Es                                    Vorgang lastete, führte leider auch dazu, dass die Genehmigung
war uns enorm wichtig zu zeigen, dass wir ein Windradprojekt,                                   mit fast neun Monaten deutlich länger als nötig dauerte. Wenn im
auch unter schwierigen Rahmenbedingungen, erfolgreich umset-                                    Land in den nächsten zwei bis drei Jahren 200 oder mehr Anlagen
zen und vor allem wirtschaftlich betreiben können.                                              gebaut werden sollen, muss das schneller gehen.



30                                                                                                   Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
61 pm206 leitfaden bürgerenergieanlagen anlage broschüre 12.11.2012
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  • 1. machen BÜRGER ENERGIE Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 2. Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt- Gestaltung: Frank Schöler, fesa e.V., www.schoeler-werbung.de schaft Baden-Württemberg, Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart, www.um.baden-wuerttemberg.de / LUBW Landesanstalt für Bezug: Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei der LUBW Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttem- Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, sowie als berg.de / Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Download im PDF-Format unter www.um.baden-wuerttemberg. Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Str. 15, de und unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/6638/ 70184 Stuttgart Druck: SchwaGe Druck, 76287 Rheinstetten; gedruckt auf TExt und REdaktion: Nico Storz (fesa e.V. ), Gerd Oelsner / Recyclingpapier Tanja Müller (LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Abt. 2 – Agenda-Büro Baden- Rechtliche Beratung: FlaigRitterhoff, Rechtsanwälte in Partner- Württemberg), Nadja Milkowski / Dr. Till Jenssen (Ministerium schaft. www.flaig-ritterhoff.de für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Abt. 6, Referat 61 / Referat 64), Tobias Hentschel / Lars Velser Der vorliegenden Broschüre liegen mit freundlicher Genehmi- (BWE), EnergieAgentur.NRW, Dr. Michael Roth (BWGV) gung die Inhalte folgender Publikationen zugrunde: - Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen (EnergieAgentur.NRW) Bildrechte sind bei den Bildern vermerkt. Die Rechte der - Windenergie in Bürgerhand (BWE) Steckbriefe-Fotos liegen, wenn nicht anders vermerkt, bei Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des den dargestellten Betreibern. Titelfoto: Ingersheim. Tom Sidji/ Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung von Beleg- www.tomsidji.de exemplaren gestattet. Stand: November 2012, 1. Auflage 2 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 3. Vorwort Die Energiewende ist ein Generationenprojekt. Der not- sich mit Unterstützung des Landes regional und landesweit ver- wendige Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren netzen. Energien stellt uns vor neue Herausforderungen – und bietet Bürgerenergieanlagen sind ein wichtiger Bestandteil für den große Chancen für Baden-Württemberg und darüber hinaus. Die Erfolg der Energiewende. Über die Nutzung der Photovoltaik grün-rote Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energie- hinaus entstehen zunehmend Nahwärme-Genossenschaften und wende aktiv und engagiert voranzutreiben. – teilweise mit finanzieller Unterstützung des Landes – ganze Dafür hat die Landesregierung im Jahr 2012 wichtige gesetzliche Bioenergiedörfer. Erste Beispiele gibt es auch zu Windenergie, Grundlagen geschaffen. Dies gilt insbesondere für die Windenergie, Wasserkraft oder Energieeffizienz. Diese Entwicklungen wollen bei der in Baden-Württemberg großer Nachholbedarf besteht. wir weiter ausbauen und unterstützen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes und dem neuen Für Bürgerenergieanlagen sind neben den in Baden-Württemberg Windenergieerlass wurden die Rahmenbedingungen für einen weit verbreiteten Energiegenossenschaften auch andere Rechts- Ausbau der Windenergie verbessert. Außerdem soll der Klima- formen möglich und sinnvoll. Dies zeigen besonders größere So- schutz in Baden-Württemberg Gesetzesrang erhalten: Ziel ist, die lar- oder Windparks, die oft in der Rechtsform der GmbH & Co. Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 Prozent gegenüber den KG betrieben werden. Emissionen im Jahr 1990 zu verringern. Mittelfristig bis 2020 setzt Welche Lösung vor Ort die beste ist, muss orts- und fallbezogen sich das Land die Zielmarke von minus 25 Prozent. entschieden werden. Die vorliegende Broschüre soll dazu beitra- Diese ambitionierten Ziele können nur durch eine gemeinsame gen, diese Entscheidungen fachlich fundiert treffen zu können. Kraftanstrengung der gesamten Gesellschaft als Gemeinschafts- Auch hier gilt: Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Denn werk aller erreicht werden. Hierfür suchen wir besonders die Zu- es gibt in Baden-Württemberg schon viele gute Beispiele und sammenarbeit mit den Kommunen und die Unterstützung und Erfahrungen aus der Praxis, von denen wir lernen und profitieren Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Denn die aktive Beteili- können. Einige davon sind in dieser Broschüre beschrieben. Ich gung von Bürgerinnen und Bürgern stärkt die Akzeptanz vor Ort, wünsche mir, dass sie viele Nachahmer finden, die gemeinsam sorgt für wirtschaftliche Teilhabe und stellt den notwendigen Um- mit uns die Energiewende in Baden-Württemberg umsetzen und bau der Energieversorgung auf eine breite gesellschaftliche Basis. gestalten wollen. Die Bürgerbeteiligung als Markenzeichen der Landesregierung fällt im Energiebereich auf fruchtbaren Boden. Schon jetzt gestalten über 100 Bürgerenergiegenossenschaften im Land aktiv die Energiewende mit. Vor Ort sind viele ehrenamtliche Solar- Franz Untersteller MdL vereine und Energie-Arbeitskreise aktiv, die gemeinsam und mit Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes den Kommunen beispielsweise Bürgersolaranlagen anstoßen und Baden-Württemberg 3
  • 4. Grußwort Die Energiewende bietet eine große Chance für ein Mehr Ein solches Projekt ist nur im Dreiklang zwischen Staat, Markt an aktiver Bürgerbeteiligung. Das ist uns als Landesregierung sehr und Zivilgesellschaft zu bewältigen. Ich bin überzeugt, dass dabei wichtig. Deshalb ziehe ich als Staatsrätin für Zivilgesellschaft und der Zivilgesellschaft eine immer größere Bedeutung zukommt. Bürgerbeteiligung mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bei dem Thema Bürgerenergie an einem Strang. Für diese Verknüpfung bietet sich mit der von uns angestoßenen Denn es ist wichtig, dass die Energiewende „von unten“ wächst Allianz für Beteiligung ein ideales Forum an. Gerade beim Thema und dadurch demokratisiert wird. Hierzu bieten zum Beispiel Bürgerenergie ist sie als unabhängiges, nichtstaatliches Netzwerk Energiegenossenschaften eine hervorragende Form: Den Men- eine hervorragende Plattform für den Austausch von Know-how schen wird die Möglichkeit geboten, sich zusammenzuschließen, und Informationen und damit als Kooperationspartnerin für Ihr die Energiewende selber in die Hand zu nehmen und mit ihrem Vorhaben bestens geeignet. Das Landesnetzwerk ehrenamtliche Geld den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Energie-Initiativen ist uns in der Allianz ein wichtiger Partner. Denn für das Gelingen der Energiewende sind nicht nur Inge- Lassen Sie uns die Herausforderung Energiewende gemeinsam nieurskunst und Projektmanagement gefragt, sondern vor allem anpacken und mit Hilfe von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteili- auch die frühzeitige Information, Beteiligung und Motivation der gung voranbringen und umsetzen. Menschen für dieses große gesellschaftliche Gemeinschaftswerk. Doch um die Energiewende zu realisieren, bedarf es mehr: Es geht dabei mehr denn je darum, das Gemeinwohl und die Gisela Erler Belange des Einzelnen in Einklang zu bringen. Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung 4 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 5. Inhaltsverzeichnis Impressum ....................................................................................................................................................................... 2 Vorwort Minister Franz Untersteller . ..................................................................................................................... 3 Grußwort Staatsrätin Gisela Erler ........................................................................................................................... 4 Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................................... 5 Einführung und Überblick . ....................................................................................................................................... 