Ulrich Soldner, der Beauftragte des Oberbürgermeisters der Stadt Ulm für regionale Netzwerke und Bodenstrategie berichtet über die kommunale Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm
2. Allgemeines
• Einwohner 125.000
• Gesamtfläche 11.868 ha
• Stadtteile 18
• Eigentum der Stadt 4.500 ha
• davon Hospitalstiftung 1.500
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3. Ziele
• Vermeidung der Bodenspekulation
• Baufertigstellungsfrist 2 - 3 Jahre
• Selbstnutzungspflicht 10 Jahre im Einfamilienhaus
• soziale Vergabekriterien
• junge Familien werden bevorzugt
• mind. 30 % öffentl. geförderte Sozialwohnungen im Geschossbau
• wirtschaftspolitische Vergabekriterien
• Dämpfung der Preise für Grund und Boden
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4. Januar 2021 4
Die Kaufwerte für Bauland in €/m²
in den Stadtkreisen Baden-Württembergs
liegen um ca. 30 bis 50 % höher
Quelle:
Statistisches Landesamt Baden-
Württemberg, Auswertung Stadt Ulm 08/18
Die Mieten verschiedener Wohnungsgesellschaften
in Baden-Württemberg und Bayern 2016
im Vergleich zur UWS Ulm (5,90/m²)
liegen um 5 bis 30 % höher
Quelle:
Geschäftsberichte 2017
Baulandpreise und Mieten
5. Situation Ulm 2021:
62.000 Wohnungen
33.000 Mieterwohnungen
1/3 davon genossenschaftlich (Ø 5,94/m²)
8,37/m² durchschnittliche Nettokaltmiete (lt. aktuellem Mietspiegel)
öffentl. geförderte Wohnungen: ca. 2000
70 bis 80 EFH/Jahr
4000 neue WE in 16 Gebieten (2019 – 2025 )
Haushaltsansatz gesichert jährlich 12 Mio. € Grunderwerb
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6. • Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn Flurstücke zu 100 % im Eigentum der Stadt
• Keine Erschließung von privaten Grundstücken
100 % Eigentum
Rechtskraft
+
Erschließung
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7. Tauschgrundstücke Schaffung von Wohnraum
u.a. stadteigene
Gesellschaft
Bereitstellung von
Gewerbegrundstücken
Bau von
Infrastruktureinrichtung
en
Tauschäcker Erwerb
von
Grundstücken
Tauschgebäude
Tauschgärten
Verkauf
von
Grundstücken
Tauschwälder
Langfristige Bodenvorratspolitik:
Ziel: - Vermeidung der Bodenspekulation
- soziale Vergabekriterien
- wirtschaftspolitische Vergabekriterien
Konversion von Industriebrachen und ehemaligen Militär-
Arealen
Neugestaltung von
Ortskernen
Neuordnung von
Stadtquartieren
Sanierungsgebiete
Verlagerung landwirtschaftlicher Betriebe
(Existenzsicherung)
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8. Werkstatt des
Bundesbauministeriums
im Januar 2014 in Berlin:
Neues Politikfeld Bodenpolitik - Mentalitätswandel
Chefsache im Rathaus
Hoher Konsens aller Fraktionen langfristig
Langfristig gesichertes jährliches Budget
(unantastbar)
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9. Positionspapier der AG 23 Baden-Württemberg
1. Es wird erwartet, dass dauerhaft Bund, Land und Bahn, sowie andere Grundstückseigentümer bei Abgabe von
Grundstücken die zur eigenen Aufgabenerfüllung nicht mehr gebraucht werden, diese im Sinne eines
"Ersterwerbrechts" den Kommunen anbieten.
2. Verbesserungen beim Baugesetzbuch
Das Vorkaufsrecht der Kommunen sollte preislimitiert wahrgenommen werden können und es soll ein Wahlrecht
bestehen, die Abwendungsvereinbarung abzuschließen oder nicht.
