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Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Einleitung
 Voranschreitende Deregulierung auf
 dem Wohnungsmarkt

  Welche Auswirkungen auf das
       soziale Gefüge?
Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Struktur Wohnungsmarkt
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 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Nachkriegszeit
Ausgangssituation: Zerstörung

  West:
    Von gesamt 10,6 Mio. Wohnungen     20 %


  Ost:
     Von gesamt 5,1 Mio. Wohnungen     10 %


  Versorgungslage war sehr schwierig
Wohnungsmarkt 1950 - 1989
                                            Ostdeutschland
Westdeutschland

Objektförderung:                            1950: “Gesetz über den Aufbau der Städte
                                             in der DDR und der Hauptstadt
1950 „Erstes Wohnungsbaugesetz“              Berlin”

    unverzinsliche Baudarlehen

Aber: Regulierung:
                                            Plan:
„Sozialer Wohnungsbau“
                                                Planung Aufbau der Industriestädte
   Vermietung nur an einkommens-
                                                Aufbau Wohnungs- und Städtebau
   schwache Haushalte

   Nach Rückzahlung Darlehen entfallen           Mietpreise eingefroren
                                            •
   Bindungen                                    (Stand: 1936)
                                                 Umfangreicher Kündigungsschutz
                                            •
1951: Erweiterung auf steuerliche Abzugs-
                                                 Staatliche Wohnungszuteilung
                                            •
      fähigkeit

  für Investitionen für selbst genutztes
  Eigentum
Wohnungsmarkt 1950 - 1989
Westdeutschland                             Ostdeutschland

1956: “ Zweites Wohnungsbaugesetz”          1955 – 1971

                                              Neubau 
  Eigentumsförderung auch im sozialen                     Instandhaltung/
  Wohnungsbau                                             Modernisierung

                                            1955: “Beschluss industrielles Bauen”
Anfang 1970iger Jahre
                                            Handwerksbetriebe   VEB (Baukombinate)
  Schwerpunkt von direkten zur indirekten
                                              Plattenbauweise
   Förderung
   (Steuervergünstigungen 7b EstG)
                                            1973: Wohnungsbauprogramm
                                              Wohnungsneubau am Stadtrand
   Ausdehnung der Förderung auch auf den
   Bestand von Altbauten
                                            Wg. anhaltender Versorgungslücke
                                              kleine und große Wohnungen fehlten
Wohnungsmarkt 1950 - 1989
Westdeutschland                              Ostdeutschland
Deregulierung                                Bis Ende der 1980iger Jahre
1982:
    Erweiterung Preisgestaltungsspielräume   Charakteristisch:

1986:                                            Fortwährende Wohnungsknappheit
  Rückzug des Bundes aus der Förderung
                                             Gründe:
1988:
  Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit           Unzureichende Neubauleistungen
  (Steuerreformgesetz)                           Unterlassene Instandhaltung

Ende 1980iger Jahre                               Innenstädte und Altbauten wurden
                                             •
                                                  unbewohnbar
Wohnungsknappheit und steigende Mieten

  Verbesserung Abschreibungen für
  Mietwohnungen

  höhere Förderung Eigentumsbildung

  Wiedereinstieg in sozialen Wohnungsbau
Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Nach der Wende
  Grundlegende Veränderungen:

Einigungsvertrag:
                    - Eigentumsstruktur
                    - Mietrecht
                    - Wohnungsvergabe

VEB Wohnungswirtschaft (Wohnungen)
& Altschulden

Kommunen (Wohnungsbaugesellschaften)
Wohnungsmarkt 1990er
Westdeutschland: Bisherige Wohnungspolitik wurde fortgeführt.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------
 Ostdeutschland

  Fördergebietsgesetz:
     Sonderabschreibungen u. Investitionszulage
 •

       überwiegend in Rand- und Umlandgebieten genutzt

      Eigenheimzulage
 •

       bis 2003 doppelte Förderung für Neubauten

 Folge:

      Regelrechte Entvölkerung Städte
 •
      (Altbautenleerstände)
Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Reformen
1. Januar 2001                               1.Januar.2002
“Wohngeldreform”                             „Sozialwohnungsbaureform“

Nötig:                                       Wohnraumfördergesetz:
   Wohngeld seit 1990 nicht mehr an Mieten
   und Einkommen angepasst                     grundlegende Reformierung
                                               Wohnungsbaurecht
Danach:
  Wohngeld alte Bundesländer an neue         Zielgruppe:
   angepasst
                                             Nicht mehr „die breiten Schichten der
1.September 2001                             Bevölkerung“
„Mietreformgesetz“
                                                        sondern
  Asymetrische Kündigungsfrist für Mieter
  und Vermieter                              Haushalte, die sich am Markt nicht ange-
  Erleichterung beim Abschluss v.            messen mit Wohnraum versorgen können
  Zeitmietverträgen                          und auf Unterstützung angewiesen sind
  Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent
  Stärkung der Rolle von Mietspiegeln
Mietspiegel
§ 558c Abs. 1 BGB enthält die Legal-definition:


Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine
„Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete,
die von der Gemeinde oder von Interessenver-
 tretern der Vermieter und der Mieter gemein-
    sam erstellt oder anerkannt worden ist.“
Qualifizierter Mietspiegel
§ 558d Abs. 1 BGB
Mindestvoraussetzungen:

  Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
  (Primär Datenerhebung)

   Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde oder durch die
   Interessenvertreter der Vermieter und Mieter.