6 Die Urform einer Gesellschaft: die GbR .............................................................................................................. 8 Beispiel: Solarinitiative Ludwigsburg ............................................................................................................. 10 Beispiel: RegioWasserkraftanlage Freiburg ................................................................................................... 10 EXKURS: Prospektpflicht . ................................................................................................................................ 11 Alternative für größere Projekte: GmbH & Co. KG ....................................................................................... 12 Beispiel: Freiamt Windmühlen GmbH & Co. KG .................................................................................... 14 Beispiel: Solarparks der Stadtwerke Karlsruhe ........................................................................................... 14 Beispiel: Einsparkraftwerk der Staudinger Gesamtschule Freiburg ..................................................... 15 Die Energiegenossenschaft – eine basisdemokratische Rechtsform ......................................................... 16 Sechs Schritte zur eigenen Energiegenossenschaft .................................................................................... 18 Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft ................................................................... 18 Beispiel: Bürger Energie St. Peter eG ............................................................................................................. 19 Beispiel: ÖEG eG .................................................................................................................................................. 19 Beispiel: BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG ...................................................20 Beispiel: Solar-Bürger-Genossenschaft eG Freiburg ..................................................................................20 Beispiel: Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG ..................................................................................... 21 Beispiel: OstalbBürgerEnergie eG Aalen ...................................................................................................... 21 Gemeinschaftsprojekt: Bürgerwindpark ..............................................................................................................22 Der Bürgerwindpark: Von der Idee zur Umsetzung .................................................................................24 Schematisches Ablaufmodell zur Realisierung eines Bürgerwindparks .............................................28 Interview mit Dieter Hallmann, Vorstand EG Ingersheim und Umgebung eG ..............................30 Beispiel: Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung eG . ....................................................... 31 Beispiel: Bürgerwindkraftwerk Gnannenweiler GmbH & Co. KG ...................................................... 31 Tabellarische Übersicht der häufigsten Rechtsformen ...................................................................................32 Weitere Gesellschafts- und Beteiligungsformen in Stichworten ................................................................32 Beispiel: Mittelbadische Energiegenossenschaft eG & Badische Kraftwerk GmbH & Co. KG .........35 Beispiel: solarcomplex AG Singen als Bürgerunternehmen ...................................................................35 Wie Kommunen ihre Bürger unterstützen können .......................................................................................36 Wichtige Adressen zum Thema in Baden-Württemberg ..............................................................................38 Hintergrundinformationen ......................................................................................................................................39 5
  • 6. Dreisamstadion Freiburg. Foto: triolog-freiburg Einführung und Überblick Viele Menschen motivieren die Themen Energiewende und Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts schlossen sich Bür- Klimaschutz zum Handeln: Sie nutzen Bus und Bahn statt des ger zusammen, um in Elektrizitätsgenossenschaften Strom aus eigenen Autos, kaufen energiesparende Haushaltsgeräte, bezie- Wasser- und Windkraft zu produzieren. Durch Änderungen hen Ökostrom, installieren eine solarthermische Anlage und vie- der politischen Rahmenbedingungen und die Zentralisierung les mehr. Über den Einflussradius des Einzelnen hinaus eröffnen der Stromversorgung lösten sich diese Strukturen im Laufe des sich durch den Zusammenschluss von mehreren Bürgern weitere 20. Jahrhunderts in vielen Orten auf. In den 90er Jahren erlebten Handlungsfelder. Gerade im Bereich der Anlagen zur Nutzung Gemeinschaftsenergieanlagen eine Renaissance durch Bürger, die erneuerbarer Energien sind die Kapazitäten des Einzelnen schnell mit viel Engagement die Nutzung erneuerbarer Energien voran- ausgeschöpft. So etwa, wenn keine eigenen Dachflächen für die trieben. Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Installation einer Photovoltaikanlage vorhanden sind oder die (EEG) im Jahr 2000 wurde die Vergütung dieses Stroms bundesweit Errichtung einer Windkraftanlage die eigenen finanziellen Mög- gesichert und Bürgerenergieanlagen entwickeln sich seitdem zu lichkeiten übersteigt. Durch die Zusammenlegung von Kapital, einem wichtigen Element der Energiewende. Wissen und Zeitkapazitäten kann die Installation einer größeren Photovoltaikanlage auf gepachteten Dächern oder gar ein ganzer Bürgerenergieanlagen im Sinne dieser Broschüre sind in der Windpark Wirklichkeit werden. Regel in dreifacher Hinsicht regional verwurzelt: • die beteiligten Bürger stammen aus einer Region Eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Bürger • die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in dieser Region gemeinschaftlich betreiben oder finanzieren, wird hier als Bür- • die Energieanlage wird in derselben Region errichtet gerenergieanlage bezeichnet. Bürger können so von der gesetz- lich gesicherten Einspeisevergütung für Anlagen zur Nutzung Die Wertschöpfung vor Ort kommt dabei den Kommunen über erneuerbarer Energien profitieren. Dies kann bereits durch eine erhöhte Steuereinnahmen, den Bürgern über erhöhte Kaufkraft kleine finanzielle Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage und häufig auch den ansässigen Unternehmen über zusätzliche geschehen. Aufträge zugute. 6 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 7. Diese Broschüre stellt die Vielfältigkeit von Bürgerenergieanlagen Die Wahl der Gesellschaftsform für eine Bürgerenergieanlage dar. Die unterschiedlichen Herangehensweisen werden anhand beeinflusst jedoch auch den Arbeitsaufwand bei der Gründung konkreter Projektbeispiele aus Baden-Württemberg vorgestellt. und während der gesamten Laufzeit der Anlage. Außerdem Sie stehen stellvertretend für viele andere erfolgreich umgesetzte bestimmt sie den Umfang der Mitspracherechte der Beteiligten oder in Planung befindliche Projekte, sollen Vorbild sein und und deren Haftung. Ein späterer Rechtsformwechsel ist zeit- und Mut machen. kostenintensiv, sodass die passende Gesellschaftsform gut über- legt sein sollte. Es werden allgemein gültige Rahmenbedingungen für Betreiber- gesellschaften und für die gemeinschaftliche Finanzierung von Die gängigsten Rechtsformen werden in den entsprechenden Ab- Bürgerenergieanlagen beschrieben. Auf die ersten Schritte der schnitten zur GbR, zur GmbH & Co. KG und zur Genossenschaft Formulierung einer Geschäftsidee – inklusive Festlegung von beschrieben und anschließend zusammenfassend gegenüber- Unternehmenszielen, Kooperationspartnern und Rentabilitäts- gestellt. Im Schlusskapitel werden zur Vervollständigung weitere analysen – sowie technische Erläuterungen kann in diesem Rah- Gesellschafts- und Beteiligungsformen angerissen, die derzeit für men nicht detailliert eingegangen werden. Bürgerenergieanlagen weniger verbreitet sind oder nur eine rein finanzielle Beteiligung ohne Mitspracherechte ermöglichen. Bürgerbeteiligungsanlagen können unterschieden werden in An- lagen, bei denen Bürger als Miteigentümer auftreten – im Folgen- Die Darstellungen in dieser Broschüre stellen keine Rechts- den als Bürgerenergieanlagen im engeren Sinne bezeichnet – und beratung dar, sondern geben einen kurzen Überblick. Steuerliche Anlagen, bei denen die Bürger ausschließlich an der Finanzierung Aspekte werden in der Betrachtung vollständig ausgeklammert. beteiligt werden. Vor Gründung einer Betreibergesellschaft oder Schaffung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Bürger sollte stets eine Diese Broschüre konzentriert sich auf Bürgerenergieanlagen zur ausführliche individuelle Steuer- und Rechtsberatung eingeholt Nutzung und Erzeugung erneuerbarer Energien im engeren werden. Sinne. Hier gründen Bürgerinnen und Bürger eine Betreiber- gesellschaft für eine Energieanlage und werden Miteigentümer Die zahlreichen Entscheidungskriterien, die bei der Auswahl der dieser Gesellschaft. Dadurch kommen den Bürgern Mitbestim- richtigen Rechtsform eine Rolle spielen, werden in der folgenden mungs- oder Kontrollrechte zu. In diesen Fällen kann man also – nicht abschließenden – Auflistung dargestellt: wirklich sagen: Bürger produzieren mit! Über diese Form der Beteiligung partizipieren Bürger direkt am Entscheidungskriterien zur richtigen Rechtsform Gewinn des Projekts, übernehmen aber auch unternehmerische Risiken. Das Verlustrisiko ist bei Unternehmen, die nur Anla- gen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben, durch die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung niedriger als in anderen Branchen. Trotzdem ist eine sorgfältige Planung und die Risiko- minimierung über Versicherungen sowie fachkundige Installateure und Betreiber unerlässlich. Die Wahl der Rechtsform kann das Haftungsrisiko entscheidend beeinflussen. Einführung und Überblick 7
