Der Vortrag enthält die Folien vom Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom 24.11.2015 auf der search conference in Frankfurt. Er thematisiert die der Zeit wichtigsten 3 Tipps beim Suchmaschinenmaschinenmarketing:
1. Soll die EU-Cookie-Richtlinie umgesetzt werden?
2. Was ist der Stand zum Safe-Habor-Urteil des EuGH und wie sollen sich Webseitenbetreiber jetzt verhalten?
3. Was ist aktuell zum Thema Markenrecht und Keywords bei Google Adwords zu beachten?
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und Webseiten, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Die Informationspflichten beim Fernabsatz
Unzulässige AGB-Klauseln
Datenschutz im Onlineshop
E-Mailmarketing
Social Media
Im B2B-Marketing ist mehr erlaubt, als im B2C-Marketing - das glauben jedenfalls die meisten Marketeers. So einfach ist es jedoch leider nicht. Auf was es im E-Mailmarketing, Suchmaschinen-Marketiing und Social Media Marketing im Bereich B2B wirklich ankommt, zeigt der Vortrag anhand der 3 wichtigsten Tipps.
Der B2B-Handel ist nicht so abmahngefährdet wie der B2C-Handel, denn es gibt rechtlich mehr Gestaltungsfreiheiten und weniger Informationspflichten, wenn an andere Unternehmer verkauft wird. Allerdings gibt es beim Aufbau eines B2B-Shops und den Rechtstexten wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich einiges zu beachten.
Der Vortrag wurde am 16.11.2015 auf der ecommerce conference in Hamburg im Rahmen des B2B-Specials gehalten und gibt einen Überblick über die vier wichtigsten Tipps, die B2B-Onlinehändler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Aufgrund der europäischen Cookie-Richtlinie (Cookie- RL) gibt es aktuell ggf. Änderungsbedarf in Ihrem Shop oder Ihrer webseite. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen oder über Google die Programme „Google AdSense“, „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ nutzen, denn hier haben sich zum 30.09.2015 die Nutzungsbedingungen geändert.
Worum geht es?
Bereits 2011 hätte Deutschland die Cookie-RL in deutsches Recht umsetzen müssen. Die Bundesregierung vertritt aktuell allerdings die Ansicht, dass hier gar kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die bereits geltenden Normen des Telemediengesetzes (TMG) seien ausreichend. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland – und damt auch für Ihren Shop – nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden (Ausnahme: Sie nutzen die o. g. Programme von Google). Bitte beachten Sie, dass uns bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RL vorliegen oder bekannt sind.
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und Webseiten, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Die Informationspflichten beim Fernabsatz
Unzulässige AGB-Klauseln
Datenschutz im Onlineshop
E-Mailmarketing
Social Media
Im B2B-Marketing ist mehr erlaubt, als im B2C-Marketing - das glauben jedenfalls die meisten Marketeers. So einfach ist es jedoch leider nicht. Auf was es im E-Mailmarketing, Suchmaschinen-Marketiing und Social Media Marketing im Bereich B2B wirklich ankommt, zeigt der Vortrag anhand der 3 wichtigsten Tipps.
Der B2B-Handel ist nicht so abmahngefährdet wie der B2C-Handel, denn es gibt rechtlich mehr Gestaltungsfreiheiten und weniger Informationspflichten, wenn an andere Unternehmer verkauft wird. Allerdings gibt es beim Aufbau eines B2B-Shops und den Rechtstexten wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich einiges zu beachten.
Der Vortrag wurde am 16.11.2015 auf der ecommerce conference in Hamburg im Rahmen des B2B-Specials gehalten und gibt einen Überblick über die vier wichtigsten Tipps, die B2B-Onlinehändler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Aufgrund der europäischen Cookie-Richtlinie (Cookie- RL) gibt es aktuell ggf. Änderungsbedarf in Ihrem Shop oder Ihrer webseite. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen oder über Google die Programme „Google AdSense“, „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ nutzen, denn hier haben sich zum 30.09.2015 die Nutzungsbedingungen geändert.
Worum geht es?
Bereits 2011 hätte Deutschland die Cookie-RL in deutsches Recht umsetzen müssen. Die Bundesregierung vertritt aktuell allerdings die Ansicht, dass hier gar kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die bereits geltenden Normen des Telemediengesetzes (TMG) seien ausreichend. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland – und damt auch für Ihren Shop – nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden (Ausnahme: Sie nutzen die o. g. Programme von Google). Bitte beachten Sie, dass uns bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RL vorliegen oder bekannt sind.
