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DIE MIETPREISBREMSE – 
EIN LÄSTIGES MYSTERIUM? 
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie 
Ideen und Ansätze für den frühzeitigen Umgang 
mit der Mietpreisbremse 
aus Sicht des engagierten Immobilieninvestors 
Stand: November 2014 
© 22001144 bbyy TThhoommaass KKnneeddeell Seite 1
ÜBER THOMAS KNEDEL 
15 Jahre Fonds-, Asset und Property 
Manager für Gewerbeimmobilien-/ 
geschlossene Fonds 
Ebenfalls 15 Jahre privater Immobilien-investor 
und -entwickler im Wohnimmo-bilienbereich 
2001 Immobilien-ökonom 
(ebs) 
Seit 2009 großes Weiterbildungsprogramm: 
- Private Immobilieninvestments 
- Unternehmertum / Unternehmensgründung 
- Finanzielle Bildung im allgemeinen 
- Internetmarketing / Social Media Strategien 
1998 2001 2005 
1998 Bau-Ing. (FH) 
Frankfurt am Main 
2014 erste Tools und 
Wissensprodukte gehen 
an den Start 
2009 2013 2014 
2005 Member of the Royal 
Institution of Chartered 
Surveyors (MRICS) 
2013 Gründung Deutschlands 
Portal Nr. 1 
„Erfolg mit Wohnimmobilien“ 
2014 das Buch 
Erfolg mit Wohnimmobilien 
erscheint im Handel 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 2
„DER WERKZEUGKASTEN“ 
Das Handwerkszeug für den 
(angehenden) Immobilieninvestor von 
Immobilienprofi Thomas Knedel MRICS 
Dieses Video ist 
Bestandteil des 
„Werkzeugkastens“ 
Wie Sie ganz konkret vermietete 
Immobilien finden, kaufen und optimieren. 
Hier werden Ihnen in 12 Modulen die Tools und Techniken 
vermittelt, die Sie benötigen um erfolgreich als privater 
Immobilieninvestor zu starten oder Ihr bisheriges Wissen zu 
vertiefen. Sie erhalten Tools, 
Schritt-für-Schritt-Anleitungen, 
Checklisten und meine 
interessantesten Praxisempfehlungen 
aus dem Tagesgeschäft. Erfahren Sie, wie Sie die 
typischen Fehler vermeiden, sicher investieren und somit Ihr 
Risiko drastisch reduzieren! 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 3
DIE IDEE DER POLITIKER – ALLEN VORAN HEIKO MAAS 
Mieter sollen 
finanziell 
entlastet 
werden 
Preissprünge von 20, 30 
oder gar 40 Prozent bei 
Neuvermietungen in 
Ballungszentren sollen 
vermieden werden 
Mieter sollen vor 
steigenden 
Mieten 
geschützt 
werden 
Es soll mehr 
günstigen 
Wohnraum 
geben 
Ausgleich des 
Rückganges des 
Sozialwohnungs-bestandes 
Verhinderung der 
Segregation der 
Wohnbevölkerung 
Verdrängungseffekte 
in Ballungszentren 
sollen gestoppt 
werden 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 4
DER KERN DER MIETPREISBREMSE 
Betroffen sind ausschließlich 
„angespannte Wohnungsmärkte 
mit Wohnraumverknappung“ 
Ohne Mietpreisbremse 
• Begrenzung der Neuvertragsmiete nur 
durch alte „Mietpreisüberhöhungs-“ und 
„Wucher“-Paragraphen, also 20 % bzw. 
maximal 50 % über der ortsüblichen 
Vergleichsmiete 
Mit Mietpreisbremse 
• Neuvertragsmiete darf maximal 10 % 
über der ortsüblichen Vergleichsmiete 
(i. d. R. durch qualifizierten Mietspiegel 
definiert) liegen 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 5
EINIGE STANDORTE, DIE BETROFFEN SEIN KÖNNTEN 
Hessen: 
29 Städte und Gemeinden: Bad Homburg 
vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad 
Vilbel, Bensheim, Bischofsheim, Darmstadt, 
Dietzenbach, Dreieich, Eltville am Rhein, 
Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, 
Friedberg, Friedrichsdorf, Gernsheim, 
Gießen, Griesheim, Hanau, Hattersheim am 
Main, Hochheim am Main, Hofheim am 
Taunus, Kassel, Kronberg im Taunus, 
Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach am 
Main, Rüsselsheim, Schwalbach am Taunus, 
Weiterstadt und Wiesbaden. 