  • 8. Die Urform einer Gesellschaft: die GbR Die bekannteste Form einer Bürgerener- braucht es dazu nicht einmal einen schrift- gieanlage ist die als Gesellschaft bürgerlichen lichen Gesellschaftsvertrag. Durch eine schrift- Rechts (GbR) betriebene Bürgersolaranlage. liche Vereinbarung wird der Gesellschaft aber Diese Projekte werden überwiegend rein ehren- eine solide Basis gegeben, und die Handhabung amtlich realisiert, obwohl die anfallenden Auf- schwieriger Situationen wie das Ausscheiden gaben zahlreich sind: die Suche geeigneter oder der Tod eines Gesellschafters wird im Vor- Flächen, das Aushandeln eines Pachtvertrags, feld geregelt. das Einholen von Angeboten für die Photovoltaik- anlage selbst, deren Versicherung und Wartung Grundsätzlich vertreten alle Gesellschafter die und schließlich die Gründung und Verwaltung GbR gemeinsam, und zur Unterzeichnung von einer Betreibergesellschaft. Verträgen müssen stets Unterschriften aller Gesellschafter geleistet werden. Für die prakti- Die GbR ist im Vergleich zu anderen Rechts- sche Handhabung wird aber häufig einzelnen formen am schnellsten, einfachsten und kos- Gesellschaftern die Geschäftsführung über eine tengünstigsten zu gründen. Die GbR wird Vollmacht übertragen. Ebenso kann ein loka- auch BGB-Gesellschaft genannt, da sie auf den ler Solarverein oder eine andere Institution als §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Treuhänder eingesetzt und mit der Geschäfts- basiert. Diese bei Bürgersolaranlagen, nachbar- führung beauftragt werden. Die GbR (bzw. der schaftlichen Wärmenetzen oder auch Kleinwas- Treuhänder) erhält die Einspeisevergütung für serkraftwerken sehr beliebte Rechtsform kann den erzeugten und eingespeisten Strom. Nach prinzipiell von zwei Personen am Küchentisch Abzug der laufenden Kosten für Versicherung, ins Leben gerufen werden. Streng genommen Wartung, Rücklagen etc. verbleibt bei sorgfäl- 8 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 9. Gemeinschafts-Biogasanlage Winterberg GbR in Oberried. Foto: triolog-freiburg tig geplanten Projekten ein Überschuss. Dieser ßeren Anlagen seither dämpfte. Während des Überschuss wird anteilig an die GbR-Gesell- Bestehens der GbR können alle Gesellschafter schafter verteilt, was im Gesellschaftsvertrag jederzeit Einsicht in die Bücher der Gesellschaft präzisiert werden kann. nehmen und sich so über den Geschäftsverlauf informieren. Der größte Nachteil einer GbR besteht darin, dass die Gesellschafter in vollem Umfang mit Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die GbR ihrem Privatvermögen haften. Aus diesem vor allem bei kleineren Anlagen ihre Vorteile Grund sollte bei der Vorbereitung der Ener- hat, das Haftungsrisiko aber in jedem Falle mit gieanlage großes Augenmerk auf die Risikobe- berücksichtigt werden muss. Gerade wenn sich grenzung – etwa durch geeignete Versicherun- wenige Beteiligte, wie die Eigentümer einer gen und einen erfahrenen Installateur – gelegt Wohnungseigentümergemeinschaft, Nachbarn werden. Letztendlich bleibt für interessierte oder kleinere Interessensgemeinschaften, zu- Bürger nur das sorgfältige Abwägen aller Chan- sammentun, um eine gemeinsame Anlage zur cen und Risiken, bevor sie eine Beteiligung an Produktion von Strom, Wärme oder auch bei- einer GbR eingehen. Dazu ist die Bereitstellung dem zu realisieren, kommt die GbR oftmals zum ausführlicher Informationen zu dem Vorhaben Zuge. Bei großen Projekten bietet die GmbH der GbR unerlässlich. Darüber hinaus kann & Co. KG mit ihrer Haftungsbeschränkung seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht zur Erstellung einen besseren Risikoschutz. Für eine längerfris- eines BaFin-geprüften Verkaufsprospekts beste- tige Strategie zur Realisierung mehrerer Anlagen hen (vgl. Exkurs zur Prospektpflicht, Seite 11), bietet sich die prospektpflichtbefreite Genos- was die Popularität dieser Rechtsform bei grö- senschaft an. Gesellschaft bürgerlichen Rechts 9
  • 10. Ich bin eine Überschrift. Solarinitiative Ludwigsburg Im Herbst 2000 wurde die Solarinitiative Ludwigsburg Steckbrief als gemeinnütziger Verein gegründet, um auf kommu- FließtextFließtextFließtextFließtextFließtextFließtextFließ- • Rechtsform Betreibergesellschaft: GbR naler Ebene einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen, • Gründungsjahr: 2000 textFließtextFließtextFließtextFließtextFließtext regenerativen Energieerzeugung zu leisten. • Anzahl der beteiligten Personen: 163 GbR-Gesell- Die erste durch Bürgerinnen und Bürger gemeinsam schafter finanzierte Solaranlage Ludwigsburgs ist auf dem Dach Zwischenüberschrift • Umgesetzte Projekte: 10 Gemeinschaftssolaranlagen der Gottlieb-Daimler-Re- mit einer Gesamtleistung von 370 kWp alschule im Jahr 2003 in • Investitionssumme: 1.384.526 € Betrieb gegangen. • Eigenkapitalanteil: 1.120.688 € Mittlerweile sind in Lud- • Fremdfinanzierung durch: GLS-Bank, Umweltbank, wigsburg durch Bürger- Privatdarlehen beteiligung neun weitere Gemeinschaftssolaranla- gen als GbR entstanden. Kontakt Da das Interesse an Ge- Andreas Hopp meinschaftssolaranlagen Kastanienallee 42/2 momentan enorm ist, gibt 71638 Ludwigsburg es eine Warteliste für kom- Telefon: 07141 921068 mende Projekte. a.hopp@solarinitiative-lb.de www.solarinitiative-lb.de RegioWasserkraftanlage Freiburg Die RegioWasserkraftanlage wurde mit Bürgerbeteili- Steckbrief gung modernisiert und wiederbelebt. Die Wasserkraft- • Rechtsform Betreibergesellschaft: GbR anlage an der Rabenkopfstraße im Freiburger Gewerbe- • Gründungsjahr: 1998 kanal wurde vor rund 40 Jahren stillgelegt und abgebaut. • Anzahl der beteiligten Personen: 8 GbR-Gesell- Anfang 1998 errichteten die Firma Ökostrom Erzeugung schafter Freiburg GmbH und der fesa e.V. an dieser Stelle eine • Umgesetzte Projekte: Wasserkraftanlage 75 kW neue Wasserkraftanlage mit • Investitionssumme: 610.000 € modernster Technik. Die In- • Eigenkapitalanteil: 305.000 € vestitionskosten in Höhe • Fremdfinanzierung durch: Land Baden-Württem- von 610.000 Euro wurden berg zur Hälfte durch die Antei- le der Anleger getragen. Die zweite Hälfte konnte Kontakt: damals über ein zinsgüns- fesa e.V. tiges Darlehen des Landes Gerberau 5 Baden-Württemberg finan- 79098 Freiburg ziert werden. Der fesa e.V. 0761 407361 ist Treuhänder der Anlage. mail@fesa.de Freiamt. Foto: fesa e.V. 10 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 11. Foto: OstalbBürgerEnergie eG EXKURS: Prospektpflicht Um sicherzustellen, dass Anleger umfassende Informatio- Die Erstellung eines Vermögensanlage-Verkaufsprospekts ist mit nen erhalten, bevor sie sich für eine Geldanlage in Wertpapieren erheblichen Kosten verbunden, die einige Zehntausend Euro oder Unternehmensanteilen entscheiden, ist in Deutschland ein betragen können. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Verkaufsprospekt zu erstellen. Der Prospekt muss vor dem Kosten für die Konzeption der Beteiligungsbedingungen und öffentlichen Angebot eines Anlageproduktes der Bundesanstalt die Erstellung des Prospekts inklusive der Darstellung der steuer- für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt und freigege- lichen Aspekte. Für eine kleine Bürgerenergieanlage können ben werden. Diese prüft den Prospekt auf die Vollständigkeit der diese Kosten die Rentabilität des gesamten Projekts verhindern. Angaben. Häufig wird daher versucht, die Bagatellgrenzen einzuhalten. Auch in diesen Fällen sollten den Zeichnern der Anteile natür- Als nicht in Wertpapieren verbriefte Unternehmensanteile gel- lich umfassende Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Investi- ten Anteile an einer GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG eben- tion und den damit verbundenen Chancen und Risiken gegeben so wie unverbriefte Genussrechte oder stille Beteiligungen. Für werden. diese Produkte muss oberhalb einer Bagatellgrenze ein Vermö- gensanlage-Verkaufsprospekt erstellt werden. Ausgenommen sind Für Wertpapiere wie Aktien, Inhaberschuldverschreibungen und laut Vermögensanlagegesetz Angebote, die von vorne herein auf verbriefte Genussrechte gilt das Wertpapierprospektgesetz. Zur 20 Anteile beschränkt sind, bei denen der Preis jedes Anteils Behandlung der Fragestellungen rund um die Prospektpflicht bei mindestens 200.000 Euro beträgt oder die Summe aller angebo- einer Bürgerenergieanlage sollte eine ausführliche Rechtsbera- tenen Anteile 100.000 Euro nicht übersteigt. Ebenso kann auf tung stattfinden. Zu beachten ist auch, dass Anlagen vor dem einen Prospekt verzichtet werden, wenn sich das Angebot nur an 1. Juli 2005 ohne Prospekt auskamen. einen begrenzten Personenkreis richtet: Die Personen müssen dem Anbieter im Einzelnen bekannt sein und gezielt angespro- Weitere Hinweise und den Gesetzestext finden Sie hier: chen werden. Ausgenommen von der Prospektpflicht sind außer- www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/ dem Genossenschaftsanteile. www.bafin.de >BaFinJournal 5/2009 Gesellschaft bürgerlichen Rechts 11
  • 12. Rosskopf. Foto: triolog-freiburg Alternative für größere Projekte: GmbH & Co. KG Auch größere Anlagen für Photovoltaik, hingegen haften nur in Höhe ihres eingelegten Windkraft oder Biomasse werden als Bürger- Kapitals ohne Mitwirkung an der Unterneh- energieanlagen realisiert. Mit zunehmender mensleitung. Als Kommanditisten können da- Investitionssumme – spätestens im Millionen- her viele Bürger Kapital ohne Haftungssorgen bereich – werden die Projekte jedoch häufig zur Verfügung stellen. Bei einer GmbH & Co. komplexer, eine hauptamtliche Geschäftsfüh- KG übernimmt nun die Rolle des haftenden rung wird erforderlich, die unternehmerischen KG-Komplementärs eine GmbH. Da die Haf- Risiken steigen. Dies erfordert eine Gesell- tung der GmbH-Gesellschafter wieder auf ihre schaftsform, die zum einen die Haftung der Be- Kapitaleinlage beschränkt ist, ermöglicht diese teiligten beschränkt und zum anderen die Ein- Kombination, dass alle Beteiligten nur noch be- bindung vieler Kapitalgeber erleichtert. Die schränkt haften. Die GmbH-Gesellschafter sind GmbH & Co. KG, eine Mischform aus Kom- üblicherweise die Initiatoren des Projekts, die manditgesellschaft (KG) und Gesellschaft mit auch geschäftsführend tätig sein wollen. beschränkter Haftung (GmbH), erfüllt beide Anforderungen und wird deshalb gerade bei Aus Sicht der Kommanditisten kann bei be- großen Projekten häufig verwendet. grenztem Kapitaleinsatz über Gewinnausschüt- tungen eine Rendite erzielt werden – natürlich In einer KG existieren zwei Arten von Gesell- unter Risiko eines Kapitalverlusts. Es gilt also schaftern: Die Komplementäre übernehmen, wieder, frühzeitig abzuwägen und ausführliche wie bei einer GbR, die persönliche Haftung Informationen einzuholen. Ebenso wie bei der und die Geschäftsführung, die Kommanditisten GbR müssen diese Informationen evtl. über 12 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 13. einen geprüften Vermögensanlage-Verkaufs- von Personengruppen mit unterschiedlichen prospekt bereitgestellt werden (vgl. Exkurs auf Motiven, nämlich von unternehmerisch agieren- Seite 11). Als Kommanditisten dürfen Bürger den Geschäftsführern mit Kapitalanlegern. Es die Buchführung einsehen und sich so über den sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Fortgang der Geschäfte informieren. Erlöse und Risiken zwischen den beiden Grup- pen gerecht verteilt werden. Eine Geschäftsfüh- Dem großen Vorteil der beschränkten Haftung rung, die sich von vornerein erfolgsunabhängige steht ein deutlich höherer Gründungs- und Vergütungssätze sichert oder einen überwiegen- Verwaltungsaufwand gegenüber. Daher eignet den Teil der Stimmrechte auf Gesellschafterver- sich diese Rechtsform erst für größere Anlagen sammlungen innehat, kann zu Unmut in der und bietet sich besonders an für die Verbindung Gesellschaft führen. Initiatoren und beteiligte Bürger Gesellschafter Kommanditisten Komplementär GmbH KG Rechtliche Struktur einer GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG 13
  • 14. Freiamt Windmühlen GmbH & Co. KG Mit Unterstützung der Ökostrom-Gruppe und des fesa Steckbrief e.V. aus Freiburg wurde das erste Projekt der Freiamt • Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG Windmühlen GmbH & Co. Beteiligungs KG, die 2000 • Gründungsjahr: 2000 gegründet wurde, realisiert. 2004 entstand als zweites • Anzahl der beteiligten Personen: insgesamt 193 Projekt die Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG, Kommanditisten an der sich 161 Kommanditisten beteiligen. Freiamt pro- • Umgesetzte Projekte: 4 Windkraftwerke (7,9 MW Ge- duziert als energieautono- samtleistung), PV-Anlagen (400 KWp) me Kommune heute mit • Investitionssumme: insgesamt 12 Mio. € seinen Windkraftanlagen, • Eigenkapitalanteil: insgesamt 3,7 Mio. € insgesamt 240 PV-Anla- gen (3,3 MW), 150 ther- mischen Solaranlagen, Kontakt: vier Wasserkraftanlagen Verein zur Förderung der Windenergie in Freiamt und zwei Biogasanlagen Ernst Leimer (Vorstand) deutlich mehr Strom und Sägplatz 2 nahezu die Wärme, die in 79348 Freiamt der Gemeinde verbraucht Telefon: 07645 913099 wird. Die jährliche CO2- info@freiamt-windmuehlen.de Einsparung liegt bei rund www.freiamt-windmuehlen.de 9.800 Tonnen. Besichtigung: www.freiamt.de/formulare/anmeldungerneuerbareenergie.pdf Solarparks der Stadtwerke Karlsruhe Aufgrund der großen Nachfrage der Karlsruher Bür- Steckbrief gerinnen und Bürger an den Beteiligungsanlagen Solar- • Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG park I und II errichteten die Stadtwerke Karlsruhe 2010 • Gründungsjahr: 2005 / 2007 / 2010 einen weiteren Anlagenpark zur solaren Stromerzeu- • Anzahl der beteiligten Personen: 178 / 150 / 196 als gung – den Solarpark III. Entgegen ursprünglicher Pla- Kommanditisten zu Anteilen à 2.000 Euro nungen von 500 Kilowatt wurde die installierte Leistung • Umgesetzte Projekte: Solarpark I - III sogar auf über 1,3 Megawatt erhöht. Seit August 2011 • Investitionssumme: 4,1 Mio. € / 2,3 Mio. € / 4,0 Mio. € sind neun Solaranlagen des • Eigenkapitalanteil: 1.912.000 € / 1.396.000 € / 1.698.000 € Solarparks III in Betrieb, die • Fremdfinanzierung durch: KfW-Kredite, ERP-Mittel rund 540 Tonnen CO2 ein- bzw. normale Bankdarlehen sparen. Der Solarpark I mit acht Anlagen hat eine ins- tallierte Leistung von 845 Kontakt: kW und der Solarpark II mit Dipl.-Kffr. Susanne Greschner sieben Anlagen hat eine Ka- Stabsstelle Strategische Planung pazität von 565 kW. Stand- Stadtwerke Karlsruhe GmbH orte sind u.a. Schulen, städ- 76127 Karlsruhe tische und andere Dächer Tel.: 0721 599 1084 sowie eine Mülldeponie. susanne.greschner@stadtwerke-karlsruhe.de www.stadtwerke-karlsruhe.de 14 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 15. Energiesparen mit Bürgerbeteiligung Einsparkraftwerk der Staudinger Gesamtschule Freiburg Nicht nur der Bau neuer Energieanlagen zur Pro- duktion von Strom und Wärme, auch das Einspa- ren von Energieverbrauch lässt sich über Bürger- beteiligung finanzieren. Im Jahr 1999 startete in Freiburg das bundesweit erste „Einsparkraftwerk“ , bei dem an der Staudinger Gesamtschule mit dem Eigenkapital der Eltern, Lehrer und weiterer Interessierter verschiedene Energiesparmaßnah- men finanziert wurden. Die Stadt Freiburg zahlte über acht Jahre die ersparten Energiekosten an die Betreibergesellschaft Eco-Watt GmbH & Co. KG zurück, sodass diese den beteiligten Bürgern ihre Einlagen mit einer jährlichen Verzinsung von 6 Prozent zurückzahlen konnte. Sogar für die Schu- le blieben noch 78.000 Euro übrig. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld des Projekts Nach Umsetzung der Maßnahmen betrugen Strom- und Wärme- von der Eco-Watt GmbH & Co. KG identifiziert und verbrauch nur noch rund 75 Prozent der Werte vor dem Projekt, Anfang 1999 an verschiedene Handwerksbetriebe beim Wasser sogar weniger als 30 Prozent. vergeben. Die Maßnahmen zielen auf Einsparun- gen beim Wasserverbrauch, bei der Wärmeversor- Begleitet wurde das Projekt von zahlreichen pädagogischen gung und beim Stromverbrauch ab. Ebenso wur- Maßnahmen an der Schule, sodass nicht nur die beteiligten de zur Stromproduktion eine Photovoltaikanlage Lehrer und Eltern, sondern auch die Schüler davon profitier- installiert. ten. Steckbrief • Rechtsform Betreibergesellschaft: GmbH & Co. KG • Jahr der Maßnahme: 1999 • Realisiertes Projekt: Energiesparmaßnahmen und Photo- voltaikanlage • Investitionssumme: insg. 300.000 Euro (100 % Eigenkapital) • Beteiligungsform: stille Beteiligung ab 2.500 € (für Personen aus Umfeld der Schulen ab 500 €), Rendite 6 % p.a. Kontakt: Dieter Seifried ECO-Watt GmbH Turnseestrasse 44 79102 Freiburg Tel.: 0761 7079901 www.eco-watt.de Freiamt. Foto: fesa e.V. GmbH & Co. KG 15