§ 558d Abs. 2 BGB
   Anpassung im Abstand von zwei Jahren an Marktentwicklung
   (Fortschreibung)

   Spätestens nach vier Jahren qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen
Bedeutung von Mietspiegeln
  Markttransparenz

Hauptanwendungsfelder:

  Gesetzliche Mieterhöhungsverfahren
    Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

  Orientierungshilfe für Neuverträge (nicht bindend)

  Prüfung von Mietpreiserhöhungen

  Mietwucher
Wohngeld

   Staatlicher Zuschuss zu Mietkosten für Personen mit einem
   geringen Einkommen.


   Kosten tragen Bund und Länder zur Hälfte.


   Voraussetzungen



(Quelle: www.bmbvs.de)
Wohngeld

Seit 2005 einige Änderungen:
   Ausschluss der Transferleistungen vom Wohngeld nach
   § 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes unter Wegfall des
   besonderen Mietzuschusses
   Regelung der Möglichkeit des Verzichts auf eine
   Transferleistung zu Gunsten des Wohngeldes
   Einführung eines Datenabgleichs zur Vermeidung
   rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld
   Erweiterung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes um
   Mitteilungspflichten des Wohngeldempfängers bei
   Transferleistungsbeantragung oder –empfang
Wohngeld

Anspruch: “Wohngeld ist kein Almosen des Staates.”


Keinen Anspruch haben Empfänger von:
   Transferleistungen sowie die Mitglieder ihrer
   Bedarfsgemeinschaft
   Leistungen des ALG II und des Sozialgeldes
   Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages
   des Arbeitslosengeldes
   u.v.m. …
Wohngeld

Grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen einer
Transferleistung und dem Wohngeld
Das Wahlrecht ist allerdings eingeschränkt, wenn durch
Einkommen und Wohngeld der Bedarf auch ohne eine
Transferleistung gedeckt ist.
In diesen Fällen ist das Wohngeld vorrangig.


Fazit:     Insgesamt eine deutliche Verschärfung
           der Bedingungen!
Eigenheimzulage
   Was wird gefördert?
   Die Herstellung oder die Anschaffung eines neu gebauten
   Einfamilienhauses / Eigentumswohnung.
   Die Anschaffung einer gebrauchten Wohnimmobilie/
   Einfamilienhaus/Eigentumswohnung sowie die Aufwendungen
   für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die
   innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der
   Wohnung durchgeführt werden.

(Quelle: www.bmbvs.de)
Eigenheimzulage

 Eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland.


 Im Jahr 2004: 11,4 Mrd. € dafür aufgewendet.


 Die große Koalition hat die Eigenheimzulage mit dem Gesetz
 zur Abschaffung der Eigenheimzulage gestrichen:
    Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu
    gewährt.
Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Wohnbauförderung
   Wohnbauförderung: In Hamburg


   Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) ist das in
   Hamburg zuständige Institut für die Abwicklung der
   Wohnungsbauförderung.


   Aufgabe: Den Bau, die Erhaltung und die Modernisierung von
   Wohnraum sowie sonstige städtebauliche Maßnahmen zu
   fördern.

(Quelle: www.wk-hamburg.de)
Wohnbauförderung
 Wohnbauförderung: In Hamburg


 Unterstützung von öffentlichen und privaten
 Investitionsvorhaben durch die Bewilligung von Darlehen,
 Gewährung zinsloser Zuschüsse und die Übernahme von
 Bürgschaften.


 Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden auf dem
 Kapitalmarkt beschafft, soweit diese nicht durch
 Darlehensrückzahlungen und Zuflüsse aus öffentlichen
 Haushalten aufgebracht werden.
Stadtentwicklungsplanung
 Veddel und Wilhelmsburg:

   Studierendenförderung:

      178€ warm für 1 Zimmer p.P.
      Zimmer < 10 m2 zählen nicht
      Nur in WGs, nicht mehr allein
      Kautionsfrei
      Voraussetzung: Immatrikulation
Gliederung
 Einleitung
 Wohnungsmarkt Überblick
 Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
 Nach der Wende 1990 -1998
 Wohnungspolitik ab 1998
 Wohnungsbauförderung in Hamburg
 Soziale Folgen der Deregulierung
Soziale Folgen der Deregulierung
  Thesen Häußermann:


  Ein deregulierter Wohnungsmarkt beraubt die Kommunen ihrer
  Möglichkeiten zur Stadtentwicklung.
  Ein deregulierter Wohnungsmarkt führt zu einem Rückgang von
  sozialer Unterstützung für Einkommensschwache und damit
  langfristig zur Bildung von Slums.
  Die Folge ist politische Unruhe.
Diskussionsfrage


Wie seht ihr das?