NRW: 
59 Städte und Gemeinden, darunter 
die Städte Düsseldorf, Köln, Bonn, 
Münster und Bielefeld 
Bayern: 
München und 89 weitere Städte und 
Gemeinden, darunter die Städte Nürnberg, 
Würzburg und Ingolstadt 
Brandenburg: 
30 „berlinnahe“ Gemeinden 
Bremen, Berlin und Hamburg 
Der Vorbote: 
es werden vermutlich weitgehend die Standorte von der 
Mietpreisbremse betroffen sein, die auch heute schon als 
„angespannte Wohnungsmärkte“ von den jeweiligen 
Ländern durch entsprechende 
„Kappungsgrenzenverordnungen“ festgelegt wurden. Dort 
wurde und wird die Kappungsgrenze (also die Begrenzung für 
Mietanpassungen innerhalb eines Dreijahreszeitraums) bereits 
von ursprünglich 20 % auf 15 % herabgesetzt. 
Rheinland-Pfalz: 
Mainz, Trier, Speyer und 
Landau 
Baden- 
Württemberg: 
geplant für 2015 
Schleswig-Holstein: 
15 Städte und Gemeinden im 
Hamburger Umland und auf den Inseln 
(ab 01.12.2014) 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 6
DAS MAASNAHMENPAKET DER MIETPREISBREMSE 
Begrenzung der Neuver t ragsmiete auf die or tsübl iche Miete 
zzgl . 10 % 
Ausnahmen: 
1) Mietpreise von Wohnungen, deren Mietniveau vor der Mietpreisbremse bereits darüber liegt, dürfen 
unverändert bleiben; bei Neuvermietungen darf maximal die Vormiete verlangt werden – in diesem Fall also 
auch oberhalb von „Mietspiegel + 10%“; hiervon sind jedoch wiederum Ausnahmsweise Erhöhungen nicht zu 
berücksichtigen, die ein Jahr oder später vor der Einführung der Mietpreisbremse (also recht aktuell) 
Mietanpassungen durchgeführt wurden 
2) Mietpreise von Wohnungen, die in den letzten drei Jahren modernisiert wurden, werden – unabhängig von 
tatsächlichen Mietpreisniveau - wie folgt ermittelt: Ortsübliche Vergleichsmiete + fiktiver 
Modernisierungszuschlag („11%-Regel“) 
3) Neubauten dürfen teurer vermietet werden 
4) Gleiches gilt sinngemäß für umfassend sanierte Wohnungen 
5) Erhöht sich die Miete nach „mietpreisgerechtem“ Abschluss des Mietvertrages auf Grund einer vereinbarten 
Indexierung der Miete, so darf der Wert von 10 % (aber nur infolge der späteren Indexanpassungen) 
überschritten werden; Sinngemäßes gilt ausdrücklich nicht für Staffelmietverträge 
6) Die Mietpreisbremse gilt nicht für möblierte Wohnungen 
Die Festlegung der 
sogenannten 
„angespannten 
Wohnungsmärkte“ 
erfolgt dezentral durch 
die Länder 
Mieter haben gegen-über 
dem Vermieter ein 
Auskunftsrecht, wie der 
Mietpreis ermittelt 
wurde. Werden später 
unrechtmäßige Be-rechnungsgrundlagen 
festgestellt, kann der 
Mieter auch im 
Nachhinein 
Rückforderungs-ansprüche 
geltend 
machen 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 7
VERUNSICHERUNG DURCH DIE MIETPREISBREMSE 
Verfehlt die Mietpreisbremse gar Ihr Ziel? 