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in Berlin.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/attribution-modelling/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Impressum
Bilderrechte
User Generated Content
Pay per Like & Schleichwerbung
Gewinnspiele & Teilnahmebedingungen
Tracking & Targeting
Adressen Generieren
CRM
Datenschutzbelehrung
Kunde vs. Dev & AGB
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...SOMshare
Charlene Kramer, Rechtsanwältin und Mediatorin, Partnerin bei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG
Die Nutzung von Social Media bringt viele Unternehmen in den Zwiespalt: Fantastisch für Marketing – aber riskant aus Legal und Compliance Sicht… Dennoch ist unter den Experten klar, dass ein Business heutzutage kaum mehr ohne die neuen Medien auskommen kann. Was gilt es zu beachten? Wie kann man als Unternehmen den bestehenden Risiken am besten begegnen?
Es ist unser Anspruch, unseren Kunden und Partnern den höchsten Standard und den
bestmöglichen Service in Irland zu liefern.
Dies gelingt uns durch Kreativität, Erfahrung, lokales Know-how und professionelle
Durchführung. advantage ico blickt auf über 30 Jahre Erfahrung in der Organisation von
internationalen Konferenzen, Veranstaltungen und maßgeschneiderten Incentives in Irland
zurück.
Web 2.0 in Großstadtbibliotheken: Chancen, Perspektiven, Ziele
Mein Vortrag beim ekz-Kooperationsseminar mit dem Titel "Medienzukunft, Zukunftsmedien: von Gutenberg zum Web 2.0"; die Präsentation ist auch hier einsehbar:
http://www.ekz.de/index.php?id=2888&no_cache=1&sword_list[]=zukunftsmedien
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in Berlin.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/attribution-modelling/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Impressum
Bilderrechte
User Generated Content
Pay per Like & Schleichwerbung
Gewinnspiele & Teilnahmebedingungen
Tracking & Targeting
Adressen Generieren
CRM
Datenschutzbelehrung
Kunde vs. Dev & AGB
«SOMshare» 22.6.2016: «4 Likes für ein Hallelujah / Beachten Sie die Packungs...SOMshare
Charlene Kramer, Rechtsanwältin und Mediatorin, Partnerin bei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG
Die Nutzung von Social Media bringt viele Unternehmen in den Zwiespalt: Fantastisch für Marketing – aber riskant aus Legal und Compliance Sicht… Dennoch ist unter den Experten klar, dass ein Business heutzutage kaum mehr ohne die neuen Medien auskommen kann. Was gilt es zu beachten? Wie kann man als Unternehmen den bestehenden Risiken am besten begegnen?
Es ist unser Anspruch, unseren Kunden und Partnern den höchsten Standard und den
bestmöglichen Service in Irland zu liefern.
Dies gelingt uns durch Kreativität, Erfahrung, lokales Know-how und professionelle
Durchführung. advantage ico blickt auf über 30 Jahre Erfahrung in der Organisation von
internationalen Konferenzen, Veranstaltungen und maßgeschneiderten Incentives in Irland
zurück.
Web 2.0 in Großstadtbibliotheken: Chancen, Perspektiven, Ziele
Mein Vortrag beim ekz-Kooperationsseminar mit dem Titel "Medienzukunft, Zukunftsmedien: von Gutenberg zum Web 2.0"; die Präsentation ist auch hier einsehbar:
http://www.ekz.de/index.php?id=2888&no_cache=1&sword_list[]=zukunftsmedien
Gehört zu den grundlegenden Fertigkeiten eines jeden Moderators. Du brauchst es für Spiele, Gruppenarbeiten,
Moderation wie z.B. World Café, Fertigkeitentrainings wie Bushaltestelle. Am besten teilst Du Gruppen auf spielerische Weise. Viel Spaß!
Funkhaus Regensburg, Harry Landauer, Lokalrundfunktage 2014Lokalrundfunktage
Geboren 1962 in Reisbach, studierte Harry Landauer Soziologie und Politikwissenschaften. Seit 1987 ist er im Radiobereich tätig, zunächst als Moderator und freier Mitarbeiter in der Produktion bei Radio SR1 Straubing, heute als Programmleiter im Funkhaus Regensburg. Hier verantwortet er das Programm von Radio Galaxy, Radio Charivari und Gong FM.
Die Präsentation gehört zum Vortrag auf der ecommerce conference vom 07.11.2016 in München. Die vorbereiteten Fragen wurden nach der Auswahl des Publikums thematisiert - es konnten aber auch ganz andere Fragen gestellt werden.
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Was Händler beim internationalen Onlinehandel
zu beachten haben:
Die Internationalisierung von Onlineshops liegt voll im Trend. Immer mehr Shopbetreiber entscheiden sich, eine weltweit
verfügbare Plattform zu nutzen und somit auch ausländischen
Kunden innerhalb der Europäischen Union (EU) oder weltweit
die Möglichkeit zu bieten, in ihrem Shop bestellen zu können.
