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Kommunale Liegenschaftsstrategie:
Vorrausschauende und aktive kommunale
Liegenschaftspolitik am Beispiel der Stadt
Ulm
Ulrich Soldner Stadt Ulm
Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm
Hospitalstiftung Ulm
Januar 2021
Allgemeines
• Einwohner 125.000
• Gesamtfläche 11.868 ha
• Stadtteile 18
• Eigentum der Stadt 4.500 ha
• davon Hospitalstiftung 1.500
Januar 2021 2
Ziele
• Vermeidung der Bodenspekulation
• Baufertigstellungsfrist 2 - 3 Jahre
• Selbstnutzungspflicht 10 Jahre im Einfamilienhaus
• soziale Vergabekriterien
• junge Familien werden bevorzugt
• mind. 30 % öffentl. geförderte Sozialwohnungen im Geschossbau
• wirtschaftspolitische Vergabekriterien
• Dämpfung der Preise für Grund und Boden
Januar 2021 3
Januar 2021 4
Die Kaufwerte für Bauland in €/m²
in den Stadtkreisen Baden-Württembergs
liegen um ca. 30 bis 50 % höher
Quelle:
Statistisches Landesamt Baden-
Württemberg, Auswertung Stadt Ulm 08/18
Die Mieten verschiedener Wohnungsgesellschaften
in Baden-Württemberg und Bayern 2016
im Vergleich zur UWS Ulm (5,90/m²)
liegen um 5 bis 30 % höher
Quelle:
Geschäftsberichte 2017
Baulandpreise und Mieten
Situation Ulm 2021:
62.000 Wohnungen
33.000 Mieterwohnungen
1/3 davon genossenschaftlich (Ø 5,94/m²)
8,37/m² durchschnittliche Nettokaltmiete (lt. aktuellem Mietspiegel)
öffentl. geförderte Wohnungen: ca. 2000
70 bis 80 EFH/Jahr
4000 neue WE in 16 Gebieten (2019 – 2025 )
Haushaltsansatz gesichert jährlich 12 Mio. € Grunderwerb
Januar 2021 5
• Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn Flurstücke zu 100 % im Eigentum der Stadt
• Keine Erschließung von privaten Grundstücken
100 % Eigentum
Rechtskraft
+
Erschließung
Januar 2021 6
Tauschgrundstücke Schaffung von Wohnraum
u.a. stadteigene
Gesellschaft
Bereitstellung von
Gewerbegrundstücken
Bau von
Infrastruktureinrichtung
en
Tauschäcker Erwerb
von
Grundstücken
Tauschgebäude
Tauschgärten
Verkauf
von
Grundstücken
Tauschwälder
Langfristige Bodenvorratspolitik:
Ziel: - Vermeidung der Bodenspekulation
- soziale Vergabekriterien
- wirtschaftspolitische Vergabekriterien
Konversion von Industriebrachen und ehemaligen Militär-
Arealen
Neugestaltung von
Ortskernen
Neuordnung von
Stadtquartieren
Sanierungsgebiete
Verlagerung landwirtschaftlicher Betriebe
(Existenzsicherung)
Januar 2021 7
Werkstatt des
Bundesbauministeriums
im Januar 2014 in Berlin:
Neues Politikfeld Bodenpolitik - Mentalitätswandel
Chefsache im Rathaus
Hoher Konsens aller Fraktionen langfristig
Langfristig gesichertes jährliches Budget
(unantastbar)
Januar 2021 8
Positionspapier der AG 23 Baden-Württemberg
1. Es wird erwartet, dass dauerhaft Bund, Land und Bahn, sowie andere Grundstückseigentümer bei Abgabe von
Grundstücken die zur eigenen Aufgabenerfüllung nicht mehr gebraucht werden, diese im Sinne eines
"Ersterwerbrechts" den Kommunen anbieten.
2. Verbesserungen beim Baugesetzbuch
Das Vorkaufsrecht der Kommunen sollte preislimitiert wahrgenommen werden können und es soll ein Wahlrecht
bestehen, die Abwendungsvereinbarung abzuschließen oder nicht.
Ferner sollte die Ausübungsfrist von 2 auf 4 Monate verlängert werden.