Steigen die Mieten nicht in gewissen 
Gegenden aufgrund der weiteren 
Regulierung des Wohnungsmarktes? 
Verbände, 
Fachleute, Makler, 
Verwalter, Eigentümer 
und Mieter sind verunsichert 
Mieter werden noch 
penibler, teilweise 
„argwöhnisch“ ausgesucht 
– aus Angst vor späteren 
Regressansprüchen 
Was ist in Städten und Gemeinden 
zu tun, wo es keinen qualifizierten 
Mietspiegeldaten sind zudem 
Mieter haben umfangreiche 
Auskunftsrechte; dies sorgt für 
einen erheblichen Kontrollwahn, 
Streitpotenzial und 
Verwaltungsaufwand 
Es herrscht eine große Verunsicherung 
bei den Ländern, Kommunen und 
Gemeinden, nach welchen Kriterien sie 
betroffene Wohngegenden festlegen 
sollen 
Mietspiegel gibt? Die 
regelmäßig veraltet. 
Vermieter geraten in Panik 
und wollen jetzt noch „ganz 
schnell“ die Mieten vor 
Einführung der 
Mietpreisbremse erhöhen 
Wegen vieler unklarer 
Punkte ist mit einer 
deutlichen Zunahme 
von Rechtsstreitig-keiten 
Es werden sich Schwarzmärkte 
im Untergrund entwickeln; 
beispielsweise werden hohe 
Ablösebeträge „unter der Hand“ 
gefordert. 
zu rechnen 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 8
DIE MIETPREISBREMSE – HANDELN SIE JETZT! 
Mieten vor der 
Mietpreisbremse um 
maximal 15 % bzw. 
20 % erhöhen 
Erhebung 
einer 
Modernisier-ungskosten-umlage 
indexierte 
Mieten 
Wohnungen möblieren 
Handeln Sie daher jetzt! 
Zusatzerträge 
generieren 
Vereinbarungen mit 
Mietern treffen 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 9
WEITERE INFORMATIONSQUELLEN 
Bundesministerium 
für Justiz 
Immobilienverband 
Deutschland IVD 
BVFI Bundesverband 
für die 
Immobilienwirtschaft Die Tagespresse 
Weiterhin auf www.erfolg-mit-wohnimmobilien.de 
• Mein Blog 
• Aktuelle Kurzinfos und Verweise auf Facebook 
• Twitter und Youtube 
• Weitere Aspekte und Rechenbeispiele im Werkzeugkasten 
unter dem Stichwort 
„Mietpreisbremse“ 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und 
gutes Gelingen bei der Umsetzung! 
© 2014 by Thomas Knedel Seite 10

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  • 1. DIE MIETPREISBREMSE – EIN LÄSTIGES MYSTERIUM? Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie Ideen und Ansätze für den frühzeitigen Umgang mit der Mietpreisbremse aus Sicht des engagierten Immobilieninvestors Stand: November 2014 © 22001144 bbyy TThhoommaass KKnneeddeell Seite 1
  • 2. ÜBER THOMAS KNEDEL 15 Jahre Fonds-, Asset und Property Manager für Gewerbeimmobilien-/ geschlossene Fonds Ebenfalls 15 Jahre privater Immobilien-investor und -entwickler im Wohnimmo-bilienbereich 2001 Immobilien-ökonom (ebs) Seit 2009 großes Weiterbildungsprogramm: - Private Immobilieninvestments - Unternehmertum / Unternehmensgründung - Finanzielle Bildung im allgemeinen - Internetmarketing / Social Media Strategien 1998 2001 2005 1998 Bau-Ing. (FH) Frankfurt am Main 2014 erste Tools und Wissensprodukte gehen an den Start 2009 2013 2014 2005 Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) 2013 Gründung Deutschlands Portal Nr. 1 „Erfolg mit Wohnimmobilien“ 2014 das Buch Erfolg mit Wohnimmobilien erscheint im Handel © 2014 by Thomas Knedel Seite 2