Ferner sollte die Ausübungsfrist von 2 auf 4 Monate verlängert werden.
3. Das Wiederkaufsrecht gesichert durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch soll Standard werden beim
Verkauf von unbebauten Grundstücken.
4. Steuerliche Anreize für Alteigentümer, insbesondere Landwirte, sollen geschaffen werden, z. B. Investition in
sozialen Wohnungsbau.
5. ASVG (Agrarstrukturverbesserungsgesetz)
Die Kommunen werden von der Genehmigungspflicht befreit und somit anderen öffentlichen
Grundstückseigentümer wie Bund, Land und Kirchen gleichgestellt.
6. Flächennutzungsplan
Es wird erwartet, dass die politisch Verantwortlichen, insbesondere in den Landesparlamenten es den
Gemeinden mit Siedlungsdruck wieder ermöglichen, neue Wohn- und Gewerbeflächen in Flächennutzungsplänen
auszuweisen.
Im Rahmen der Diskussion um preisgünstige Wohnungen hat sich auch gezeigt, dass es notwendig ist, in den
Gemeinden, Städten und Metropolen auch an der Peripherie und im ländlichen Umland, zumal es ja häufig sehr
gute ÖPNV Verbindungen gibt, bzw. regionale SBahn-Netze, in Planung-, Entwicklung oder bereits realisiert sind,
Wohngebiete ausgewiesen werden, um den enormen Wohnungsdruck, vor allem in Süddeutschland gerecht zu
werden.
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10. Historische Gebäude
Die Gebäude werden sozialen Einrichtungen oder anderen
öffentlichen Trägern zur Verfügung gestellt. Meist sind es
historische Baudenkmäler, die dadurch der Öffentlichkeit
zugänglich bleiben und deren Fortbestand damit sichergestellt
wird.
Ochsenhäuser Hof/
Grüner Hof
(Ende 15. Jhd.)
Bürgerhaus Mitte/Ost
(1950)
Kindergarten in der
Friedenstraße
Ehinger
Hof
(1577)
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Bahnhof Söflingen
Klinikum
Safranberg
Hafenbad 1
11. Klinikum Safranberg
Erbaut von 1909 – 1912
Das neue städtische Krankenhaus
am Safranberg wird in Betrieb
genommen 1914 – 1918
Während dem Ersten Weltkrieg:
Engpässe im Klinikpersonal, da viele
Ärzte, Pfleger, Schwestern und
Bedienstete an der Front im Einsatz
sind
Nach dem Krieg Angliederung an das
neue Krankenhaus im Jahr 1919
1933 Fertigstellung des
Erweiterungsbaus
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12. Neubaugebiet Safranberg
In 1982 Übernahme des städtischen
Krankenhauses durch das Land
Baden Württemberg, danach
Uniklinikum Ulm
2012: Rückgabe der Liegenschaft an
Stadt/Hospitalstiftung Ulm
Planung, städtebaulicher Wettbewerb
und Bebauungsplanverfahren
2015: Verkauf des
denkmalgeschützten zentralen
historischen Klinikgebäudes nach
öffentlichem
Ausschreibungsverfahren und
Realisierung von ca. 110 neuen
Wohnungen
2019: Start der „Ulmer Vergabe“ für
das Neubaugebiet Safranberg
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13. Bahnhof Söflingen
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Erworben in 2018
Jetzt: Freimachung sowie Konzeption und
Planung der Sanierung des denkmalgeschützten
Gebäudes.
Unter anderem ist eine Nutzung mit sozialem
Charakter angedacht.
17. Beschlüsse Wohndebatte v. 16.10.19
1. UWS (ggfls. mit genossenschaftlichen Partnern)
Aufstockung des Wohnungsbestands
von 7.300 WE auf 10.000 WE bis 2030
2. Geschossgrundstücke müssen mit mind. 30 % preisgünstigen Wohnungen
errichtet werden (gem. Förderprogramm des Landes)
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