3. Das Wiederkaufsrecht gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch soll Standard werden beim
Verkauf von unbebauten Grundstücken.
4. Steuerliche Anreize für Alteigentümer, insbesondere Landwirte, sollen geschaffen werden, z. B. Investition in
sozialen Wohnungsbau.
5. ASVG (Agrarstrukturverbesserungsgesetz)
Die Kommunen werden von der Genehmigungspflicht befreit und somit anderen öffentlichen
Grundstückseigentümer wie Bund, Land und Kirchen gleichgestellt.
6. Flächennutzungsplan
Es wird erwartet, dass die politisch Verantwortlichen, insbesondere in den Landesparlamenten es den
Gemeinden mit Siedlungsdruck wieder ermöglichen, neue Wohn- und Gewerbeflächen in Flächennutzungsplänen
auszuweisen.
Im Rahmen der Diskussion um preisgünstige Wohnungen hat sich auch gezeigt, dass es notwendig ist, in den
Gemeinden, Städten und Metropolen auch an der Peripherie und im ländlichen Umland, zumal es ja häufig sehr
gute ÖPNV Verbindungen gibt, bzw. regionale SBahn-Netze, in Planung-, Entwicklung oder bereits realisiert sind,
Wohngebiete ausgewiesen werden, um den enormen Wohnungsdruck, vor allem in Süddeutschland gerecht zu
werden.
Januar 2021 9
Historische Gebäude
Die Gebäude werden sozialen Einrichtungen oder anderen
öffentlichen Trägern zur Verfügung gestellt. Meist sind es
historische Baudenkmäler, die dadurch der Öffentlichkeit
zugänglich bleiben und deren Fortbestand damit sichergestellt
wird.
Ochsenhäuser Hof/
Grüner Hof
(Ende 15. Jhd.)
Bürgerhaus Mitte/Ost
(1950)
Kindergarten in der
Friedenstraße
Ehinger
Hof
(1577)
Januar 2021 10
Bahnhof Söflingen
Klinikum
Safranberg
Hafenbad 1
Klinikum Safranberg
Erbaut von 1909 – 1912
Das neue städtische Krankenhaus
am Safranberg wird in Betrieb
genommen 1914 – 1918
Während dem Ersten Weltkrieg:
Engpässe im Klinikpersonal, da viele
Ärzte, Pfleger, Schwestern und
Bedienstete an der Front im Einsatz
sind
Nach dem Krieg Angliederung an das
neue Krankenhaus im Jahr 1919
1933 Fertigstellung des
Erweiterungsbaus
Januar 2021 11
Neubaugebiet Safranberg
In 1982 Übernahme des städtischen
Krankenhauses durch das Land
Baden Württemberg, danach
Uniklinikum Ulm
2012: Rückgabe der Liegenschaft an
Stadt/Hospitalstiftung Ulm
Planung, städtebaulicher Wettbewerb
und Bebauungsplanverfahren
2015: Verkauf des
denkmalgeschützten zentralen
historischen Klinikgebäudes nach
öffentlichem
Ausschreibungsverfahren und
Realisierung von ca. 110 neuen
Wohnungen
2019: Start der „Ulmer Vergabe“ für
das Neubaugebiet Safranberg
Januar 2021 12
Bahnhof Söflingen
Januar 2021 13
Erworben in 2018
Jetzt: Freimachung sowie Konzeption und
Planung der Sanierung des denkmalgeschützten
Gebäudes.
Unter anderem ist eine Nutzung mit sozialem
Charakter angedacht.