  • 16. Foto: Gabi Schoenemann / pixelio.de Die Energiegenossenschaft – eine basisdemokratische Rechtsform Seit 2006 wurden in Baden-Württemberg Energiegenossenschaften ehrenamtlich geleistet, über 100 Energiegenossenschaften mit rund mittelfristig kann eine angemessene Aufwands- 14.000 beteiligten Bürgerinnen und Bürgern neu entschädigung für die Geschäftsführung einge- gegründet. Eine eingetragene Genossenschaft plant werden. (eG) ist eine eigene Rechtsform und unterliegt dem Genossenschaftsgesetz (GenG). Sie gilt Durch die vergleichsweise einfache Mitglieder- als „demokratische“ Rechtsform, da jedes Mit- verwaltung ist es möglich, viele Bürger mit gro- glied in der Generalversammlung nur eine ßem und kleinem Kapital zu integrieren, um so Stimme hat, unabhängig von der Höhe der große Beträge zusammenzubringen. Die Glaub- Kapitaleinlage. Ebenso wie bei der GmbH & würdigkeit der Rechtsform ist hoch, da sie vom Co. KG kann bei einer eG die Haftung aller Genossenschaftsverband geprüft wird und auch Mitglieder auf ihre Kapitaleinlage beschränkt durch die starke Mitgliederkontrolle als sehr werden. Die Aufnahme weiterer Mitglieder insolvenzresistent gilt. Die Vorteile einer Genos- ist nochmals vereinfacht, da keine Eintragung senschaft kommen insbesondere bei einer lang- der Mitglieder in ein öffentliches Register er- fristigen Strategie zum Tragen. Wenn mehrere folgt. Anders als die GmbH & Co. KG ist die Projekte in einer Gemeinde oder einer Region Genossenschaft beim Einwerben neuer Mitglie- umgesetzt werden, können diese alle unter dem der grundsätzlich prospektpflichtbefreit (siehe Dach der Genossenschaft verwaltet werden – Seite 11). die Gründung eigener Projektgesellschaften ist nicht notwendig. So können Genossenschaften Die Geschäftsführung der Genossenschaft nimmt mit Solar-, Wind- oder Wasserkraft Strom er- der Vorstand wahr. Der anfängliche Gründungs- zeugen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen be- und Verwaltungsaufwand wird in den meisten treiben und gleichzeitig Einsparmaßnahmen 16 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 17. finanzieren. Auch der Direktverkauf von Strom Genossenschaft und die Bereitschaft zu per- und Wärme an die Mitglieder ist möglich (siehe sönlichem Engagement. Möglichkeiten, die Ein- Beispiel MEG Seite 35). bindung der Mitglieder noch zu erhöhen, sind die Gründung von Arbeitskreisen und Beiräten Eine langfristige Strategie bedeutet aber auch, durch die Generalversammlung. dass eine ausreichende Grundlage zur Finan- zierung der laufenden Kosten einer Genossen- Die aktuelle Entwicklung schaft gesichert sein muss. Kleine Solardächer Die überwiegende Zahl der Bürger-Energie- können ein erster Schritt sein, sollten aber genossenschaften im Land betreibt Photovoltaik- schnell durch weitere Projekte im Strom- und anlagen. Die Gründungstätigkeit verschiebt sich Wärmebereich ergänzt werden, um Ausgaben momentan allerdings. Das Augenmerk richtet für Prüfungen, Software, Mitgliederverwaltung, sich nun verstärkt auf Nahwärmegenossenschaf- Aufwandsentschädigungen oder Bürokosten so- ten wie die Bürger Energie St. Peter eG und lide finanzieren zu können. die WeilerWärme eG in Pfalzgrafenweiler, die auf der Basis eines Holzkraftwerkes ein Nah- Hohe Akzeptanz genießt die Genossenschaft wärmenetz in ihrer Gemeinde betreiben. In durch die Mitspracherechte der Mitglieder. Die Baden-Württemberg gibt es derzeit neun solcher Mitglieder können auf der Generalversammlung Genossenschaften. Im Bereich der Windenergie- über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nutzung ist ein weiterer, zukünftig vermutlich bestimmen, dieser wiederum setzt den Vorstand stark wachsender Schwerpunkt zu sehen. Die ein und überprüft dessen Arbeit. Je mehr Mit- erste Genossenschaft, die bereits Windenergie spracherechte den Mitgliedern eingeräumt wer- erzeugt, ist die Energiegenossenschaft Ingers- den, desto höher ist die Identifikation mit der heim und Umgebung eG. Genossenschaft 17
  • 18. Sechs Schritte zur eigenen Energiegenossenschaft 1) Formulieren Sie Ihre Geschäftsidee 4) Gründungsversammlung Wie groß soll Ihr Einzugsgebiet sein und welche Projekte könn- Die Gründungsversammlung sollte gut vorbereitet sein. Möchten ten Sie darin umsetzen? Sie im kleinen Kreis gründen oder diese gleich öffentlichkeits- 2) Erstellung der Satzung und eines Geschäftsplans wirksam gestalten? Die Satzung wird abgestimmt, der Aufsichts- Mustersatzungen können Orientierung für eigene Satzung liefern. rat gewählt und von diesem der Vorstand eingesetzt. Für den Geschäftsplan hilft es, mit einem konkreten und über- 5) Einreichung der Unterlagen schaubaren Projekt zu beginnen. Jetzt müssen Sie die notwendigen Unterlagen beim Genossen- 3) Geschäftsplan und Satzung vorab prüfen lassen schaftsverband einreichen. Dieser erstellt ein Gründungsgutach- Reichen Sie Ihre Unterlagen zur Vorabprüfung beim Genossen- ten und eine Zulassung zum Beitritt. schaftsverband ein, um eine Erfolgseinschätzung einzuholen. Von 6) Anmeldung zum Genossenschaftsregister der IHK bekommen Sie eine Stellungnahme zur Zulässigkeit Mit den erforderlichen Unterlagen können Sie sich ins Genos- Ihrer Firmierung. senschaftsregister eintragen lassen. Jetzt genießen Sie die vollen Rechte und Pflichten einer Genossenschaft und dürfen das Kür- zel eG (eingetragene Genossenschaft) verwenden. Vorher muss der Zusatz i.G. (in Gründung) angeführt sein. Informationen zur Gründung einer Energiegenossenschaft Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband (BWGV) Neue Genossenschaften Der BWGV vertritt rund 100 Energiegenossenschaften im Land. Die Homepage www.neuegenossenschaften.de bietet als Down- Dr. Michael Roth ist Ansprechpartner für Genossenschaften in load die Broschüre „Energiegenossenschaften: Bürger, Kommu- Gründung: 0721 352 1422, michael.roth@bwgv-info.de nen und lokale Wirtschaft in guter Gesellschaft“. Sie enthält ausführliche Beispiele zu Energiegenossenschaften aus verschie- Innova eG denen Bereichen. „Genossenschaften gründen“ heißt die kosten- Dr. Burghard Flieger bietet seit 30 Jahren unabhängige Grün- los erhältliche CD-Rom zur Gründung einer Genossenschaft. dungsberatung: 0761 709023, info@innova-eg.de. Er ist aktiv im Netzwerk www.energiegenossenschaften-gruenden.de, welches Landesnetzwerk Ehrenamtlicher Energie-Initiativen (LEE) spezialisierte Weiterbildungen und Informationen anbietet. Das LEE vernetzt landesweit Energieinitiativen und Energiege- nossenschaften. Hierzu werden mit dem BWGV regelmäßige Verband der BürgerEnergiegenossenschaften in Baden-Würt- Austauschforen angeboten: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ temberg servlet/is/53895/. In Südbaden koordiniert das RegioNetz Süd- Der Verband der BürgerEnergiegenossenschaften ist der Interes- baden die Vernetzungstreffen und Workshops und unterstützt senband der „BürgerEnergie-Genossenschaften“, welche anfangs Energiegenossenschaften im Aufbau, www.regionetz-suedbaden.de überwiegend mit Unterstützung der EnBW in zahlreichen Ge- meinden gegründet wurden. Elisabeth Strobel, Tel. 07353 9835893, info@buergerenergie-verband.de 18 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 19. Bürger Energie St. Peter eG Die aus einer Bürgerinitiative entstandene Bürger Energie Steckbrief St. Peter eG hat sich zur Aufgabe gemacht, eine zentrale • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG Wärmeversorgung für die Gemeinde St. Peter sowie die • Gründungsjahr: 2009 Erzeugung von Strom durch Kraft-Wärme-Kopplung auf • Anzahl der beteiligten Personen: 198 Genossen- der Basis von Biomasse schaftsmitglieder zu errichten. Ziel war es, • Beteiligungsform: Anteile à 500 €, Mindestbeteili- ein umweltfreundliches gung gestaffelt nach Anschlussleistung Gemeinschaftsprojekt zu • Umgesetzte Projekte: Heizzentrale (1,7 MW Holz- initiieren. Nicht nur ein hackschnitzel, 2,7 MW Heizöl), Wärmenetz, Januar Gemeinschaftsgefühl ist 2013: Holzgas-BHKW. seit den ersten Plänen im • Investitionssumme: 5,6 Mio. € Jahr 2008 in der Gemein- • Fremdfinanzierung durch: KfW, Sparkasse, Land de St. Peter entstanden, (Bioenergiewettbewerb) sondern auch ein Nahwär- menetz. Dafür wurden 9,2 Kilometer Leitungen Kontakt: verlegt und 166 Hausan- Markus Bohnert schlüsse installiert. St. Pe- Gemeinde St. Peter ter ist außerdem das 16. Klosterhof 12 Bioenergiedorf in Baden- 79271 St. Peter Württemberg. Tel. 07660 9102 0 gemeinde@st-peter.eu www.st-peter-schwarzwald.de ÖEG Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg eG Aus Anlass eines „freien“ zu vermietenden Daches im Steckbrief Ensemble der Evangelischen Akademie Bad Boll wur- • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG de 2009 von engagierten Akteuren aus dem Umfeld der • Gründungsjahr: 2009 Akademie die Ökumenische Energiegenossenschaft • Anzahl der Mitglieder: 249 Baden-Württemberg gegründet. Ziel der ÖEG ist es, • Beteiligungsform: Anteil à 100 € das große Potenzial an bisher ungenutzten (Dach-)Flä- • Umgesetzte Projekte: 7 PV-Anlagen mit einer chen im Bereich kirchlicher Gesamtleistung von 197 kWp Liegenschaften, auf Hei- • Investitionssumme: 485.000 € men, Tagungsstätten, aber • Eigenkapitalanteil: 90 % auch Kirchen, Gemeinde- • Fremdfinanzierung durch: Hausbank und Pfarrhäusern für eine nachhaltige energetische Nutzung landesweit zu er- Kontakt schließen. Jobst Kraus Bis zum September 2012 Ökumenische Energiegenossenschaft wurden sieben PV-Anlagen Baden-Württemberg e.G. auf kirchlichen Dächern rea- Akademieweg 11 lisiert. Die ÖEG sucht weite- 73087 Bad Boll re Kirchendächer für die Installation von PV-Anlagen und Tel: 07164 79 216 Freiamt. Foto: fesa e.V. nach Projekten im Wind-, Wasser- und Biomassebereich. info@oekumenische-energiegenossenschaft.de www.oekumenische-energiegenossenschaft.de Genossenschaft 19
