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Vergessener Termin kein Grund zur
Leistungskürzung
Düsseldorf, 25.09.2012
Um Arbeitslosengeld II kürzen zu können, muss sich der Empfänger schon
gründlich daneben benommen haben. Schließlich sichert die staatliche
                                                                                 ARAG SE
Leistung nur die Grundbedürftigkeit des Beziehers, so ARAG Experten.             ARAG Platz 1
Diesen Satz zu unterschreiten bedeutet demnach einen enormen Einschnitt in       40472 Düsseldorf
das Leben des Bedürftigen. Somit ist eine Leistungskürzung beispielsweise        Brigitta Mehring
nicht gestattet, wenn es sich bei dem Vergehen des Empfängers lediglich um       Konzernkommunikation
das Vergessen eines Termins handelt. In einem entsprechenden Fall wurde          Fachpresse / Kunden PR
einer jungen Mutter, die versehentlich einen Tag später zu einem Termin, bei     Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
dem sie das Ende ihrer Elternzeit angeben sollte, erschien, ihre Leistung        Fax: 02 11 / 9 63-20 25
wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht für drei Monate um 10 Prozent             E-Mail:
                                                                                 brigitta.mehring@ARAG.de
gekürzt. Diese Maßnahme befanden die Richter des Sozialgerichts Chemnitz         Internet: http://www.ARAG.de
für unverhältnismäßig. Zum einen entstand für die Behörden kein
Mehraufwand, zum anderen hätte diese Auskunft auch telefonisch oder
schriftlich erfragt werden können. Es handelte sich lediglich um ein harmloses
Vergessen, was jedem einmal passieren kann (SG Chemnitz, Az.: S 21 AS
2853/11).
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                                                                                 Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                 Gerd Peskes
                                                                                 Vorstand:
                                                                                 Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                 Dr. Johannes Kathan,
                                                                                 Dr. Matthias Maslaton,
                                                                                 Werner Nicoll,
                                                                                 Hanno Petersen,
                                                                                 Dr. Joerg Schwarze
                                                                                 Sitz und Registergericht:
                                                                                 Düsseldorf, HRB 66846
                                                                                 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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