Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in Berlin.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/attribution-modelling/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Im B2B-Marketing ist mehr erlaubt, als im B2C-Marketing - das glauben jedenfalls die meisten Marketeers. So einfach ist es jedoch leider nicht. Auf was es im E-Mailmarketing, Suchmaschinen-Marketiing und Social Media Marketing im Bereich B2B wirklich ankommt, zeigt der Vortrag anhand der 3 wichtigsten Tipps.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Im B2B-Marketing ist mehr erlaubt, als im B2C-Marketing - das glauben jedenfalls die meisten Marketeers. So einfach ist es jedoch leider nicht. Auf was es im E-Mailmarketing, Suchmaschinen-Marketiing und Social Media Marketing im Bereich B2B wirklich ankommt, zeigt der Vortrag anhand der 3 wichtigsten Tipps.
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-RechtMANDARIN MEDIEN GmbH
Die expert 2.0 war eine Fachkonferenz von MANDARIN MEDIEN und fand unter dem Motto „social times“ statt. In diesem Rahmen sprach Dr. Martin Schirmbacher (Fachanwalt für IT-Recht) in seinem Vortrag die aktuellsten Themen zu rechtlichen Aspekten im Social Web an. Von Abhängigkeit von Plattformen, über Impressumspflicht, bis hin zu Rechtsfragen bezüglich Datenschutzes (Beispiel Social Plug-In auf der Unternehmenswebsite) – all diese Punkte finden Sie in dieser Präsentation.
Informative Fachvorträge zum Thema „social times“, sowie Interviews mit den Referenten finden Sie unter http://expert.mandarin-medien.de/ .
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Onlinemarketing-Recht– Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Social Media und Recht – Juristische Fallstricke im Social Media Marketing
Social Media eröffnen Unternehmen ein enormes Werbepotential; völlig neue Kommunikationsformen drängen ins Netz. Doch ebenso umfangreich wie die Möglichkeiten sind auch die Rechtsfragen, die das Web 2.0 aufwirft. Die Anonymität und die Vielzahl der Akteure, die weltweite Abrufbarkeit, die unkontrollierte Kombination und Verbreitung der Inhalte sowie die Verbindung von Privatem und Kommerziellem sind in dieser Form beispiellos. Doch wem gehören die Inhalte? Wer ist für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich? Welches Recht ist anwendbar? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die angewandten Verknüpfungstechniken? Diese und weitere Fragen werden in diesem Buch von Dr. Markus Robak und Dr. Nils Weber geklärt.
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media &...eBusiness-Lotse Potsdam
Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...
Der Vortrag enthält die Folien vom Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom 24.11.2015 auf der search conference in Frankfurt. Er thematisiert die der Zeit wichtigsten 3 Tipps beim Suchmaschinenmaschinenmarketing:
1. Soll die EU-Cookie-Richtlinie umgesetzt werden?
2. Was ist der Stand zum Safe-Habor-Urteil des EuGH und wie sollen sich Webseitenbetreiber jetzt verhalten?
3. Was ist aktuell zum Thema Markenrecht und Keywords bei Google Adwords zu beachten?
Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2016 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/facebook-rechtsupdate-2016/
Social Media & Recht – Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-RechtMANDARIN MEDIEN GmbH
Die expert 2.0 war eine Fachkonferenz von MANDARIN MEDIEN und fand unter dem Motto „social times“ statt. In diesem Rahmen sprach Dr. Martin Schirmbacher (Fachanwalt für IT-Recht) in seinem Vortrag die aktuellsten Themen zu rechtlichen Aspekten im Social Web an. Von Abhängigkeit von Plattformen, über Impressumspflicht, bis hin zu Rechtsfragen bezüglich Datenschutzes (Beispiel Social Plug-In auf der Unternehmenswebsite) – all diese Punkte finden Sie in dieser Präsentation.
Informative Fachvorträge zum Thema „social times“, sowie Interviews mit den Referenten finden Sie unter http://expert.mandarin-medien.de/ .
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
Onlinemarketing-Recht– Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
Social Media und Recht – Juristische Fallstricke im Social Media Marketing
Social Media eröffnen Unternehmen ein enormes Werbepotential; völlig neue Kommunikationsformen drängen ins Netz. Doch ebenso umfangreich wie die Möglichkeiten sind auch die Rechtsfragen, die das Web 2.0 aufwirft. Die Anonymität und die Vielzahl der Akteure, die weltweite Abrufbarkeit, die unkontrollierte Kombination und Verbreitung der Inhalte sowie die Verbindung von Privatem und Kommerziellem sind in dieser Form beispiellos. Doch wem gehören die Inhalte? Wer ist für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich? Welches Recht ist anwendbar? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die angewandten Verknüpfungstechniken? Diese und weitere Fragen werden in diesem Buch von Dr. Markus Robak und Dr. Nils Weber geklärt.
