1. Kein Anspruch auf Beförderung zur
Kindertagesstätte
Düsseldorf, 11.08.2010
In Koblenz wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem Eltern um Übernahme der
Beförderung ihres Kindes zu der Kindertagesstätte baten, die dem Jungen ARAG Versicherungen
während der Ferienzeit zugewiesen wurde. Diese befand sich in einer anderen ARAG Platz 1
Ortsgemeinde, so dass sich der Weg zur Kindertagesstätte verlängerte. Das 40472 Düsseldorf
Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass ein Brigitta Mehring
Anspruch auf Übernahme der Beförderung nicht gewährleistet sei, da sich dies Konzernkommunikation
nicht aus dem Kindertagesstättegesetz (KitaG) ergebe (VG Koblenz, Az.: 5 L Fachpresse / Kunden PR
914/10.KO). Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail:
brigitta.mehring@ARAG.de
Internet: http://www.ARAG.de
Aufsichtsratsvorsitzender:
Gerd Peskes
Vorstand:
Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht:
Düsseldorf, HRB 1371
USt-ID-Nr.: DE 119 355 995