SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 35
Wohnen
und Mieten
Eine Orientierung –
nicht nur für geflüchtete Menschen
Radolfzell, 25. Mai 2023
1
Über mich
Winfried Kropp
Mitglied des Vorstands im
Deutschen Mieterbund
Bodensee und
im
Deutschen Mieterbund
Baden-Württemberg
Pressesprecher
2
Deutscher Mieterbund
 1,5 Millionen Mieterinnen
und Mieter sind Mitglied
 Experten für Mieter
 Kostenlose Beratung im
Mietrecht
 Sicherheit durch
Rechtsschutz
 Regelmäßige Information
 Unabhängig von Regierung
und Verwaltung
3
Programm Workshop I (25.5.)
1. Beginn des Mietverhältnisses:
Wir schließen einen Vertrag.
2. Fragen während des
Mietverhältnisses
3. Kündigung des Mietverhältnisses:
Wenn der Mietvertrag endet.
4
Programm Workshop II (22.6.23)
1. Wohnung suchen und finden
2. Auf gute Nachbarschaft
3. Vorsicht Falle!
4. Besondere Unterkünfte
5. Rat und Hilfe
5
1. BEGINN DES MIETVERHÄLTNISSES:
WIR SCHLIEßEN EINEN VERTRAG
6
Der Mietvertrag
Rechte Pflichten
• Miete pünktlich
bezahlen
• Betriebskosten
• Schönheitsreparaturen
• Hausordnung
7
• Eine Wohnung ist zum
Wohnen da.
• Die Wohnung ist frei von
Mängeln.
• Kündigungsschutz
Mietvertrag:
Das wichtigste Dokument
• Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
• Schriftlich oder mündlicher Vertrag
• Wird in Formularen oft zum
Nachteil der Mieter abgeändert
• Einzelne Regeln können unwirksam
sein (Dann gilt das Gesetz).
8
Die Wohnungsübergabe
• Übergabe der Wohnungsschlüssel
• Rundgang durch die Wohnung und
durch Nebenräume (Keller,
Waschküche, Garage)
• Übergabeprotokoll mit
Beschreibung des Zustands,
Dokumentation von Schäden,
Zusagen des Vermieters
• Ist die Wohnung renoviert?
• Zeugen mitnehmen
9
Wichtige Regelungen im Vertrag:
Miete
• Miete wird in Euro
angegeben
• Zins für die Nutzung der
Wohnung
• Spätestens am 3. Werktag
des Monats fällig
• Mietzahlung wichtigste
Pflicht
• Mietschulden führen zur
Kündigung
10
Wichtige Regelungen im Vertrag:
• Beschreibung der
Mieträume
• Zahl der Schlüssel
• Pflichten Vermieter vor
dem Einzug (z.B.
Reparatur)
• Wohnfläche
• Kosten neben der Miete
(Betriebskosten)
• Haustiere
• Kündigung
11
Besondere
Mietverträge
Verträge
Zeitmietvertrag:
• endet automatisch,
• max. vier Jahre
• Kann u.U. in normalen
Vertrag umgewandelt
werden.
Indexmietvertrag
• Miete steigt mit
allgemeinem Preisindex
• (gefährliche Wette)
Besondere
Wohnungstypen
• Sozialwohnung
(Bau durch Zuschüsse bezahlt)
• Genossenschaftswohnung
(Kauf von Anteilen notwendig)
• Wohnheime
(Flüchtlingsunterkunft)
Allgemeines Mietrecht gilt
nur zum Teil!
12
Was muss ich vor Vertragsbeginn bezahlen?
Kaution:
• Maximal drei
Monatsmieten
• Sicherheit für den
Vermieter
• Muss nach Ende des
Mietverhältnisses
zurückbezahlt werden
• Kann in 3 Raten gezahlt
werden
Weitere Zahlungen?
Ablöse für Einrichtung:
• Vertrag zwischen
altem und neuen
Mieter
• Vorsicht: zu hoch
Provision:
• Nicht an Vermieter!
13
FRAGEN WÄHREND DES
MIETVERHÄLTNISSES
14
Wie hoch darf
die Miete sein?
Kriterien im Mietspiegel:
• Größe
• Baujahr
• Lage
• Ausstattung
• Beschaffenheit
Aber: Vertragsfreiheit
15
Die Mieterhöhung
• Keine Änderungskündigung
möglich!
• Anspruch auf ortsübliche
Vergleichsmiete (=Mietspiegel)
• Schriftlich und begründet
• 12 Monate „Ruhe“
• 2 Monate Bedenkzeit für
Zustimmung
• Verweigern Mieter die
Zustimmung: 3 Monate Zeit für
Klage
• Kappungsgrenze: max. 15 % in
drei Jahren (Stadt Radolfzell)
16
Betriebskosten: die 2. Miete
• Zahlung laufender Kosten
zusätzlich zur Miete
• Vorauszahlung mit Pflicht
zur Abrechnung
• Pauschale (ohne Pflicht
zur Abrechnung)
Wichtig: Betriebskosten
müssen vertraglich
vereinbart sein.
17
Das sind Betriebskosten:
• Grundsteuer
• Wasser und Abwasser
• Heizung und Warmwasser
• Aufzug
• Müllbeseitigung
• Gebäudereinigung
• Garten- und Grünflächenpflege