  • 3. „DER WERKZEUGKASTEN“ Das Handwerkszeug für den (angehenden) Immobilieninvestor von Immobilienprofi Thomas Knedel MRICS Dieses Video ist Bestandteil des „Werkzeugkastens“ Wie Sie ganz konkret vermietete Immobilien finden, kaufen und optimieren. Hier werden Ihnen in 12 Modulen die Tools und Techniken vermittelt, die Sie benötigen um erfolgreich als privater Immobilieninvestor zu starten oder Ihr bisheriges Wissen zu vertiefen. Sie erhalten Tools, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und meine interessantesten Praxisempfehlungen aus dem Tagesgeschäft. Erfahren Sie, wie Sie die typischen Fehler vermeiden, sicher investieren und somit Ihr Risiko drastisch reduzieren! © 2014 by Thomas Knedel Seite 3
  • 4. DIE IDEE DER POLITIKER – ALLEN VORAN HEIKO MAAS Mieter sollen finanziell entlastet werden Preissprünge von 20, 30 oder gar 40 Prozent bei Neuvermietungen in Ballungszentren sollen vermieden werden Mieter sollen vor steigenden Mieten geschützt werden Es soll mehr günstigen Wohnraum geben Ausgleich des Rückganges des Sozialwohnungs-bestandes Verhinderung der Segregation der Wohnbevölkerung Verdrängungseffekte in Ballungszentren sollen gestoppt werden © 2014 by Thomas Knedel Seite 4
  • 5. DER KERN DER MIETPREISBREMSE Betroffen sind ausschließlich „angespannte Wohnungsmärkte mit Wohnraumverknappung“ Ohne Mietpreisbremse • Begrenzung der Neuvertragsmiete nur durch alte „Mietpreisüberhöhungs-“ und „Wucher“-Paragraphen, also 20 % bzw. maximal 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete Mit Mietpreisbremse • Neuvertragsmiete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (i. d. R. durch qualifizierten Mietspiegel definiert) liegen © 2014 by Thomas Knedel Seite 5
  • 6. EINIGE STANDORTE, DIE BETROFFEN SEIN KÖNNTEN Hessen: 29 Städte und Gemeinden: Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bensheim, Bischofsheim, Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich, Eltville am Rhein, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf, Gernsheim, Gießen, Griesheim, Hanau, Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Hofheim am Taunus, Kassel, Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden. NRW: 59 Städte und Gemeinden, darunter die Städte Düsseldorf, Köln, Bonn, Münster und Bielefeld Bayern: München und 89 weitere Städte und Gemeinden, darunter die Städte Nürnberg, Würzburg und Ingolstadt Brandenburg: 30 „berlinnahe“ Gemeinden Bremen, Berlin und Hamburg Der Vorbote: es werden vermutlich weitgehend die Standorte von der Mietpreisbremse betroffen sein, die auch heute schon als „angespannte Wohnungsmärkte“ von den jeweiligen Ländern durch entsprechende „Kappungsgrenzenverordnungen“ festgelegt wurden. Dort wurde und wird die Kappungsgrenze (also die Begrenzung für Mietanpassungen innerhalb eines Dreijahreszeitraums) bereits von ursprünglich 20 % auf 15 % herabgesetzt. Rheinland-Pfalz: Mainz, Trier, Speyer und Landau Baden- Württemberg: geplant für 2015 Schleswig-Holstein: 15 Städte und Gemeinden im Hamburger Umland und auf den Inseln (ab 01.12.2014) © 2014 by Thomas Knedel Seite 6