  • 20. BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG Ein Kreis engagierter Bürgerinnen und Bürger aus dem Steckbrief Altkreis Tettnang schloss sich 2009 zur BürgerEnergie- • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG genossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG zusammen. • Gründungsjahr: 2008 Das erste Projekt umfasste die Wiederinbetriebnah- • Anzahl der beteiligten Personen: 280 Genossen- me der Wasserkraftanlage Hunger in Wiesertsweiler schaftsmitglieder im Mai 2009. Dadurch konnten z.B. 2011 49.025 kWh in • Beteiligungsform: Anteile à 100 € das öffentliche Strom- • Umgesetzte Projekte: Wiederinbetriebnahme der netz eingespeist werden. Wasserkraftanlage Hunger in Wiesertsweiler, zwei PV- Darüber hinaus wurden Anlagen (50 kWp) zwei PV-Anlagen auf dem • Investitionssumme: 127.100 € Dach des Bauhofes und • Fremdfinanzierung durch: EnBW, Privatdarlehen der Feuerwache in Tett- nang installiert. Kontakt: Klaus Nuber (Vorstand) BürgerEnergiegenossenschaft Rotach-Schussen-Argen eG Geschäftsstelle Tettnang Seestraße 3 88069 Tettnang Telefon: 07542 953 722 info@buergerenergie-rotach-schussen-argen.de www.buergerenergie-rotach-schussen-argen.de Solar-Bürger-Genossenschaft eG Freiburg Die Solar-Bürger-Genossenschaft in Freiburg ist eine Steckbrief der ältesten „neuen“ Energiegenossenschaften. Anfang • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG 2011 verlegte die „solargeno“ ihren Sitz von Landau in • Gründungsjahr: 2006 der Pfalz nach Freiburg, um mit dem fesa e.V. regionale • Anzahl der beteiligten Personen: 136 Genossen- und überregionale Projekte voranzutreiben. Sie finan- schaftsmitglieder ziert Projekte auch in anderen Regionen, wenn dort die • Beteiligungsform: Anteile à 100 €, projektbezogene Gründung einer eigenen Nachrangdarlehen Genossenschaft nicht renta- • Umgesetzte Projekte: 5 PV-Anlagen (637 kWp) bel ist. Über Nachrangdar- • Investitionssumme: 1,48 Mio. € lehen beteiligt sie möglichst • Eigenkapitalanteil: 27,8 % inkl. Mitgliederdarlehen viele Bürgerinnen und Bür- • Fremdfinanzierung durch: Volksbanken, GLS-Bank und ger im Umfeld der Projekte. Sparkassen Mit dem Bau und Betrieb von Blockheizkraftwerken möchte sie insbesondere Kontakt auch der großstädtischen Solar-Bürger-Genossenschaft eG Energiewende den notwen- Kaj Mertens-Stickel digen Anschub geben. Gerberau 5 79098 Freiburg Tel. 0761 89629224 info@solargeno.de www.solargeno.de 20 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 21. Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG Die Energiegenossenschaft wurde im November 2008 von Steckbrief der Kommune Weissach im Tal, der örtlichen Raiffeisenbank • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG und mit Unterstützung des Genossenschaftsverbands Ba- • Gründungsjahr: 2008 den-Württemberg gegründet. Im Juli 2011 waren zehn PV- • Anzahl der beteiligten Personen: 247 Genossen- Anlagen mit einer Gesamtleistung von 350 kWp in Betrieb. schaftsmitglieder Die Gemeinde stellt dafür die notwendigen Dächer mietfrei • Beteiligungsform: Anteile à 50 € zur Verfügung. Dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen • Umgesetzte Projekte: 10 PV-Anlagen (350 kWp) in die Genossenschaft haben zeigt, dass weitere Interessen- • Investitionssumme: rd. 1 Mio. € ten auf der Warteliste • Eigenkapitalanteil: 750.000 € stehen. Um die erfolg- • Fremdfinanzierung durch: Raiffeisenbank Weissa- reiche Arbeit auch in cher Tal zu KfW-Konditionen Zukunft gewährleisten zu können, denken die Verantwortlichen über Kontakt weitere Beteiligungs- Rudolf Scharer möglichkeiten, wie z.B. Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG ein interkommuna- Rathaus Unterweissach les Windkraftprojekt, Kirchberg 2-4 nach. 71554 Weissach im Tal Telefon: 07191 353132 rudolf.scharer@weissach-im-tal.de www.energie-wt.de OstalbBürgerEnergie eG Aalen Die Stadtwerke Aalen und die VR Bank Aalen initiierten 2011 Steckbrief die Genossenschaft OstalbBürgerEnergie eG, da vermehrt • Rechtsform Betreibergesellschaft: eG Kunden der Stadtwerke Aalen sowie Bürgerinnen und Bür- • Gründungsjahr: 2011 ger aus der Region Ostwürttemberg Interesse an einer Pro- • Anzahl der beteiligten Personen: 304 Genossen- jektbeteiligung zur Stromerzeugung aus regenerativen Ener- schaftsmitglieder gien zeigten. Der Geschäftsbetrieb startete durch die Über- • Beteiligungsform: Anteile à 100 € nahme von bereits • Umgesetzte Projekte: Photovoltaikanlagen; geplant: bestehenden und sehr Investitionen in Windkraftanlagen wirtschaftlichen Pho- • Investitionssumme: 1.3 Mio. € tovoltaikanlagen der • Eigenkapitalanteil: 1.3 Mio. € Stadtwerke Aalen. In Zukunft soll es auch Beteiligungen an grö- Kontakt ßeren Anlagen, wie Hans-Peter Weber (Vorstand) z.B. einem ersten gro- VR-Bank Aalen ßen Windpark in der Wilhelm-Zapf-Straße 2-6 Nordsee, geben. Die 73430 Aalen Mitglieder der Genos- Telefon: 07361 507215 senschaft haben die hans-peter.weber@vrbank-aalen.de Freiamt. Foto: fesa e.V. Möglichkeit, sich darüber am alle zwei Monate stattfinden- www.ostalbbuergerenergie.de den Stammtisch oder in den beiden Arbeitskreisen „ Tech- nik“ und „Mitglieder“ auszutauschen. Genossenschaft 21
  • 22. Holzschlägermatte. Foto: triolog-freiburg Gemeinschaftsprojekt: Bürgerwindpark Die Errichtung eines Windparks von der geworden. Auch in Baden-Württemberg wur- Planung bis zur Netzeinspeisung ist ein Projekt, den in den 90er Jahren erste Bürgerwindanla- das durch hohe Anfangsinvestitionen gekenn- gen zumeist als GmbH & Co. KG realisiert, in zeichnet ist. Für Einzelpersonen ist ein solches Ingersheim nun erstmals im Land auch als Ge- Vorhaben daher nur schwer umsetzbar. Das En- nossenschaft. gagement vieler Akteure vor Ort, der Zusam- menschluss finanzieller Mittel sowie von Know- Was macht einen Windpark zum Bürgerwindpark? how und Arbeitskraft ermöglichen jedoch, dass Die Struktur dieser Windparks kann durchaus gemeinsam größere Ideen verwirklicht werden sehr unterschiedlich sein. Gemein ist ihnen können. Bürgerwindparks sind Gemein- jedoch eine direkte finanzielle, konzeptionelle schaftsprojekte von Bürgern für Bürger. Sie hel- und organisatorische Beteiligung der Bürgerin- fen nicht nur, auf lokaler Ebene Klimaschutz- nen und Bürger vor Ort. Wie hoch die Anzahl ziele zu erreichen, sondern sind ein wichtiger der Beteiligten ist, wieviel Eigenkapital aus der kommunaler Beitrag zur Energieversorgung. Die Region stammt und wie groß die Mitsprache- kommunale Wertschöpfung, das heißt die finan- rechte der Beteiligten sind, hängt von der Un- ziellen Gewinne für die Region, ist in einem ternehmensform und von der Entscheidung der Bürgerwindpark um ein Vielfaches höher als bei Betreibergesellschaft ab. reiner Verpachtung der Fläche an externe Inves- toren. Mit Bürgerwindparks kann kommunale Energie- politik aktiv mitgestaltet werden Das Konzept, Windenergieprojekte mit Bürger- Die kommunale Energiepolitik und das lokale beteiligung zu realisieren, wurde in den 90er Jah- Energiesystem werden durch Bürgerwindparks ren zunehmend populär und ist in manchen nörd- zu unmittelbaren Handlungs- und Gestaltungs- lichen Bundesländern schon fast zum Standard feldern der Bürger. Als Mitbetreiber des Wind- 22 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 23. parks profitieren sie hierbei vom Energieexport lokalen Gesellschafter liegt und nicht bei exter- der Gemeinde. Über die Bürgerbeteiligung par- nen Betreibergesellschaften. tizipieren sie direkt am Gewinn des Projekts, tragen allerdings auch ein unternehmerisches Durch Bürgerwindprojekte entstehen bei ent- Risiko. sprechend konsequenter Ausrichtung vielfältige positive Effekte für die kommunale Wertschöp- Effizient und demokratisch: Ein Bürgerwindpark fung: vereint lokales Know-how • Planung des Windparks durch lokale Pla- Zur erhöhten Akzeptanz von Bürgerwindparks nungsbüros tragen nicht zuletzt auch die hohen Kontroll- • Errichtung durch regionale Unternehmen möglichkeiten für die Teilnehmer der Projekte (z. B. Fundamentarbeiten, Wegebau) bei. Durch die gesicherte Mitbestimmung kann • Finanzierung über regionale Banken (z. B. bereits im frühen Planungsstadium auf lokale Raiffeisenbanken, Sparkassen) Besonderheiten der Gemeinde Rücksicht ge- • Entrichtung von 100 Prozent der Gewerbe- nommen werden. Pachtverträge können ent- steuer an die Gemeinde, wenn der Sitz der sprechend den Bedürfnissen der Bürgerschaft Betreibergesellschaft in der Gemeinde ist angepasst werden, aber auch die Einflussnahme • Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Service auf das Landschaftsbild wird durch die Bürger- und Wartung der Windenergieanlagen beteiligung demokratisiert. Jeder Einzelne kann • Technische und kaufmännische Betriebsfüh- über sein Mitspracherecht in der Windparkge- rung durch Bürger vor Ort sellschaft den eigenen Anliegen Gehör verschaf- • Verbleib der Gewinne in der Region (Bürger- fen. Ein zusätzlicher Vorteil der direkten Betei- investition) ligung der Bürgerschaft besteht darin, dass die • Faire Verteilung der Pacht an alle beteiligten Geschäftsführung zumeist in den Händen der Grundstückseigentümer Bürgerwindpark 23