Sedelhöfe
Januar 2021 14
© DC Developments / DC Values (Hamburg)
Sedelhöfe
Januar 2021 15
© DC Developments / DC Values (Hamburg)
Bahnhofplatz 7
Januar 2021 16
© DC Developments / DC Values (Hamburg)
Beschlüsse Wohndebatte v. 16.10.19
1. UWS (ggfls. mit genossenschaftlichen Partnern)
Aufstockung des Wohnungsbestands
von 7.300 WE auf 10.000 WE bis 2030
2. Geschossgrundstücke müssen mit mind. 30 % preisgünstigen Wohnungen
errichtet werden (gem. Förderprogramm des Landes)
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Vorausschauende und aktive Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm

  • 1. Kommunale Liegenschaftsstrategie: Vorrausschauende und aktive kommunale Liegenschaftspolitik am Beispiel der Stadt Ulm Ulrich Soldner Stadt Ulm Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm Hospitalstiftung Ulm Januar 2021
  • 2. Allgemeines • Einwohner 125.000 • Gesamtfläche 11.868 ha • Stadtteile 18 • Eigentum der Stadt 4.500 ha • davon Hospitalstiftung 1.500 Januar 2021 2
  • 3. Ziele • Vermeidung der Bodenspekulation • Baufertigstellungsfrist 2 - 3 Jahre • Selbstnutzungspflicht 10 Jahre im Einfamilienhaus • soziale Vergabekriterien • junge Familien werden bevorzugt • mind. 30 % öffentl. geförderte Sozialwohnungen im Geschossbau • wirtschaftspolitische Vergabekriterien • Dämpfung der Preise für Grund und Boden Januar 2021 3
  • 4. Januar 2021 4 Die Kaufwerte für Bauland in €/m² in den Stadtkreisen Baden-Württembergs liegen um ca. 30 bis 50 % höher Quelle: Statistisches Landesamt Baden- Württemberg, Auswertung Stadt Ulm 08/18 Die Mieten verschiedener Wohnungsgesellschaften in Baden-Württemberg und Bayern 2016 im Vergleich zur UWS Ulm (5,90/m²) liegen um 5 bis 30 % höher Quelle: Geschäftsberichte 2017 Baulandpreise und Mieten
  • 5. Situation Ulm 2021: 62.000 Wohnungen 33.000 Mieterwohnungen 1/3 davon genossenschaftlich (Ø 5,94/m²) 8,37/m² durchschnittliche Nettokaltmiete (lt. aktuellem Mietspiegel) öffentl. geförderte Wohnungen: ca. 2000 70 bis 80 EFH/Jahr 4000 neue WE in 16 Gebieten (2019 – 2025 ) Haushaltsansatz gesichert jährlich 12 Mio. € Grunderwerb Januar 2021 5
  • 6. • Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn Flurstücke zu 100 % im Eigentum der Stadt • Keine Erschließung von privaten Grundstücken 100 % Eigentum Rechtskraft + Erschließung Januar 2021 6
  • 7. Tauschgrundstücke Schaffung von Wohnraum u.a. stadteigene Gesellschaft Bereitstellung von Gewerbegrundstücken Bau von Infrastruktureinrichtung en Tauschäcker Erwerb von Grundstücken Tauschgebäude Tauschgärten Verkauf von Grundstücken Tauschwälder Langfristige Bodenvorratspolitik: Ziel: - Vermeidung der Bodenspekulation - soziale Vergabekriterien - wirtschaftspolitische Vergabekriterien Konversion von Industriebrachen und ehemaligen Militär- Arealen Neugestaltung von Ortskernen Neuordnung von Stadtquartieren Sanierungsgebiete Verlagerung landwirtschaftlicher Betriebe (Existenzsicherung) Januar 2021 7
  • 8. Werkstatt des Bundesbauministeriums im Januar 2014 in Berlin: Neues Politikfeld Bodenpolitik - Mentalitätswandel Chefsache im Rathaus Hoher Konsens aller Fraktionen langfristig Langfristig gesichertes jährliches Budget (unantastbar) Januar 2021 8