• Hausmeister
• Schornsteinfeger
• Rauchmelder
• Bis Mitte 2024: Kabel-TV /
• Versicherungen
• Waschmaschine
• Winterdienst
• Sonstige Betriebskosten
18
Die Betriebskostenabrechnung
1. Ablesefirma kommt
(Achtung: Gebühr bei
mehreren Besuchen)
2. Vermieter erstellt
Abrechnung
3. Zahlungsfrist 4
Wochen
4. Einspruch gegen
Abrechnung: 1 Jahr
19
Betriebskostenabrechnung Teil II
Wie prüfe ich die Abrechnung?
• Muss ich die Leistung nach
Vertrag zahlen?
• Werden die Kosten korrekt
verteilt (Wohnung,
Wohnfläche?)
• Wurde die Leistung erbracht
(z.B. Winterdienst?)
• Ist die Leistung wirtschaftlich?
• Verwirkung:
Abrechnungsfrist 1 Jahr.
• Hilfe suchen
20
Betriebskosten:
Anpassung der Vorauszahlung
• Zulässig auf der Basis
einer Abrechnung oder
• Nachvollziehbarer
Kostenkalkulation (z.B.
Preiserhöhung wurde
angekündigt)
• Vorauszahlung freiwillig
erhöhen?
21
Wohnungsmängel
Grundsatz: Durch einen
Wohnungsmangel können
Mieter ihre Wohnung
nicht oder nicht richtig
nutzen.
Mieter haben Anspruch
auf Beseitigung des
Mangels.
22
Problem Schimmel
Wer ist schuld?
• Baumangel oder
• Mieter haben nicht
oder zu wenig gelüftet
Mieter können auch
schadensersatzpflichtig
werden.
23
Beispiele für Wohnungsmängel
• Heizung und
Warmwasser fallen aus
• Wasserschaden
• Schimmel in der
Wohnung
• Fenster defekt
• Wohnungstür defekt
• Klingelanlage defekt
• Kellerraum nicht
zugänglich
Was tun?
• Mangel sofort
melden! Nicht zögern!
• Vermieter um
Beseitigung bitten
• Frist zur Beseitigung
setzen
• Miete unter Vorbehalt
zahlen
• Miete (ver-)mindern
Vorsicht: Risiko
• Im Notfall:
Handwerker
beauftragen!
24
Instandhaltung
Laufende Reparaturen
Aufgabe des Vermieters
Aber:
Kleinreparaturen laut
Vertrag Mietersache,
wenn
 max. 100 – 150 Euro
 und ein Höchstbetrag /
Jahr vereinbart ist.
25
Schönheitsreparaturen 26
Schönheitsreparaturen
Im laufenden
Mietverhältnis
• Pflicht kann im Mietvertrag
auf Mieter übertragen werden
• Fachgerecht, „mittlere Art und
Güte“
• Keine festen Fristen
• Müssen bei Bedarf
(Unansehnlichkeit) gemacht
werden
• Nur im Innenbereich der
Wohnung
Anfang und Ende des
Mietverhältnisses
Grundsatz:
Nur wer in eine renovierte
Wohnung einzieht, muss beim
Auszug renovieren.
Übergabeprotokoll
aufbewahren!
Keine Renovierungspflicht bei
Einzug (aber während der
Mietzeit)
27
Wer darf in der
Wohnung wohnen?
• Mieter, Ehepartner
und
Familienangehörige
(Kinder / Eltern)
• Besuch bis zu drei
Monaten
• Problem:
Überbelegung
Untermiete
• Vermieter muss Untermiete
vorher genehmigen
• Generelles Verbot unzulässig
• Vermieter kann Untermieter
ablehnen
• Vermieter kann vollständige
Untervermietung der
Wohnung ablehnen
• Sonderkündigungsrecht
28
Haustiere
29
DAS MIETVERHÄLTNIS ENDET:
KÜNDIGUNG
30
Mieter kündigen
• Kündigungsfrist
beachten: 3 Monate
• Schriflich
• Zugang bis zum 3.
Werktag des Monats
z.B. Do 4.5. bei Kündigung zum 31.7.
• Sonderkündigungsrecht
z.B. bei Mieterhöhung
31
Vermieter kündigen
• Keine
Änderungskündigung
zur Mieterhöhung
• nur bei berechtigtem
Interesse
• Begründet
• Schriftlich
• Kündigung muss allen
Mietern zugehen
32
Kündigungsgründe
Vertragsverstöße
• Miete nicht gezahlt
• Zwei Monatsmieten im
Rückstand
• Mehr als eine Monatsmiete
an zwei folgenden
Zahlungsterminen offen
• Pflichtverletzungen wie
erhebliche Verstöße gegen
die Hausordnung,
Beleidigungen,
Eigenbedarf
• für Vermieter selbst oder
für nahestehende
Angehörige
• Wohnungsgesellschaft hat
keinen Eigenbedarf
• Problem: vorgetäuschter
Eigenbedarf
• Problem: Angehörige
werden sehr weit gefasst
33
Informationen
Deutscher Mieterbund Bodensee e.V.
Geschäftsstelle
Zähringerplatz 19 – 78464 Konstanz
07531 25913
www.mieterbund-bodensee.de
info@mieterbund-bodensee.de
Beratungsstelle Radolfzell
Regiment-Piemont-Str. 5/7
07732 58140
34
Fragen und Anmerkungen
35