Mindestanforderungen an die rechtssichere Nutzung von Website, Social Media &...eBusiness-Lotse Potsdam
Der Umgang mit dem Internet sowie den verschiedenen Social Media Kanälen sorgt immer wieder für Unsicherheiten in rechtlichen Fragen - Sitichwort Impressum oder Urheberrecht. Karsten U. Bartels von HK2 Rechtsanwälte schildert Ihnen, wie Sie Ihren Aufenthalt im World Wide Web vollkommen rechtssicher gestalten können...
Der Vortrag enthält die Folien vom Vortrag von Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom 24.11.2015 auf der search conference in Frankfurt. Er thematisiert die der Zeit wichtigsten 3 Tipps beim Suchmaschinenmaschinenmarketing:
1. Soll die EU-Cookie-Richtlinie umgesetzt werden?
2. Was ist der Stand zum Safe-Habor-Urteil des EuGH und wie sollen sich Webseitenbetreiber jetzt verhalten?
3. Was ist aktuell zum Thema Markenrecht und Keywords bei Google Adwords zu beachten?
Vortrag von Carsten Ulbricht auf der AllFacebook Marketing Conference 2016 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/facebook-rechtsupdate-2016/
WhatsApp 2020!? Das Messenger Marketing Update - was ihr 2020/21 umsetzen kön...
DSGVO, Uploadfilter und e-Privacy #AFBMC
1. 30. SEPTEMBER 2019
DSGVO, UPLOADFILTER UND E-PRIVACY – NEUE
EUROPÄISCHE VORGABEN FÜR SOCIAL MEDIA
BERLIN
2. MENOLD BEZLER 2
DER REFERENT
Dr. Carsten Ulbricht
Partner, Rechtsanwalt
Tel +49 711 86040 022
Fax +49 711 86040 277
carsten.ulbricht@menoldbezler.de
Profil
Dr. Carsten Ulbricht absolvierte sein Studium der
Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und
Adelaide (Australien). Er ist seit 2019 als Partner für Menold Bezler
tätig.
Kompetenzbereiche und Tätigkeitsschwerpunkte
• IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz
• Spezialisierung auf Internet, E-Commerce, Mobile und Social
Media
• Blog “ Internet, Social Media & Recht“
www.rechtzweinull.de
www.twitter.com/intertainment
4. MENOLD BEZLER
Bußgeldrisiko !!!
20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes
50 Millionen Euro Google
110 Millionen Euro für Hotelkette Mariott
200 Millionen Euro British Airways
12. MENOLD BEZLER 12
WHATSAPP
Nutzer
Kontakte
AG Bad Hersfeld (Az. F 120/17)
Beschluss vom 15.05.2017
Nutzung von Whatsapp ist wegen
Weitergabe von Telefonnummern
abmahnfähiger Datenschutzverstoß
29. MENOLD BEZLER
Gemeinsame Verantwortung (Art. 26 DSGVO)
Gemeinsame Festlegung der Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung
è Vereinbarung über gemeinsame Verantwortung (sog. Joint Controllership Agreement)
zwingend
è Festlegung über Verarbeitungsvorgänge und Informationspflichten
è Parteien bleiben „nach außen“ gemeinsam verantwortlich
29
A. GRUNDLAGEN
30. MENOLD BEZLER
EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018
§ Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt
§ Mitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook
30
B. PRAXISBEISPIEL SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN
31. MENOLD BEZLER
EuGH Urteil (C-210/16) vom 05.06.2018
§ Fanpagebetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt
§ Mitverantwortung des Fanpagebetreibers für Datenverarbeitung auf Facebook
§ EuGH gemeinsame Verantwortung nicht gleichwertige Verantwortlichkeit
§ Urteil des Oberverwaltungsgerichtes steht aus
Weiterführend: www.kurzlink.de/mitverantwortung
31
B. PRAXISBEISPIEL SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN
32. MENOLD BEZLER
Entschließungen der Datenschutzbehörden vom 07.06.2018 / 05.09.2018
§ Einwilligung für Tracking
§ Information über Datenschutzerklärung
