32. Steuerliche Behandlung Vermögensteuer – abgeschafft Die Vermögensteuer wurde ab dem 1. 1. 1994 abgeschafft - das Aufkommen an dieser Steuer belief sich im Jahr 1993 auf 8,4 Mrd. Schilling = 610 Mio €. Erbschaftssteuer – abgeschafft Das Erbschaftssteueräquivalent - als Abgabe juristischer Personen als Ausgleich für das Fehlen einer erbschaftssteuerlichen Belastung - wurde ab dem 1.1.1994 abgeschafft. Aufkommen 1993: 1,9 Mrd. Schilling = 138 Mio. €.
33.
34. Steuerliche Behandlung Sonderabgabe von Banken: Die Sonderabgabe von Banken wird seit 1.1.1994 nicht mehr eingehoben. Aufkommen 1993: 1,925 Mrd. Schilling = 140 Mio. €. Abschaffung der Börsenumsatzsteuer ab 1.10.2000: Steuerausfall rund 1 Milliarde Schilling = 72 Mio. €. Spekulationsertragsteuer: Wenn Wertpapier mehr als 1 Jahr gehalten wird, dann Steuerbefreiung 1 Mrd. Schilling Steuerausfall = 72 Mio. €.
Auch im internationalen Vergleich sind die Einnahmen an Gewinnsteuer (hier nur Körperschaftsteuer) sehr niedrig und liegen bedeutend unter dem EU-15-Durchschnitt. Die Gewinnsteuerreform 2005 (Absenkung des Steuersatzes von 34 auf 25 Prozent und großzügige Konzernbesteuerung „Gruppenbesteuerung“) wirkte sich 2005 noch nicht aus! Es ist aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen der Firmen bekannt, dass auch in früheren Jahren die tatsächliche Steuerleistung der großen Unternehmen durch Steuerausnahmen, Verlustverrechnungen, Abschreibungen etc. bedeutend niedriger war als der formelle Steuersatz von 34 Prozent. Eine Analyse der Jahresabschlüsse ergab, dass die großen Unternehmen im Jahr 2004 tatsächlich nur 19,7 Prozent Steuer gemessen am Gewinn bezahlten. Die im internationalen Vergleich sehr günstige Gewinnbesteuerung in Österreich wurde auch in internationalen Studien immer wieder bestätigt. Kapitalgesellschaften: eigene „Rechtspersönlichkeiten“ (juristische Personen). Gewinn wird gesamt besteuert: „Körperschaftssteuer“ (KöSt). Österreich: rund ein Viertel der Unternehmen KöSt-pflichtig (Rest Einkommenssteuer) zwei von drei KöSt-pflichtigen zahlen mangels Gewinns keine Steuer . Möglichkeiten des Steuersystems, Steuerzahlungen zu reduzieren, v.a. für international tätige Unternehmen Beitrag zum Steueraufkommen sinkt wegen „Steuerwettlauf“. Siehe DuF FG
RH Bericht S. 23/31 S. 25, bzw. 33
Schulmeister 2006, S.11 : in Soziale Innovation konkret OeNB-PA, 22.1.2009 Quelle: OeNB Gellpolitik und Wirtschaft 2/2006, S. 103
Bei den Einnahmen an Vermögenssteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kapitalverkehrsteuern) gehört Österreich überhaupt zu den Schlusslichtern unter den Industriestaaten. Auch hier liegt es bedeutend unter dem EU-Durchschnitt: Hätte Österreich Steuereinnahmen von den Gewinnen und den Vermögen in Höhe des EU-15 Durchschnitts, hätte es keinerlei Budgetdefizite sondern sogar Budgetüberschüsse! Zusätzlich ist zu bemerken, dass diese als Vermögenssteuern klassifizierten Steuern nicht unbedingt von Reichen bezahlt werden. Die sehr hohen Vermögen bzw. die Erträge daraus sind durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der eigennützigen Privatstiftung steuerlich massiv privilegiert. - „echte“ Vermögenssteuer auf Besitz in Österreich 1993 abgeschafft - derzeit nur Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuern - Basis der Steuerberechnung: Einheitswerte wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und betragen nur rund ein Zehntel des Marktwertes Eigennützige Privatstiftungen: Reichsten zahlen geringsten Steuersätze auf ihre Kapitaleinkommen. kleine SparerInnen 25%; Privatstiftung mit 12,5% (bei Zinseinnahmen der Stiftung nur 12,5 Prozent Kest bzw. bei Dividendeneinnahmen kein Kest , solange das Geld in der Privatstiftung bleibt) Siehe Punktuation FG