Entscheidet sich ein Händler zur Lieferung an ausländische
Kunden, sind die Anpassungen zunächst scheinbar gering und die Kosten übersichtlich. Es bedeutet wenig Aufwand, ein neues Lieferland im Bestellprozess freizugeben, bei DHL die Auslandskonditionen anzufragen und die Seite ins Englische zu übersetzen. Doch so einfach ist es aus rechtlicher Sicht nicht. Der Vortrag zeigt die vier wichtigsten Punkte auf, die im internatioalen Onlinehandel vor dem Go Live zu bedenken sind.
HeyData - WHITEPAPER DATENSCHUTZ ALS WETTBEWERBSVORTEIL FÜR START-UPSKonrad Becker
Erfahren Sie warum Datenschutz in Ihrem Start-up so wichtig ist,
was Startups beachten müssen und wie Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil wird.
heydata.eu
Unternehmen in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Diese Vorschriften erstrecken sich unter anderem auf den Onlinehandel und E-Shops, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müssen. Die überall im Internet abrufbaren Angebote führen im Ergebnis dazu, dass die rechtlichen Hürden sogar noch wesentlich höher liegen als beim „klassischen“ Verkauf und Marketing über ein stationäres Ladengeschäft. Hinzu kommt, dass durch die Rechtsfiguren der Abmahnung und der daran anknüpfenden einstweiligen Verfügung die Verfolgung von Verstößen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht gerade durch potentielle Konkurrenten sehr einfach gemacht wird. Abmahnanwälte haben diesen „Markt“ als Einnahmequelle für sich entdeckt. Dies führt in der Praxis dazu, dass gerade im Bereich des Onlinehandels und Onlinemarketings sehr häufig abgemahnt wird.
Es ist allerdings leichter gesagt als getan, Marketingmaßnahmen der sich ständig ändernden aktuellen Rechtslage anzupassen. Der Vortrag vermittelt praxisnah und auf den Punkt gebracht die wichtigsten 10 Tipps für die Umsetzung des täglichen Onlinemarketings im Onlineshop, um Abmahnrisiken auszuschalten.
Präesentation zum Webinar:
Eine weitere EU-Verordnung sorgt für Wirbelim Onlinehandel, denn seit dem 3. Dezember 2018 gilt die neue Verordnung (EU) 2018/302 gegen ungerechtfertigtes Geoblocking im Binnenmarkt (GB-VO). Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union einen freien und reibungslosen Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Verordnung regelt das im Wesentlichen über zwei Verbote: Zum einen wird die Sperrung von Webseiten bzw. das automatische Umleiten auf bestimmte Webseiten unzulässig, zum anderen müssen allen Kunden dieselben Vertragskonditionen und Zahlungsoptionen angeboten werden. Jegliche Differenzierungen und Beschränkungen aus Gründen des Aufenthaltsortes des Kunden sollen künftig unterbunden werden.
Das hat für den Onlinehandel weitreichende Auswirkungen, denn das bisher übliche Geoblocking wird unzulässig und Anbieter von Waren und Dienstleistungen werden faktisch gezwungen, auch Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu akzeptieren.
Sie erfahren von Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht, welche Themen Sie in Ihrem Onlineshop angehen und welche To Dos Sie umsetzen müssen, um Ihr Unternehmen fit zu machen für die neuen Regelungen.
ProgrammatiCon 2017 - Möge der Datenschutz mit Euch sein - Alexander Krull, W...e-dialog GmbH
In keinem anderen Bereich der Digitalisierung gibt es so viele Spekulationen und Grauzonen wie beim Datenschutz. Zusätzlich tritt ab Mai 2018 eine neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aber wie bereitet man sich am besten auf die neuen Implikationen im Datenschutz vor? Ausgehend von der Betrachtung des Status Quo untersuche ich die Implikationen der EU-DSGVO für die Zukunft und schaue sowohl auf den Schutz privater Daten vor „bösen Imperien“, als auch auf das Thema schützenswerte Daten von Unternehmen. Ich gebe klare Handlungsempfehlungen für die Bereiche Webanalyse, Customer Intelligence und personalisiertes Marketing und liefere Ihnen mit Best Practice-Beispielen einen ganzheitlichen Überblick über die erforderlichen Schritte, um für die Zukunft vorbereitet zu sein.
Das Thema Social Media ist in den letzten Jahren ein wichtiger
Faktor in der Unternehmenskommunikation geworden. Ob als Support-Tool, Marketing-Kanal oder Recruiting Plattform, facebook und Co. werden von vielen Deutschen Unternehmen genutzt. Laut eine aktuelle Umfrage der Bitkom Research GmbH gaben 69% der auf Facebook aktiven Unternehmen bei der Umfrage an, dass sie ihren Bekanntheitsgrad durch Facebook merklich gesteigert zu haben.
Aber welche rechtlichen Risiken bergen diese Plattformen?
Wir haben Ihnen Sieben Tipps zusammengestellt, damit Sie nicht in die Abmahnfalle tappen.