Gebt ihr Herrn Häußermann recht?
Vielen Dank für Eure
Aufmerksamkeit!

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  • 2. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 3. Einleitung Voranschreitende Deregulierung auf dem Wohnungsmarkt Welche Auswirkungen auf das soziale Gefüge?
  • 4. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 6. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 7. Nachkriegszeit Ausgangssituation: Zerstörung West: Von gesamt 10,6 Mio. Wohnungen 20 % Ost: Von gesamt 5,1 Mio. Wohnungen 10 % Versorgungslage war sehr schwierig
  • 8. Wohnungsmarkt 1950 - 1989 Ostdeutschland Westdeutschland Objektförderung: 1950: “Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt 1950 „Erstes Wohnungsbaugesetz“ Berlin” unverzinsliche Baudarlehen Aber: Regulierung: Plan: „Sozialer Wohnungsbau“ Planung Aufbau der Industriestädte Vermietung nur an einkommens- Aufbau Wohnungs- und Städtebau schwache Haushalte Nach Rückzahlung Darlehen entfallen Mietpreise eingefroren • Bindungen (Stand: 1936) Umfangreicher Kündigungsschutz • 1951: Erweiterung auf steuerliche Abzugs- Staatliche Wohnungszuteilung • fähigkeit für Investitionen für selbst genutztes Eigentum
  • 9. Wohnungsmarkt 1950 - 1989 Westdeutschland Ostdeutschland 1956: “ Zweites Wohnungsbaugesetz” 1955 – 1971 Neubau  Eigentumsförderung auch im sozialen Instandhaltung/ Wohnungsbau Modernisierung 1955: “Beschluss industrielles Bauen” Anfang 1970iger Jahre Handwerksbetriebe VEB (Baukombinate) Schwerpunkt von direkten zur indirekten Plattenbauweise Förderung (Steuervergünstigungen 7b EstG) 1973: Wohnungsbauprogramm Wohnungsneubau am Stadtrand Ausdehnung der Förderung auch auf den Bestand von Altbauten Wg. anhaltender Versorgungslücke kleine und große Wohnungen fehlten
  • 10. Wohnungsmarkt 1950 - 1989 Westdeutschland Ostdeutschland Deregulierung Bis Ende der 1980iger Jahre 1982: Erweiterung Preisgestaltungsspielräume Charakteristisch: 1986: Fortwährende Wohnungsknappheit Rückzug des Bundes aus der Förderung Gründe: 1988: Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit Unzureichende Neubauleistungen (Steuerreformgesetz) Unterlassene Instandhaltung Ende 1980iger Jahre Innenstädte und Altbauten wurden • unbewohnbar Wohnungsknappheit und steigende Mieten Verbesserung Abschreibungen für Mietwohnungen höhere Förderung Eigentumsbildung Wiedereinstieg in sozialen Wohnungsbau
  • 11. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 12. Nach der Wende Grundlegende Veränderungen: Einigungsvertrag: - Eigentumsstruktur - Mietrecht - Wohnungsvergabe VEB Wohnungswirtschaft (Wohnungen) & Altschulden Kommunen (Wohnungsbaugesellschaften)
  • 13. Wohnungsmarkt 1990er Westdeutschland: Bisherige Wohnungspolitik wurde fortgeführt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ostdeutschland Fördergebietsgesetz: Sonderabschreibungen u. Investitionszulage • überwiegend in Rand- und Umlandgebieten genutzt Eigenheimzulage • bis 2003 doppelte Förderung für Neubauten Folge: Regelrechte Entvölkerung Städte • (Altbautenleerstände)
  • 14. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 15. Reformen 1. Januar 2001 1.Januar.2002 “Wohngeldreform” „Sozialwohnungsbaureform“ Nötig: Wohnraumfördergesetz: Wohngeld seit 1990 nicht mehr an Mieten und Einkommen angepasst grundlegende Reformierung Wohnungsbaurecht Danach: Wohngeld alte Bundesländer an neue Zielgruppe: angepasst Nicht mehr „die breiten Schichten der 1.September 2001 Bevölkerung“ „Mietreformgesetz“ sondern Asymetrische Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter Haushalte, die sich am Markt nicht ange- Erleichterung beim Abschluss v. messen mit Wohnraum versorgen können Zeitmietverträgen und auf Unterstützung angewiesen sind Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent Stärkung der Rolle von Mietspiegeln
  • 16. Mietspiegel § 558c Abs. 1 BGB enthält die Legal-definition: Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine „Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenver- tretern der Vermieter und der Mieter gemein- sam erstellt oder anerkannt worden ist.“