  • 7. DAS MAASNAHMENPAKET DER MIETPREISBREMSE Begrenzung der Neuver t ragsmiete auf die or tsübl iche Miete zzgl . 10 % Ausnahmen: 1) Mietpreise von Wohnungen, deren Mietniveau vor der Mietpreisbremse bereits darüber liegt, dürfen unverändert bleiben; bei Neuvermietungen darf maximal die Vormiete verlangt werden – in diesem Fall also auch oberhalb von „Mietspiegel + 10%“; hiervon sind jedoch wiederum Ausnahmsweise Erhöhungen nicht zu berücksichtigen, die ein Jahr oder später vor der Einführung der Mietpreisbremse (also recht aktuell) Mietanpassungen durchgeführt wurden 2) Mietpreise von Wohnungen, die in den letzten drei Jahren modernisiert wurden, werden – unabhängig von tatsächlichen Mietpreisniveau - wie folgt ermittelt: Ortsübliche Vergleichsmiete + fiktiver Modernisierungszuschlag („11%-Regel“) 3) Neubauten dürfen teurer vermietet werden 4) Gleiches gilt sinngemäß für umfassend sanierte Wohnungen 5) Erhöht sich die Miete nach „mietpreisgerechtem“ Abschluss des Mietvertrages auf Grund einer vereinbarten Indexierung der Miete, so darf der Wert von 10 % (aber nur infolge der späteren Indexanpassungen) überschritten werden; Sinngemäßes gilt ausdrücklich nicht für Staffelmietverträge 6) Die Mietpreisbremse gilt nicht für möblierte Wohnungen Die Festlegung der sogenannten „angespannten Wohnungsmärkte“ erfolgt dezentral durch die Länder Mieter haben gegen-über dem Vermieter ein Auskunftsrecht, wie der Mietpreis ermittelt wurde. Werden später unrechtmäßige Be-rechnungsgrundlagen festgestellt, kann der Mieter auch im Nachhinein Rückforderungs-ansprüche geltend machen © 2014 by Thomas Knedel Seite 7
  • 8. VERUNSICHERUNG DURCH DIE MIETPREISBREMSE Verfehlt die Mietpreisbremse gar Ihr Ziel? Steigen die Mieten nicht in gewissen Gegenden aufgrund der weiteren Regulierung des Wohnungsmarktes? Verbände, Fachleute, Makler, Verwalter, Eigentümer und Mieter sind verunsichert Mieter werden noch penibler, teilweise „argwöhnisch“ ausgesucht – aus Angst vor späteren Regressansprüchen Was ist in Städten und Gemeinden zu tun, wo es keinen qualifizierten Mietspiegeldaten sind zudem Mieter haben umfangreiche Auskunftsrechte; dies sorgt für einen erheblichen Kontrollwahn, Streitpotenzial und Verwaltungsaufwand Es herrscht eine große Verunsicherung bei den Ländern, Kommunen und Gemeinden, nach welchen Kriterien sie betroffene Wohngegenden festlegen sollen Mietspiegel gibt? Die regelmäßig veraltet. Vermieter geraten in Panik und wollen jetzt noch „ganz schnell“ die Mieten vor Einführung der Mietpreisbremse erhöhen Wegen vieler unklarer Punkte ist mit einer deutlichen Zunahme von Rechtsstreitig-keiten Es werden sich Schwarzmärkte im Untergrund entwickeln; beispielsweise werden hohe Ablösebeträge „unter der Hand“ gefordert. zu rechnen © 2014 by Thomas Knedel Seite 8
  • 9. DIE MIETPREISBREMSE – HANDELN SIE JETZT! Mieten vor der Mietpreisbremse um maximal 15 % bzw. 20 % erhöhen Erhebung einer Modernisier-ungskosten-umlage indexierte Mieten Wohnungen möblieren Handeln Sie daher jetzt! Zusatzerträge generieren Vereinbarungen mit Mietern treffen © 2014 by Thomas Knedel Seite 9
  • 10. WEITERE INFORMATIONSQUELLEN Bundesministerium für Justiz Immobilienverband Deutschland IVD BVFI Bundesverband für die Immobilienwirtschaft Die Tagespresse Weiterhin auf www.erfolg-mit-wohnimmobilien.de • Mein Blog • Aktuelle Kurzinfos und Verweise auf Facebook • Twitter und Youtube • Weitere Aspekte und Rechenbeispiele im Werkzeugkasten unter dem Stichwort „Mietpreisbremse“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und gutes Gelingen bei der Umsetzung! © 2014 by Thomas Knedel Seite 10

Hinweis der Redaktion

  1. Date