Onlinemarketing-Recht– Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Präsentation zum Webinar:
Im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben viele Unternehmen bereits die rechtliche Zulässigkeit ihres E-Mail-Marketings überprüft. Trotzdem sind die Anmeldeprozesse in vielen Fällen noch nicht rechtskonform eingerichtet. Hinzu kommt, dass der Datenschutz neue Anforderungen im Bereich Tracking, Targeting und Auswertung des Nutzerverhaltens mit sich bringt. Zum Thema Lead-Generierung stellen sich außerdem Fragen dazu, wie diese Mechanismen korrekt umgesetzt setzen und so Nutzerdaten erfasst und ausgewertet werden können.
Von Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht, erfahren Sie, wie Sie den Einwilligungsprozess rechtlich richtig einrichten und auf was Sie beim Speichern von Profildaten sowie Tracking und Targeting im E-Mail-Marketing zu achten haben.
links
https://www.digistore24.com/redir/347096/manuelmh/
ach 15 Jahren Erfahrung im Onlinemarketing, kombiniert mit mehr als 100 Beratungsprojekten als geprüfte Datenschutzexperten und zertifizierte Datenschutzbeauftragte, haben wir nun ein Webtracking im Angebot, das die folgenden Vorteile miteinander verbindet:
Es nutzt keine Cookies
damit sind Vorschaltbanner und Cookie-Notices nur fürs Tracking nicht mehr notwendig (das betrifft jecoh nicht andere Plugins, die Cookies nutzen)
die Daten gehören den KundInnen und werden nicht an Google, Facebook, Amazon oder andere geliefert.
Es werden keine personenbezogene Daten in Drittstaaten übertragen.
Die Website-Analyse erfolgt in einem Live-Dashboard, übersichtlich, aktuell und exakt (da WebseitenbesucherInnen keine Cookies blockieren können/müssen, werden alles BesucherInnen exakt erfasst).
Ähnlich wie SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing (20)
Präsentation zum Webinar:
Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen: Sie müssen die Digitalisierung vorantreiben, ständig neue und innovative IT-Produkte entwickeln und an den Markt bringen. Dabei werden in den meisten Fällen Projektverträge mit Dienstleistern geschlossen, die das Vorhaben umsetzen. Doch unabhängig davon, ob man Auftraggeber oder Auftragnehmer in solchen Projekten ist: Man sollte wissen, wie Verträge rechtssicher gestaltet werden können und wo die rechtlichen Fallstricke liegen.
Rechtsanwalt Florian Decker, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei RESMEDIA – Anwälte für IT-IP-Medien ist am 13.03.2019 Referent im Webinar „Vertragsrecht in IT-Projekten“. Er wird praktische Tipps geben, worauf rechtlich bei IT-Projekten zu achten ist: Vertrag oder AGB, klassischer Werkvertrag oder agiles Projekt, Abnahme, Festpreis, Milestones und vieles mehr.
Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines besonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informationspfl ichten beim Fernabsatzkauf und Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt werden. Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Verbraucher
verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“ entgehen kann.
Wir haben ein neues Booklets zum Thema „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet – Was Sie als App-Anbieter rechtlich beachten sollten“ veröffentlicht. Das Booklet entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner tekit Consult Bonn GmbH und kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu „normaler“ Software werden sogenannte native Apps für Smartphone und Tablet in der Regel in geschlossenen Systemen, z.B. dem AppStore von Apple oder bei Google Play angeboten. Dies ist für den Anbieter einer App sehr komfortabel, denn die Betreiber der Plattformen kümmern sich um den Download, die Verbreitung von Updates und im Rahmen kostenpflichtiger Angebote sogar um die Abrechnung.
Doch das Anbieten von Apps ist gleichwohl kein Selbstläufer. Tatsächlich muss sich derjenige, der eine App auf den Markt bringen will, mit unterschiedlichen rechtlichen Themen auseinandersetzen. Er steht im Zweifel gegenüber Nutzern, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Das Booklet gibt einen Überblick zum Thema “Anbieten von Apps” und behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.
Hier die Liste der im Booklet enthaltenen Urteilsbesprechungen:
– LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung
– Abmahnung wegen Facebook Like Button
– EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos
– Online-Handel mit Waren mit Altersbeschränkung
– „Es gilt deutsches Recht“ ist abmahnfähig
– Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop
– Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig
– Einräumung der Bildrechte bei Amazon ist zulässig
– Ebay-Haftung für markenrechtswidrige Angebote
– Alternative zur Unterlassungserklärung?
