2. Gliederung
Einleitung
Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
4. Gliederung
Einleitung
Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
6. Gliederung
Einleitung
Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
8. Wohnungsmarkt 1950 - 1989
Ostdeutschland
Westdeutschland
Objektförderung: 1950: “Gesetz über den Aufbau der Städte
in der DDR und der Hauptstadt
1950 „Erstes Wohnungsbaugesetz“ Berlin”
unverzinsliche Baudarlehen
Aber: Regulierung:
Plan:
„Sozialer Wohnungsbau“
Planung Aufbau der Industriestädte
Vermietung nur an einkommens-
Aufbau Wohnungs- und Städtebau
schwache Haushalte
Nach Rückzahlung Darlehen entfallen Mietpreise eingefroren
•
Bindungen (Stand: 1936)
Umfangreicher Kündigungsschutz
•
1951: Erweiterung auf steuerliche Abzugs-
Staatliche Wohnungszuteilung
•
fähigkeit
für Investitionen für selbst genutztes
Eigentum
9. Wohnungsmarkt 1950 - 1989
Westdeutschland Ostdeutschland
1956: “ Zweites Wohnungsbaugesetz” 1955 – 1971
Neubau
Eigentumsförderung auch im sozialen Instandhaltung/
Wohnungsbau Modernisierung
1955: “Beschluss industrielles Bauen”
Anfang 1970iger Jahre
Handwerksbetriebe VEB (Baukombinate)
Schwerpunkt von direkten zur indirekten
Plattenbauweise
Förderung
(Steuervergünstigungen 7b EstG)
1973: Wohnungsbauprogramm
Wohnungsneubau am Stadtrand
Ausdehnung der Förderung auch auf den
Bestand von Altbauten
Wg. anhaltender Versorgungslücke
kleine und große Wohnungen fehlten
10. Wohnungsmarkt 1950 - 1989
Westdeutschland Ostdeutschland
Deregulierung Bis Ende der 1980iger Jahre
1982:
Erweiterung Preisgestaltungsspielräume Charakteristisch:
1986: Fortwährende Wohnungsknappheit
Rückzug des Bundes aus der Förderung
Gründe:
1988:
Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit Unzureichende Neubauleistungen
(Steuerreformgesetz) Unterlassene Instandhaltung
Ende 1980iger Jahre Innenstädte und Altbauten wurden
•
unbewohnbar
Wohnungsknappheit und steigende Mieten
Verbesserung Abschreibungen für
Mietwohnungen
höhere Förderung Eigentumsbildung
Wiedereinstieg in sozialen Wohnungsbau
11. Gliederung
Einleitung
Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
12. Nach der Wende
Grundlegende Veränderungen:
Einigungsvertrag:
- Eigentumsstruktur
- Mietrecht
- Wohnungsvergabe
VEB Wohnungswirtschaft (Wohnungen)
& Altschulden
Kommunen (Wohnungsbaugesellschaften)
13. Wohnungsmarkt 1990er
Westdeutschland: Bisherige Wohnungspolitik wurde fortgeführt.
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Ostdeutschland
Fördergebietsgesetz:
Sonderabschreibungen u. Investitionszulage
•
überwiegend in Rand- und Umlandgebieten genutzt
Eigenheimzulage
•
bis 2003 doppelte Förderung für Neubauten
Folge:
Regelrechte Entvölkerung Städte
•
(Altbautenleerstände)
14. Gliederung
Einleitung
Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
15. Reformen
1. Januar 2001 1.Januar.2002
“Wohngeldreform” „Sozialwohnungsbaureform“
Nötig: Wohnraumfördergesetz:
Wohngeld seit 1990 nicht mehr an Mieten
und Einkommen angepasst grundlegende Reformierung
Wohnungsbaurecht
Danach:
Wohngeld alte Bundesländer an neue Zielgruppe:
angepasst
Nicht mehr „die breiten Schichten der
1.September 2001 Bevölkerung“
„Mietreformgesetz“
sondern
Asymetrische Kündigungsfrist für Mieter
und Vermieter Haushalte, die sich am Markt nicht ange-
Erleichterung beim Abschluss v. messen mit Wohnraum versorgen können
Zeitmietverträgen und auf Unterstützung angewiesen sind
Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent
Stärkung der Rolle von Mietspiegeln
16. Mietspiegel
§ 558c Abs. 1 BGB enthält die Legal-definition:
Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine
„Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete,
die von der Gemeinde oder von Interessenver-
tretern der Vermieter und der Mieter gemein-
sam erstellt oder anerkannt worden ist.“
17. Qualifizierter Mietspiegel
§ 558d Abs. 1 BGB
Mindestvoraussetzungen:
Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
(Primär Datenerhebung)
Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde oder durch die
Interessenvertreter der Vermieter und Mieter.