  • 17. Qualifizierter Mietspiegel § 558d Abs. 1 BGB Mindestvoraussetzungen: Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (Primär Datenerhebung) Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde oder durch die Interessenvertreter der Vermieter und Mieter. § 558d Abs. 2 BGB Anpassung im Abstand von zwei Jahren an Marktentwicklung (Fortschreibung) Spätestens nach vier Jahren qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen
  • 18. Bedeutung von Mietspiegeln Markttransparenz Hauptanwendungsfelder: Gesetzliche Mieterhöhungsverfahren Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Orientierungshilfe für Neuverträge (nicht bindend) Prüfung von Mietpreiserhöhungen Mietwucher
  • 19. Wohngeld Staatlicher Zuschuss zu Mietkosten für Personen mit einem geringen Einkommen. Kosten tragen Bund und Länder zur Hälfte. Voraussetzungen (Quelle: www.bmbvs.de)
  • 20. Wohngeld Seit 2005 einige Änderungen: Ausschluss der Transferleistungen vom Wohngeld nach § 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes unter Wegfall des besonderen Mietzuschusses Regelung der Möglichkeit des Verzichts auf eine Transferleistung zu Gunsten des Wohngeldes Einführung eines Datenabgleichs zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld Erweiterung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes um Mitteilungspflichten des Wohngeldempfängers bei Transferleistungsbeantragung oder –empfang
  • 21. Wohngeld Anspruch: “Wohngeld ist kein Almosen des Staates.” Keinen Anspruch haben Empfänger von: Transferleistungen sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft Leistungen des ALG II und des Sozialgeldes Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes u.v.m. …
  • 22. Wohngeld Grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen einer Transferleistung und dem Wohngeld Das Wahlrecht ist allerdings eingeschränkt, wenn durch Einkommen und Wohngeld der Bedarf auch ohne eine Transferleistung gedeckt ist. In diesen Fällen ist das Wohngeld vorrangig. Fazit: Insgesamt eine deutliche Verschärfung der Bedingungen!
  • 23. Eigenheimzulage Was wird gefördert? Die Herstellung oder die Anschaffung eines neu gebauten Einfamilienhauses / Eigentumswohnung. Die Anschaffung einer gebrauchten Wohnimmobilie/ Einfamilienhaus/Eigentumswohnung sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden. (Quelle: www.bmbvs.de)
  • 24. Eigenheimzulage Eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Im Jahr 2004: 11,4 Mrd. € dafür aufgewendet. Die große Koalition hat die Eigenheimzulage mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage gestrichen: Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu gewährt.
  • 25. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 26. Wohnbauförderung Wohnbauförderung: In Hamburg Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) ist das in Hamburg zuständige Institut für die Abwicklung der Wohnungsbauförderung. Aufgabe: Den Bau, die Erhaltung und die Modernisierung von Wohnraum sowie sonstige städtebauliche Maßnahmen zu fördern. (Quelle: www.wk-hamburg.de)
  • 27. Wohnbauförderung Wohnbauförderung: In Hamburg Unterstützung von öffentlichen und privaten Investitionsvorhaben durch die Bewilligung von Darlehen, Gewährung zinsloser Zuschüsse und die Übernahme von Bürgschaften. Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden auf dem Kapitalmarkt beschafft, soweit diese nicht durch Darlehensrückzahlungen und Zuflüsse aus öffentlichen Haushalten aufgebracht werden.
  • 28. Stadtentwicklungsplanung Veddel und Wilhelmsburg: Studierendenförderung: 178€ warm für 1 Zimmer p.P. Zimmer < 10 m2 zählen nicht Nur in WGs, nicht mehr allein Kautionsfrei Voraussetzung: Immatrikulation
  • 29. Gliederung Einleitung Wohnungsmarkt Überblick Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989 Nach der Wende 1990 -1998 Wohnungspolitik ab 1998 Wohnungsbauförderung in Hamburg Soziale Folgen der Deregulierung
  • 30. Soziale Folgen der Deregulierung Thesen Häußermann: Ein deregulierter Wohnungsmarkt beraubt die Kommunen ihrer Möglichkeiten zur Stadtentwicklung. Ein deregulierter Wohnungsmarkt führt zu einem Rückgang von sozialer Unterstützung für Einkommensschwache und damit langfristig zur Bildung von Slums. Die Folge ist politische Unruhe.
  • 31. Diskussionsfrage Wie seht ihr das? Gebt ihr Herrn Häußermann recht?
  • 32. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!