– Einstweilige Verfügung: Nicht alles kostet Geld
– Produktbild muss zum verkauften Produkt passen
– Telefonnummer in der Belehrung ist Pflicht
– OLG Köln: „Top-Preise“ sind erlaubt
– Preise nicht nur auf Anfrage
– Schlechte Bewertungen? Kein Schadensersatz
– Werbung „50 % günstiger als … “ muss stimmen
– Amazon-Händler haften für UVP-Angaben von Amazon
– „Outlet“ kann im Online-Handel irreführend sein
– Amazon haftet für fehlende Textilkennzeichnung
– Disclaimer auf der Website einfach löschen!
– Wann beginnt die Frist für den Widerruf?
– Online-Händler müssen EU-Versandkosten angeben
– „Testsieger“ ist auch bei mehreren Siegern zulässig
– Befristete Rabattaktionen nicht verlängern
– 01805-Nummer in der Widerrufsbelehrung
Unsere Kanzlei hat ein neues Booklet veröffentlicht. Thema ist „Absatzkanal Marktplätze – Was für Onlinehändler beim Verkauf über eBay, Amazon & Co. wichtig ist.“ Damit aben wir in 2015 jetzt den 10. Ratgeber veröffentlicht. Auch das neue Booklet kann kostenlos auf unserer Kanzleiwebseite heruntergeladen werden.
Der Verkauf über Plattformen und Marktplätze wie Amazon oder eBay ist für Händler der einfachste Einstieg in den Internethandel. Die Angebote sind schnell und kostengünstig erstellt und das Geschäft kann ohne großen, eigenen Marketingaufwand beginnen.
Viele Händler gehen allerdings von der Irrmeinung aus, dass der Plattformbetreiber schon alles für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen getan habe und man selbst allenfalls noch “AGB von der Stange” einfügen müsse. Tatsächlich ist der Verkauf über Plattformen rechtlich jedoch nicht so einfach, wie manche glauben.
Unser Booklet gibt die wichtigsten Rechtstipps zum Thema “Verkauf über Plattformen”, damit Händler nicht in die Abmahnfalle laufen.
Unsere Kanzlei hat ein neues Booklet veröffentlicht. Thema ist dieses Mal „FAQ zur Umsatzsteuer im internationalen Handel – Was Onlinehändler in Cross Border Shops steuerrechtlich beachten müssen.“
Immer mehr Shopbetreiber bieten ihre Artikel weltweit an und geben so auch ausländischen Kunden die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Bestellung. Doch was haben Sie als Händler umsatzsteuerrechtlich zu beachten, wenn Sie in die Europäische Union (EU) oder weltweit liefern? Hat das Liefergebiet Auswirkungen auf die Shopgestaltung?
Unser Booklet behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Export und Umsatzsteuer für den Onlinehandel.
„Nomen est Omen“, zu deutsch „der Name ist ein Zeichen“. Diese Redensart drückt ein Phänomen aus, das im modernen
Marketing längst kein Geheimnis mehr ist. Wer eine Ware verkaufen will, kann sich nicht allein auf die Qualität seines Produktes verlassen. Heute müssen nahezu genauso viel Zeit und Geld in den Aufbau eines Namens und einer Marke investiert werden, wie in das Produkt selbst. Wer sich seinen Firmennamen, sein Logo oder einen Produktnamen über eine Markeneintragung schützen lässt, erhält eine Monopolstellung. Während es einfache Namen mehrfach
geben kann, bietet die Anmeldung einer Marke das Recht auf alleinige Nutzung einer Bezeichnung in der angemeldeten Klasse.
Was Sie bei Markenanmeldungen zu beachten haben, zeigt unser Booklet. Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erkenntnisse beim Lesen des vorliegenden Ratgebers!
Bereits aufgrund der Informationspflichten im Fernabsatz müssen Händler die „wesentlichen Eigenschaften“ ihrer Waren oder Dienstleistungen angeben. Alle Artikel sind daher so detailliert wie möglich zu beschreiben. Was die Artikelbeschreibungen aber rechtlich so schwierg macht ist der Umstand, dass dabei diverse Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu beachten sind. Jeder Fehler beim Formulieren der Angebote kann ein Wettbewerbsverstoß sein und zu teuren Abmahnungen führen.
Unser Booklet gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, die etwa beim Onlinehandel mit Haushaltsgeräten, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.s.w. zu beachten sind.
Cloud Anwendungen gehören heute zum Alltag. Bei der täglichen Arbeit und im privaten Gebrauch sind Dropbox, iCloud & Co. nicht mehr weg zu denken. Nicht zuletzt durch seine vielfältigen Einsatzformen stellt das sogenannte Cloud Computing die IT-Landschaften auf den Kopf.
Gerade bei einem Datentransfer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) stellt sich aber die Frage, ob und wie die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umsetzbar sind. Cloud-Anwender stehen in der rechtlichen Verantwortung und müssen vor jeder Auftragserteilung prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen
eingehalten werden.