  • 9. Positionspapier der AG 23 Baden-Württemberg 1. Es wird erwartet, dass dauerhaft Bund, Land und Bahn, sowie andere Grundstückseigentümer bei Abgabe von Grundstücken die zur eigenen Aufgabenerfüllung nicht mehr gebraucht werden, diese im Sinne eines "Ersterwerbrechts" den Kommunen anbieten. 2. Verbesserungen beim Baugesetzbuch Das Vorkaufsrecht der Kommunen sollte preislimitiert wahrgenommen werden können und es soll ein Wahlrecht bestehen, die Abwendungsvereinbarung abzuschließen oder nicht. Ferner sollte die Ausübungsfrist von 2 auf 4 Monate verlängert werden. 3. Das Wiederkaufsrecht gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch soll Standard werden beim Verkauf von unbebauten Grundstücken. 4. Steuerliche Anreize für Alteigentümer, insbesondere Landwirte, sollen geschaffen werden, z. B. Investition in sozialen Wohnungsbau. 5. ASVG (Agrarstrukturverbesserungsgesetz) Die Kommunen werden von der Genehmigungspflicht befreit und somit anderen öffentlichen Grundstückseigentümer wie Bund, Land und Kirchen gleichgestellt. 6. Flächennutzungsplan Es wird erwartet, dass die politisch Verantwortlichen, insbesondere in den Landesparlamenten es den Gemeinden mit Siedlungsdruck wieder ermöglichen, neue Wohn- und Gewerbeflächen in Flächennutzungsplänen auszuweisen. Im Rahmen der Diskussion um preisgünstige Wohnungen hat sich auch gezeigt, dass es notwendig ist, in den Gemeinden, Städten und Metropolen auch an der Peripherie und im ländlichen Umland, zumal es ja häufig sehr gute ÖPNV Verbindungen gibt, bzw. regionale SBahn-Netze, in Planung-, Entwicklung oder bereits realisiert sind, Wohngebiete ausgewiesen werden, um den enormen Wohnungsdruck, vor allem in Süddeutschland gerecht zu werden. Januar 2021 9
  • 10. Historische Gebäude Die Gebäude werden sozialen Einrichtungen oder anderen öffentlichen Trägern zur Verfügung gestellt. Meist sind es historische Baudenkmäler, die dadurch der Öffentlichkeit zugänglich bleiben und deren Fortbestand damit sichergestellt wird. Ochsenhäuser Hof/ Grüner Hof (Ende 15. Jhd.) Bürgerhaus Mitte/Ost (1950) Kindergarten in der Friedenstraße Ehinger Hof (1577) Januar 2021 10 Bahnhof Söflingen Klinikum Safranberg Hafenbad 1
  • 11. Klinikum Safranberg Erbaut von 1909 – 1912 Das neue städtische Krankenhaus am Safranberg wird in Betrieb genommen 1914 – 1918 Während dem Ersten Weltkrieg: Engpässe im Klinikpersonal, da viele Ärzte, Pfleger, Schwestern und Bedienstete an der Front im Einsatz sind Nach dem Krieg Angliederung an das neue Krankenhaus im Jahr 1919 1933 Fertigstellung des Erweiterungsbaus Januar 2021 11
  • 12. Neubaugebiet Safranberg In 1982 Übernahme des städtischen Krankenhauses durch das Land Baden Württemberg, danach Uniklinikum Ulm 2012: Rückgabe der Liegenschaft an Stadt/Hospitalstiftung Ulm Planung, städtebaulicher Wettbewerb und Bebauungsplanverfahren 2015: Verkauf des denkmalgeschützten zentralen historischen Klinikgebäudes nach öffentlichem Ausschreibungsverfahren und Realisierung von ca. 110 neuen Wohnungen 2019: Start der „Ulmer Vergabe“ für das Neubaugebiet Safranberg Januar 2021 12
  • 13. Bahnhof Söflingen Januar 2021 13 Erworben in 2018 Jetzt: Freimachung sowie Konzeption und Planung der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Unter anderem ist eine Nutzung mit sozialem Charakter angedacht.
  • 14. Sedelhöfe Januar 2021 14 © DC Developments / DC Values (Hamburg)
  • 15. Sedelhöfe Januar 2021 15 © DC Developments / DC Values (Hamburg)
  • 16. Bahnhofplatz 7 Januar 2021 16 © DC Developments / DC Values (Hamburg)
  • 17. Beschlüsse Wohndebatte v. 16.10.19 1. UWS (ggfls. mit genossenschaftlichen Partnern) Aufstockung des Wohnungsbestands von 7.300 WE auf 10.000 WE bis 2030 2. Geschossgrundstücke müssen mit mind. 30 % preisgünstigen Wohnungen errichtet werden (gem. Förderprogramm des Landes) Januar 2021 17