Personendaten mit Garantie? Letzter Aufruf zur Nutzung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens (bPK) gemäß § 9 E-GovG – Josef Weissinger (Soroban).
1. Personendaten mit Garantie?
Letzter Aufruf zur Nutzung des bereichsspezifischen
Personenkennzeichen (bPK) gemäß § 9 E-GovG
Praxistage 2018
Josef Weissinger (Soroban IT-Beratung)
7. – 8. Mai 2018
2. Soroban IT-Beratung
gegründet am 26.02.2006
entstanden aus dem Projekt „Zentrales Melderegister“
(ZMR) für das Bundesministerium für Inneres
Kooperationen mit Ministerien, behördennahen
Organisationen und Wirtschaftspartner
3. Portfolio und E-Government Know How
Entwicklung von Register Applikationen
Internationale E-Governmentberatung
Know How in der Verwaltung großer Datenvolumina bei
gleichzeitiger Hochverfügbarkeit der Inhalte
Spezialisierung auf dem Gebiet der Serviceanbindung
Serviceprovider für Personenregister
Spezialisiert auf bPK Anbindungen
Bereitstellung von PVP Zugängen
4. Zur Person Josef Weissinger
Mitgründer der Soroban IT-Beratung
Funktion Produktmanager im Unternehmen
Projektbegleitung und Unterstützung mit Schwerpunkt
E-Government Behörden/Wirtschaft
Seit Jahr 2000 Schwerpunkt nationales/internationales
E-Government
Zertifizierter Datenschutzbeauftrager (DSGVO)
Konzentration im Aufzeigen von Möglichkeiten
6. Rückblick auf letzte Vorträge
2./3.5.2016 Praxistage
Bürgerkarte, digitale Signatur und Wirtschaft – passt das
überhaupt zusammen?
7. Rückblick auf letzte Vorträge
30.5.2016 Agenda Austria 2020
E-Government entwickelt sich laufend weiter.
Ihr Unternehmen auch?
8. Rückblick auf letzte Vorträge
29.5.2017 Agenda Austria 2020
Ist Ihre Spende tatsächlich steuerlich absetzbar?
9. Auszug aus „Die Presse“ vom 16.04.2018
Datenschutz: Gesundheitsakte wird doch für Forschung geöffnet
Das Wissenschaftsministerium verteidigt wiederum die Pläne. Für den Fortschritt in der Forschung
sei die Weitergabe bestimmter Daten nötig. Institute müssten strikte Datenschutzkriterien erfüllen,
bei einem Verstoß seien Sanktionen vorgesehen. Außerdem würden die Daten der Bürger durch
eine Personenkennzahl anonymisiert.
10. Derzeitige Grundlagen für digitale
Sicherheit in Österreich
Zentrales Melderegister (ZMR)
Zentrales Personenstandsregister (ZPR / ZPS)
Ergänzungsregister natürlicher Personen (ERnP)
Stammzahlenregister (SZR)
12. Was ist die bPK?
Basis e-Governmentgesetz (2004)
Bereichsspezifisches Personenkennzeichen
Erhöhung der Datensicherheit
Derzeit mehr als 40 Bereiche (z.B.: SV, FA, zP,…)
Hochsicherheitsverschlüsselung (public / private)
13. Nutzer des bPK-Konzeptes
Behörden und behördennahe Organisationen
Institutionen im öffentlichen Auftrag
Ausblick für Wirtschaftsunternehmen
Banken und Spendenempfänger im Auftrag öffentlichen
Rechts (Banken- u. Spendenpaket)
14. Aktuelle gesetzliche Ausgangssituation
Auszug aus BMF Homepage:
„Neu ab 2017: Sonderausgaben einfacher absetzbar
Wie Sonderausgaben (vor allem Spenden, der Kirchenbeitrag und
Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von
Versicherungszeiten) künftig einfach automatisch für Ihre
Arbeitnehmerveranlagung gemeldet werden….“
15. Stichtag 28.2.2018
Übermittlungspflicht der Beträge aus 2017
Glaubensgemeinschaften
Spendenorganisationen
Vollausstattung der Mitglieder mit bPK‘s
Vollelektronische Übermittlung ans BMF
Automatisierte Einarbeitung zur Absetzbarkeit
(Arbeitnehmerveranlagung)
16. Soroban Unterstützung
Zusammenarbeit mit Bischofskonferenz und evang.
Glaubensgemeinsaft
Vollausstattung aller Personen mit bPK‘s
Bereitstellung der Abfragemöglichkeiten in
behördlichen Personenregistern
Übermittlung der Daten an BMF
(unter Einhaltung der Vorgaben)
17. Notwendige Voraussetzungen
Zugang zum Portalverbund
KnowHow Zugang Serviceschnittstellen
Anknüpfung an interne Prozesse
Auflagen zur Nutzung der bPK‘s
Nutzung der Register ZMR/ZPR/SZR/ERnP/FON
Einhaltung aller Vorgaben zur Nutzung und Weiter-
gabe der geforderten Informationen
19. Biz2Gov - Kommunikationsplattform
Verbindung von Applikationen mit unterschiedlichen,
technischen Hintergründen
Anbindung an bestehende Registerservices
Vollständige Auslagerung der Behördenkommunikation
Höchste Kommunikationssicherheit durch Einhaltung
aller Sicherheitsstandards und Governmentvorgaben
(PVP)
20.
21. Biz2Gov Ergebnisse
Komplettausstattung mit Personenkennzeichen (eigene
und fremde bPK‘s)
Zugänge zu allen gesetzlichen Registerservices (Online
und Schnittstelle)
Integration des Portalverbundes ohne Auswirkungen auf
die lokalen Applikationen
Übermittlung von ca. 2 Mio. Datensätzen innerhalb
weniger Stunden
Vollständige Weiterverarbeitung durch
das Finanzministerium
22. Biz2Gov Grundsätze
Bereitstellung von rechtlich gültigen Servicezugänge
(Vorfeldberatung)
Prozessintegration ohne Belastung der bestehenden
Systeme
Übernahme der Rolle einer Datendrehscheibe
Erweiterbarkeit kennt keine Grenzen
23. Unser Credo zu E-Government
Unser Verständnis für E-Government hört
nicht bei der Nutzung der Bürgerkarte und
dem Digitalisieren von Formularen auf!
24. Biz2Gov Ausblick
Anbindung von nationalen und internationalen Partner
an die Serviceplattform
Erweiterung im NGO Bereich
(Stichwort FelixHilftHelfern)
Entwicklungen durch die neuen
Governmentausrichtungen