In dem Booklet wurden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema insgesamt 30 Seiten für Unternehmen zusammen gestellt. In der kleinen informativen Broschüre geben wir kurz und knapp Antworten auf die wichtigsten Fragen. Themen sind u.a.:
- Cloud Computing und Datenschutz
- Die Auftragsdatenverarbeitung
- Grenzüberschreitende Datenverarbeitung
- Cloud Anbieter in den USA
- Checkliste für rechtssicheres Cloud Computing
Für Onlinehändler und Webseitenbetreiber ist das Thema Suchmaschinenmarketing (SEM = “search engine marketing”) unverzichtbar geworden. Unterschieden wird hier in die Bereiche Suchmaschinenoptimierung (SEO = “search engine optimization”) und Suchmaschinenwerbung (SEA = “Search Engine Advertising”). Wer erfolgreich im Internet verkaufen will, muss in das Onlinemarketing und insbesondere in das Suchmaschinenmarketing investieren. Entsprechend gibt es zwischenzeitlich zahlreiche Agenturen, die sich auf Dienstleistungen in diesen Bereichen spezialisiert haben.
Werden Agenturen beauftragt, werden rechtliche Aspekte jedoch meist außer Acht gelassen. Entsprechend ist der zwischen Auftraggeber und Agentur geschlossene Vertrag – soweit überhaupt vorhanden – in der Regel nicht geeignet, die Haftung für Rechtsverstöße zwischen den Parteien zu regeln.
Dabei sind die rechtlichen Risiken zahlreich. Von falschen Angaben in Preissuchmaschinen bis zu unzulässigen Begriffen in Keywords oder Quelltext – die Rechtsprechung zu Problemen des Suchmaschinenmarketings ist mittlerweile umfangreich.
Es ist deshalb sinnvoll, u. a. durch geeignete Verträge rechtliche Stolperfallen bereits im Vorfeld zu vermeiden und im Falle von Verstößen die Haftung zu regeln. Wird keine entsprechende Regelung getroffen, trägt stets die Agentur die Haftung für die Rechtmäßigkeit der Werbung.
In einer kleinen informativen Broschüre geben wir kurz und knapp 9 Tipps, welche Punkte bei der Suchmaschinenwerbung unbedingt beachtet werden sollten, um nicht in die Abmahn- oder Haftungsfalle zu geraten. Tipp 10 beschäftigt sich mit der Frage, welche Punkte in einem Vertrag zwischen Agentur und Webseitenbetreiber geregelt werden sollten. Themen sind u.a.:
Auswahl von Domains
Keywords in Meta-Tags
Keywords in Google Adwords
Preissuchmaschinen
Analyse-Tools
Grundlage von Abmahnungen im Onlinehandel sind in der Regel Verstöße in Bereich Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Den weitaus größten Anteil dürften dabei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen haben. Darunter fallen zum Beispiel Verstöße
gegen Marktverhaltensregeln wie die Impressumspflicht, den Pflichten im Fernabsatzkauf oder die Preisauszeichnungspflichten.
Praktisch jeder kleine Fehler in diesem Bereich kann abgemahnt werden. Die damit verbundenen Kosten sind nicht nur ärgerlich, sondern können gerade für kleine Betriebe manchmal sogar existenzbedrohend sein.
In unserem kleinen, informativen Booklet stellen wir kurz und knapp die wichtigsten Punkte dar, auf die Webseitenbetreiber und Onlinehändler beachten müssen, wenn sie eine Abmahnung bekommen.
Themen sind u.a.:
Was ist eine “Abmahnung”
Wer darf abmahnen?
Rechtsmißbrauch
Was ist besser – Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum
Versenden von E-Mails und Newsletter:
E-Mailmarketing ist ein gern und oft eingesetztes Mittel, um Leads zu generieren und Kunden an das eigene Unternehmen zu binden. Beim Versenden der Mails ist rechtlich jedoch einiges zu beachten. Unerwünschte E-Mail-Werbung ist verboten. Dazu gehört auch das Versenden von Newslettern, denn jede einzelne Newsletter-Ausgabe ist als Werbemail einzustufen und reicht bereits für eine Abmahnung aus.
Werbe-E-Mails bergen aus Sicht des Gesetzgebers ein hohes Belästigungspotential, denn sie verursachen kaum Kosten und können daher massenweise verschickt werden. An die Versendung sind daher gesetzlich besonders hohe Anforderungen geknüpft, die wir in dem neuen Booklet vorstellen.
In dem Booklet wurden die wichtigsten FAQ auf insgesamt 28 Seiten für Unternehmen zusammen gestellt. In der kleinen informativen Broschüre geben wir kurz und knapp Antworten auf die wichtigsten Fragen. Themen sind u.a.:
Warum erfordert die Versendung von E-Mails das vorherige Einverständnis?
Was ist die Konsequenz, wenn ich mich nicht an das Gesetz halte?
Was “kostet” eine Abmahnung?
Wie holt man das Einverständnis korrekt ein?