Weitere ähnliche Inhalte

Mehr von Mieterbund Bodensee

Mehr von Mieterbund Bodensee (20)

Erfolgreich Einfluss nehmen
Erfolgreich Einfluss nehmenErfolgreich Einfluss nehmen
Erfolgreich Einfluss nehmen
 
Geschäftsbericht Mieterbund Bodensee
Geschäftsbericht Mieterbund BodenseeGeschäftsbericht Mieterbund Bodensee
Geschäftsbericht Mieterbund Bodensee
 
Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg
Baugenossenschaft Familienheim HeidelbergBaugenossenschaft Familienheim Heidelberg
Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg
 
Stephan Reiß-Schmidt: Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik:kommunale Strategien...
Stephan Reiß-Schmidt: Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik:kommunale Strategien...Stephan Reiß-Schmidt: Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik:kommunale Strategien...
Stephan Reiß-Schmidt: Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik:kommunale Strategien...
 
Dr. Gerhard Kuhn: Gemeinwohl und städische Wohnungspolitik
Dr. Gerhard Kuhn: Gemeinwohl und städische WohnungspolitikDr. Gerhard Kuhn: Gemeinwohl und städische Wohnungspolitik
Dr. Gerhard Kuhn: Gemeinwohl und städische Wohnungspolitik
 
Ulrich Soldner: Bodenpolitik der Stadt Ulm
Ulrich Soldner: Bodenpolitik der Stadt UlmUlrich Soldner: Bodenpolitik der Stadt Ulm
Ulrich Soldner: Bodenpolitik der Stadt Ulm
 
Ulmer Bodenpolitik: Mehr als strategisches Liegenschaftsmanagement
Ulmer Bodenpolitik: Mehr als strategisches LiegenschaftsmanagementUlmer Bodenpolitik: Mehr als strategisches Liegenschaftsmanagement
Ulmer Bodenpolitik: Mehr als strategisches Liegenschaftsmanagement
 
Nachhaltigkeit bei Wohngebäuden: ökologisch - ökonomisch - sozial
Nachhaltigkeit bei Wohngebäuden: ökologisch - ökonomisch - sozialNachhaltigkeit bei Wohngebäuden: ökologisch - ökonomisch - sozial
Nachhaltigkeit bei Wohngebäuden: ökologisch - ökonomisch - sozial
 
Wohnungsbestand klimagerecht? Wer zahlt und wie weit sind wir?
Wohnungsbestand klimagerecht? Wer zahlt und wie weit sind wir?Wohnungsbestand klimagerecht? Wer zahlt und wie weit sind wir?
Wohnungsbestand klimagerecht? Wer zahlt und wie weit sind wir?
 
CO2-neutrale Gebäude bis spätestens 2045 – eine ambitionierte und sozialvertr...
CO2-neutrale Gebäude bis spätestens 2045 – eine ambitionierte und sozialvertr...CO2-neutrale Gebäude bis spätestens 2045 – eine ambitionierte und sozialvertr...
CO2-neutrale Gebäude bis spätestens 2045 – eine ambitionierte und sozialvertr...
 
Sozialer Wohnungsbau wiederbeleben, Wohnungsbestände schützen, Mietanstieg br...
Sozialer Wohnungsbau wiederbeleben, Wohnungsbestände schützen, Mietanstieg br...Sozialer Wohnungsbau wiederbeleben, Wohnungsbestände schützen, Mietanstieg br...
Sozialer Wohnungsbau wiederbeleben, Wohnungsbestände schützen, Mietanstieg br...
 
Mieterbund Bodensee - Arbeitsschwerpunkte
Mieterbund Bodensee  - ArbeitsschwerpunkteMieterbund Bodensee  - Arbeitsschwerpunkte
Mieterbund Bodensee - Arbeitsschwerpunkte
 
Erfolgreich Einfluss nehmen
Erfolgreich Einfluss nehmenErfolgreich Einfluss nehmen
Erfolgreich Einfluss nehmen
 
Recht auf Wohnen: Online Diskussion mit Chris Kühn MdB und Martin Hahn MdL
Recht auf Wohnen: Online Diskussion mit Chris Kühn MdB und Martin Hahn MdLRecht auf Wohnen: Online Diskussion mit Chris Kühn MdB und Martin Hahn MdL
Recht auf Wohnen: Online Diskussion mit Chris Kühn MdB und Martin Hahn MdL
 
Mieter am Boden
Mieter am BodenMieter am Boden
Mieter am Boden
 
Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen.
Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen.Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen.
Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik. Dreh- und Angelpunkt für bezahlbares Wohnen.
 
Vorausschauende und aktive Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm
Vorausschauende und aktive Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm Vorausschauende und aktive Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm
Vorausschauende und aktive Liegenschaftspolitik der Stadt Ulm
 
Mieterbund Bodensee - Geschäftsbericht 2018/2019
Mieterbund Bodensee  - Geschäftsbericht 2018/2019Mieterbund Bodensee  - Geschäftsbericht 2018/2019
Mieterbund Bodensee - Geschäftsbericht 2018/2019
 
Werben ohne zu nerven! - Mitglieder werben über Print, Homepage und Soziale M...
Werben ohne zu nerven! - Mitglieder werben über Print, Homepage und Soziale M...Werben ohne zu nerven! - Mitglieder werben über Print, Homepage und Soziale M...
Werben ohne zu nerven! - Mitglieder werben über Print, Homepage und Soziale M...
 
Werben ohne zu nerven! - Eine Content-Marketing-Strategie für den Mieterbund
Werben ohne zu nerven! - Eine Content-Marketing-Strategie für den MieterbundWerben ohne zu nerven! - Eine Content-Marketing-Strategie für den Mieterbund
Werben ohne zu nerven! - Eine Content-Marketing-Strategie für den Mieterbund
 

Wohnen und Mieten

  • 1. Wohnen und Mieten Eine Orientierung – nicht nur für geflüchtete Menschen Radolfzell, 25. Mai 2023 1
  • 2. Über mich Winfried Kropp Mitglied des Vorstands im Deutschen Mieterbund Bodensee und im Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg Pressesprecher 2
  • 3. Deutscher Mieterbund  1,5 Millionen Mieterinnen und Mieter sind Mitglied  Experten für Mieter  Kostenlose Beratung im Mietrecht  Sicherheit durch Rechtsschutz  Regelmäßige Information  Unabhängig von Regierung und Verwaltung 3
  • 4. Programm Workshop I (25.5.) 1. Beginn des Mietverhältnisses: Wir schließen einen Vertrag. 2. Fragen während des Mietverhältnisses 3. Kündigung des Mietverhältnisses: Wenn der Mietvertrag endet. 4
  • 5. Programm Workshop II (22.6.23) 1. Wohnung suchen und finden 2. Auf gute Nachbarschaft 3. Vorsicht Falle! 4. Besondere Unterkünfte 5. Rat und Hilfe 5
  • 6. 1. BEGINN DES MIETVERHÄLTNISSES: WIR SCHLIEßEN EINEN VERTRAG 6
  • 7. Der Mietvertrag Rechte Pflichten • Miete pünktlich bezahlen • Betriebskosten • Schönheitsreparaturen • Hausordnung 7 • Eine Wohnung ist zum Wohnen da. • Die Wohnung ist frei von Mängeln. • Kündigungsschutz
  • 8. Mietvertrag: Das wichtigste Dokument • Rechtsgrundlage: Bürgerliches Gesetzbuch BGB • Schriftlich oder mündlicher Vertrag • Wird in Formularen oft zum Nachteil der Mieter abgeändert • Einzelne Regeln können unwirksam sein (Dann gilt das Gesetz). 8
  • 9. Die Wohnungsübergabe • Übergabe der Wohnungsschlüssel • Rundgang durch die Wohnung und durch Nebenräume (Keller, Waschküche, Garage) • Übergabeprotokoll mit Beschreibung des Zustands, Dokumentation von Schäden, Zusagen des Vermieters • Ist die Wohnung renoviert? • Zeugen mitnehmen 9
  • 10. Wichtige Regelungen im Vertrag: Miete • Miete wird in Euro angegeben • Zins für die Nutzung der Wohnung • Spätestens am 3. Werktag des Monats fällig • Mietzahlung wichtigste Pflicht • Mietschulden führen zur Kündigung 10
  • 11. Wichtige Regelungen im Vertrag: • Beschreibung der Mieträume • Zahl der Schlüssel • Pflichten Vermieter vor dem Einzug (z.B. Reparatur) • Wohnfläche • Kosten neben der Miete (Betriebskosten) • Haustiere • Kündigung 11
  • 12. Besondere Mietverträge Verträge Zeitmietvertrag: • endet automatisch, • max. vier Jahre • Kann u.U. in normalen Vertrag umgewandelt werden. Indexmietvertrag • Miete steigt mit allgemeinem Preisindex • (gefährliche Wette) Besondere Wohnungstypen • Sozialwohnung (Bau durch Zuschüsse bezahlt) • Genossenschaftswohnung (Kauf von Anteilen notwendig) • Wohnheime (Flüchtlingsunterkunft) Allgemeines Mietrecht gilt nur zum Teil! 12
  • 13. Was muss ich vor Vertragsbeginn bezahlen? Kaution: • Maximal drei Monatsmieten • Sicherheit für den Vermieter • Muss nach Ende des Mietverhältnisses zurückbezahlt werden • Kann in 3 Raten gezahlt werden Weitere Zahlungen? Ablöse für Einrichtung: • Vertrag zwischen altem und neuen Mieter • Vorsicht: zu hoch Provision: • Nicht an Vermieter! 13
  • 15. Wie hoch darf die Miete sein? Kriterien im Mietspiegel: • Größe • Baujahr • Lage • Ausstattung • Beschaffenheit Aber: Vertragsfreiheit 15
  • 16. Die Mieterhöhung • Keine Änderungskündigung möglich! • Anspruch auf ortsübliche Vergleichsmiete (=Mietspiegel) • Schriftlich und begründet • 12 Monate „Ruhe“ • 2 Monate Bedenkzeit für Zustimmung • Verweigern Mieter die Zustimmung: 3 Monate Zeit für Klage • Kappungsgrenze: max. 15 % in drei Jahren (Stadt Radolfzell) 16
  • 17. Betriebskosten: die 2. Miete • Zahlung laufender Kosten zusätzlich zur Miete • Vorauszahlung mit Pflicht zur Abrechnung • Pauschale (ohne Pflicht zur Abrechnung) Wichtig: Betriebskosten müssen vertraglich vereinbart sein. 17
  • 18. Das sind Betriebskosten: • Grundsteuer • Wasser und Abwasser • Heizung und Warmwasser • Aufzug • Müllbeseitigung • Gebäudereinigung • Garten- und Grünflächenpflege • Hausmeister • Schornsteinfeger • Rauchmelder • Bis Mitte 2024: Kabel-TV / • Versicherungen • Waschmaschine • Winterdienst • Sonstige Betriebskosten 18
  • 19. Die Betriebskostenabrechnung 1. Ablesefirma kommt (Achtung: Gebühr bei mehreren Besuchen) 2. Vermieter erstellt Abrechnung 3. Zahlungsfrist 4 Wochen 4. Einspruch gegen Abrechnung: 1 Jahr 19
  • 20. Betriebskostenabrechnung Teil II Wie prüfe ich die Abrechnung? • Muss ich die Leistung nach Vertrag zahlen? • Werden die Kosten korrekt verteilt (Wohnung, Wohnfläche?) • Wurde die Leistung erbracht (z.B. Winterdienst?) • Ist die Leistung wirtschaftlich? • Verwirkung: Abrechnungsfrist 1 Jahr. • Hilfe suchen 20
  • 21. Betriebskosten: Anpassung der Vorauszahlung • Zulässig auf der Basis einer Abrechnung oder • Nachvollziehbarer Kostenkalkulation (z.B. Preiserhöhung wurde angekündigt) • Vorauszahlung freiwillig erhöhen? 21
  • 22. Wohnungsmängel Grundsatz: Durch einen Wohnungsmangel können Mieter ihre Wohnung nicht oder nicht richtig nutzen. Mieter haben Anspruch auf Beseitigung des Mangels. 22
  • 23. Problem Schimmel Wer ist schuld? • Baumangel oder • Mieter haben nicht oder zu wenig gelüftet Mieter können auch schadensersatzpflichtig werden. 23
  • 24. Beispiele für Wohnungsmängel • Heizung und Warmwasser fallen aus • Wasserschaden • Schimmel in der Wohnung • Fenster defekt • Wohnungstür defekt • Klingelanlage defekt • Kellerraum nicht zugänglich Was tun? • Mangel sofort melden! Nicht zögern! • Vermieter um Beseitigung bitten • Frist zur Beseitigung setzen • Miete unter Vorbehalt zahlen • Miete (ver-)mindern Vorsicht: Risiko • Im Notfall: Handwerker beauftragen! 24
  • 25. Instandhaltung Laufende Reparaturen Aufgabe des Vermieters Aber: Kleinreparaturen laut Vertrag Mietersache, wenn  max. 100 – 150 Euro  und ein Höchstbetrag / Jahr vereinbart ist. 25
  • 27. Schönheitsreparaturen Im laufenden Mietverhältnis • Pflicht kann im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden • Fachgerecht, „mittlere Art und Güte“ • Keine festen Fristen • Müssen bei Bedarf (Unansehnlichkeit) gemacht werden • Nur im Innenbereich der Wohnung Anfang und Ende des Mietverhältnisses Grundsatz: Nur wer in eine renovierte Wohnung einzieht, muss beim Auszug renovieren. Übergabeprotokoll aufbewahren! Keine Renovierungspflicht bei Einzug (aber während der Mietzeit) 27
  • 28. Wer darf in der Wohnung wohnen? • Mieter, Ehepartner und Familienangehörige (Kinder / Eltern) • Besuch bis zu drei Monaten • Problem: Überbelegung Untermiete • Vermieter muss Untermiete vorher genehmigen • Generelles Verbot unzulässig • Vermieter kann Untermieter ablehnen • Vermieter kann vollständige Untervermietung der Wohnung ablehnen • Sonderkündigungsrecht 28
  • 31. Mieter kündigen • Kündigungsfrist beachten: 3 Monate • Schriflich • Zugang bis zum 3. Werktag des Monats z.B. Do 4.5. bei Kündigung zum 31.7. • Sonderkündigungsrecht z.B. bei Mieterhöhung 31
  • 32. Vermieter kündigen • Keine Änderungskündigung zur Mieterhöhung • nur bei berechtigtem Interesse • Begründet • Schriftlich • Kündigung muss allen Mietern zugehen 32
  • 33. Kündigungsgründe Vertragsverstöße • Miete nicht gezahlt • Zwei Monatsmieten im Rückstand • Mehr als eine Monatsmiete an zwei folgenden Zahlungsterminen offen • Pflichtverletzungen wie erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, Beleidigungen, Eigenbedarf • für Vermieter selbst oder für nahestehende Angehörige • Wohnungsgesellschaft hat keinen Eigenbedarf • Problem: vorgetäuschter Eigenbedarf • Problem: Angehörige werden sehr weit gefasst 33
  • 34. Informationen Deutscher Mieterbund Bodensee e.V. Geschäftsstelle Zähringerplatz 19 – 78464 Konstanz 07531 25913 www.mieterbund-bodensee.de info@mieterbund-bodensee.de Beratungsstelle Radolfzell Regiment-Piemont-Str. 5/7 07732 58140 34