§ 558d Abs. 2 BGB
Anpassung im Abstand von zwei Jahren an Marktentwicklung
(Fortschreibung)
Spätestens nach vier Jahren qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen
18. Bedeutung von Mietspiegeln
Markttransparenz
Hauptanwendungsfelder:
Gesetzliche Mieterhöhungsverfahren
Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Orientierungshilfe für Neuverträge (nicht bindend)
Prüfung von Mietpreiserhöhungen
Mietwucher
19. Wohngeld
Staatlicher Zuschuss zu Mietkosten für Personen mit einem
geringen Einkommen.
Kosten tragen Bund und Länder zur Hälfte.
Voraussetzungen
(Quelle: www.bmbvs.de)
20. Wohngeld
Seit 2005 einige Änderungen:
Ausschluss der Transferleistungen vom Wohngeld nach
§ 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes unter Wegfall des
besonderen Mietzuschusses
Regelung der Möglichkeit des Verzichts auf eine
Transferleistung zu Gunsten des Wohngeldes
Einführung eines Datenabgleichs zur Vermeidung
rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld
Erweiterung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes um
Mitteilungspflichten des Wohngeldempfängers bei
Transferleistungsbeantragung oder –empfang
21. Wohngeld
Anspruch: “Wohngeld ist kein Almosen des Staates.”
Keinen Anspruch haben Empfänger von:
Transferleistungen sowie die Mitglieder ihrer
Bedarfsgemeinschaft
Leistungen des ALG II und des Sozialgeldes
Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages
des Arbeitslosengeldes
u.v.m. …
22. Wohngeld
Grundsätzliche Wahlmöglichkeit zwischen einer
Transferleistung und dem Wohngeld
Das Wahlrecht ist allerdings eingeschränkt, wenn durch
Einkommen und Wohngeld der Bedarf auch ohne eine
Transferleistung gedeckt ist.
In diesen Fällen ist das Wohngeld vorrangig.
Fazit: Insgesamt eine deutliche Verschärfung
der Bedingungen!
23. Eigenheimzulage
Was wird gefördert?
Die Herstellung oder die Anschaffung eines neu gebauten
Einfamilienhauses / Eigentumswohnung.
Die Anschaffung einer gebrauchten Wohnimmobilie/
Einfamilienhaus/Eigentumswohnung sowie die Aufwendungen
für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die
innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der
Wohnung durchgeführt werden.
(Quelle: www.bmbvs.de)
24. Eigenheimzulage
Eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland.
Im Jahr 2004: 11,4 Mrd. € dafür aufgewendet.
Die große Koalition hat die Eigenheimzulage mit dem Gesetz
zur Abschaffung der Eigenheimzulage gestrichen:
Eigenheimzulage wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr neu
gewährt.
25. Gliederung
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Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
26. Wohnbauförderung
Wohnbauförderung: In Hamburg
Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) ist das in
Hamburg zuständige Institut für die Abwicklung der
Wohnungsbauförderung.
Aufgabe: Den Bau, die Erhaltung und die Modernisierung von
Wohnraum sowie sonstige städtebauliche Maßnahmen zu
fördern.
(Quelle: www.wk-hamburg.de)
27. Wohnbauförderung
Wohnbauförderung: In Hamburg
Unterstützung von öffentlichen und privaten
Investitionsvorhaben durch die Bewilligung von Darlehen,
Gewährung zinsloser Zuschüsse und die Übernahme von
Bürgschaften.
Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden auf dem
Kapitalmarkt beschafft, soweit diese nicht durch
Darlehensrückzahlungen und Zuflüsse aus öffentlichen
Haushalten aufgebracht werden.
28. Stadtentwicklungsplanung
Veddel und Wilhelmsburg:
Studierendenförderung:
178€ warm für 1 Zimmer p.P.
Zimmer < 10 m2 zählen nicht
Nur in WGs, nicht mehr allein
Kautionsfrei
Voraussetzung: Immatrikulation
29. Gliederung
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Wohnungsmarkt Überblick
Geschichtlicher Rückblick 1950 – 1989
Nach der Wende 1990 -1998
Wohnungspolitik ab 1998
Wohnungsbauförderung in Hamburg
Soziale Folgen der Deregulierung
30. Soziale Folgen der Deregulierung
Thesen Häußermann:
Ein deregulierter Wohnungsmarkt beraubt die Kommunen ihrer
Möglichkeiten zur Stadtentwicklung.
Ein deregulierter Wohnungsmarkt führt zu einem Rückgang von
sozialer Unterstützung für Einkommensschwache und damit
langfristig zur Bildung von Slums.
Die Folge ist politische Unruhe.