Ist das Double Opt-In noch zulässig?
SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing
1. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
SEM & Recht
Die neuesten Rechtstipps zum
Suchmaschinenmarketing
Search Conference Frankfurt 24.11.2015
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2. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Warum ist das Thema wichtig?
/ Es geht immer wieder um Datenschutz und
Verstöße in dem Bereich können nicht
nur zu Bußgeldern führen, sondern
auch zu Abmahnungen.
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3. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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SEM & Recht
3
Tipp 2:
Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in
den USA verarbeiten!
Tipp 1:
Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Tipp 3:
Buchen Sie andere Marken als Keywords
nur nach Prüfung!
Fragen!
4. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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SEM & Recht
4
Tipp 2:
Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in
den USA verarbeiten!
Tipp 1:
Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Tipp 3:
Buchen Sie andere Marken als Keywords
nur nach Prüfung!
Fragen!
5. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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EU-Cookie-RiLi: Darum geht es…
/ Was ist das Problem?
6. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
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Quelle:http://pelikan-ag.com
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
/ EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie
2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und
den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation
vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Deutschland hat die RiLi nicht umgesetzt (str.):
/ Umsetzungsfrist ist am 25. Mai 2011 abgelaufen.
/ Das ist nicht geschehen. Argument Bundesregierung: Unser § 15
Telemediengesetz (TMG) enthält bereits alles, was die Cookie-RiLi
erfordert (str. in Bezug auf Opt-in und Opt-out).
/ Folgen, wenn eine EU-RiLi nicht umgesetzt wird:
. Ggf. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission;
. Auslegung des nationalen Rechts des Mitgliedsstaats nach
Ablauf der Umsetzungsfrist im Sinne der Richtlinie auszulegen.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Und was sollen Sie jetzt tun?
Deutschland stellt sich auf den Standpunkt, dass das jetzige TMG mit
der Widerspruchsmöglichkeit ausreichend ist. Danach wäre jetzt nichts
zu ändern.
Die EU-RiLi erfordert ein Opt-In. Die RiLi gilt direkt in Deutschland.
Danach wäre die RiLi umzusetzen.
Abmahnungen nicht bekannt.
/ FAZIT: Sie müssen derzeit nichts tun.
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10. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Hä?
/ Und warum empfehlen Sie
dann, jetzt doch direkt
das Banner einzubauen?
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11. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Google hat für die Programme
/ „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten);
/ „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf
der eigenen Webseite)
/ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt).
die Nutzungsbedingungen geändert.
Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie
seit dem 30.09.2015 umzusetzen.
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12. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Google verlangt in den geänderten Nutzungsbedingungen, dass seit
dem 30.09.2015
/ die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird
/ und dass die Datenschutzerklärung angepasst wird.
Tipps zur Umsetzung gibt Google auf der extra eingerichteten Seite
https://www.cookiechoices.org/. Ihre Informationstexte von Google
müssen jedoch entsprechend der tatsächlich erhobenen Daten
angepasst werden.
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13. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Die neuen Nutzungsbedingungen gelten bislang zwar nur für die
genannten Programme, könnten nach einer Testphase jedoch auch
auf die weit verbreiteten Programme „Google Analytics“ und „Google
AdWords“ ausgedehnt werden.
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14. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
/ Je nach Art des Cookies können Anpassungen erforderlich sein:
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Zwingend erforderliche Cookies Cookies für zusätzliche Zwecke
= Cookies, die für die Nutzung des
Angebots erforderlich sind:
= Cookies, die für die Nutzung des Angebots
NICHT erforderlich sind:
- Spracheinstellungen des Nutzers
- Anzahl angezeigter Resultate pro Seite
- Inhalt des Warenkorbs
- Speicherung des Inputs mehrseitiger Formulare
- Login Cookies, damit Nutzer sich nicht auf jeder
Unterseite einzeln einloggen muss (allerdings nur als
Session-Cookie)
- Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten (Flash-
Cookies)
- Tracking Cookies
- Werbecookies
- Analysecookies
- Cookies von Social Media Plattformen (Facebook etc.)
Keine Informationspflichten
Keine Pflicht zur Einholung des Einverständnisses
Informationspflichten in der Datenschutzinfo
Pflicht zur Einholung des Einverständnisses
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Was sind das für Informationspflichten?
/ Die Umsetzung der EU-Cookie-RiLi erfordert ein Banner (kein Pop-up
Fenster, da dieses über Browsereinstellungen des Nutzers geblockt
werden kann) mit folgendem Inhalt:
- grundlegende Informationen über
Cookies,
- einen Link zu weiterführenden Infos
(zur Datenschutzerklärung),
- einen Einwilligungsbutton.
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16. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Wie hole ich die Einwilligung ein?
/ Der Nutzer muss zustimmen, wenn Sie per nicht zwingend
erforderlichem Cookie Daten sammeln:
/ vor dem Setzen des ersten
Cookies
/ ohne voreingestelltes Häkchen
/ freiwillig (also unabhängig von
der Nutzbarkeit des Shops.)
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17. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste/Fazit
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Tipp 1 Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
/ Nach dem deutschen TMG reicht das bisherige Opt-out.
/ Nach der EU-RiLi ist ein Opt-in erforderlich.
/ Google verlangt die Umsetzung bislang für
„Google AdSense“ , „Google DoubleClick for Publishers“
und „Google DoubleClick Ad Exchange“
18. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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SEM & Recht
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Tipp 2:
Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in
den USA verarbeiten!
Tipp 1:
Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Tipp 3:
Buchen Sie andere Marken als Keywords
nur nach Prüfung!
Fragen!
19. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Safe Habor
/ … und die Folgen
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20. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 2: Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!
/ Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 06.10.2015:
Fall Schrems ./. Datenschutzbehörde Irland (C- 362/14)
Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dürfen
personenbezogene Daten aus der Europäischen Union (EU) nicht in
Drittstaaten übertragen werde, es sei denn, in dem Drittstaat herrscht ein
vergleichbares Datenschutzniveau. Das Datenschutzabkommen „Safe
Habor“ mit den USA ist unzulässig. Die USA sind kein sicheres Drittland
für die Datenverarbeitung.
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21. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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… und was passiert jetzt
mit Cloud-Diensten
& Co in den USA?
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Tipp 2 : Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!
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22. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Die gute Nachricht:
Könnte sein, dass wir bereits
im Februar 2016 ein neues
Abkommen mit den USA
haben!
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Tipp 2 : Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!
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23. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Tipp 2: Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!
/ Ihre Handlungsalternativen – je nach Rechtssicherheit:
- Nachträglich Einwilligung des Kunden einholen?
- EU-Standardvertragsklauseln „Model Clauses“
- Binding Corporate Rules (intern)
- Abwarten?
- Anbieter wechseln?
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24. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste/Fazit
24
Tipp 2 Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!
/ Zur Zeit ist die Nutzung von Cloud-Diensten (Verarbeitung
von Kundendaten in den USA) rechtssicher NICHT möglich.
/ Abwägung mögliche Bußgelder und Abmahnungen
gegenüber dem Änderungsaufwand
/ Wahrscheinlich neues Abkommen in 2016
25. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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SEM & Recht
25
Tipp 2:
Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in
den USA verarbeiten!
Tipp 1:
Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!
Tipp 3:
Buchen Sie andere Marken als Keywords
nur nach Prüfung!
Fragen!
26. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Markenrecht
FRAGE: Sie sind „Porsche“ und möchten bei
Google AdWords das Keyword „Mercedes“
buchen. Dürfen Sie das?
27. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Antwort: Klares Jein!
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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!
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28. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Sie kennen dieses Urteil:
28
Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!
Grundsatz: Unternehmen dürfen bei
GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die
mit einer fremden Marke identisch oder
verwechselbar sind, werben, solange die
Marke nicht im Anzeigentext auftaucht
(BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR
217/10).
– MOST-Pralinen -
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29. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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… dann wurde es komplizierter:
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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Fleurop“ durch einen nicht
diesem Vertriebssystem angeschlossenen
Blumenhändler liegt jedoch eine
Rechtsverletzung durch Täuschung über
die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH,
Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12).
– FLEUROP -
30. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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… und jetzt ist es ganz kompliziert:
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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!
Ausnahme: Bei der Buchung des
Keywords „Parship“ kann auch dann eine
Rechtsverletzung vorliegen, wenn der
Begriff in der Anzeige nicht auftaucht,
wenn diese allgemein formuliert ist und der
Werbende nicht erkennbar ist
(OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015,
Az: 5 U 271/11).
– PARSHIP -
31. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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Checkliste/Fazit
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Tipp 3 Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!
/ Grundsatz: Markennamen von Konkurrenten dürfen als
Keywords gebucht werden.
/ ABER: Sie müssen sich mit der Rechtsprechung zum Thema
Markenrecht und Google Adwords auskennen – und auf dem
Laufenden bleiben.
32. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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32
/ Einbau eines Banners zur Umsetzung der Cookie-RiLi
/ Klären, ob Cloud-Dienste in den USA gekündigt werden sollen.
/ Überprüfen der Ad Words-Kampagnen auf Keywords mit problematischen
fremden Markennamen.
Ihr To do im SEM
33. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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33
Kostenloses Booklet zum Download
http://www.res-media.net/booklets
http://www.res-media.net/app
Suchmaschinenmarketing
Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu
SEO und SEA für Agenturen und
Webseitenbetreiber.
November 2014, Format 12 x 12 cm, 28
Seiten, pdf-Datei, 1,7 MB
34. Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
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34
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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