  • 24. Aufbau Freiamt. Foto: triolog-freiburg Der Bürgerwindpark: von der Idee zur Umsetzung Wie genau entsteht ein Bürgerwindpark? Die nachfolgend skizzierten Projektschritte sind nicht als Für den Erfolg eines Bürgerwindparks ist die frühzeitige, konti- starres Ablaufschema zu verstehen. Einzelne Phasen können in nuierliche und intensive Einbindung der Menschen in der Stand- der Realität projektbezogen durchaus abweichen. ortgemeinde von großer Bedeutung. Vor allem bei der Finanzie- rung, aber auch bei der Planung, der Projektumsetzung und der Vorprüfung der Standorteignung Betriebsführung sollte eine aktive Teilhabe ermöglicht werden. Zum Einstieg in die Thematik bietet der Windatlas Baden- Die transparente Kommunikation der relevanten Informationen Württemberg Planern und Betreibern eine wichtige Erstinfor- schafft eine breite Akzeptanzgrundlage vor Ort. mation zur Lokalisierung geeigneter Windstandorte, ohne je- doch ein akkreditiertes Windgutachten oder eine Windmes- Wie viel Expertenwissen muss eingekauft werden? sung zu ersetzen. Bei Einstieg in die konkreten Planungen Entscheidend für das Gelingen des Projektes ist eine fachkundige erfolgt anschließend eine Erstbegutachtung des potenziel- Planung. Diese wird in der Regel durch externe Planungsbüros len Windstandortes. Hierbei werden Windhöffigkeit und gewährleistet. Die Vielzahl und Komplexität der Anforderungen rechtliche Machbarkeit des Projektes geprüft. Der durch sollte nicht unterschätzt werden, denn Versäumnisse und fach- akkreditierte Windgutachten und Windmessungen zu kal- liche Fehler bei der Planung können sich markant auf die Wirt- kulierende zukünftige Windertrag sollte einen wirtschaftli- schaftlichkeit auswirken und auch das Engagement der beteiligten chen Betrieb der Anlagen erwarten lassen. Die betreffende Bürgerinnen und Bürger an dem Projekt in Frage stellen. Im Falle Fläche sollte idealerweise durch Festlegung im Regionalplan eines Bürgerwindparks werden die einzelnen Planungsschritte und/oder Darstellung im Flächennutzungsplan als Standort für idealerweise in enger Abstimmung zwischen Planungsbüro und Windenergieanlagen ausgewiesen sein bzw. werden. Der Wind- kompetenten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde realisiert. energieerlass Baden-Württemberg bietet eine praxisorientierte Hierfür gilt es, ein Planungsbüro zu finden, das bereit ist, seine Handreichung zu planungs- und genehmigungsrechtlichen Fra- Arbeit transparent zu gestalten und in offenem Umgang mit den gestellungen. Bürgern zu kommunizieren. 24 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 25. Gründung einer Projektgesellschaft deren Vergabe wurde ein abgestuftes Verfahren entwickelt. Bei Bereits bei den ersten Planungsschritten und Analysen entstehen gleichwertigen Angeboten präferiert Forst BW Anbieterinnen Kosten. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu 100 Prozent ab- und Anbieter, die eine Bürgerbeteiligung gewährleisten und sehbar ist, ob der Windpark tatsächlich rentabel ist, ist die Finan- zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Kommunen und Pri- zierung in dieser Phase oftmals schwierig. Abhilfe schafft hier die vatpersonen sollten vor Ort überzeugt werden, mit der Vergabe Gründung einer Projektgesellschaft zu Beginn der Planung. Bür- der Flächen bis zur Gründung der Bürgerprojektgesellschaft zu gerinnen und Bürger, die sich später mit Anteilen am Windpark warten. beteiligen wollen, müssen am Anfang einen kleinen Teil dieses sogenannten „Risikokapitals“ übernehmen. Die gewünschte Un- Meist hat man es nicht mit einem, sondern mehreren Grund- ternehmensform der späteren Betreibergesellschaft sollte bereits stückseigentümern zu tun. Im Pachtvertrag müssen die direkten jetzt gefunden werden. und angrenzenden Eigentümer einbezogen werden. Idealerweise wird ein Flächenpachtvertrag erstellt, der alle Grundstückseigen- Flächensicherung tümer im Windpark beteiligt und nur jenen mit tatsächlichen Die Flächensicherung ist ein zentraler Baustein und sollte Baulasten (Standort, Kranstellfläche, Zuwege etc.) eine etwas frühzeitig angegangen werden. Über das Kataster- bzw. Grund- höhere Pacht gewährt. Am leichtesten lassen sich solche Verträge buchamt können die jeweiligen Eigentümer ermittelt werden. schließen, bevor der endgültige Standort festgelegt wird. In den Neben privaten und kommunalen Flächen gibt es in Baden- Verträgen sollte stets auf eine hohe Transparenz zur Erlangung Württemberg zahlreiche Landesflächen in Waldgebieten. Für maximaler Glaubwürdigkeit Wert gelegt werden. Kommunale Steuer- und Pachteinnahmen werden in Bildung, Kultur und Schule RATH AUS Versicherungen Gewerbesteuern, Planer, Installateure, Wartung kommunaler Anteil an Einkommenssteuern Banken Einnahmen BWE, 2012 / Grafik: Infotext, Berlin Hersteller Gewinn Beteiligte am Bürgerwindprojekt Pacht Bürgerwindpark 25
  • 26. 30 Prozent der Gewerbesteuer fließen ab, wenn der Sitz der Betreiber- gesellschaft nicht vor Ort ist. BWE, 2012 / Grafik: Infotext, Berlin Standortanalyse und -planung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Abstandsflächen müssen nun vertieft betrachtet und Standort- Die Ergebnisse der vorangegangenen Projektplanung bilden die planungen für unterschiedliche Anlagentypen vorgenommen wer- Basis für die nun folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung des den. Darauf aufbauend wird eine vorläufige Auswahl der besten Bürgerwindprojektes. Vier vorrangige Parameter fließen in diese Planungsalternativen erstellt. Die anschließenden Planungsschritte Berechnung ein: Investitionskosten, Betriebskosten, Finanzie- umfassen unter anderem die Herstellerwahl, die Prüfung und Be- rungsparameter (z. B. Eigenkapitalquote, Zins, Laufzeit etc.) und rücksichtigung von Naturschutzbelangen während der Bauphase die zukünftigen Einnahmen. Anhand dieser Parameter kann der und des Betriebs sowie die Ermittlung der erforderlichen Infra- Eigenkapitalrückfluss der verschiedenen Projektalternativen be- struktur. Gleichfalls muss das Projekt auf Durchführbarkeit hin- rechnet werden. Parallel sollte eine steuerliche Beratung einge- sichtlich Schallemissionen, Schattenwurf und Windturbulenzen holt werden, um z. B. die Finanzierungslaufzeit des Projekts un- überprüft werden. Ferner sollten mögliche Konfliktpotenziale ter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Auf Grundlage ermittelt und bewertet werden (z. B. Flugsicherung, Bundeswehr, dieser Wirtschaftlichkeitsanalyse erfolgt sodann die Auswahl der Denkmalschutz etc.). Wichtig ist, dass notwendige Änderungen besten Projektalternative. Anschließend wird mit der konkreten frühzeitig erkannt und kommuniziert werden. Für die Akzeptanz Ausarbeitung der Planungsunterlagen und der Vorbereitung auf des Projektes ist nach wie vor eine transparente Informationsstruk- das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutz- tur in der Projektgesellschaft von signifikanter Bedeutung. gesetz (BImSchG) fortgefahren. Netzanbindung Finanzierung Es müssen Verlauf und Länge der parkinternen Verkabelung so- Zunächst ist die Höhe des Investitionsvolumens festzustellen. wie der wirtschaftlichste Netzanbindungspunkt an das regionale Mindestens 20 Prozent dieser Summe sollten als „Eigenkapital- Verteilernetz ermittelt werden. Dabei ist eine Abstimmung mit decke“ durch die Bürger der betreffenden Gemeinden gestellt dem Netzbetreiber und dem lokalen Energieversorger sinnvoll. werden. Die restliche Summe kann durch Kredite bei Banken finanziert werden. Hiernach ist ein Finanzierungsmodell zu erstel- Dienstbarkeiten und Baulasten len, welches Einnahmen und Ausgaben – inklusive