§ Joint Controllership Agreement (Art. 26 DSGVO)
Reaktion und Handlungsempfehlungen
§ Seiten-Insights-Erweiterung von Facebook
(siehe https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum)
§ Datenschutzerklärung für Verarbeitung auf Facebookseite
§ Information über gemeinsame Verantwortung
32
B. PRAXISBEISPIEL SOCIAL MEDIA PRÄSENZEN
33. MENOLD BEZLER 33
C. PRAXISBEISPIEL SOCIAL PLUGINS
Webseitenbetreiber Nutzer
00101010010100101001010010011010101001000101000100100
10010100101010010101010100100111110010101101010101001
0101001010010100101010100100101011010011001
Serviceanbieter
00101010010100101001010010011010101001000101000100100
10010100101010010101010100100111110000101101011010101
0100101010010100101001010101001001010110101
PROBLEM:
Weitergabe von personenbezogenen Daten
34. MENOLD BEZLER
EuGH Urteil (C-40/17) vom 29.07.2019 (FASHION ID)
§ Webseitenbetreiber an Entscheidung über Zweck und Mittel beteiligt
§ Mitverantwortung des Webseitenbetreibers für Datenerhebung (nicht für nachgelagerte
Verarbeitung
§ Datenerhebung kann bei berechtigtem Interesse des Webseitenbetreibers und Plugin-
anbieters zulässig sein (sonst Einwilligung einholen)
§ Webseitenbetreiber muss Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) erfüllen
Weiterführend: www.kurzlink.de/mitverantwortung
34
C. PRAXISBEISPIEL SOCIAL PLUGINS
35. MENOLD BEZLER
Problemfälle im Social Web
§ Like- oder Share-Button
§ Weitere Social Plugins
Lösungsmöglichkeiten für Social Plugins
§ Zwei-Klick Buttons
§ Shariff
§ Embetty
plus Hinweis in der Datenschutzerklärung
35
C. PRAXISBEISPIEL SOCIAL PLUGINS
38. MENOLD BEZLER
• UrheberrechtsRICHTLINIE
• Umsetzung in Mitgliedstaaten notwendig
• Umsetzungsfrist
• Gerechter Ausgleich zwischen Rechteinhaber und Plattformen/Nutzern
38
A. GRUNDLAGEN
39. MENOLD BEZLER
• Regelung für „Online Content Service Sharing Provider“
• Grundsätzlich sollen Provider Lizenzverträge schließen (schwierig)
• „best efforts“, um nicht-lizenzierte Inhalte zu entfernen
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Verpflichtung zu effektiven und schnellen Beschwerde- und Abhilfeverfahren
• Ausnahmen für Plattformen jünger als 3 Jahre UND unter 10 Millionen Euro Umsatz
Problem:
• Fehleranfälligkeit
• Einzelfälle
• Overblocking
39
B. REGELUNGEN
ART. 13 URHEBERRECHTSRICHTLINIE
41. MENOLD BEZLER 41
A. GRUNDLAGEN
Quelle: https://www.instagram.com/p/uiiTVuE8XK/?hl=de
42. MENOLD BEZLER
§ Kommerzielles Interesse (Förderung des eigenen oder fremden Absatzes)
§ Ausnahme: Kommerzielles Interesse offensichtlich
è Kennzeichnungspflicht, d.h. ein durchschnittlich informierter Nutzer muss kommerziellen Zweck
erkennen
42
B. RECHTSPRECHUNG
43. MENOLD BEZLER 43
Eigenkauf
Kostenlose Zusendung des
Produkts Gegenleistung
Keine Kenn-
zeichnungs-
pflichten
Produkt im
Mittelpunkt
#werbung
#anzeige
oder
„unterstützt durch“
und mündlicher
Hinweis
Produkt nicht im
Mittelpunkt
Produkt
geringwertig
wohl kein Hinweis
Produkt nicht
geringwertig
Product Placement
Produkt im
Mittelpunkt
#werbung
#anzeige
oder
Dauerwerbesendung
Produkt nicht im
Mittelpunkt
#werbung
#anzeige
Product Placement
VRENI FROST
47. MENOLD BEZLER
§ Social Media mit rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden
§ Einhaltung rechtlicher Mindeststandards um Risiken zu reduzieren
Ø Risikoabwägung (Einwilligung vs. berechtigtes Interesse)
Ø Dokumentation im eigenen Verarbeitungsverzeichnis
Ø Erfüllung der Informationspflichten
Ø Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out) anbieten
§ Bußgelder werden kommen
§ Mit oben stehenden Maßnahmen Risiken vertretbar
47
RESÜMEE