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Auch Babysitterfahrten sind absetzbar
Düsseldorf, 25.09.2012
Als Sonderausgaben können bis zu zwei Dritteln der Kinderbetreuungs-kosten
bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind bei der Steuer geltend gemacht
werden.
Anrechnungsfähig sind dabei auch die Fahrtkosten des Babysitters, so ARAG       ARAG SE
Experten. Dazu zählen auch die der Großeltern oder Freunde, die                 ARAG Platz 1
                                                                                40472 Düsseldorf
unentgeltlich auf den Nachwuchs achten. Wichtig ist allerdings, dass sie eine
Rechnung stellen, die dann nicht bar beglichen werden darf.                     Brigitta Mehring
Kosten dagegen, die den Eltern oder deren im gleichen Haushalt lebenden         Konzernkommunikation
                                                                                Fachpresse / Kunden PR
Lebensgefährten bei Fahrten zu Kita, Schule oder Großeltern entstehen, sind
nicht absetzbar.                                                                Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Rechtstipp herunterladen                                                        Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                                E-Mail:
                                                                                brigitta.mehring@ARAG.de
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                                                                                Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                Gerd Peskes
                                                                                Vorstand:
                                                                                Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                Dr. Johannes Kathan,
                                                                                Dr. Matthias Maslaton,
                                                                                Werner Nicoll,
                                                                                Hanno Petersen,
                                                                                Dr. Joerg Schwarze
                                                                                Sitz und Registergericht:
                                                                                Düsseldorf, HRB 66846
                                                                                USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • 1. Auch Babysitterfahrten sind absetzbar Düsseldorf, 25.09.2012 Als Sonderausgaben können bis zu zwei Dritteln der Kinderbetreuungs-kosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind bei der Steuer geltend gemacht werden. Anrechnungsfähig sind dabei auch die Fahrtkosten des Babysitters, so ARAG ARAG SE Experten. Dazu zählen auch die der Großeltern oder Freunde, die ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf unentgeltlich auf den Nachwuchs achten. Wichtig ist allerdings, dass sie eine Rechnung stellen, die dann nicht bar beglichen werden darf. Brigitta Mehring Kosten dagegen, die den Eltern oder deren im gleichen Haushalt lebenden Konzernkommunikation Fachpresse / Kunden PR Lebensgefährten bei Fahrten zu Kita, Schule oder Großeltern entstehen, sind nicht absetzbar. Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 Rechtstipp herunterladen Fax: 02 11 / 9 63-20 25 E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de Dieser Rechtstipp als PDF – Jetzt herunterladen Internet: http://www.ARAG.de Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Peskes Vorstand: Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Johannes Kathan, Dr. Matthias Maslaton, Werner Nicoll, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995