steuerlicher Standort-, Wege- und Kabelrechte innerhalb des Planungsgebie- Besonderheiten – über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren plant. tes müssen durch die Eintragung von Dienstbarkeiten an rangrich- tiger Stelle im Grundbuch abgesichert werden. Außerdem muss Nun muss der Eigenkapitalanteil eingeworben werden. Die im Baulastenverzeichnis die Absicherung der Abstands-, Vereini- Bürger vor Ort können sich jetzt finanziell an ihrem Windpark gungs- und Rückbaulast erfolgen. beteiligen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Anteilsscheine im 26 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 27. sogenannten Rundenverfahren auszugeben. Bei diesem Verfahren Spiel: Sowohl die technische (u. a. Wartung) als auch die kauf- kann pro Runde ein Anteil erworben werden. Alle Einwohner er- männische Betriebsführung (u. a. Buchhaltung) können von den halten dadurch die Möglichkeit, gleich viele Anteile an dem Pro- Menschen in der Region selbst übernommen werden. jekt zu zeichnen. So wird innerhalb der Gemeinde eine möglichst breite Streuung erreicht und eine Konzentration auf wenige finanz- Ertrag starke Gesellschafter vermieden. Die Vergütung des erzeugten Stroms aus den Bürgerwindenergie- anlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ge- Projektumsetzung währleistet. Das Prinzip des EEG ist einfach: Betreiber von Anla- Nach der endgültigen Gewährleistung der Finanzierung wird eine gen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten Errichtungsplanung mit dem Hersteller vereinbart sowie ein Bauzeit- für die Dauer von 20 Jahren einen kalkulierbaren Vergütungssatz plan erstellt. Gleichfalls erfolgt die Koordination mit den Grund- pro Kilowattstunde erneuerbaren Stroms. Die Höhe des Vergü- stückseignern. Beim Bau der Windenergieanlagen haben die Bür- tungssatzes richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme und gerinnen und Bürger die Wahl zwischen einer schlüsselfertigen Über- ist zudem technologiespezifisch und standortabhängig. gabe des Gesamtprojekts und der Einzelvergabe von bestimmten Aufträgen. Welches Verfahren im Einzelfall günstiger ist, muss sorg- Neben der Vergütung des erneuerbaren Stroms regelt das EEG fältig geprüft werden. Nach Abschluss der Bauphase sind noch ver- auch dessen vorrangige Abnahme im Stromnetz sowie die Über- schiedene Prüfungen und Abnahmen notwendig. Hierzu gehören tragung und Verteilung. Mit der Einführung des sogenannten beispielsweise die Baugrund- und die Gewährleistungsabnahme. Marktprämienmodells zu Beginn des Jahres 2012 spielt auch die Direktvermarktung von Windstrom inzwischen eine zunehmend Betriebsführung wichtige Rolle. Dieses Modell zielt auf eine verstärkte Markt- Schließlich ist der große Moment gekommen – die Windenergie- integration der erneuerbaren Energien und kann gegebenenfalls anlagen in Bürgerhand erzeugen erstmals sauberen und sicheren zu zusätzlichen Einnahmen für den Windpark führen. Strom. Von nun an müssen die laufenden Prozesse in der Bürger- windgesellschaft kontinuierlich und sorgfältig begleitet werden. Seit seiner Einführung hat sich das EEG als effizientes Instrument Und hier kommen wiederum die Bürgerinnen und Bürger ins zur Wegbereitung einer nachhaltigen Energieversorgung erwiesen. Weitere Informationen: Schleswig-Holstein hat eine lange Erfahrung mit Bürger- Fragen zu Immissions- und Artenschutz, Mindestab- windparks. In Nordfriesland etwa befinden sich über 90 standregelung sowie vielen weiteren Aspekten, die für Prozent der Windparks in Bürgerhand. In der Broschüre Planung und Umsetzung von Windparks relevant sind, „Leitfaden Bürgerwindpark – Mehr Wertschöpfung für finden Sie im Windenergieerlass Baden-Württemberg: die Region“ werden die Erfahrungen sehr detailliert www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/94185/ dargestellt und viele Hinweise und Erfahrungswerte zu > Infomaterial den einzelnen Planungs- und Finanzierungsschritten mit Rechenbeispielen dargestellt: Teile dieses Kapitels basieren mit freundlicher Geneh- www.windcomm.de > downloads migung auf der Broschüre „Windenergie in Bürger- hand – Energie aus der Region für die Region“ Der Windatlas Baden-Württemberg gibt eine erste des Bundesverbandes WindEnergie e.V. Darin werden Foto: triolog-freiburg Orientierung über die Eignung eines Standorts: die Umsetzung und verschiedenen Rechtsformen von www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82723/ Bürgerwindparks und weitere Beispiele beschrieben. > Infomaterial www.wind-energie.de > Publikationen Bürgerwindpark 27
  • 28. Schematisches Ablaufmodell zur Realisierung eines Bürgerwindparks Phase 1 - Planung des Windparks Phase 2 - Finanzierung Konzeptionelle und organisatorische Begleitung des Projekts durch die Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen Phase 3 - Projektumsetzung Phase 4 - Betriebsführung 28 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen
  • 29. Bürgerwindpark 29 Freiamt, Foto: fesa e.V.
  • 30. Interview mit Dieter Hallmann, Vorstand EG Ingersheim und Umgebung eG Warum entschieden Sie sich für die Form der Genossenschaft? Das Genossenschaftsmodell ist heute nach 150 Jahren beliebter denn je und erlebt gerade einen zweiten Frühling, weil es eben besonders für Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit steht. Unserer Einstellung zum Bau und Betrieb eines gemeinsam finanzierten Bürgerwindrades kommt sie am nächsten. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Als erste Windenergiegenossenschaft in Baden-Württemberg war es aber nicht ganz einfach, eine geeignete Satzung so zu formulieren, dass auch die spezifischen Rahmenbedingungen eines Windprojekts v.li.: D. Hallmann (Vorstand), H.Blasenbrei-Wurtz (Aufsichtsratsvorsitzender), F Untersteller . abgedeckt wurden. MdL (Umweltminister), J. Bothner (Vorstand). Foto: EG Ingersheim und Umgebung eG Wie war die Resonanz in der Bevölkerung? Wie kamen Sie auf die Idee, ein Windrad zu bauen? Die Idee wurde anfangs eher belächelt und man hielt uns für eine Die Initiativgruppe hat sich viele Jahre mit dem Thema regenera- „Luftnummer“, wie später einige zugegeben haben. Dass wir tat- tive Energieerzeugung auseinandergesetzt und schon vor 10 Jah- sächlich ein Windrad bauen werden und vor allem all die Steine, ren überlegt, ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Wind- die uns in den Weg gelegt wurden, überwinden, glaubten die we- kraftprojekt in Ingersheim umzusetzen. Erfahrung hatten wir aus nigsten. Der Grundstückseigentümer ist einer der Mitinitiatoren dem Bereich der Photovoltaik. seit 2002, die Zusage für die Fläche war mündlich, das reichte. Welches waren die wichtigsten Schritte zum Windrad? Andere Grundstücke sind nicht tangiert, deshalb wird auch keine Ein ganz wichtiger Meilenstein auf unserem Weg war die Wind- Pacht verteilt. Sie beträgt allerdings auch nur einen Bruchteil der messung im Jahr 2002/2003 in unmittelbarer Nähe zum heuti- Beträge, die so umherschwirren. Eine Finca auf Mallorca lässt sich gen Standort. Mit den Ergebnissen konnten wir die Ausweisung damit nicht finanzieren. zum Vorranggebiet für Windkraftanlagen erreichen, die von der Welche Unterstützung bekamen Sie von der Gemeindeverwaltung damaligen Landesregierung unter Erwin Teufel als Hürde erho- und den Behörden? ben wurde. Durch die EEG-Novelle 2004 verschlechterte sich un- Die Gemeindeverwaltung mit Bürgermeister Godel stand dem sere Situation wieder. Danach vergingen einige Jahre, bis sich die Projekt von Anfang an aufgeschlossen gegenüber. Wir konnten Technik deutlich verbesserte und wir dann eine passende Anlage alle Infoveranstaltungen in öffentlichen Gebäuden durchführen fanden. und über das Amtsblatt der Gemeinde informieren. Für uns war Im Sommer 2009 haben wir ein weiteres Windgutachten beauf- es wichtig, ein solches Projekt mit der Mehrheit des Gemeinde- tragt, um eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung durchfüh- rates umzusetzen, was ja auch klappte. Die Zusammenarbeit mit ren zu können. Das Startsignal für das Projekt haben wir darauf- den Genehmigungsbehörden war immer sachlich und freundlich. hin einstimmig in gemeinsamer nächtlicher Sitzung beschlossen. Da es für das Landratsamt die erste Genehmigung einer Wind- Mehr und mehr wurde uns klar, dass das Projekt wegweisend für kraftanlage war und ein sehr großes öffentliches Interesse auf dem viele weitere Standorte in Baden Württemberg werden wird. Es Vorgang lastete, führte leider auch dazu, dass die Genehmigung war uns enorm wichtig zu zeigen, dass wir ein Windradprojekt, mit fast neun Monaten deutlich länger als nötig dauerte. Wenn im auch unter schwierigen Rahmenbedingungen, erfolgreich umset- Land in den nächsten zwei bis drei Jahren 200 oder mehr Anlagen zen und vor allem wirtschaftlich betreiben können. gebaut werden sollen, muss das schneller gehen. 30 Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen