Auch wir sind Sternenstaub – was uns die Raumsonde Rosetta über unsere Herkun...
Palliative Care: Das war‘s wohl !?
1. Dr. med. Donat Dürr
Co-Leiter Tumorzentrum Zuger Kantonsspital
Rund 1000
Mitarbeitende stehen täglich
bei uns im Einsatz.
Palliative Care: Das war‘s wohl !?
2. Themen meines Vortrages
• Was versteht man unter Palliative Care
• Wo findet Palliative Care statt
• Vorgehensweise der Palliative Care: 4 Säulen-Prinzip
3. Was versteht man unter Palliative Care?
• Palliare = Mantel umhängen, lindern
• Care = Pflege / Behandlung
4. Was versteht man unter Palliative Care?
Wichtige Begriffe der Definition:
• Im Zentrum steht die Lebensqualität des an einer Lebens-
bedrohenden Erkrankung leidenden Patienten sowie die der
Familienangehörigen
• Verhinderung / bzw Verminderung von physischen, psycho-
sozialen und spirituellen Problemen
6. Was umfasst Palliative Care?
• Palliative Care umfasst ein multiprofessionelles Team:
• Aerzt:in (Onkologe, Neurologe, Infektiologie ect)
• Pflege (ambulant, stationär, Spitex)
• Physiotherapeut / Ergotherapeut
• Sozialdienst
• Seelsorger
• Koch / Ernährungberater:in
• Freiwillige (Rot-Kreuz-, Tixifahrer:in,
Nachbarschaftshilfe ect)
Palliative Care ist mehr als Palliativmedizin!
7. Ziele der Palliative Care
• Symptome wie Schmerz, Uebelkeit, Angst ect. lindern
bzw zu verhindern
• Patienten und seine Angehörige zu unterstützen
• Möglichst langes Aufrechterhalten der Autonomie /
Selbstständigkeit
• Spirituelle Wünsche des Patienten erfüllen
• Soziale / rechtliche Probleme mit dem Patienten lösen
8. Wo findet Palliative Care statt?
• Auf der Palliativstation
• Im Hospiz
• Im Pflegeheim
• In Spitälern (stationär und ambulant)
• Zuhause (zusammen mit der Palliativ-Spitex)
9. Palliativstation: Für wen?
• Für schwerkranke Patienten in komplexen Situationen
→ Symptomeinstellung
→ Grosser pflegerische Aufwand
→ Komplexe Entscheidungsfindung
• Ziel: - Stabilisierung und Rückkehr nach hause
- Begleitung in der terminalen Situation
• Dauer: auf 3 Wochen begrenzt
• Kosten werden durch Krankenkasse vollständig
übernommen (wie im Spital); Kostengutsprache
notwendig
12. Hospiz: Für wen?
Hospiz = Auf den Tod spezialisiertes Pflegeheim
Grundvoraussetzung: stabile medizinische Situation
Kostenbeteiligung in Analogie zum Pflegeheim
17. Medikamenten-Notfallplan
• Umfasst Massnahmen / Medikamenteneinnahme bei
Schmerzen, Uebelkeit, Angst, Verstopfung
• Ist mit dem Behandlungsteam abgesprochen
• Ziel: rasche Symptomkontrolle
• Notwendige Medikamente / Material sind bereitgestellt
(z.B. Morphin, Nadeln für subkutane Applikation)
• Notfallnummer (z.B. Palliativespitex, HA, Onkologisches
Ambulatorium) sind aufgeführt
19. Nicht zutreffende Vorurteile
bezüglich hochpotenten Opiaten:
• Wirken lebensverkürzend
• Machen müde, verwirrt (Autofahren nicht möglich)
• Können nur kurzzeitig eingenommen werden, verlieren
anschliessend an Wirkung
20. Sedation = Ultima ratio der
Symptomkontrolle
• Bei Therapie-resistenten Symptomen (Schmerz,
Uebelkeit ect)
• Sedation soll zeitlich begrenzt sein (z.B. 1-2 Tage)
• Schriftliche Einwilligung von Seite des Patient:in
• Während der Sedation regelmässige Ueberwachung der
Vitalparameter / Sedationstiefe
21. Entscheidungsfindung
• Was macht mein Leben lebenswert?
• Welche Therapien möchte ich: Operation,
Chemotherapie, Bestrahlung?
• Welche lebensverlängernde Massnahmen möchte ich:
künstliche Beatmung, kardiopulmonale Reanimation?
• Wenn Hospitalisation notwendig: Wo?
• Terminale Situation: Wo, wie?
• Assistierter Suizid; Sterbefasten?
Muss im Verlauf immer wieder reevaluiert und angepasst
werden!
24. Patientenverfügung:
Bedeutung für die Aerzte?
• Erleichterung!!! (Wille / Vorstellungen des Patienten,
Ansprechperson bekannt)
• Massnahmen, die der Patient nicht möchte, gilt es zu
respektieren!
• Massnahmen, die aus ärztlicher Sicht nicht sinnvoll sind,
können aber auch nicht eingefordert werden (z.B.
Reanimation, Beatmung in terminaler Situation)
• Kommt nur zur Anwendung, wenn Patient:in sich nicht
mehr mitteilen kann
Patient:innen sollen bei medizinischen Entscheidungen mit
einbezogen werden!
25. Patientenverfügung im klinischen Alltag
Auf der Notfallstation
• Deutsche Schweiz: 80% PV bekannt, 20% ausgefüllt
• Französische Schweiz: 41% PV bekannt, 9% ausgefüllt
26. Assistierter Suizid: Generelle Gedanken
• Viele Patient:innen melden sich an; setzen es aber nicht
um (Art Selbstbestimmungsrecht)
• Falls Option: frühzeitige Anmeldung sinnvoll
• Für Angehörige kann es eine schwierige Situation sein
30. Support durch Palliativ Care
• Unterstützung / Begleitung des Patienten wie auch der
Angehörigen während wie auch nach dem Tod (Trauer-
Kafi)
• Support in finanziellen Fragen wie auch in rechtlichen
Fragen (z.B. Erbverteilung; Sorgerecht ect) durch die
Krebsliga
• Psychologische (psychoonkologische Beratung,
psychoonkologische Therapie) und / oder spirituelle
Unterstützung
• Support soll aber nie die Selbstständigkeit des Patienten
vermindern!
31. Falsche Vorstellungen von Palliative Care
• Nur für Krebspatienten
• Nur im stationären Setting
• Nur unmittelbar am Lebensende
• Lebensverkürzende Wirkung