1. Testament - vom Notar aufgesetzt?
Düsseldorf, 07.08.2012
Ein Testament kann von einem Notar aufsetzen und beurkunden werden. Das
ist natürlich kostenpflichtig. Gültig ist unter bestimmten Voraussetzungen
allerdings auch ein Dokument, das ohne Mitwirkung des Notars eigenhändig
aufgesetzt wurde. Das ist dann kostenlos. Bei der Beratung in ARAG SE
Erbangelegenheiten sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten auf diese ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
kostenfreie Variante hinzuweisen. Das entschied laut ARAG Experten nun das
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt. In dem konkreten Fall wies Brigitta Mehring
der Notar seine beiden Mandanten unter anderem auf die Vorteile einer Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge hin. Diese beauftragten ihn
daraufhin mit der Vorbereitung und Beurkundung eines Testaments. Die Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Rechnung des Notars erschien ihnen jedoch überhöht. Unter anderem durch Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail:
fehlerhafte Beratung habe der Notar die unerwartet hohen Kosten verursacht, brigitta.mehring@ARAG.de
bemängelten sie. Der Notar hätte seine Mandanten auf die Möglichkeit eines Internet: http://www.ARAG.de
kostenlosen Testaments hinweisen müssen, fanden dann auch die Richter
(OLG Sachsen Anhalt, Az.: 2 Wx 37/10).
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